Archiv des Autors: Julian Rehse

Geldleistungen

Babyerstausstattung / Bekleidung bei Schwangerschaft

Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft und von Erstausstattung bei Geburt eines Kindes (Kinderbett, Kleidung für Neugeborene, Kinderwagen etc.) ist eine Kostenübernahme in Form von pauschaler Geldleistung möglich, wenn die Kosten hierfür nicht selbst aufgebracht werden können. Anträge hierfür können bei Bürgergeldbezug im Jobcenter gestellt werden. In allen anderen Fällen sind die Leistungen bei den Schwangerschaftsberatungsstellen zu beantragen.

Hilfen aus der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ können in Notlagen ebenfalls erbracht werden. Anträge hierfür sind ausschließlich bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis möglich.

nähere Informationen zu Leistungen für Schwangere in Not

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Regen
Telefon: 09921 601 420

Pro Familia Passau mit Außensprechtag in Zwiesel
Telefon: 0851 53121

Jobcenter Arberland

Adresse:                     Industriestraße 2, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular:        Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.

BAföG für Studierende

Hierbei soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Aus- oder Weiterbildung finanziell ermöglicht werden, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind. Die staatliche Unterstützung für Studierende setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen.
nähere Informationen zum BAföG

Ansprechpartner
Bei Fragen zum Studierenden-BAföG wenden Sie sich bitte an das zuständige Studierendenwerk an Ihrem Studienort.

BAföG für Schülerinnen und Schüler

Für bestimmte schulische Aus- und Fortbildungen kann einkommensabhängig eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden (z.B. bei Besuch einer Berufsfachschule oder Berufsoberschule).
nähere Informationen zum BAföG für Schülerinnen und Schüler

Landratsamt Regen
Adresse:                     Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

BAföG - Aufstiegs-BAföG

Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.
nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG

Landratsamt Regen
Adresse:                     Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Berufsausbildungsbeihilfe

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden.
nähere Informationen zu Berufsausbildungsbeihilfe

Agentur für Arbeit
Online-Angebote:                             Hier gelangen Sie zum Online-Antrag
Kontaktmöglichkeiten:
Hier finden Sie die kostenfreie Servicerufnummer und die Servicezeiten sowie die online-Kontaktmöglichkeiten.

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.
nähere Informationen zum Bildungskredit

Ansprechpartner
Kontaktdaten der beiden Leistungsträger – Bundesverwaltungsamt/Bildungskredit Vergabe und KFW Bonn – finden Sie hier.

Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket - BuT)

Diese Leistungen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Leistungen stehen allen Familien zur Verfügung, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Sowohl Angebote von Schule und Kindertagesstätten als auch Angebote im Bereich Freizeit und Kultur können durch die Bildungs- und Teilhabeleistungen bezuschusst werden.
nähere Informationen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen

Ansprechpartner
Sozialhilfeverwaltung: Bildungs- und Teilhabestelle
Adresse:                     Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Jobcenter Arberland (nur für Bürgergeldempfänger)
Adresse:                     Industriestraße 2, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular:        Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.

Bürgergeld

Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitssuchende und ihre Familien. Die bewilligten Leistungen umfassen Kosten des Lebensunterhalts, Miete und Heizkosten, soweit diese Bedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Bürgergeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen oder aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt werden.
nähere Informationen zum Bürgergeld

Jobcenter Arberland
Adresse:                     Industriestraße 2, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular:        Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.

Elterngeld/ ElterngeldPlus

Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt oder eine Erwerbstätigkeit von maximal 32 Wochenstunden ausübt, kann Elterngeld beantragen. Das Elterngeld gleicht Verdienstausfälle zu einem gewissen Teil aus. Auch Nichterwerbstätige (Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Hausfrauen/Hausmänner) haben Anspruch auf den Mindestbetrag. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.

nähere Informationen zu Elterngeld/ElterngeldPlus

Ansprechpartner

Beratung und Leistungserbringer

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Service-Telefon vor Antragstellung: 0931 32090929 Zur Online-Terminbuchung
Weitere Informationen online auf  zbfs.bayern.de

nur Beratung
Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis:
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Regen
Telefon:          09921 601 420
Pro Familia Passau mit Außensprechtag in Zwiesel
Telefon:          0851 53121

Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld wird für Kinder vom 13. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt unabhängig vom Einkommen oder einer Erwerbstätigkeit der Eltern. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
nähere Informationen zum Bayerischen Familiengeld

Ansprechpartner

Beratung und Leistungserbringer
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der Webseite.

nur Beratung

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis:
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Regen
Telefon:          09921 601 420

Pro Familia Passau mit Außensprechtag in Zwiesel
Telefon:          0851 53121

Familienerholung

Um Familien/Alleinerziehenden mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Familienerholung in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, kann der Freistaat Bayern Zuwendungen gewähren. Auf diese freiwillige Leistung besteht kein Rechtsanspruch, da sie von verfügbaren Fördermitteln abhängt.

nähere Informationen zu Familienerholung
Ansprechpartner

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Weitere Informationen und den Zugang zum Onlineantrag auf  zbfs.bayern.de

Kindergeld

Kindergeld erhalten Eltern für ihre minderjährigen Kinder, damit sie die Aufwendungen für Unterhalt und ggf. Ausbildung bestreiten können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr oder an das Kind selbst ausgezahlt werden.
nähere Informationen zum Kindergeld

Familienkasse Bayern Süd
Postanschrift:                              Familienkasse Bayern Süd, 93013 Regensburg
Besucheradresse:                            Hindenburgstr. 32, 94469 Deggendorf
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular: Alle Mitteilungen sind über die eServices der Familienkasse  oder das Kontaktformular möglich.

Kinderzuschlag

Kinderzuschlag ist ein einkommensabhängiger Zuschlag, der Eltern zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Je nach Anzahl der Kinder und Wohnkosten kann sogar bei höherem Einkommen ein Anspruch bestehen. Ob eine Antragstellung lohnt, beantwortet der KiZ-Lotse.
nähere Informationen zum Kinderzuschlag

Familienkasse Bayern Süd
Postanschrift:                                   Familienkasse Bayern Süd, 93013 Regensburg
Besucheradresse:                            Hindenburgstr. 32, 94469 Deggendorf
Kontaktdaten:                                   Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular:                            Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular: Alle Mitteilungen sind über die eServices der Familienkasse  oder das Kontaktformular möglich.

Krippengeld

Der Freistaat Bayern entlastet mit dem Bayerischen Krippengeld Eltern von Kindern ab dem 13. Lebensmonat finanziell bei den Elternbeiträgen zu einer geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege, wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigt.

nähere Informationen zu Bayerisches Krippengeld

Ansprechpartner

Beratung und Leistungserbringer

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Service-Telefon vor Antragstellung: 0931 32090929 Zur Online-Terminbuchung
Weitere Informationen online auf  zbfs.bayern.de

nur Beratung

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis:
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Regen
Telefon:          09921 601 420

Pro Familia Passau mit Außensprechtag in Zwiesel
Telefon:          0851 53121

Mutterschaftsgeld

Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.
nähere Informationen zum Mutterschaftsgeld der Krankenkassen

Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.
nähere Informationen zum einmaligen Mutterschaftsgeld

Ansprechpartner
Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.
Sind Sie gesetzlich familienversichert, finden Sie hier die Kontaktdaten des
Bundesamtes für Soziale Sicherung

Steuervorteile

Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden (z.B. Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld).

Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden.
nähere Informationen unter Steuertipps für Familien

Ansprechpartner
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss 

Landratsamt Regen
Adresse:                     Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietaufwendungen bzw. zu der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum.
nähere Informationen zum Wohngeld

Landratsamt Regen
Adresse:                     Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Studienstarthilfe

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der an Studienanfänger unter 25 Jahre gewährt werden kann, die im Sozialleistungsbezug stehen.

Bei Fragen zur Studienstarthilfe wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk an Ihrem Studienort.

DSW: Landkarte (studierendenwerke.de)
Studienstarthilfe – BAföG (xn--bafg-7qa.de)

Wohnbauförderung

Die Eigenwohnraumförderung des Freistaates Bayern unterstützt gerade junge Familien mit vergünstigen Zinskonditionen oder Zuschüssen beim Erwerb eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie. Hierfür müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Eine erste Prüfung über die Fördermöglichkeiten kann auf der Webseite der Bayerischen Landesbank vorgenommen werden.
nähere Informationen zur Wohnungsbauförderung

Ansprechpartner
Den Antrag auf Wohnungsbauförderung können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Bewilligungsstelle einreichen.

