Archiv des Autors: raith

Schulen, für die der Landkreis Sachaufwandsträger ist

 

Berufliches Schulzentrum Regen
Berufsschule – Fachoberschule – Berufsoberschule
Obere Bachgasse 23, 94209 Regen
Tel. 09921 3631 09921 5173, Fax  09921 6987
E-Mail: verwaltung@bs-regen.de
Internet: www.bs-regen.de
 - Berufliches Schulzentrum Regen. Foto: Berufliches Schulzentrum Regen
Glasfachschule Zwiesel
Staatliches Berufsbildungszentrum für Glas
Fachschule mit Technikerschule – Berufsfachschule – Berufsschule
Fachschulstr. 15-19, 94227 Zwiesel
Tel. 0 99 22 84 44-0, Fax 09922 844448
E-Mail: info@glasfachschule-zwiesel.de
Internet: https://www.glasfachschule-zwiesel.com
 - Glasfachschule Zwiesel, Foto: Glasfachschule Zwiesel
Dominicus-von-Linprun-Gymnasium Viechtach
Jahnstr. 36, 94234 Viechtach
Tel. 09942 9442 0 (Sekretariat), Fax 09942 9442 160
EMail: Sekretariat@gymnasium-viechtach.de
Internet: http://www.gymnasium-viechtach.de/
 - Dominicus-von-Linprun-Gymnasium Viechtach, Foto: Gymnasium Viechtach
Gymnasium Zwiesel
Dr. Schott-Straße 54, 94227 Zwiesel
Tel. 09922 500 300 0, Fax 500 300 272
E-Mail: sekretariat@gymnasium-zwiesel.de
Internet: https://gymnasium-zwiesel.de
 - Gymnasium Zwiesel, Foto: Gymnasium Zwiesel
Landwirtschaftsschule Regen, Abtl. Hauswirtschaft
Bodenmaiser Str. 25, 94209 Regen
Tel. 09921/6080, Fax. 09921/808142
email: poststelle@aelf-rg.bayern.de
www.aelf-rg.bayern.de/bildung/hauswirtschaft/074039/index.php
Siegfried-von-Vegesack-Realschule
Staatliche Realschule Regen
Pfarrer-Biebl-Str. 20, 94209 Regen
Tel. 09921 971278-0 Fax 09921 971278-125
E-mail: rsr@realschule-regen.de
Internet: www.realschule-regen.de
 - Staatl. Realschule Regen, Foto: Realschule Regen
Staatliche Realschule Viechtach
Jahnstraße 38, 94234 Viechtach
Tel. 09942 94 58 0, Fax 09942 94 58 220
E-Mail: rs.viechtach@t-online.de
Internet: www.rsvit.de
 - Staatl. Realschule Viechtach, Foto: Realschule Viechtach
Staatliche Realschule Zwiesel
Hochstraße 1, 94227 Zwiesel
Tel. 09922-84210, Fax 09922-842110
E-Mail: verwaltung@realschule-zwiesel.de
Internet: www.realschule-zwiesel.de
 - Staatliche Realschule Zwiesel, Foto: Langer/Landratsamt Regen
Schule am Weinberg
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Schulgasse 10, 94209 Regen
Tel. 09921 4847 Fax 09921 904311
E-Mail: Schule.Weinberg@t-online.de
Internet: www.sfzregen.com
 - Schule am Weinberg Regen, Foto: Schule Am Weinberg
Sonderpädagogisches Förderzentrum Viechtach
Dr. Schellerer-Straße 20, 94234 Viechtach
Tel. 09942/1616, Fax 09942/902256
E-mail: verwaltung@sfz-viechtach.de
Internet: www.foerderschule-viechtach.de
 - Sonderpädagogisches Förderzentrum Viechtach, Foto: Sonderpäd. Förderzentrum Viechtach

 

 

Meldung vom: 31.10.2023

Bayerische Ehrenamtskarte des Landkreises Regen

 - Feuerwehr im Einsatz, Foto: Landratsamt/Langer

Engagierte Ehrenamtliche sollen für ihren Einsatz belohnt werden!

Der Landkreis Regen möchte sich bei den zahlreichen Bürgern und Bürgerinnen, die sich zum Wohle der Allgemeinheit in vielfältiger Art und Weise einsetzen, nicht nur mit Worten für ihr Engagement bedanken und hat deshalb die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt.

Mit dieser Ehrenamtskarte sind viele attraktive Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art in ganz Bayern verbunden. Diese Vorteilskarte gilt bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und zahlreichen Gewerbebetrieben.

Wir freuen uns über zahlreiches Interesse daran.

Machen Sie mit und nutzen Sie dieses attraktive Angebot.

Alle Informationen zur Ehrenamtskarte des Landkreises Regen!

