Wer die Rechtmäßigkeit von Bescheiden seiner Gemeinde, insbesondere im Bereich Kommunale Abgaben, wie
– Erschließungsbeiträge
– Straßenausbaubeiträge
– Wasserversorgungsbeiträge
– Abwasserbeseitigungsbeiträge
– Fremdenverkehrsbeiträge
vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen will, kann vor Klageerhebung ein fakultatives Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) durchführen lassen. Nach der Bayer. Gemeindeordnung kommt diese Widerspruchsentscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde zu. In der Bearbeitung der Widerspruchssachen sieht das Sachgebiet eine besonders wichtige Aufgabe darin, dem Bürger einen möglichst kostengünstigen und effektiven Rechtsschutz zu bieten. Für ihn stellt diese Tätigkeit gewissermaßen das Gegenstück zur Rechtsaufsicht dar.