Sozialhilfe

 

Zum 31.12.2004 trat das Bundessozialhilfegesetz und das Grundsicherungsgesetz außer Kraft. Dafür wurden ab 01.01.2005 das Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) – SGB II – und das Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe inkl. Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung) – SGB XII – eingeführt.

Ab 01.01.2005 können Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erwerbsfähig sind, Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten. Durch das SGB II wird die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen zusammengeführt. Demnach können erwerbsfähige Personen, die die gesetzliche Voraussetzung erfüllen, das Bürgergeld (insbesondere Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung) erhalten. Im Landkreis Regen übernimmt diese Aufgabe das Jobcenter Landkreis Regen, wobei für den Altlandkreis Viechtach das Jobcenter Landkreis Regen mit Sitz in Viechtach und für den Altlandkreis Regen das Jobcenter Landkreis Regen mit Sitz in Zwiesel zuständig ist. Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie auch im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de.

Die Zweiteilung des BSHG in Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen wurde nicht in das SGB XII übernommen. Die Sozialhilfe des SBG XII umfasst nun 7 Lebenslagen:

a) Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),
b) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46),
c) Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),
d) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60),
e) Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66),
f) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),
g) Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74)
sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.

Gesetzliche Grundlagen

  • Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

 

Meldung vom: 31.05.2023