Allgemeines

Kaminkehrerwesen

 

Dienstleistungen
Formblätter, Merkblätter, Links

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/Aufsicht

Kehrgebühren / Bescheide

Kehrverpflichtung

Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung

Kehrbezirke Landkreis

Gesamtübersicht der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit Kehrbezirken
Kehrbezirke im Landkreis Regen
Kaminkehrerwesen – Schornsteinfegerregister

Überprüfung Kehrbücher

Links im Internet

Kaminkehrerwesen – Kaminkehrer – Innung

 

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Sprengstoffrecht

29. Januar 2016

 

Dienstleistungen
Formulare, Merkblätter, Links

Sprengstofferlaubnis / Ausstellung / Verlängerung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprenstoffgesetz
Bedürfnisnachweis-Schützenbescheinigung des BSB
Erklärung zum Verbleib des Pulvers
Schützenbescheinigung als Bedürfnisnachweis des Erlaubnisinhabers
Merkblatt zur Lagerung von Pulver

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV

Pyrotechnische Gegenstände / Feuerwerke
Bayern Portal

Feuerwerk; Anzeige oder Genehmigung des Abbrennens

Explosionsgefährliche Stoffe

Sprengstofflagerung / Kontrolle

Sprengmeldungen durch GAA

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Waffenrecht

 

Dienstleistungen
Formulare, Merkblätter, Links

Waffenrechtliche Ausnahmegenehmigungen

Antragsmuster auf Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis

Schießstätten / Schießleiter

Waffenrecht – Antrag auf eine Erlaubnis für eine Schießstätte (online)
Waffenrecht – Antrag auf eine Erlaubnis für eine Schießstätte (PDF)
Waffenrecht – Meldung von Schießleitern

Schießen mit Schusswaffen
Bayern Portal

Waffenrecht – Prüfung von Böller, Vorderladerwaffen und Wiederlader

Waffenbesitzkarte / -schein – Verlustanzeige

Verlustmeldung

Munitionserwerb

Waffenrecht – Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb

Waffenhandel

Waffenrecht – Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel (online)
Waffenrecht – Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel (PDF)

Europäischer Feuerwaffenpass

Waffenrecht – Antrag auf einen Europäischen Feuerwaffenpass

Einfuhr und Ausfuhr von Schusswaffen/Munition

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von …

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Kreiskrankenhäuser

18. Januar 2016

Der Landkreis Regen hat bis Ende 2000 die beiden Kreiskrankenhäuser in Viechtach und Zwiesel als Regiebetrieb geführt (Art. 51 Abs.3 Nr.1 LkrO und Art. 25 Abs.1 Ziff.1 BayKrG).

Am 28.07.1999 beschloss der Kreistag des Landkreises Regen, die Krankenhäuser ab 01.01.2001 in der Rechtsform eines selbständigen Kommunalunternehmens (SKU) zu führen.

Arberlandkliniken Zwiesel – Viechtach

Arberlandklinik Viechtach
Karl-Gareis-Str. 31, 94234 Viechtach,
Tel. 09942 200, Fax 09942 20-159
E-Mail:info-v@arberlandkliniken.de
Internet: www.arberlandkliniken.de

Arberlandklinik Zwiesel
Arberlandstr. 1, 94227 Zwiesel
Tel. 09922 990, Fax 09922 99321
E-Mail: info-z@arberlandkliniken.de
Internet: www.arberlandkliniken.de

 

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Verwaltung der Kreisstraßen im Landkreis Regen

14. Januar 2016

Der Landkreis baut und unterhält die Kreisstraßen innerhalb seines Gebietes. Der Landkreis kann die Verwaltung der Kreisstraßen gemäß Art. 59 BayStrWG den Staatlichen Bauämtern übertragen. Mit der Verwaltung der Kreisstraßen hat der Landkreis Regen das Staatl. Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf beauftragt (Kooperationsvereinbarung).

