
7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen in der Realschule Regen
7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen in der Realschule Regen
Begleitausschuss von „Demokratie leben!“ tagte zum ersten Mal – Erste Projekte auf den Weg gebracht
7. Sitzung des Kreisausschusses am 24.02.2022 in der Realschule Regen Weiterlesen
Die Sieger im Kreisverband Regen in der 2021 durchgeführten „Vielfaltsmeisterschaft – (G)ARTEN.REICH.NATUR“ stehen fest: Der 1. Preis geht an die Schüler des SFZ Viechtach!
Neuigkeiten aus dem Projekt „Ich bin Idealist“ – Gute Chancen auf Ausbildungsplatz in der Region Weiterlesen
Entdeckt mit uns Rom! Nach einer spannenden Nachtfahrt mit dem Zug wartet am Morgen die italienische Hauptstadt nur auf Euch.
Den Petersdom erklimmen, Street Art oder bunte Märkte bestaunen, eine Münze in den Trevibrunnen werfen, das Kollosseum besuchen, italienische Lebensart genießen und was immer Euch sonst noch einfällt.
Bei einem Reisevorbereitungstreffen könnt Ihr Eure Ideen und Wünsche einbringen. Wir planen den Romaufenthalt gemeinsam mit Euch. Macht was draus!
Termin: | 30. September bis 3. Oktober 2022 |
Alter: | 14 bis 16 Jahre |
Ort: | Italien |
Kosten: | 249,00 € |
Leistungen: | Infobrief, Transfer (ab Regen), Unterkunft, Verpflegung (Frühstück und Abendessen), Roma Pass, qualifizierte Betreuung |
6. Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2021 in der Realschule Regen Weiterlesen
In der Aula der Realschule Zwiesel findet die 7. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses statt. Weiterlesen
Informationen für Kontaktpersonen
Wer Kontakt zu einer Person hatte, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist, hat möglicherweise ein hohes Ansteckungsrisiko – abhängig davon, wie eng und wie lang der Kontakt war und unter welchen Bedingungen er stattfand. Nicht immer muss ein Kontakt zu einer Infektion führen, doch von der derzeit vorherrschenden Omikron-Variante des Virus ist bekannt, dass sie besonders leicht übertragen wird. Infizierte Personen sollten ihre Kontaktpersonen daher informieren, sobald sie von ihrem positiven Testergebnis erfahren.
Was soll ich tun, wenn ich Kontakt zu einem Infizierten hatte?
Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte Folgendes beachten:
Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens
Für Kontaktpersonen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten beschäftigt sind, wird eine arbeitstägliche Testung mittels Antigentest oder Nukleinsäuretest vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf nach dem Kontakt empfohlen.
Wann besteht für mich eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2?
Ansteckungsfahr besteht, wenn Sie engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten
Ein „enger Kontakt“ ist zum Beispiel, wenn der Abstand untereinander über mehr als 10 Minuten weniger als 1,5 Meter betrug und weder die infizierte Person noch ihre Kontaktpersonen durchgehend und korrekt eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske getragen haben. Ein Gespräch zwischen infizierter Person und Kontaktperson gilt zudem immer als „enger Kontakt“, unabhängig davon, wie lang es dauert, wenn nicht beide eine Maske entsprechend getragen haben.
Weitere Informationen:
Kontaktdaten:
Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte Folgendes beachten:
Diese Verhaltensregeln sollten auch geimpfte und genesene Personen berücksichtigen. Sie haben im Vergleich zu Ungeimpften zwar ein viel geringeres Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken. Allerdings ist der Schutz nicht hundertprozentig, so dass Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Menschen in der Umgebung dennoch sinnvoll sind. Sollte es bei Geimpften zu einer Infektion kommen, so verläuft diese in der Regel mild; das Risiko von Komplikationen ist deutlich geringer als bei nicht geimpften Menschen.
Begriffserklärung:
Positiv getestete Personen sind Personen die im Nukleinsäuretest (PCR) positiv getestet sind oder im Antigenschnelltest (durch hierfür geschultes/medizinisches Personal durchgeführt oder überwacht) positiv getestet sind (Erregernachweis von SARS-CoV-2).
Schutzmaßnahmen
(vollständige Auflistung sh. § 23 Abs. 3 Satz 1, § 35 Abs. 1 Satz 1 IfSG sowie § 36 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 IfSG).
Von dem Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgenommen sind:
Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig.
Beginn und Ende der Schutzmaßnahmen bei positiv getesteten Personen:
Die Details finden Sie in der AV Corona-Schutzmaßnahmen:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) (verkuendung-bayern.de)
Bei Rückfragen stehen wir unter der Telefonnummer 09921-9019770 oder per E-Mail: gesundheitswesen@lra.landkreis-regen.de zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Verdachtsfälle:
Informationen zur Verdienstausfallentschädigung
Kontaktdaten:
6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen in der Realschule Zwiesel
Impfungen, Krankenhaussituation und weitere Neuigkeiten spricht Landrätin Rita Röhrl in Ihrer aktuellen Videobotschaft an
Großer Andrang erfordert Ortswechsel – Impfteams sind am Mittwoch und Freitag in den Gemeinden zu Gast
Am Mittwoch, 17.11.2021 findet in der Mehrzweckhalle Teisnach die 5. Sitzung des Kreistages statt. Weiterlesen
Der Ausschuss tagt am Montag, 22. November, 15 Uhr, in der Realschule Regen Weiterlesen