Allgemeines

Medizinisches Gutachterwesen

5. Oktober 2015

Begutachtungen im Vollzug – Beamtengesetz – § 7 BAT – Sozialgesetzbuch X und XI – Rechtsmedizinische Gutachten – Untersuchung und Begutachtung von psychisch kranken Personen im Vollzug des Unterbringungsgesetzes und des Betreuungsgesetzes – Stellungnahmen zu Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen .Informationen im BayernPortalGesundheitsinformation; Allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Beratung Medizinische Gutachten und Zeugnisse, Erstellung

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Infektionsschutzgesetz

 

Aufgaben
Beschreibung

Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Wir beraten Sie über die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, wie z.B.

Enterohämorrhagisches Escherichia coli (EHEC)
Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Hepatitis A, B und übrige Formen
Meningitis / Enzephalitis
Paratyphus A, B und C
Typhus abdominalis
Shigellen-Ruhr
Salmonellen
Legionellen
Cholera
Tollwut
Malaria
Aidsberatung
– kostenlose Aidstests
– kostenlose AufklärungTuberkulose

Wir informieren Sie, welche Tätigkeiten Sie mit einer übertragbaren Krankheit nicht ausüben dürfen.

Wir beraten Sie, wann Ihr Kind nach einer übertragbaren Krankheit wieder die Schulen bzw. eine sonstigen Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf.

Belehrungen
Seit dem 2. Januar 2001 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Die frühere Stuhl- und Lungenuntersuchung entfällt jetzt komplett und wird …

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Futtermittelhygiene

Probenahmen bei Handelsunternehmen und Landwirten nach den Vorgaben des Nationalen Kontrollprogrammes: Die entnommenen Futtermittelproben werden an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Oberschleißheim, eingesandt. Die Proben werden untersucht auf:Laut Futtermittelrecht verbotene Stoffe (z. B. Tiermehl)Chemische Rückstände (z. B. Pflanzenschutzmittel)
Pilzgifte (z. B. Aflatoxin B 1)Inhaltsstoffe (z. B. Eiweißgehalt, Energiegehalt)

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Mitteilungs- und Übermittlungspflichten für Lebensmittelunternehmer

2. September 2015

Ein Lebensmittelunternehmer ist gemäß § 44a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) verpflichtet ihm vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln der Überwachungsbehörde mitzuteilen.

Für die Mitteilung ist die über den nachfolgenden Link erhältliche vorgegebene digitale Musterdatei einer Erfassungstabelle für Lebensmittelunternehmen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu verwenden.

Digitale Musterdatei einer Erfassungstabelle für Lebenmittelunternehmen

Sie erreichen uns unter dieser Adresse:
Anschrift Landratsamt Regen
Veterinäramt/Verbraucherschutz
Bergstr. 10
94209 Regen
Telefon 0 99 21/6 01-4 03
Fax 0 99 21/6 01-4 00
E-Mail veterinaer@lra.landkreis-regen.de
Internet http://www.landkreis-regen.de
Öffnungszeiten Montag – Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung

Gesetzliche Grundlagen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB)

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