Allgemeines

Widerspruchsverfahren

21. Juli 2015

Wer die Rechtmäßigkeit von Bescheiden seiner Gemeinde, insbesondere im Bereich Kommunale Abgaben, wie
– Erschließungsbeiträge
– Straßenausbaubeiträge
– Wasserversorgungsbeiträge
– Abwasserbeseitigungsbeiträge
– Fremdenverkehrsbeiträge
vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen will, kann vor Klageerhebung ein fakultatives Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) durchführen lassen. Nach der Bayer. Gemeindeordnung kommt diese Widerspruchsentscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde zu. In der Bearbeitung der Widerspruchssachen sieht das Sachgebiet eine besonders wichtige Aufgabe darin, dem Bürger einen möglichst kostengünstigen und effektiven Rechtsschutz zu bieten. Für ihn stellt diese Tätigkeit gewissermaßen das Gegenstück zur Rechtsaufsicht dar.

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Kommunales Finanzwesen

Beschreibung der Aufgabe / Dienstleistung

Die Haushaltswirtschaft umfasst die Summe aller Maßnahmen, die sich auf Einnahmen und Ausgaben der Kommune beziehen, einschließlich der Verwaltung des Vermögens sowie derjenigen Fälle, die im Haushalt zum Umgang mit privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen geregelt sind.
Hierbei ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Haushaltsüberwachung, die zu bewirtschaftenden Ausgaben, die zu erhebenden Einnahmen und die eingegangenen Verpflichtungen entsprechend den Bewirtschaftungsgrundsätzen ordnungsgemäß erfasst und bewirtschaftet werden. Es gelten die Grundsätze der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung.

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