Bei einer Außerbetriebsetzung erlischt grundsätzlich die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Das Kennzeichen wird also am nächsten Tag wieder frei. Für eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeuges auf den gleichen Halter kann das Kennzeichen jedoch verbindlich reserviert werden, ansonsten müsste ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Für die Außerbetriebsetzung sind vom Halter Angaben zum Verbleib des Fahrzeuges abzugeben. Deshalb ist auch für die Außerbetriebsetzung ein Antrag notwendig. Mit diesem Antrag kann auch die Reservierung beantragt werden. Der Antrag ist vom Fahrzeughalter zu unterschreiben! Zum Antrag
Online-Außerbetriebsetzung
Seit 01.01.2015 ist die Möglichkeit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges über einen Online-Dienst eingeführt.
Voraussetzung für die Nutzung der Internet-Außerbetriebsetzung …
weiterlesen