Archiv des Autors: Alexandra Weber

Tagesfahrt ins Erlebnisbad „Palm Beach“ – 31.10.2024

Das Erlebnisbad „Palm Beach“ in Stein bei Nürnberg lockt jedes Jahr unzählige Gäste mit der größten freitragende Rutschanlage Europas. Deshalb sollte „Moby Dick“, der „grüne Hai“, das „schwarzen Loch“, die „Hexenklamm“ oder der „Turbo Blitz“ auf dem Pflichtprogramm beim Besuch des Erlebnisbades stehen.

Wer es lieber ruhiger angehen möchte, kann die Strandatmosphäre und die tropischen Palmen im  Erlebnisbad genießen.

Egal ob Rutschenwelt, Strömungskanal, Sprudelbecken, dem Wellenbad oder den Thermenbecken: Der Tag ist für „Wasserratten“ reserviert und nur für Schwimmer gedacht!

Termine: 31. Oktober
Ort: Stein (bei Nürnberg)
Alter: 8 bis 14 Jahre
Kosten: 25,00 €
Leistungen: Infobrief, Transfer mit Reisebus, Eintritt, qualifizierte Betreuung
Anmeldung: https://formcycle.landkreis-regen.de/frontend-server/form/alias/1/tagesfahrt-palm-beach-termin-2/

 

Meldung vom: 17.10.2024

Tuberkulose

 

  • Das Gesundheitsamt informiert über die Tuberkuloseerkrankung und über Präventionsmaßnahmen.
  • Es führt Umgebungsuntersuchung zur Ermittlung von Infektionsquellen und Kontaktpersonen durch.
  • Es ordnet Schutzmaßnahmen ggf. Isolierungsmaßnahmen an und überwacht diese.

Merkblätter und Broschüren: “Publikationen zum Thema Tuberkulose“

Weitere Informationen:
“Was man über Tuberkulose wissen soll”
Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose, Berlin
Internet: www.pneumologie.de

Meldung vom: 06.03.2025

Sozialdienst / Pflegeüberleitung in den Arberlandkliniken Zwiesel, Viechtach

Hilfe bei pflegerischen und sozialen Fragen

Die Entlassung nach einem akuten Ereignis aus dem Krankenhaus stellt Angehörige oft vor Probleme. Darum stehen die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes / Pflegeüberleitung der Arberlandkliniken während des Krankenhausaufenthalts organisatorisch und beratend gerne zur Seite.

Die Mitarbeiterinnen sind feste Ansprechpartnerinnen im Krankenhaus, an die Sie sich z.B. bei Fragen rund um die häusliche Versorgung nach dem Krankenhaus oder bei anstehender Rehabilitation wenden können. Sie stellen ein Bindeglied zwischen dem Krankenhausaufenthalt und der Zeit nach der Entlassung dar.

Für jeden Patienten werden individuellen Lösungsmöglichkeiten gesucht und Familienangehörigen im Bedarfsfall in die Beratung miteinbezogen. Die Beratung ist für stationäre Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen vertraulich und kostenlos.

Beratungsangebote

  • Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen und ambulante Angebote nach einem stationären Aufenthalt, wie z.B. stationäre und ambulante medizinische Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung) oder geriatrische Rehabilitation
  • Hilfe bei wirtschaftlichen und sozialrechtlichen Fragen, wie z.B. Leistungen der Rehabilitation, Teilhabe des Schwerbehindertenrechts, finanzielle Hilfsmöglichkeiten
  • Hilfestellungen bei psychosozialen Fragen, wie z.B.: Krankheits- und Lebensbewältigung, Umgang mit Funktionseinschränkungen, Behinderung und Pflegebedürftigkeit, Suchtberatung, gesetzliche Betreuungen und Vollmachten
  • Beratung und Information bzgl. stationärer oder häuslicher Versorgung (Ambulante Pflege, Haushaltshilfen, Hilfsmittelversorgung, Essen auf Rädern, usw.)
  • Organisation weiterer, vor allem ambulanter Hilfen und Unterstützungsleistungen
  • Palliativ- und Hospizversorgung
  • Leistungen der Pflegeversicherung und Durchführung von Eilleistungen (Erstantrag)

Die Beratung ist für nur stationäre Patienten und ihre Angehörigen!