Übernahme von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung

Auf Antrag werden durch das Jugendamt die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) oder bei Betreuung in der Kindertagespflege übernommen. Dies ist abhängig vom Einkommen und den Belastungen der Eltern bzw. des Elternteils, bei dem das Kind lebt.
Die Übernahme erfolgt ohne weitere Einkommensüberprüfung, wenn Bürgergeld, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen wird.
nähere Informationen zur Kostenübernahme für die Kindertagesstätte
nähere Informationen zur Kostenübernahme für die Kindertagespflege

Landratsamt Regen
Adresse:                     Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Kontaktdaten:             Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten (Kindertagesstätte) bzw.                                             Kontaktmöglichkeiten (Kindertagespflege) finden Sie auf unserer                                     Webseite.

Noch nicht die richtige Leistung gefunden?

Meldung vom: 23.04.2025

Familiennetzwerk Arberland


In Deutschland gibt es derzeit viele (finanzielle) Leistungen und Angebote für Familien. Kaum eine Familie kennt das vollständige Unterstützungsangebot.
Die einzelnen Leistungen werden durch unterschiedliche Behörden und Einrichtungen erbracht, was den Zugang zu den Angeboten zusätzlich erschwert.
Familien rufen ihre Ansprüche auf Leistungen meist nicht ab, weil sie unbekannt oder die bürokratischen Hürden zu hoch sind.

Angebote und Aktivitäten des Familiennetzwerkes erkennen Sie an unserem Logo

 

Das Ziel des Familiennetzwerkes

Familien soll der Zugang zu bestehenden Leistungen und Hilfen erleichtert werden.
Durch den Zusammenschluss der Netzwerkpartner soll über Lotsenfunktionen Familien kein Anspruch mehr verloren gehen.
Mit der Beseitigung bürokratischer Hürden will man den Familien das Leben einfacher machen.
Das „Familiennetzwerk Arberland“ setzt sich damit für (noch) mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit in der Region ein.

Netzwerkpartner

Angebote des Familiennetzwerkes

Meldung vom: 19.11.2024

Burg Altnußberg

Im Bild:  Die Burg Altnußberg wurde von den Nußbergern errichtet und 1468 im Böcklerkrieg geschliffen. Foto: Gemeinde Geiersthal

Im Altnußberg der Gemeinde Geiersthal befindet sich die größte und älteste Burganlage des Bayerischen Waldes.

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Meldung vom: 22.08.2024

Integration

Der Freistaat Bayern stellt den Ehrenamtlichen mit den Integrationslotsen eine hauptamtliche Unterstützung zur Seite und sorgt damit Hand in Hand mit den Kommunen für eine weiterhin gelingende Integration in Bayern.

Gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Für die ehrenamtlichen Helferkreise, die sich großartig engagieren ist eine koordinierende Stelle dringend nötig, um dieses Potential optimal ausschöpfen zu können. Gerade die Bildungsarbeit, die hier von den ehrenamtlichen Helfern geleistet wird, angefangen von Sprachkursen, Vermittlung von Alltagskenntnissen bis hin zur Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung und Wohnungssuche.

Ziel der Förderung ist es, bayernweit verlässliche Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich Integration und Asyl zu schaffen.

Der Integrationslotse ist erster Ansprechpartner im Landratsamt für die Ehrenamtlichen aus dem Bereich Asyl und Integration.

Ehrenamtlich Tätige können sich mit allen Fragen rund um die Themen Integration und Asyl an den Integrationslotsen wenden.

Die Lotsen wirken vor Ort auch als Koordinatoren und Netzwerker.

Als Koordinatoren fungieren sie als zentrale Ansprechpartner von Helfenden, Initiativen, Verbänden, interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden.

