22. Juni 2016
Private Bootsfahrer mit eigenem Boot
[dan_schw_regen_private_may2023]
Geltungsbereich der Verordnung mit Übersicht der Regelungen:
Benennung: “Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren u. Betreten) am Schwarzen Regen vom 02.05.2011 zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.04.2023 (Bootsverordnung – Lesefassung)“
Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs im Bereich des sog. „Bärnloch“ vom 24.07.2007
Verordnung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs im Bereich Nagerlbrücke vom 17.04.2025
Hinweis:
Hochwasserrisiken sind nicht berücksichtigt! Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.
Gewerbliche Bootsverleiher – Befahren der Teilstrecke A gem. Schifffahrtsgenehmigung
[dan_schw_regen_commercial_may2023]
Antrag auf Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung nach Art. 28 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 BayWG zur gewerblichen Kanuvermietung am Schwarzen …
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