Ansprechpartner:
Arberlandklinik Viechtach Tel. 09922/20 0
Arberlandklinik Zwiesel Tel. 09922/99 0

 

Meldung vom: 17.01.2023

Betreuer*Innenseminar I

Ohne Jugendleiter*innen/Betreuer keine Jugendarbeit!
Die Jugendarbeit im Landkreis Regen wird in vielen Vereinen von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen geleistet. So auch bei den Freizeitmaßnahmen des Kreisjugendrings und der Kommunalen Jugendarbeit.

Wir bereiten traditionell unsere Betreuer*innen bei den Schulungen auf ihre verantwortungsvolle Arbeit vor.

Unsere Basisschulung ist auch für Jugendleiter*innen aus Vereinen und Verbänden offen. Nach Abschluss des Basisseminars können Jugendleiter*innen die Juleica erhalten.

 

 

Termin Basics der Jugendarbeit: 26. bis 28. März 2021
Ort Jugendhaus Krailing
Leistungen Unterkunft, Verpflegung, kostenlose Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen
Kooperation Kommunale Jugendarbeit
Anmeldung Kreisjugendring Regen

Meldung vom: 03.01.2022

Bootsführer-Aufbaukurs

Der Kurs an diesem Bootswochenende ist für alle interessant, die bereits Erfahrung bei unseren anderen Bootskursen oder auch im Schlauchbootfahren selbst gesammelt haben.

Techniktraining, Sicherheitsregeln und Rettungsmaßnahmen prägen das Programm.
Aber auch den Spaß im Wasser und an Land nehmen wir ins Visier.

 

 

Termin 08. bis 10. Juli 2022
Ort: Lofer/Österreich
Alter: ab 16 Jahren
Kosten: 30,00 €
Leistungen: Infobrief und Teilnahmebestätigung,  Transfer mit Kleinbussen, Verpflegung, Boots- und Campingmaterial, qualifizierte Referenten, qualifizierte Betreuung
Kooperation: Kreisjugendring Regen
Anmeldung Kommunale Jugendarbeit

Meldung vom: 06.02.2023

Auswahlprüfung für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst

Die Auswahlprüfung für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst (zweite Qualifikationsebene) für das Einstellungsjahr 2018 findet am 03.07.2017 statt.

Erforderlich ist eine Online-Anmeldung bis spätestens 01.05.2017 mit folgendem Antrag:

http://www.lpa.bayern.de/ausbildung/anmeldung/antrag/

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter www.lpa.bayern.de oder telefonisch von Astrid Roßmark-Lorenz, Tel. 09921/601-113.

 

Meldung vom: 07.06.2017

Ferienfreizeit – „Internationales Jugendcamp im Nationalpark Sächsische Schweiz“ (08.08. – 15.08.2020)

Nicht nur hier bei uns im Landkreis und auf tschechischer Seite gibt es einen Nationalpark. Auch an der sächsisch-tschechischen Grenze treffen 2 Nationalparkregionen aufeinander.
Das diesjährige „Internationale Jugendcamp“ führt Euch diesmal in die Sächsische Schweiz.

Auf dem Programm stehen verschiedenste Aktivitäten und Erkundungstouren in das Elbsandsteingebirge.

Eine spannende Landschaft wartet auf junge Menschen aus den insgesamt 6 Nationalparkregionen. Da dürfte sich jeder Abenteuerhungrige und Entdecker wohl fühlen.

 

Datum: 08. August – 15. August 2020
Ort: Nationalpark Podyji
Alter: 12 bis 17 Jahre
Kosten: 100,00 €
Leistungen: Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, Infobrief, qualifizierte Betreuung

Meldung vom: 10.02.2021

Ferienprogramm Kommunale Jugendarbeit – Mehrtagesfahrt „Deutsch-tschechisches-österreichisches Jugendlager“

Auf geht es in den Nationalpark Sächsische Schweiz!
Nicht nur im Bayerischen Wald und auf tschechischer Seite im Šumava gibt es einen Nationalpark, auch an der sächsisch-tschechsichen Grenze gibt es zwei Schwesternationalparke.

