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Widerspruchsverfahren

Widerspruchsverfahren (Link im BayernPortal)

  • Erschließungsbeiträge
  • Straßenausbaubeiträge
  • Wasserversorgungsbeiträge
  • Abwasserbeseitigungsbeiträge
  • Fremdenverkehrsbeiträge

Meldung vom: 25.06.2024

Kommunale Abgaben, Realsteuern

Dienstleistungen

  • Erschließungsbeiträge
  • Straßenausbaubeiträge
  • Beiträge und Gebühren für leitungsgebundene Einrichtungen (Wasser/Kanal)
  • Fremdenverkehrsbeiträge
  • Kurbeitrag
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuern
  • Verbrauch- und Aufwandssteuern

Meldung vom: 02.08.2017

Kreisrechnungsprüfungsamt

Aufgaben / Dienstleistungen

  • Örtliche Rechnungsprüfung
  • Örtliche Kassenprüfung
  • Sonderprüfungen und gutachtliche Stellungnahmen
  • Prüfung von Verwendungsnachweisen
  • Sachverständigentätigkeit für den Rechnungsprüfungsausschuss
  • Beteiligungsmanagement

Meldung vom: 19.10.2022

Sportförderung

Sportförderung durch den Freistaat Bayern über die Vereinspauschale

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des organisierten Sports an Sportvereine und Sportverbände in Form einer Vereinspauschale.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der allgemeinen Fördervoraussetzungen. Diese sind geregelt in den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports lt. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 05. Dezember 2022). Die bisherigen gültigen Richtlinien sind somit aufgehoben.

 

Kurze Zusammenfassung der Allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen über die Vereinspauschale

  • Rechtsfähigkeit, Gemeinnützigkeit
    Zuwendungsfähig sind ausschließlich rechtsfähige gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält. Die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit ist durch Bescheid des Finanzamtes nachzuweisen.
  • Mitgliedschaft in Dachorganisationen
    Der Verein muss Mitglied beim Bayerischen Landessportverband Bayern e.V. (BLSV), dem
    Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. (BVS Bayern), dem Bayerischen Sportschützenbund e.V. (BSSB) und Oberpfälzer Schützenbund e.V. (OSB). Sind bei der Dachorganisation mehrere Sportfachverbände und Anschlussorganisationen Mitglied, müssen die geförderten Vereine zusätzlich Mitglied in mindestens einem dieser Sportfachverbände oder einer dieser Anschlussorganisationen sein.
  • Der Verein muss geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen.
  • Das Mindestbeitragsaufkommen muss im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung erreicht werden (Punkt 4.1.4 der Richtlinien)
  • Der Verein muss aktive Jugendarbeit leisten (junge Mitglieder bis 26 Jahren mindestens 10 % der Gesamtmitgliederzahl).

 

Berechnung der Zuwendung der Vereinspauschale in Kurzform

Eine Vereinspauschale wird nur gewährt, sofern der antragstellende Verein die Mindestanzahl von 500 Fördereinheiten erreicht (Bagatellgrenze).

Die Summe der Fördereinheiten eines Vereins setzt sich folgendermaßen zusammen:

Gewichtung der Mitglieder:

Die Mitgliedereinheiten (ME) eines Vereins werden anhand desjenigen Mitgliederbestandes berechnet, den der Verein der zuständigen Dachorganisation zum Ende des dem Förderjahr vorangegangenen Jahres gemeldet hat. Beispiel: Antrag für 2025; Mitgliederanzahl vom 31.12.2024 (mind. 10% der Gesamtmitgliederzahl). Bei der Berechnung werden die Mitglieder wie folgt gewichtet:

  • Mitglieder unter 27 Jahren zehnfach und
  • alle übrigen Mitglieder einfach.

Mitglieder mit Behinderung, die der Verein zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer für Belange des Behinderten- und Rehabilitationssports anerkannten Dachorganisation oder bei einem Verband oder einer Anschlussorganisation mit gleicher Zweckrichtung gemeldet hat, werden zehnfach gewichtet.

Berücksichtigende Trainer- und Übungsleiterlizenzen:

Alle in der Lizenzliste sind mit den entsprechenden Fördereinheiten bewertet und werden entsprechend gewichtet.

Lizenzen können nicht geltend gemacht werden, wenn sie Voraussetzung für den Erwerb einer höherwertigen Lizenz waren (grundständige Lizenz) und die höherwertige Lizenz im Förderjahr geltend gemacht werden soll.