Schwerpunkte für die Integration sind die Bereiche:

  • Sprache
  • Wertevermittlung
  • das Thema Wohnen,
  • Integration in der Arbeitswelt
  • (Berufsschule, Praktikum, Ausbildung, Arbeit und Weiterbildung)
  • Integrationen in Vereinen – insbesondere im Sport,
  • die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher (reaktivieren und neue finden)

 

Projekte

  • Sprachunterricht für Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften
  • Sprachunterricht für Frauen mit Kinderbetreuung
  • Organisation von Aktionstagen für Kinder und Erwachsene
  • Unterstützung bei der Vermittlung von Wohnraum
  • Unterstützung bei der Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
  • Nachhilfeunterricht für Berufsschüler der Integrationsklassen V- und BIK
  • Begleitung von Sozialstunden in den Gemeinschaftsunterkünften durch ehrenamtliche Helfer
  • Netzwerktreffen und Informationsveranstaltungen für die Ehrenamtlichen
  • Schulungen für ehrenamtliche Helfer und Integrationsbegleiter

Meldung vom: 16.09.2024

Miteinander und Füreinander

„Das Miteinander tut gut, und noch viel mehr, wenn daraus ein Füreinander wird“.

Die meisten von uns kennen es – das spontane Lächeln, das sich in unser Gesicht zaubert, wenn wir uns an einen Tag, ein Erlebnis oder nur einen Moment erinnern, den wir in wohlwollender, wertschätzender, fürsorglicher und verständnisvoller Gemeinschaft verbracht, gemeinsam etwas unvergesslich Schönes erlebt haben. Und gerade aus dieser Gemeinsamkeit, dem miteinander erleben, entstehen sehr oft Aktionen, die ein „Füreinander-da-Sein“ zur Folge haben. Hervorragende Beispiele dafür sind unsere ehrenamtlich tätigen Feuerwehren, Rettungsdienste, Helferkreise, um nur einige wenige zu nennen. Und dann gibt es noch etliche kleine “Miteinander-Füreinander-Gemeinschaften“, z.B. Selbsthilfegruppen – evtl. kaum bekannt, aber dennoch von großer Unterstützungskraft.

Meldung vom: 16.08.2024

Bildung für alle

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte(AEMR), die am 10.12.1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde. Auf ihr beruht die gegenwärtige Auslegung des Menschenrechts auf Bildung, welches in Artikel 26 wie folgt formuliert wird:

  1. „Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen (…) beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“

(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, Das Menschenrecht auf Bildung | Bildung | bpb.de)

Doch Absicht und Wirklichkeit klaffen oft weit auseinander, auch bei uns.

Das Zentrum für Chancengleichheit kümmert sich daher darum, in Kooperation mit allen bildungsrelevanten Einrichtungen den Landkreis als Bildungsregion zu entwickeln. Dazu gehören u.a. analog-digitale Vernetzung sämtlicher Bildungsträger, Förderung der Bildungsgerechtigkeit sowie Entwicklung und Etablierung eines nachhaltig agierenden und sämtliche Lebensphasen berücksichtigenden Bildungsmanagements.

 

Derzeitige Maßnahmen:

  • Kooperation mit der REAB (Regionale Entwicklungsagentur Bayern) im Bereich Bildung.
    Ziel ist es hierbei, die kommunale Bildungslandschaft für Bürger:innen jeden Alters ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend bedarfsgerecht und leicht zugänglich zu gestalten.
    Am 26. Juni 2024 Unterzeichnung der Partnervereinbarung zwischen der REAB und dem Landkreis Regen Arberland durch Dr. Korbinian Hollunder und Landrat Dr. Ronny Raith
  • Erarbeitung eines Förderantrages zur finanziellen Unterstützung der geplanten Maßnahmen.

Meldung vom: 08.08.2024

Senioren

Die Unterstützung und Betreuung seiner älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ist für den Landkreis Regen eine ehrenvolle und selbstverständliche Aufgabe. Ebenso für die 24 Landkreiskommunen. So engagiert sich die Kreisrätin Christl Kreuzer seit vielen Jahren als ehrenamtliche Seniorenbeauftragte des Landkreises Regen Arberland und wird in ihrer Arbeit von 32, ebenfalls ehrenamtlich tätigen, Seniorenbeauftragten und deren StellvertreterInnen in den Kommunen unterstützt.
Mit Angeboten zur Teilhabe werden sie von verschiedenen Einrichtungen wie der vhs Arberland oder der Katholischen Erwachsenenbildung  unterstützt.

Auf der Grundlage des im Jahr 2017 erstellten Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts wird die Seniorenarbeit im Landkreis permanent auf die aktuellen Gegebenheiten und Erfordernisse angepasst – in einer ländlichen Region, in der schwindende Mobilität nur mit einem gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr kompensiert, wachsende Vereinsamung aber vor allen regen Austausch benötigt, sehr gut belegte Pflegeeinrichtungen (wie fast überall) unter Personalknappheit leiden und Kurzzeitpflegeplätze dringend benötigt werden. Große Herausforderungen, deren sich der Landkreis, die Kommunen und alle an der Seniorenarbeit Beteiligten Tag für Tag mit großem Engagement stellen.