Der Nationalpark Sächsische Schweiz lädt Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren aus insgesamt 6 grenznahen Nationalparkregionen zu einem Jugendlager ein. Übernachtet wird in größeren Gruppenzelten. Das Camp ist dabei Ausgangspunk für gemeinsame Aktivitäten und Erkundungstouren in das Elbsandsteingebirge.

Eine spannende Landschaft, nette junge Menschen, abenteuerliche Aktionen, jede Menge Spaß: anmelden und dabei sein!

 

Datum: 16.-23.08.2014
Ort: Nationalpark Sächsische Schweiz
Alter: 12 – 17 Jahre
Kosten: 80,00 €
Leistungen: Transfer, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, Infobrief,
qualifizierte Betreuung

Meldung vom: 07.06.2017

Seminare Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring – Betreuerseminar I

Spaß und Abwechslung, Erholung und Freizeit, aber auch strukturierte Angebote gelten bei der Kommunalen Jugendarbeit und beim Kreisjugendring Regen als Bestandteil in einem Ferienprogramm. Dazu braucht’s ausgebildete ehrenamtliche Betreuer, die im Auftrag der beiden Veranstalter die Maßnahmen durchführen können.

Neben der Vermittlung von wichtigen pädagogischen Grundkenntnissen, dem rechtlichen Rahmen oder Maßnahmen der „1. Hilfe“ kommen bei den Wochenenden Spaß und Action auch nicht zu kurz. Genügend Platz ist aber auch für die eigenen Ideen und Innovationen der Ehrenamtlichen.

Aufgrund der vielen Inhalte, die für eine solche Qulifizierung notwendig sind, bieten beide Veranstalter seit einigen Jahren zwei Seminare für ehrenamtliche Freizeitbetreuer.

Jedes Qualifizierungswochenende hat dabei einen anderen Schwerpunkt.

Die Betreuerseminare sind auch für Vereinsjugendleiter und deren Mitarbeiter gedacht!

 

Datum: 28. Februar – 01. März 2020
Ort: Jugendhaus Abtschlag
Alter: ab 15 Jahren
Kosten: kostenfrei
Leistungen: Unterkunft, Vollverpflegung, Programm

Meldung vom: 10.02.2021

Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV

Am 01.03.2007 tritt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft, welche die bisherige Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) größtenteils ablöst.
Die FZV soll im Bereich der Zulassung unter anderem die Vorraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation insbesondere zwischen den Zulassungsbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Versicherungsgesellschaften (z. B. Wegfall der Versicherungsbestätigungen in Papierform bis zum Jahr 2008) schaffen.

Aber auch viele Regelungen bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen wurden geändert.
Die wichtigsten Änderungen wie folgt im Überblick:

Standortzulassung:
Zukünftig ist nicht mehr der Standort des Fahrzeuges für die Zusändigkeit der Zulassungsbehörde maßgeblich, sondern bei Privatpersonen der Hauptwohnsitz und bei Firmen der Firmensitz bzw. der Sitz einer Zweigstelle. Eine Zulassung am Ort des Nebenwohnsitzes ist nicht mehr möglich.

Außerbetriebsetzung:
Künftig gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung, sondern es gibt nur noch eine Außerbetriebssetzung.
Bei der Außerbetriebsetzung erlischt die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Für eine spätere Wiederzulassung kann das Kennzeichen jedoch verbindlich reserviert werden, ansonsten müsste ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Für die zwingend erforderlichen Angaben zur Außerbetriebsetzung steht ein Vordruck zur Verfügung, der vom Halter unterschrieben werden muss. Dieser gilt auch als Vollmacht.

Wiederzulassung / Verlängerung der 18-monatigen Stilllegungsfrist
Die bisherige Regelung, dass Fahrzeuge nach 18-monatiger Stilllegung als endgültig stillgelegt gelten, wurde auf 7 Jahre erhöht. Innerhalb dieser 7 Jahre ist für eine Wiederzulassung lediglich eine Haupt- /Abgasuntersuchung erforderlich, wenn diese in der Zwischenzeit fällig war. Bisher war bereits nach 18 monatiger Stilllegung ein „Vollgutachten“ nach § 21 StVZO erforderlich.
Nach Ablauf der 7 Jahre ist ein solches Gutachten nur erforderlich, wenn der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung nicht durch entsprechende Unterlagen erbracht werden kann (z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Hersteller-Datenbestätigung).