Eine Teilung der Lizenzen auf maximal 2 Vereine ist möglich, je zur Hälfte.

Bei einer Aufteilung auf zwei Vereine ist vom Übungsleiter das Formblatt „Erklärung zur Aufteilung von Lizenzen“ auszufüllen und einzureichen.

Anzahl der berücksichtigungsfähigen Übungsleiterlizenzen:

4 % der Gesamtmitgliederzahl des Vereins können an Übungsleiterlizenzen berücksichtigt und in die Berechnung einbezogen werden.
Ausnahme: Bei Vereinen, in denen der Anteil der jungen Vereinsmitglieder (= unter 27 Jahren) mehr als 50 % beträgt, können 6 %, bei Vereinen mit mehr als 60 % jungen Vereinsmitglieder 8 % als Übungsleiter gewertet werden.

Lizenzen müssen nicht mehr im Original eingereicht werden, da viele Lizenzen mittlerweile digital ausgestellt werden und nicht mehr als körperliches Original vorliegen (mit Prägung etc.).
Es kann aber jederzeit noch ein Original (mit Prägung) eingereicht werden, sofern solche noch vorhanden.

Es sind aber alle Lizenzen zumindest in Kopie oder als Datei hochzuladen, um Wertigkeit und Gültigkeit der Lizenz feststellen zu können.

Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich.

Antragstellung:
Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale muss beim Landratsamt Regen vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 03. März 2025 (Ausschlussfrist!) eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte frühzeitig einreichen!

Landratsamt Regen
z. Hd. Doris Werner
Poschetsrieder Str. 16
94209 Regen
Tel. 09921/601-222
Fax. 09921/97002-222
Mail: dwerner@lra.landkreis-regen.de

 

Sportförderung durch den Landkreis Regen

Der Landkreis Regen gewährt nach der Maßgabe der Richtlinien zur Förderung des Vereinssports durch den Landkreis Regen und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuschüsse an Sport- und Schützenvereine des Landkreises. Förderzweck ist die Unterstützung der Jugendarbeit des Vereins. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Landkreisförderung erfolgt durch:

  • Jährliche Vereinspauschalen (Förderung des Sportbetriebs),
  • Einmalige Zuschüsse zum Sportstättenbau,
  • Individuelle Einzelförderung.

Die Vereinspauschale durch den Landkreis Regen muss, wie auch der Antrag zur staatlichen Förderung der Vereinspauschale, bis spätestens 03. März 2025 gestellt werden.

Das Antragsformular erhalten Sie beim Landratsamt Regen, Frau Doris Werner,  Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Tel. 09921/601-222 oder steht untenstehend zum Download bereit. Ebenso die derzeit geltenden Richtlinien hierfür.

 

Meldung vom: 16.01.2025

Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement

Aufgaben / Dienstleistungen

  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements
  • Beratung und Hilfestellung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeitsfelder
  • Unterstützung der Anerkennungskultur für ehrenamtliche Helfer
  • Netzwerkarbeit
  • Entwicklung und Unterstützung von Projekten
  • Ehrenamtsbörse
  • Jung hilft Alt

Meldung vom: 21.10.2024

Ehrungen, Ordensangelegenheiten

Aufgaben / Dienstleistungen

  • Vorbereitung und Erstellung vorlagewürdiger Vorschläge
  • Erstellung von Laudationes
  • Vorbereitung und Organisation von Feiern zur Ordensübergabe

Orden und Ehrungen (beispielhafte Aufzählung):

  • Bundesverdienstorden
  • Bayer. Verdienstorden
  • Auszeichnungen für Lebensretter
  • Bayer. Staatsmedaille für soziale Verdienste
  • Pflegemedaille für besondere Verdienste um pflegebedürftige Menschen
  • Weißer Engel
  • Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
  • Ehrungen für besondere Verdienste auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung
  • Staatsmedaille für Verdienste um die bayerische Wirtschaft

Verdiente Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Regen

 

Meldung vom: 08.04.2025

Bürgerbüro

Bitte nehmen Sie Kontakt auf – wir sind gerne für Sie da!

  • Wir geben Auskunft über Zuständigkeiten und allgemeine Informationen im Landratsamt.
  • Ausgabe von Antragsformularen
  • Ausgabe der Notfallmappe
  • Reservierung von Wunschkennzeichen

Das Bürgerbüro im Foyer des Landratsamtes ist die Anlaufstelle mit ausgedehnten Öffnungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.

