Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie ist ein wichtiger Faktor für das Wohl des Gemeinwesens und für die Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde.
Die Aufgaben, Leistungen und Tätigkeiten der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Kinder und Jugendarbeit der Gemeinden orientieren sich am Kinder- und Jugendhilfegesetz
(§§ 11, 12 SGB VIII).
Jugendarbeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe und in Bayern auch Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Art. 57 GO in Verbindung mit Art. 30 AGSG).
Aufgabenspektrum der Gemeindejugendarbeit:
Bestands- und Bedarfsanalyse
Planung und Konzeption
Information und Fachberatung
Kooperation mit Organisationen, Verbänden, Vereinen, Initiativen
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