Ausschuss für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen tagt im Arberlandhaus Regen Weiterlesen
Archiv des Autors: Sandra Stoiber-Wiendl
13. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses
Im Schloss Ludwigsthal findet die 13. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses statt. Weiterlesen
Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund – § 127 TKG
Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund (§ 127 TKG)
Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar.
Die Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationsleitungen wird eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt.
Der Antrag auf Zustimmung der Verlegung muss bei der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde gestellt werden. Für die Kreisstraßen des Landkreises Regen ist das Landratsamt Regen zuständig.
Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.
Aufruf zur Mitwirkung am Ehrenamtstag
Am 10. September 2023 findet der Ehrenamtstag des Landkreises Regen statt Weiterlesen
Ehrenamtstag 2023
Liebe Ehrenamtliche in den Vereinen/Verbänden/Organisationen/Stiftungen/Selbsthilfegruppen!
Jetzt anmelden und mit einem Stand/Rahmenprogramm/Vortrag etc. am Ehrenamtstag des Landkreises Regen teilnehmen! Weiterlesen
Wanderbusse starten ab 13. Mai in die Sommersaison
Die Wanderbusse bringen Urlauber, Tagesausflügler und Einheimische zu den Ausflugszielen Weiterlesen
48 Mal „Danke“ für ehrenamtliches Engagement
Die 23. Ehrenamtskartenverleihung fand in den Räumen des Glasparadieses JOSKA statt Weiterlesen
Girls‘- und Boys’Day 2023 im Landkreis Regen
Rund 136 Mädchen und Jungs erprobten den Rollentausch für einen Tag Weiterlesen
14. Sitzung des Kreistages
Die 14. Sitzung des Kreistages findet am Mittwoch, 10.05.2023 um 15:30 Uhr statt. Weiterlesen
Regierungspräsident besucht Unternehmen im ARBERLAND
Betriebsbesichtigung bei Hotel „Zur Waldbahn“, „Wellnesshotel Riedlberg“ und „Holzbau Malterer“
Füracker ehrt vorbildliches, unternehmerisches Engagement
Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ für Fidel Schub und Penzkofer Bau Weiterlesen
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Der Ausschuss tagt am Dienstag, 9. Mai 2023, 15 Uhr in der Aula der Realschule Regen Weiterlesen
„Kulinarisches Schaufenster“ feierte Geburtstag
Zahlreiche Gästen kamen zur Jubiläumsfeier des Kulinarischen Schaufensters nach Zwiesel Weiterlesen
Kostenloses Rufbus-Fahrplanheft ab sofort erhältlich
Das neue Rufbus- Fahrplanheft liegt ab sofort bei vielen Infostellen kostenlos zum Abholen aus Weiterlesen
Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine
Bis 15. Mai 2023 können Sport- und Schützenvereine einen Energiepreiszuschuss beantragen Weiterlesen
Energiepreiszuschuss
Sport- und Schützenvereine in Bayern können bis 15. Mai 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen.
Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Bis zum 15. Mai 2023 können Sport- und Schützenvereine des Landkreises Regen Antrag stellen.
Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen. Darauf hinzuweisen ist jedoch, dass die Vereinspauschale im Jahr 2024 gekürzt wird, falls die tatsächlichen Energiemehrkosten nicht nachgewiesen werden können.
Beschreibung
Der allgemeine Energiepreiszuschuss soll energiepreisbedingte Mehrkosten abfedern, die den Sport- und Schützenvereinen durch die Nutzung vereinseigener Sportstätten oder auch durch (in Folge gestiegener Energiepreise) erhöhte Nutzungsentgelte bei der Nutzung von Sportstätten Dritter entstehen. Insbesondere soll die Schließung von Sportanlagen aufgrund gestiegener Energiekosten verhindert werden.
Gefördert werden auch Mehrkosten, die den Vereinen beim Betrieb begleitender Infrastruktur entstehen (z. B. Vereinsgaststätten).
Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Unterschiedsbetrag der im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 tatsächlich entstandenen Mehrkosten aufgrund der gestiegenen Energiepreise, maximal jedoch 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale des Förderjahres 2023.
Voraussetzungen
Den allgemeinen Energiepreiszuschuss können nur Vereine erhalten, die im Förderjahr 2023 Vereinspauschale erhalten.
Zusätzlich müssen dem Verein im Jahr 2023 tatsächlich energiebedingte Mehrkosten gegenüber dem Vergleichsjahr 2021 entstanden sein.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Der Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses ist bei der Kreisentwicklung des Landkreises Regen – Ehrenamtsförderung ARBERLAND – Doris Werner, Amtsgerichtsstr. 6-8, 94209 Regen einzureichen.
Auszahlung
Der Energiepreiszuschuss wird pauschal, ohne weitere Nachweise oder Prüfungen in voller Höhe (80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023) zusammen mit der Vereinspauschale 2023 ausbezahlt.
Verwendungsnachweis und Verrechnung mit der Vereinspauschale 2024
Die tatsächlichen Energiemehrkosten müssen im Nachgang bis spätestens 30.04.2024 durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Jahresrechnung) bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachgewiesen werden.
- Sind die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten höher als der ausbezahlte Zuschuss, verbleibt der ausbezahlte Zuschuss in voller Höhe beim antragstellenden Verein.
- Ist der ausbezahlte Zuschuss höher als die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten, wird die Vereinspauschale 2024 um den zu viel bezahlten Zuschuss gekürzt.
- Werden bis 30.04.2024 keine Energiemehrkosten nachgewiesen, wird die Vereinspauschale 2024 um den gesamten ausbezahlten Zuschuss gekürzt.
Fristen
Der Antrag kann ausschließlich bis zum 15.05.2023 gestellt werden. Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.
- Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses (PDF-Antrag)
- Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses (Online-Antrag)
- Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses
Kreistag beschließt Rekordhaushalt
Haushaltsjahr geprägt von Investitionen in Schulen – Stimmen aus der Kreistagssitzung Weiterlesen
Netzwerktreffen zum Thema Nachhaltiger Tourismus
„Runder Tisch: Nachhaltiger Tourismus“ – Netzwerktreffen im ARBERLAND HAUS Weiterlesen
Landkreishaushalt Haushaltsjahr 2023
Der Kreistag des Landkreises Regen hat in der Sitzung am 11.04.2023 die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 erlassen und den Haushaltsplan verabschiedet.
Er schließt im Verwaltungshaushalt mit 91.521.610,- € und im Vermögenshaushalt mit 19.203.850,- € ab. Zum Haushaltsausgleich ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 13.023.560,- € eingeplant. Der Hebesatz für die Berechnung der Kreisumlage wurde erneut auf 48 v. H. festgesetzt.
Sicherheitsgespräch zwischen Polizei und Landkreis Regen
Polizeipräsident Manfred Jahn übergibt Sicherheitsbericht an Landrätin Rita Röhrl Weiterlesen