Neuzulassung:
Der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung durch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten ist zwingend zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief) erforderlich.

Rote Händlerkennzeichen:
Die roten Kennzeichen dürfen künftig nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zu nichtbetrieblichen Zwecken ist nicht mehr zulässig (z. B. Verleih an eine Privatperson zu deren freien Verwendung).
„Fahrten zur Anregung der Kauflust“ z. B. durch Vorführung in der Öffentlichkeit werden nicht mehr als Probefahrten anerkannt.
Für Probefahrten wegen Kaufabsicht dürfen die Roten Kennzeichen aber weiterhin verwendet werden.

Oldtimer:
Die Anerkennung als Oldtimer setzt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 30 Jahren voraus. Dies gilt nicht nur wie bisher für das sog. „H-Kennzeichen“, sondern ausnahmslos auch für die Roten Oldtimerkennzeichen. Für beide Arten von Oldtimer-Kennzeichen ist ein einheitliches Gutachten nach § 23 StVZO (neu) erforderlich, welches nun auch von Prüfingenieuren erstellt werden können (bisher nur vom amtl. anerkannten Sachverständigen).

 

Meldung vom: 09.06.2017

Neue Fahrzeugpapiere

Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober 2005, Fahrzeugschein und -brief werden abgelöst.

Ab dem 1. Oktober 2005 werden im gesamten Bundesgebiet neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Aus dem Fahrzeugschein wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1,
der Fahrzeugbrief heißt künftig Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Alte Papiere müssen nicht umgetauscht werden !

Ganz wichtig bei der Einführung der neuen Dokumente ist, dass Sie Ihre bisherigen Papiere nicht umtauschen müssen. Solange Sie in Ihrem Fahrzeugschein und -brief nichts ändern wollen oder müssen, können Sie diese Unterlagen weiter verwenden.
Die neuen Papiere erhalten Sie wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig anmelden, dann werden ab 1.Oktober 2005 nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ausgestellt.

Zum Austausch der alten Papiere gegen neue Dokumente kommt es, wenn Sie bei den Zulassungsstellen zum Beispiel eine Veränderung eintragen lassen wollen. In jedem Fall, in dem sich die Zulassungsstellen mit einem schon gemeldeten Fahrzeug befassen, werden die Papiere automatisch ausgetauscht. In einigen Fällen entstehen für den Austausch zusätzliche Gebühren, in anderen nicht. Das hängt ganz davon ab, in welcher Angelegenheit Sie zur Zulassungsstelle kommen.

Freiwilliger Austausch geht leider nicht!
Ein reiner Austausch der Dokumente ohne konkreten Anlass kommt leider nicht in Betracht. Es wird nur ausgetauscht, wenn damit auch gleichzeitig eine Änderung Ihrer Papiere verbunden ist.

Wesentliche Änderungen durch die neuen Papiere.
Der Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (der bisherige Fahrzeugschein) ist künftig nummeriert. Diese Nummerierung lässt Rückschlüsse darauf zu, wo und wann die Bescheinigung ausgestellt worden ist. Dadurch können sie besser als bisher zugeordnet werden.
Die Nummer des Teil 2 der Zulassungsbescheinigung, also der bisherige Fahrzeugbrief, wird ebenso eingetragen. Damit gehören diese Unterlagen also auch nach außen erkennbar zusammen. Die Daten in beiden Teilen müssen übereinstimmen.

Im Teil 2 sind, anders als früher, nur noch die Angaben der letzten beiden Halter eingetragen, er enthält auch nur noch die wesentlichen Grunddaten eines Fahrzeuges. Die technischen Informationen sind im Teil 1, wie früher in der Zulassung / im Fahrzeugschein, wesentlich ausführlicher.

Anpassung an europäisches Recht
Die Ablösung der alten Unterlagen hängt mit der Harmonisierung der deutschen Regelungen an europäisches Recht zusammen.

 

Meldung vom: 09.06.2017

Wann braucht man ein (neues) erweitertes Führungszeugnis?

