Allgemeines

Einleitung Jugendschutz im Landkreis Regen

„Der Kinder- und Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel aller Bemühungen des Jugendschutzes ist es daher, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen, oft auch subtilen Gefährdungen zu schützen. Kinder- und Jugendschutz ist also Prävention im Vorfeld etwaiger Gefährdungen. Jugendschutz vermittelt Orientierungshilfen und wirkt mit dem Ziel, positive, von Gefährdungen freie Lebenswelten von jungen Menschen herzustellen und zu sichern.“

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
„Mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in …

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Einleitung Kirchliche Jugendarbeit im Landkreis Regen

15. Februar 2012

„Die kirchliche Jugendarbeit ist ein Überbegriff von Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit deren Träger eine Kirche oder einer ihrer Teilgliederungen ist.Erklärtes Ziel der kirchlichen Jugendarbeit ist es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu bieten, ihr Leben auf der Basis christlicher Werte zu entfalten.“(Quelle: Stichwort „Kirchliche Jugendarbeit“ auf den Internetseiten von Wikipedia; http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Jugendarbeit)Situation im Landkreis Regen:Derzeit gibt es im Landkreis drei Jugendbüros, deren kirchliche Jugendpfleger hauptamtlich tätig sind.Die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis berät, fördert und unterstützt …

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Einleitung Gemeindejugendarbeit im Landkreis Regen

Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie ist ein wichtiger Faktor für das Wohl des Gemeinwesens und für die Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde.

Die Aufgaben, Leistungen und Tätigkeiten der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Kinder und Jugendarbeit der Gemeinden orientieren sich am Kinder- und Jugendhilfegesetz
(§§ 11, 12 SGB VIII).
Jugendarbeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe und in Bayern auch Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Art. 57 GO in Verbindung mit Art. 30 AGSG).

Aufgabenspektrum der Gemeindejugendarbeit:

Bestands- und Bedarfsanalyse
Planung und Konzeption
Information und Fachberatung
Kooperation mit Organisationen, Verbänden, Vereinen, Initiativen

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