Die Seniorenbeauftragte Christl Kreuzer im Interview

Gesund älter werden

Notfallmappe und Notfallpass

Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept

Meldung vom: 07.10.2024

Resilienz

dieses Thema begleitet uns seit Jahren und nimmt immer mehr Fahrt auf…,
steht landläufig für Stärke und Widerstandsfähigkeit,
vor allem im psychischen Kontext,
wird sehr oft von äußeren Faktoren –sowohl positiv als auch negativ- beeinflusst,
unterstützt uns präventiv,
lässt uns Krisen überwinden und künftig vermeiden.

„Die Gesellschaft mit all ihren Institutionen behält die Verantwortung für viele äußere Faktoren, welche die Resilienz aller Menschen beeinflussen. Zum Beispiel liegt es an politischen Entscheidungen, Frieden zu bewahren, Bürgerinnen und Bürgern den freien Zugang zu sozialer Sicherung und Bildung zu ermöglichen sowie Gesundheits- und Sozialsysteme zu erhalten und auszubauen. Politische Entscheidungen auf nationaler und internationaler Ebene und die Qualität der Sozial-, Bildungs und Gesundheitssysteme beeinflussen die Resilienz aller Menschen.“
(Quelle: gesund.bund.de, Mit Resilienz Krisen bewältigen, Mit Resilienz Krisen bewältigen | gesund.bund.de).

Der Landkreis Regen Arberland unternimmt eine Vielzahl an Maßnahmen und bietet unterschiedliche Angebote, um seinen Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Resilienz zu ermöglichen. Als wichtige natürliche Ressource dienen hier außerdem unsere wunderbare Umgebung, die einzigartigen Naturschönheiten, unsere Kulturlandschaft, eine schadstoffarme Luft sowie unbelastetes Quell- bzw. Waldwasser – alles „Präventivfaktoren“, um die uns andere beneiden.

Auf unserer Internetseite stellen wir Ihnen eine Auswahl von „resilienten Angeboten“ vor und laden Sie herzlich dazu ein, diese für sich in Anspruch zu nehmen bzw. möglichst oft in Ihren Alltag „einzubauen“.  Denn so wichtig Resilienz und deren Erhalt für ein gesundes und zufriedenes Leben auch sind – es gibt sie nicht auf Rezept, man findet sie nur im eigenen Tun!

Natur vor der Haustür
Natur vor der Haustür
Gemeinsam gegen einsam
Gemeinsam gegen einsam
Aktiv versus Stillstand
Aktiv versus Stillstand
Entspannung für den (inneren) Frieden
Entspannung für den (inneren) Frieden

Meldung vom: 24.09.2024

Bildung

Der Landkreis Regen hat es sich zum Ziel gesetzt, die kommunale Bildungslandschaft für Bürgerinnen und Bürger jeden Alters ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend bedarfsgerecht und leicht zugänglich zu gestalten. Hierdurch steigt nicht zuletzt die Standortattraktivität der Region, es wird zudem eine entscheidende Voraussetzung für mehr Chancengleichheit geschaffen.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Landkreis Regen vor allem die Bildungsgerechtigkeit im Blick. Es sollen hierzu interessante und vor allem bedarfsorientierte und maßgeschneiderte Angebote für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises geschaffen werden.

Bildung muss für alle zugänglich sein!

Gesundheitliche Bildung

Das Gesundheitskonzept „Gesundheit 2020“ der WHO bringt’s treffend auf den Punkt:
„Der Bildungssektor kann dazu beitragen, dass Personen und Gemeinschaften gesünder werden, indem er
• den Zugang zu Bildung für alle sicherstellt, weil das Bildungsniveau eine wichtige Gesundheitsdeterminante ist;
• seinen Fachkräften das Verständnis für die Gesundheitsdimension ihrer Arbeit vermittelt, weil Lehrer dazu beitragen können, die Grundlagen zu schaffen, auf denen gesunde und widerstandsfähige Bevölkerungen entstehen;
• die Gesundheitskompetenz verbessert, weil die Fähigkeit von Personen, auf Informationen zuzugreifen, sie zu verstehen und sie zu nutzen, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu verbessern, eine wichtige Gesundheitsdeterminante ist; und
• als ein weiterer Arbeitgeber von Frauen mit dem Gesundheitssektor zusammenarbeitet, um sicherzustellen, dass beide Sektoren weit oben auf der Agenda nationaler Regierungen bleiben und geschlechtsbedingten Ungleichheiten in Bezug auf die Beteiligung am Arbeitsmarkt entgegenwirken.“

