Archiv des Autors: Johann Brunner

Über Johann Brunner

Berufliche Laufbahn: 2012-2015 Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital & Print - Fachrichtung Gestaltung und Technik bei Firma Druck&Service Garhammer in Regen 2016 Wechsel zum Landratsamt Regen als Projektbetreuer Marketing Einführung Rufbusse und Waldbahn Go-Vit im Landkreis Regen seit 2017 zuständig für Verwaltungsdigitalisierung, Web, Marketing und Social-Media beim Landkreis Regen 2018-2019 Weiterbildung Verwaltungsausbildung mit erfolgreichem Abschluss der Fachprüfung 1 2022 - 2024 Studium zum B.A. Digitale Verwaltung an der Hochschule Hof seit 2024 Gruppenleiter der Gruppe Digitalisierung am Landratsamt Regen

Corona: Videoupdate Testpflicht Kita, Maskenpflicht Grundschule 22. Oktober

ℹ „Wir wissen um die Probleme und verstehen alle Eltern und Erziehungsberechtigte, die durch unsere Anordnung aktuell noch stärker als sonst gefordert sind“, sagt Landrätin Rita Röhrl. Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro Woche sieht der Rahmenhygieneplan des Freistaates für die Kindertagesbetreuung die Anordnung einer Testpflicht für symptomatische Kinder vor. „Eine Vorgabe, der wir uns nicht so ohne weiteres entziehen können“, betont die Landrätin.

Landrätin Rita Röhrl äußert sich den Themen Testpflicht in Kita und Maskenpflicht in Grundschule.

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Meldung vom: 22.10.2020

Corona: Videoupdate Infektionsgeschehen, Beherbergungsverbot 14. Oktober

In der aktuellen Videobotschaft gibt Landrätin Rita Röhrl allgemeine Informationen zum Infektionsgeschehen bekannt und klärt Fragen zum Beherbergungsverbot.

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Meldung vom: 14.10.2020

Rechtliche Grundlagen

  • Rechtsgrundlagen
  • Rahmenhygieneplan für Schulen
  • Informationen der Bayerischen Staatsregierung

Meldung vom: 22.05.2025

Bodenrichtwertauskunft und Bodenrichtwertliste

Bodenrichtwertauskunft
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Die Bodenrichtwerte können Sie unabhängig von Behördenöffnungszeiten sofort über BORIS-Bayern nach erfolgter Anmeldung gebührenpflichtig abfragen. Bitte rufen Sie hierzu den Link https://www.boris-bayern.de/ auf.

Die Gebühr für eine Bodenrichtwert-Einzelauskunft über BORIS-Bayern beträgt 20,00 €.

Oder senden Sie einen schriftlichen Antrag per E-Mail an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de mit Angabe der Gemarkung, Flurnummer, Stichtag und Ihrer Rechnungsadresse.

Die Gebühr für eine durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erstellte Bodenrichtwertauskunft beträgt pro angefragtem Bodenrichtwert 35,00 €.

Meldung vom: 26.07.2024

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann erteilt werden, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird.

Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses ist in der Regel auszugehen bei mit der Wertermittlung an Grundstücken befassten Behörden, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind oder Sachverständigen für Grundstückswertermittlung mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Die Auskunft ist schriftlich zu beantragen. Senden Sie hierzu bitte eine E-Mail an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de.

Die Gebühr für die Auskunft beträgt 25,00 € pro Kaufpreis.

Meldung vom: 09.03.2023

Grundstücksmarktbericht

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Regen wertet die Daten der Kaufpreissammlung insbesondere vor dem Hintergrund, dass der örtliche Immobilienmarkt transparenter werden soll, sachkundig und anonymisiert aus. Dabei ermittelt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter anderem die sogenannten sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Zu den sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten gehören im Sinne des § 193 Abs. 5 S. 2 BauGB insbesondere Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses veröffentlicht die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten in Form von Grundstücksmarktberichten.

Die Grundstücksberichte des Landkreises Regen können Sie über BORIS-Bayern nach erfolgter Anmeldung gebührenpflichtig erwerben. Bitte rufen Sie hierzu den Link https://www.boris-bayern.de/ auf. Dort finden Sie zu den Grundstücksmarktberichten jeweils eine kostenlose Leseprobe inklusive Inhaltsverzeichnis. Die Grundstücksmarktberichte werden ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei bereitgestellt.

Gebühren

Grundstücksmarktbericht 2019 – 50,00€

Grundstücksmarktbericht 2021 – 75,00€

Grundstücksmarktbericht 2023 – 75,00€

Meldung vom: 26.07.2024

Gruppe 3C Rechtsauskünfte Corona

  • Entgegennahme und Bearbeitung der Bürgeranfragen bzgl. BayIfSMV, der damit zusammenhängenden Hygienekonzepte, Bundesrecht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Bayerischen EQV
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen auf Grundlage der BayIfSMV und EQV in Abstimmung mit Abteilung 4
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren hinsichtlich BayIfSMV, EQV und IfSG
  • Verfolgung und Nachgehen von Bürgerbeschwerden hinsichtlich Nichteinhaltung der BayIfSMV und EQV

Meldung vom: 16.09.2020