In den Empfehlungen des Landesjugendamtes soll das Zeugnis im Regelfall von allen Ehrenamtlichen verlangt werden. Bestehen vertrauensbildende und kontaktintensive Situationen, die ausgenutzt oder missbraucht werden können, erhöht sich das Gefährdungspotenzial für Übergriffe gegenüber Kindern und Jugendlichen. Aus diesem Grunde sollte in jedem Falle Einsicht in das Zeugnis genommen werden. Im Zweifelsfalle sollten sich die Verantwortlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen.

Ein erweitertes Führungszeugnis gilt als aktuelle, wenn es innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung dem Verein/Verband zur Einsichtnahme vorgelegt wird.

Das erweiterte Führungszeugnis muss regelmäßig überprüft werden, egal ob es sich um ehrenamtliche, nebenamtliche oder hauptamtliche Tätige in der Jugendarbeit handelt. Der Gesetzgeber gibt vor, spätestens nach 5 Jahren die Einsichtnahme erneut durchzuführen.
Für das Kreisjugendamt sind unter dem Qualitätsaspekt diese 5 Jahre allerdings ein langer Zeitraum, in dem viel passieren kann. Wir empfehlen deshalb, die Prüfung bereits nach 3 Jahren wieder durchzuführen. Unabhängig davon besteht für jeden Verein/Verband jederzeit die Möglichkeit, die Ehrenamtlichen stichprobenmäßig zu prüfen. Dies erhöht die Sicherheit für Kinder und Jugendliche, dass die tätigen Personen für die Jugendarbeit geeignet sind.

Meldung vom: 29.04.2024

Ehrenamtliche Sprachpaten helfen Kindern mit Migrationshintergrund

 - Sprachpatenausbildung - Referentin Gabriele Wintermeier (li.) mit Kursteilnehmern. Foto: Niedermeier/Landkreis Regen

Regen.  Kürzlich startete an der Volkshochschule (vhs) Regen der erste Ausbildungsblock zum ehrenamtlichen Sprachpaten. 16 interessierte Bürger aus dem Landkreis Regen bilden sich in der vhs Regen weiter um später Kindern mit Migrationshintergrund helfen zu können.

Gabriele Wintermeier, Seminarleiterin der Förderlehrer, und Claudia Hasenkopf, Migrationsbeauftragte und Schulleiterin, konnten vom Landkreis Regen als Referenten gewonnen werden. Zu Beginn des Kurses konnten die Teilnehmer ihre persönlichen Erwartungen und Ziele erläutern und sich gegenseitig kennenlernen. Zum besseren Verständnis und als Grundlage für die spätere Tätigkeit als Sprachpaten erhielten die Kursteilnehmer fundierte Informationen über die unterschiedlichen Kulturen der Kinder mit Migrationshintergrund.

Aus welchen Ursprungsländern kommen die Kinder? Worin besteht der Unterschied zwischen deutschen und fremden Kulturstandards? Wie kommuniziert man mit Kindern anderer Länder und wie verhält man sich ihnen gegenüber? Diese Fragen und viele mehr wurden von den Referentinnen kompetent beantwortet und anhand von Praxiserfahrungen veranschaulicht. Ziel der kostenlosen Ausbildung ist, Asylbewerberkinder im Landkreis Regen zu unterstützen, die Sprach- und Ausdruckweise im Deutschen zu verbessern und somit die Bildungs- und Integrationschancen zu erhöhen. Die ausgebildeten Sprachpaten haben somit die Möglichkeit, Kinder mit Migrationshintergrund gezielt an den betroffenen Schulen im Landkreis Regen unter die Arme zu greifen.

Die Idee des ehrenamtlichen Sprachkurses entstand im Rahmen der Projektarbeit des Koordinierungszentrums für Bürgerschaftliches Engagement mit der Projektleiterin Rebekka Niedermeier in Zusammenarbeit mit Mark Bauer-Oprèe, Rektor am Staatlichen Schulamt in Regen.

Aus Sicht der Projektkoordinatoren war der erste Ausbildungsabschnitt ein voller Erfolg mit reger Teilnahme und großem Interesse. Die nächsten Termine finden Ende Oktober und Anfang November statt.