 

Meldung vom: 17.06.2019

Einleitung Jugendschutz im Landkreis Regen

„Der Kinder- und Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel aller Bemühungen des Jugendschutzes ist es daher, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen, oft auch subtilen Gefährdungen zu schützen. Kinder- und Jugendschutz ist also Prävention im Vorfeld etwaiger Gefährdungen. Jugendschutz vermittelt Orientierungshilfen und wirkt mit dem Ziel, positive, von Gefährdungen freie Lebenswelten von jungen Menschen herzustellen und zu sichern.“

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
„Mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen.

Minderjährige werden durch diese Gesetze geschützt. Sanktionen erfolgen deshalb ausschließlich bei Gesetzesverstößen von Erwachsen wie z. B. von Gewerbetreibenden, Veranstaltern bzw. Anbietern. Aber auch andere Erwachsene stehen in der Verantwortung; dazu zählen z. B. personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen.“

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
„Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.“

(Quelle: „Kurzinformation Jugendschutz“ auf den Internetseiten des Bayerischen Landesjugendamtes; http://www.blja.bayern.de)

Situation im Landkreis Regen:

Die Aufgabenwahrnehmung des ordnungsrechtlichen als auch des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes liegt beim Kreisjugendamt Regen.
Die dafür zuständigen Mitarbeiter finden Sie im rechten Navigationsbereich.

Meldung vom: 10.05.2017

Rechnungsprüfungsausschuss

Der Kreistag bildet aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit 7 Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden. Weiterlesen

Meldung vom: 11.09.2024

Kreisausschuss

Dem Kreisausschuss gehören der Landrat und 12 Kreisräte an. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor. Weiterlesen

Meldung vom: 11.09.2024

Jugendhilfeausschuss

Der Kreistag hat den Jugendhilfeausschuss als ständigen beschließenden Ausschuss bestellt. Ihm gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an Weiterlesen

Meldung vom: 03.07.2024

Jugendzentrum in Viechtach

Seit 1998 gibt es in Viechtach das Angebot der Offenen Jugendarbeit.

Von Anfang an ist die Stadt Viechtach Träger dieser Einrichtung.

Den Namen „All Stars“ trug der Jugendtreff knappe 10 Jahre, der nach einem Umzug in neue Räumlichkeiten von den damaligen Besuchern gewählt wurde.
Mit der Zeit ist der Jugendtreff durch zusätzliche Räumlichkeiten (Kreativwerkstatt, Tanzraum, Proberäume, Tonstudio) und den damit verbundenen Angeboten gewachsen. Gut vier Jahre trug das Haus den Namen „JUZ Viechtach“. Mit dem Umzug ins alte BayWa-Gebäude am Bahnhof Mitte des Jahres 2019 ist die Jugendeinrichtung nun unter dem Namen „Werkstød“ bekannt.

Doch nicht nur der Name veränderte sich, auch das Konzept rund um die „Werkstød“ wurde erweitert. Im Gebäude ist das Jugendcafé „Taverne“, eine Eventhalle und die Sporthalle „Gym“ untergebraucht. In Sichtweite befindet sich außerdem die „Talentstation“ für junge Musiker.

Unterstützt werden die Angebote und der Betrieb des Jugend- und Kulturzentrums sowie der „Talentstation“ durch den Förderverein für Offene Jugendarbeit in Viechtach e.V. (anerkannter freier Träger der Jugendhilfe).

Einrichtung: Jugend- und Kulturzentrum „Werkstød“
hauptamtlicher Leiter: Marco Lorenz
Dipl. Pädagoge (Univ.)
Kontakt: Jugend- und Kulturzentrum „Werkstød“
Bahnhofstraße 26
94234 Viechtach
Tel. 09942 904427 oder 0175 6920578
Email: jugendarbeit@viechtach.de
Internetpräsenz vom Jugendkulturzentrum Viechtach
Träger der OKJA: Stadt Viechtach
Unterstützung durch: Förderverein für Offene Jugendarbeit in Viechtach e.V.
Vorsitzender des Vereins: Andreas Hanninger

 

Meldung vom: 21.10.2024

Fachberatung und Koordination von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) durch die Kommunale Jugendarbeit Regen

 

 -  „Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass soziale Herkunft junger Menschen nicht über deren Zukunft entscheiden darf. Deshalb ist von größter Bedeutung, dass sozial benachteiligte junge Menschen frühzeitig unterstützt werden.
Gemäß § 13 SGB VIII sollen jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“

(Quelle: Menüpunkt „Jugendhilfepolitik/Jugendsozialarbeit“ auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen; http://www.stmas.bayern.de/jugend/sozialarbeit/index.php)

Zielsetzung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS):

JaS – Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden.

Wer ist die Zielgruppe der JaS?

JaS wendet sich an junge Menschen

  • die Verhaltensauffälligkeiten zeigen (z. B. gehäuftes Schule schwänzen)
  • die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten voraussichtlich keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden
  • aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist
  • mit Drogenproblemen
  • mit Versagens- oder Schulängsten
  • mit mangelndem Selbstwertgefühl

Wie arbeitet JaS?