 

Meldung vom: 10.07.2023

Vorzimmer des Landrats

Aufgaben /Dienstleistungen

  • Glückwünsche
  • Sekretariat
  • Terminverwaltung

Meldung vom: 03.09.2024

Pressestelle

Die Pressestelle informiert die Öffentlichkeit, sachlich, umfassend und ständig über Neuigkeiten, Angebote und Leistungen des Landkreises Regen.

Sie ist die erste Anlaufstelle für Medienvertreter, organisiert und koordiniert Pressegespräche und -termine, verfasst Reden und Grußworte und veröffentlicht Pressemitteilungen.

Meldung vom: 16.05.2024

Gesundheitsregion Landkreis Regen

 - Verleihung des Qualitätssiegel "Gesundheitsregion" durch Staatssekretärin Frau Melanie Huml, Foto: Landratsamt Regen
Ein wichtiger Eckpfeiler der „Regionalen Daseinsvorsorge“ ist das Thema „Gesundheit“. Daher nahm der Landkreis Regen am Qualitätswettbewerb „Gesundheitsregionen Bayern“ Ende Mai 2013 teil und wurde am 02. September 2013 mit dem Qualitätssiegel „Gesundheitsregion“ vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit durch die Staatssekretärin Frau Melanie Huml ausgezeichnet.

Hierzu äußerte sich Frau Staatssekretärin Melanie Huml wie folgt: „In einer immer gesundheitsbewussteren Gesellschaft ist eine hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung von enormer Bedeutung. Der Landkreis greift dieses Thema vorbildlich auf und setzt dabei auf innovative regionale Gesundheitskonzepte. Das gemeinsame Engagement vieler Beteiligter schafft eine lebenswerte Region mit starken Angeboten vor allem im Gesundheitstourismus.“

Im Rahmen des Wettbewerbes wurden gemeinsam mit den beteiligten Akteuren aus dem Gesundheitswesen folgende Themenschwerpunkte festgesetzt, welche für den Landkreis auch in der Zukunft eine große Rolle spielen:

• Medizinische Versorgung
• Tourismus mit Bezug zur Gesundheitswirtschaft

Das Qualitätssiegel wurde bereits an 20 bayerische Regionen verliehen. Es spricht für eine qualitativ hochwertige Region. Ein langfristiges Ziel ist, ein „Gesundheitsnetzwerk“ aller Hauptakteure im Gesundheitsbereich zu etablieren mit der Möglichkeit einer landkreisübergreifenden Vernetzung.

Meldung vom: 21.10.2024

Gewinner des Hüttenabends beim Schalander in der 1. Dampfbierbrauerei Zwiesel

Die 40 Gewinner des Hüttenabends beim Schalander in der 1. Dampfbierbrauerei Zwiesel
am Donnerstag, 03.10.2014, stehen fest.

Bei einer Führung durch Frau Elisabeth Pfeffer erleben Sie in einer einzigartigen Brauhausatmosphäre hautnah die Herstellung der Biere der 1. Dampfbierbrauerei Zwiesel. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, mit Herrn Landrat Michael Adam einen geselligen Hüttenabend im Schalander (Brauerstube) bei einer bayerischen Brotzeit und zünftiger Musik zu verbringen.

Die Gewinner:
Barth Karl-Heinz, Regen
Baumann Georg, Regen
Bredl Alexandra, Bayer. Eisenstein
Brem Paul, Bodenmais
Ebner Franz, Regen
Ertl Josef, Zwiesel
Fritz Gerhard, Bodenmais
Ganserer Stefan, Lindberg
Geiger Andreas, Bodenmais
Graßl Sonja, Zwiesel
Haas Peter, Rinchnach
Hauner Christian, Viechtach
Hirtreiter Lothar, Achslach
Homberg Monika, Zwiesel
Hutter Johann, Drachselsried
Kollmaier Markus, Zwiesel
König Robert, Zwiesel
Kuchler Michael, Lindberg
Kuchler Wolfgang, Arnbruck
Lang Robert, Zwiesel
Leher Josef, Zwiesel
Lobenz Andreas, Zwiesel
Moosbauer Andreas, Bayer. Eisenstein
Mühlehner Michael, Regen
Peter Andreas, Perasdorf
Rager Achim, Achslach
Schmid Günther, Kirchdorf i. Wald
Schober Anita, Ruhmannsfelden
Schrötter Andreas, Arnbruck
Stangl Andreas, Kirchberg i. Wald
Stecher Johannes, Bischofsmais
Stecher Ludwig, Bischofsmais
Trepl Ingeborg, Regen
Wastl Martin, Zwiesel
Weber Sylvia, Kirchberg i. Wald
Wenig Hans-Christian, Rinchnach
Wenig Stefan, Lindberg
Wiederer Alois, Kirchberg i. Wald
Wildfeuer Siegfried, Zwiesel
Zitzelsberger Sebastian, Zachenberg

