Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe in anderen Lebenslagen
Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfen zur Gesundheit
Schuldnerberatung
Unterhaltsansprüche von Sozialhilfeempfänger
Zum 31.12.2004 trat das Bundessozialhilfegesetz und das Grundsicherungsgesetz außer Kraft. Dafür wurden ab 01.01.2005 das Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) – SGB II – und das Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe inkl. Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung) – SGB XII – eingeführt.
Ab 01.01.2005 können Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erwerbsfähig sind, Leistungen nach …
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