Im Sinne der Chancengleichheit und der nachhaltig positiven Entwicklung unseres Landkreises ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen mit unseren Beiträgen und Informationen den Zugang zu gesundheitsorientierten Bildungsangeboten zu erleichtern:

Vhs Arberland, Programmbereich Gesundheit, www.vhs-arberland.de
Kneipp-Verein Viechtach e.V., www.kneippvereinviechtach.de
www.landkreis-regen.de/soziale-hilfe/senioren/

Meldung vom: 11.09.2024

Familie

Die Familie gibt uns Halt, Geborgenheit und Heimat. Sie zu beschützen ist eine der wichtigsten Aufgaben aller Kulturen und Gesellschaften.

Die Fürsorge für und der Schutz der Familie ist ein grundlegendes Anliegen des Staates und seiner Kommunen. Die Familien in all ihren Anliegen und Herausforderungen zu unterstützen, finanziell und beratend, gehört zu den Pflichtaufgaben. Daneben gibt es eine Reihe von Hilfsangeboten und Unterstützungsleistungen von caritativen sowie ehrenamtlichen Einrichtungen und Organisationen.

Gerade -aber nicht nur- in schwierigen Situationen gilt es schnell und zielgerichtet Hilfestellungen zur Verfügung zu stellen. Und zu wissen, wo es welche Hilfe gibt und wer als Beratungsstelle evtl. Informationsdefizite behebt und bei der „Umfahrung“ bürokratischer Hürden unterstützend zur Seite steht.

Auf den unten aufgeführten Plattformen sind eine Vielzahl von Angeboten für Familien aufgezeigt, sei es zu Beratungszwecken, finanziellen Hilfen oder Freizeitaktivitäten.

Familienregion Arberland
Familienregion Arberland
Familiennetzwerk Arberland
Familiennetzwerk Arberland
Familienbüro KoKi
Familienbüro KoKi
Kinderland Arberland
Kinderland Arberland

Meldung vom: 05.03.2025

Barrierefrei unterwegs

Das Thema „Barrierefreie Teilhabe am sozialen Leben“ nimmt im Landkreis Regen seit langem eine wichtige Rolle ein.  Neben der Landkreisverwaltung kümmern sich eine Reihe von Organisationen um die Belange und Bedürfnisse von –wie auch immer- an der vollumfänglichen Teilhabe beeinträchtigten Menschen.

Im Rahmen eines Pilotprojektes zum Thema „Reisen für Alle“ wurden vor einigen Jahren eine Reihe von Ausflugszielen im Landkreis Regen Arberland nach einem einheitlichen Bewertungssystem hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut begutachtet und zertifiziert, ebenso Wanderwege und Gaststätten. Von einem eigens geschulten Expertenteam der Kreisentwicklung des Landkreises Regen werden sie in regelmäßigen Abständen geprüft.

Mit den untenstehenden Links laden wir Sie ein zum Kennenlernen, Ausprobieren und Genießen.

Barrierefreie Ausflugstipps (arberland-bayerischer-wald.de)

Barrierearme/-freie Wanderwege im ARBERLAND (arberland-bayerischer-wald.de)

Barrierefreier Genuss (arberland-bayerischer-wald.de)

Meldung vom: 21.06.2024

Teilhabe

Definition:

Teilhabe bedeutet nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2001 das „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. …

Zweck der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist es, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Art. 1 UN-BRK).

 

Teilhabe bedeutet

  • Mit-Erleben
  • Mit-Tun
  • Mit-Wissen
  • Mit-Entscheiden

 

Barrierefrei unterwegs

Bildung für Alle

Miteinander und Füreinander (Selbsthilfegruppen)

Selbsthilfekontaktstellen für Niederbayern

Meldung vom: 07.10.2024