JaS bringt nicht nur sozialpädagogische Kompetenz ein, sondern agiert mit dem gesamten System der Jugendhilfe. Dies geschieht durch:

  • Beratung und sozialpädagogische Hilfen: In Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, in der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt.
  • Soziale Gruppenarbeit und Trainingskurse zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit (Streitschlichterprogramme, Anti-Aggressions-Trainings, soziale Trainingskurse)
  • Elternarbeit: Innerfamiliäre oder erzieherische Probleme erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsam Wege, z. B. im Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten zu finden. Hierbei können auch weitere Leistungen der Jugendhilfe einbezogen oder angeregt werden.
  • Vernetzung und Koordinierung mit dem Jugendamt (Allgemeiner Sozialdienst, Jugendgerichtshilfe etc.) und Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z.B. Erziehungsberatungsstellen, Horten, Jugendzentren) und anderen sozialen Einrichtungen insbesondere mit Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung (offene und gebundene Ganztagsschule), dem Gesundheitswesen (z.B. Drogenberatungsstellen), sowie mit Polizei und Justiz.
    Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Agentur für Arbeit unverzichtbar.

An welchen Schulen kommt JaS zum Einsatz?
Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe, die an Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen zum Einsatz kommt. Die Jugendämter vor Ort stellen im Rahmen der Jugendhilfeplanung fest, an welchen Grund- und Mittelschulen, Sonderpädagogischer Förderzentren, Berufsschulen und Realschulen verstärkt Handlungsbedarf besteht.

(Quelle: Menüpunkt „Jugendhilfepolitik/Jugendsozialarbeit“ auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
https://www.stmas.bayern.de/jugendschutz/index.php

Situation im Landkreis Regen:

Im Landkreis Regen gibt es JaS an mittlerweile sieben Schulen (Mittelschulen Regen, Viechtach und Ruhmannsfelden, Grundschule Regen und Viechtach sowie an beiden Sonderpädagogischen Förderzentren in Regen und Viechtach), die über das Unterstützungsangebot durch Jugendsozialarbeiter/innen verfügen.
Die beiden Projekte an den Mittelschulen Regen und Viechtach sind in Trägerschaft des Kreis-Caritasverbandes Regen e.V.
An allen anderen genannten Schulstandorten ist der Landkreis Regen Träger der JaS.

Die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis leistet für dieses Arbeitsfeld die Fachberatung und Koordination auf Grundlage des § 13 SGB VIII.

Meldung vom: 13.10.2021

KiTas im Landkreis Regen

In Folge finden Sie die Kontaktdaten zu den Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergärten, Kinderhorte) im Landkreis Regen: Weiterlesen

Meldung vom: 16.05.2024

Schlauchboote

Anzahl: 4 große Schlauchboote (Rafts)

Personen: 9 Personen pro Boot

Ausstattung: Paddel, Helme, Schwimmwesten, Luftpumpen, wasserdichte Tonnen, Wurfsäcke, Neoprenanzüge (bei Bedarf)

für: Schlauchbootfahrten auf dem Regen

Kosten: 25,00 € pro Boot

Einzelne Zubehörteile (Schwimmwesten, Helme usw.) können Sie bei uns kostenfrei entleihen.

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Flussabschnitten des „Schwarzen Regens“ eine Verordnung zum Befahren gilt!
Ob der „Schwarze Regen“ heute befahrbar ist, erfahren Sie hier!

Auszug aus der Verordnung:

  • unsere Ausnahmeregelung für Entleiher bezieht sich nur auf die zulässige maximale Personenzahl pro Boot, alle anderen Beschränkungen bleiben unberührt!
  • Im zulässigen Zeitraum ist das Befahren nur zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr gestattet
  • Zusätzlich ist die Nutzung nur möglich, wenn der Text „Befahren erlaubt“ (ersichtlich hier)
    Der Text erscheint, wenn:
    – am Fahrtag in der Zeit von 00:15 Uhr – 12:00 Uhr der 15-Minuten-Wert des
    Pegelstandes beim Pegel Sägmühle laut Hochwassernachrichtendienst mindestens 70
    cm zehnmal erreicht oder überschritten hat und
    – am Pegel Teisnach am Vortag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 24:00 Uhr die
    Wassertemperatur den 15-Minuten–Wert von 21,5 Grad Celsius nicht zehnmal erreicht
    und überschritten hat
  • gilt für den Schwarzen Regen ab Zwiesel – Gersteneckersäge bei Fluss-km 166,0 bis zur Schnitzmühle (Einmündung der Aitnach) bei Fluss-km 122,5. Ausgenommen davon bleibt der Flussabschnitt vom Stausee Regen, ab Heubrücke bei Fluss-km 158,3, einschließlich des Stadtgebietes der Stadt Regen bis zur Raithsäge bei Fluss-km 153,3.

Die Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen vom 02.05.2011 zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.04.2023 können Sie hier aufrufen.

Meldung vom: 28.08.2025