Meldung vom: 09.06.2017

Bekanntmachung zum Vollzug der Immissionsschutzgesetze

Antrag nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur chemischen Behandlung von gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 10 to oder mehr je Tag und von nichtgefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 50 to oder mehr je Tag durch die Firma Restoil GmbH & Co. KG, Im Gewerbegebiet 5, 94244 Geiersthal, vertreten durch Herrn Rudolf Kuchler jun., auf dem Grundstück Fl.Nr. 1268 der Gemarkung Geiersthal

Meldung vom: 08.06.2017

Jugendcamp im „Muehl-Fun-Viertel“ in Österreich

Hier erwartet Euch ein ganz neues und unvergleichliches Programm.
Im Fereindorf „Mühl-Fun-Viertel“ ist Abwechslung garantiert. Ihr habt den Badesee direkt vor der Tür und der Hochseilgarten für die ganz Sportlichen unter Euch ist auch nicht weit.
Geplant ist außerdem eine Kanu- bzw. Rafting Tour auf den nahe gelegenen Tschechischen Gewässern.

Kreativität und Entspannung werden natürlich auch nicht zu kurz kommen.

Änderungen im Programm vorbehalten.

Veranstalter: KJR Freyung-Grafenau in Kooperation mit der Kommunalen Jugendarbeit Regen und dem KJR Rottal-Inn.

 

 

Datum: 02. – 08.08.2015
Ort: Klaffer am Hochficht (Österreich)
Alter: 12 – 17 Jahre
mindestens/maximal: mind. 10 Teilnehmer
Kosten: 145,00 €
Leistungen: Transfer, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm, Ausrüstung,
Infobrief, qualifizierte Betreuung
Kooperationspartner: KJR Freyung-Grafenau, KJR Rottal-Inn

Meldung vom: 08.06.2017

Seminare Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring – „Praxistag – Aktive Medienarbeit“

Smartphone, Tablets, Apps & Co. sind mittlerweile im Alltag allgegenwärtig. Welche Apps auch für die Aktive Medienarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit von Interesse sein können, sollen am „Praxistag – Aktive Medienarbeit“ in den Fokus genommen werden. Dabei geht es in erster Linie ums Kennenlernen und Selber ausprobieren verschiedener Apps, wie z.B. aus den Bereichen Foto, Film und Musik. Gearbeitet wird mit den Tablets der Medienfachberatung (iOS-basierend). Gern können an diesem Tage auch eigene Geräte mitgebracht werden, wobei es sein kann, dass bestimmte Apps, die die Medienfachberatung herausgesucht hat, fürs Android-Betriebssystem nicht verfügbar bzw. android-spezifische Features nicht bekannt sind.

Im Rahmen des Praxistages besteht auch immer wieder die Möglichkeit, bereits Selbst ausprobierte Apps dem Teilnehmerkreis kurz vorzustellen.

Ein Tag voller Praxis, an dem man natürlich selbst aktiv werden muss.

Datum: 18. Juli 2015
Uhrzeit: 10.00 – 17.00 Uhr (inkl. 1 Stunde Mittag)
Ort: Jugendzentrum Viechtach (Kollnburger Str. 16)
Teilnehmerzahl: maximal 8
Zielgruppe und Alter: ehrenamtiche Betreuer und Jugendleiter ab 15 Jahren sowie Jugendbeauftragte
Veranstalter: Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring Regen
Kooperationspartner: Medienfachberatung Bezirksjugendring Niederbayern
Gern mitbringen: eigene Tablets samt spezielle Verbindungskabel und Adapter (!)
Leistungen: kein Teilnehmerbeitrag, Veranstaltung ist inkl. Frühstücksbrez’n, Getränke und Mittagsessen
Anmeldung: bis 15. Juli im Büro der Kommunalen Jugendarbeit (09921/601-425)
Links: Internetpräsenz Jugendzentrum Viechtach
Internetpräsenz Kreisjugendring Regen
Internetpräsenz Medienfachberatung Niederbayern

 

