Archiv des Autors: Sandra Stoiber-Wiendl

Geschäftsleitung

Meldung vom: 10.07.2023

Visum und beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Visum
Das Visum ist ein Aufenthaltstitel für die Durchreise, kurzfristige oder längerfristige Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland. Visumpflichtige ausländische Staatsangehörige müssen grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland ein Visum für die Einreise beantragen.
In bestimmten Fällen wird die Ausländerbehörde im Visumverfahren beteiligt.

Links:

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 kann im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU verkürzt werden.
Ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren kann von Unternehmen mit entsprechender Vollmacht der ausländischen Fachkraft beantragt werden, sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt oder die Einreise zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation erfolgen soll.
Die Unternehmen haben hierbei eine Wahlmöglichkeit, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde oder bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) durchführen zu lassen.

Links:

Meldung vom: 02.01.2025

Personenstandsrecht und Standesamtsaufsicht

Personenstandsrecht, Standesamtsaufsicht

Standesamtwesen

  • Aufsicht über die Standesämter
  • Vorbeglaubigungen von Urkunden für den Gebrauch im Ausland

Informationen im BayernPortal

Pass-, Personalausweis- und Melderecht

  • Beratung der Gemeinden in pass-, ausweis- und melderechtlichen Fragen
  • Ordnungswidrigkeiten

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 06.02.2024

Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund – § 127 TKG

Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund (§ 127 TKG)

Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar.

Die Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationsleitungen wird eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt.

Der Antrag auf Zustimmung der Verlegung muss bei der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde gestellt werden. Für die Kreisstraßen des Landkreises Regen ist das Landratsamt Regen zuständig.

Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

Meldung vom: 31.10.2023

Ehrenamtstag 2023

Liebe Ehrenamtliche in den Vereinen/Verbänden/Organisationen/Stiftungen/Selbsthilfegruppen!
Jetzt anmelden und mit einem Stand/Rahmenprogramm/Vortrag etc. am Ehrenamtstag des Landkreises Regen teilnehmen! Weiterlesen

Meldung vom: 24.10.2024