Beschreibung der Aufgabe / Dienstleistung
Die Haushaltswirtschaft umfasst die Summe aller Maßnahmen, die sich auf Einnahmen und Ausgaben der Kommune beziehen, einschließlich der Verwaltung des Vermögens sowie derjenigen Fälle, die im Haushalt zum Umgang mit privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen geregelt sind.
Hierbei ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Haushaltsüberwachung, die zu bewirtschaftenden Ausgaben, die zu erhebenden Einnahmen und die eingegangenen Verpflichtungen entsprechend den Bewirtschaftungsgrundsätzen ordnungsgemäß erfasst und bewirtschaftet werden. Es gelten die Grundsätze der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung.
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