Meldung vom: 24.07.2019

Gewinner der Eintrittskarten für das Donaufest in Deggendorf

Han´s Klaffl tritt am 16.Juli 2015 um 19.30 Uhr mit seinem Programm „40 Jahre Ferien – ein Lehrer packt ein“ im Sparkassen Kulturzelt auf. Dabei sein werden:
– Frau Margit Ring, Arnbruck
– Herr Alois Wiederer, Kirchberg

Am 19. Juli 2015 um 11.00 Uhr sollten eigentlich die Deggendorfer Bierzeltmusikanten auf dem Donaufest im Sparkassen Kulturzelt zünftig aufspielen. Die Veranstaltung wurde leider vom Veranstalter kurzfristig abgesagt! Leider können keine Freikarten für eine Ersatzveranstaltung zur Verfügung gestellt werden.

Ganz andere Klänge werden am 19. Juli 2015 um 19.00 Uhr im Sparkassen Kulturzelt am Donaufest erklingen. Die CubaBoarischen mischen kubanische und bayerische Tradition und werden folgenden Gewinnern einheizen:
– Herr Ludwig Stecher, Bischofsmais
– Herr Helmut Bledl, Regen

Zu guter Letzt wird Konstantin Wecker ein Highlight mit seinem Programm „40 Jahre Wahnsinn“ setzen.
Am 20. Juli 2015 um 19.00 Uhr werden folgende Ehrenamtskarteninhaber mit dabei sein:
– Frau Gunda Kraus, Viechtach
– Herr Klaus Hollerung, Zwiesel

Meldung vom: 09.06.2017

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen (Stadt Zwiesel, Gemeinden Frauenau und Lindberg); Hinweis auf Bekanntmachung

Die vorläufige Sicherung des ermittelten Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen im Bereich der Stadt Zwiesel ist durch Fristablauf erloschen. Das Landratsamt Regen hat daher die unten stehende Verordnung über das Überschwemmungsgebiet am Kleinen Regen erlassen. Die Bekanntgabe erfolgte im Amtsblatt Nr. 12/2015 vom 29.06.2015 und tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Verordnung wird zusammen mit den Planunterlagen bei der Stadt Zwiesel, den Gemeinden Frauenau und Lindberg sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, zur Einsichtnahme niedergelegt.

Verordnung
Erläuterungsbericht
Fachliche Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten
Übersichtkarte
Detailkarte K1
Detailkarte K2
Detailkarte K3
Detailkarte K4
Detailkarte K5

Weitere Auskünfte und Informationen zur Lage von Grundstücken im Überschwemmungsgebiet können Sie im Internet unter www.iug.bayern.de („Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete“) abrufen.

Links zu diesem Thema:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Verwaltungsservice Bayern

Formular:
Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall

Meldung vom: 02.06.2023

Der Landkreis Regen in Zahlen

Der Landkreis Regen, im Bayerischen Wald, gehört zum Regierungsbezirk Niederbayern und setzt sich aus 24 kommunalen Einheiten, die sich auf einer Fläche von 97.506 ha ausdehnen, zusammen. Im Zuge der EU-Osterweiterung befindet sich der Landkreis im Herzen Europas und ist ein ideales Sprungbrett zu den Märkten in Osteuropa.

Meldung vom: 08.06.2017

Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Aufgaben / Dienstleistungen

Wir beraten Sie über die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, wie z.B.

 

  • Enterohämorrhagisches Escherichia coli (EHEC)
  • Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
  • Hepatitis A, B und übrige Formen
  • Meningitis / Enzephalitis
  • Paratyphus A, B und C
  • Typhus abdominalis
  • Shigellen-Ruhr
  • Salmonellen
  • Legionellen
  • Cholera
  • Tollwut
  • Malaria
  • Aidsberatung
    – kostenlose Aidstests
    – kostenlose Aufklärung
  • Tuberkulose

Wir informieren Sie, welche Tätigkeiten Sie mit einer übertragbaren Krankheit nicht ausüben dürfen.
Wir beraten Sie, wann Ihr Kind nach einer übertragbaren Krankheit wieder die Schulen bzw. eine sonstigen Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf.

Informationen im BayernPortal
Infektionskrankheiten; Verhütung und Bekämpfung
Lebensmittelpersonal; Belehrung

Meldung vom: 09.06.2017