Adresse:
Staatl. Bauamt Passau
Servicestelle Deggendorf
Bräugasse 13, 94469 Deggendorf
Tel. 0991/386-0
Fax 0991/386-199
email: poststelle@stbapa.bayern.de
Inernet: www.stbapa.bayern.de

Straßenmeistereien im Landkreis Regen

Straßenmeisterstelle Viechtach
Oberschlatzendorf 1, 94234 Viechtach
Tel. 09942/90505-0, Fax. 09942/90505-27
email: SM-Vit@stbapa.bayern.de

Straßenmeisterei Zwiesel
Am Talübergang 1, 94227 Zwiesel
Tel. 09922/50090-00
Fax: 09922/802575
Email: sm-zwie@stbapa.bayern.de

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Kreisumlage, Bezirksumlage

12. Januar 2016

1. Kreisumlage (Art. 18 FAG):
Die Landkreise legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisangehörigen Gemeinden um.

Die Kreisumlage wird bemessen in Vomhundersätzen (Hebesatz) aus der Umlagegrundlage (= Steuerkraftzahlen + 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des vorangegangenen Haushaltsjahres). Als Steuerkraftzahl wird angesetzt das Istaufkommen der Gemeinden aus Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil und Umsatzsteuerbeteiligung (Art. 4 FAG). Den Hebesatz legt der Kreistag jährlich in der Haushaltssatzung fest.

2. Bezirksumlage (Art. 21 FAG):
Die Bezirke legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die Landkreise und kreisfreien Gemeinden um. Die Berechnung erfolgt – wie bei der …

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Unterhaltsansprüche von Sozialhilfeempfänger

22. Dezember 2015

Hat eine leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die ihm Hilfe gewährt wird, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen kraft Gesetz auf den Träger der Sozialhilfe über. Dieser tritt dadurch in vollem Unfang an die Stelle des Unterhaltsberechtigten, was sich auf ggf. bereits anhängige Unterhaltsstreitverfahren auswirken kann.
Regelungen über Unterhaltspflichten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
Unterhaltsanspruch gegenüber:

dem Ehegatten (§§ 1360 ff BGB);
dem getrennt lebenden Ehegatten (§§ 1361 ff BGB);
dem geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 ff BGB);
Verwandten (§§ 1601 ff BGB);
aus Anlass der Geburt (§ 1615 l BGB);

Die Sozialverwaltung überprüft in jedem …

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Hilfen zur Gesundheit

Personen, die krank sind und die Kosten für Arzt und Krankenhaus weder selbst tragen können noch sie von anderen – z.B. einer Krankenversicherung – erhalten, haben Anspruch auf „Hilfe zur Gesundheit“. Diese umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmaterial und Zahnersatz, Krankenhausbehandlung sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung erforderliche Leistungen.

Die Leistungen sollen dem entsprechen, was normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Die Hilfe zur Gesundheit nach dem SGB XII ist somit für denjenigen von Bedeutung, der nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, keine private Krankenversicherung abgeschlossen hat und die Kosten nicht selbst tragen kann.

Im …

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Hilfe zur Pflege

Die Regelungen der Hilfe zur Pflege wurden im Kern aus dem BSHG ins SGB XII übernommen. Auf „Hilfe zur Pflege“ im Rahmen der Sozialhilfe besteht Anspruch, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist und die notwendigen Pflegeleistungen weder selbst tragen kann, noch sie von anderen (z.B. Pflegeversicherung) erhält.

Reichen in bestimmten Fällen die begrenzten Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, kommen ggf. ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe in Betracht.
Die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit nach der Pflegeversicherung (Pflegegutachten des MDK) …

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Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt in der neuen Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die bei Bedürftigkeit sonst keine Leistungen erhalten – also weder als erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren das neue Bürgergeld, noch als 65-Jährige oder Ältere bzw. als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung. Hilfe zum Lebensunterhalt werden demnach Menschen im erwerbsfähigen Alter erhalten, für die vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Dies sind z.B. Bezieher einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung.

Hilfe zum Lebensunterhalt ist dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor …

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