Meldung vom: 07.02.2023

Gewinner der Bildungsfahrt in den Bayerischen Landtag

Die Inhaber der Ehrenamtskarte im Landkreis Regen Biller Paul, Regen, Fuchs Karl, Teisnach, Gruber Walter, Zwiesel, Hofmann Max, Zwiesel und Weber Petra, Zwiesel, haben die Bildungsfahrt in den Bayerischen Landtag mit anschließendem Besuch des Münchner Oktoberfestes gewonnen.

Die Gewinner fahren mit Begleitperson am Montag, 29. September 2014 zu einer Bildungsfahrt in den Bayerischen Landtag, mit anschließendem Besuch des Münchner Oktoberfestes. Herr Staatsminister Helmut Brunner lädt dazu ein.

Meldung vom: 07.02.2023

„Jugendschutz – Wir machen mit!“ – Gemeinsame Aufkleberaktion soll für Jugendschutz sensibilisieren

 - Aufkleber-Aktion zum Jugendschutz (v.li.): Thomas Pfeffer (Vorsitzender vom Kreisjugendring Regen), Dirk Reichel (Kommunaler Jugendpfleger), Sabrina Kasper (Praktikantin im Kreisjugendamt Regen) und Matthias Wagner (Suchtberater im Gesundheitsamt und Geschäftsführer Böhmwind). Foto: Landkreis Regen „Wir wollen für den Jugendschutz sensibilisieren und gleichzeitig aufklären“, bekommt man von den Verantwortlichen, die hinter der neuen Jugendschutzaktion im Landkreis stecken, zur Antwort auf die Frage, was es mit den bunten Aufklebern auf sich hat.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt unter anderem den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Alkohol und Tabak, den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken oder beispielsweise auch ab welchem Alter man in welchen Film im Kino gehen darf. Das Gesetz gilt überall und bildet dabei die Basis. Der Jugendschutz-Aufkleber „Jugendschutz – Wir machen mit!“ soll Gästen, Besuchern, Konsumenten, Eltern und Verantwortlichen nach außen signalisieren, dass derjenige, der diesen Aufkleber in seiner Einrichtung oder bei seiner Veranstaltung gut sichtbar im Eingangsbereich anbringt, über den gesetzlichen Auftrag hinaus etwas genauer auf den Jugendschutz schaut, insbesondere was den Konsum von Tabak und Alkohol betrifft.

Das Anbringen des Aufklebers ist dabei mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Veranstalters gleichzusetzen. „Diese besondere Aufmerksamkeit, dieses bewusste ins Gedächtnis rufen, wollen wir in den Mittelpunkt rücken“, sind sich die Verantwortlichen vom Landkreis Regen, Kreisjugendring und dem Verein Böhmwind einig. „Das Gesetz gilt im Übrigen auch ohne diesen Aufkleber selbstverständlich weiter“, ergänzen sie. Um eine breite öffentliche Transparenz herzustellen, besteht für die, die sich an der Aktion beteiligen auch die Möglichkeit, sich auf der Seite des suchtpräventiven Vereins Böhmwind zu registrieren.

Bis Jahresende wollen die Verantwortlichen die Aktion auch auf den Hotel- und Gaststättenverband, den Einzelhandel und Gewerbetreibende ausweiten. Auch die Jugendgruppen und Verbände im Landkreis sollen mit einer Extra-Aktion das Thema „Jugendschutz“ aufgreifen. Die ersten beiden Zielgruppen sind seit einigen Wochen die mit Fachpersonal besetzten und hauptamtlich geleiteten Jugendtreffs im Landkreis und sämtliche Veranstalter.

 

Meldung vom: 21.10.2024

BKiSchG – Details zur Umsetzung im Landkreis Regen

Das Kreisjugendamt unterstützt die freien Träger im Landkreis Regen bei auftauchenden Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung vom Bundeskinderschutzgesetz.
Auf dieser Seite finden Sie deshalb alle wichtigen Informationen rund um die Führungszeugnispflicht.

Downloads zum Thema:

 

Meldung vom: 08.04.2025