Wegbeschreibung
Ca. 1 km LL nordwestlich des alten Ortskerns. Unmittelbar vor dem Grenzübergang (B11) links bergauf Richtung Kötzting-Bayerisch Häusl-Brennes, nach ca. 600 m bei Bayerisch Häusl die einmündende Straße links bergab, bis zum Hof mit Linde.
Tourist-Information Bayerisch Eisenstein
Schulbergstraße 1, 94252 Bayerisch Eisenstein
Tel.: 09925/9403-16 Fax: 09925/478
Email: info@bayerisch-eisenstein.de
www.bayerisch-eisenstein.de
Archiv des Autors: Alexandra Weber
Neue Fahrzeugpapiere
Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober 2005, Fahrzeugschein und -brief werden abgelöst.
Ab dem 1. Oktober 2005 werden im gesamten Bundesgebiet neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Aus dem Fahrzeugschein wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1,
der Fahrzeugbrief heißt künftig Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Alte Papiere müssen nicht umgetauscht werden !
Ganz wichtig bei der Einführung der neuen Dokumente ist, dass Sie Ihre bisherigen Papiere nicht umtauschen müssen. Solange Sie in Ihrem Fahrzeugschein und -brief nichts ändern wollen oder müssen, können Sie diese Unterlagen weiter verwenden.
Die neuen Papiere erhalten Sie wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig anmelden, dann werden ab 1.Oktober 2005 nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ausgestellt.
Zum Austausch der alten Papiere gegen neue Dokumente kommt es, wenn Sie bei den Zulassungsstellen zum Beispiel eine Veränderung eintragen lassen wollen. In jedem Fall, in dem sich die Zulassungsstellen mit einem schon gemeldeten Fahrzeug befassen, werden die Papiere automatisch ausgetauscht. In einigen Fällen entstehen für den Austausch zusätzliche Gebühren, in anderen nicht. Das hängt ganz davon ab, in welcher Angelegenheit Sie zur Zulassungsstelle kommen.
Freiwilliger Austausch geht leider nicht!
Ein reiner Austausch der Dokumente ohne konkreten Anlass kommt leider nicht in Betracht. Es wird nur ausgetauscht, wenn damit auch gleichzeitig eine Änderung Ihrer Papiere verbunden ist.
Wesentliche Änderungen durch die neuen Papiere.
Der Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (der bisherige Fahrzeugschein) ist künftig nummeriert. Diese Nummerierung lässt Rückschlüsse darauf zu, wo und wann die Bescheinigung ausgestellt worden ist. Dadurch können sie besser als bisher zugeordnet werden.
Die Nummer des Teil 2 der Zulassungsbescheinigung, also der bisherige Fahrzeugbrief, wird ebenso eingetragen. Damit gehören diese Unterlagen also auch nach außen erkennbar zusammen. Die Daten in beiden Teilen müssen übereinstimmen.
Im Teil 2 sind, anders als früher, nur noch die Angaben der letzten beiden Halter eingetragen, er enthält auch nur noch die wesentlichen Grunddaten eines Fahrzeuges. Die technischen Informationen sind im Teil 1, wie früher in der Zulassung / im Fahrzeugschein, wesentlich ausführlicher.
Anpassung an europäisches Recht
Die Ablösung der alten Unterlagen hängt mit der Harmonisierung der deutschen Regelungen an europäisches Recht zusammen.
Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV
Am 01.03.2007 tritt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft, welche die bisherige Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) größtenteils ablöst.
Die FZV soll im Bereich der Zulassung unter anderem die Vorraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation insbesondere zwischen den Zulassungsbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Versicherungsgesellschaften (z. B. Wegfall der Versicherungsbestätigungen in Papierform bis zum Jahr 2008) schaffen.
Aber auch viele Regelungen bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen wurden geändert.
Die wichtigsten Änderungen wie folgt im Überblick:
Standortzulassung:
Zukünftig ist nicht mehr der Standort des Fahrzeuges für die Zusändigkeit der Zulassungsbehörde maßgeblich, sondern bei Privatpersonen der Hauptwohnsitz und bei Firmen der Firmensitz bzw. der Sitz einer Zweigstelle. Eine Zulassung am Ort des Nebenwohnsitzes ist nicht mehr möglich.
Außerbetriebsetzung:
Künftig gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung, sondern es gibt nur noch eine Außerbetriebssetzung.
Bei der Außerbetriebsetzung erlischt die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Für eine spätere Wiederzulassung kann das Kennzeichen jedoch verbindlich reserviert werden, ansonsten müsste ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Für die zwingend erforderlichen Angaben zur Außerbetriebsetzung steht ein Vordruck zur Verfügung, der vom Halter unterschrieben werden muss. Dieser gilt auch als Vollmacht.
Wiederzulassung / Verlängerung der 18-monatigen Stilllegungsfrist
Die bisherige Regelung, dass Fahrzeuge nach 18-monatiger Stilllegung als endgültig stillgelegt gelten, wurde auf 7 Jahre erhöht. Innerhalb dieser 7 Jahre ist für eine Wiederzulassung lediglich eine Haupt- /Abgasuntersuchung erforderlich, wenn diese in der Zwischenzeit fällig war. Bisher war bereits nach 18 monatiger Stilllegung ein „Vollgutachten“ nach § 21 StVZO erforderlich.
Nach Ablauf der 7 Jahre ist ein solches Gutachten nur erforderlich, wenn der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung nicht durch entsprechende Unterlagen erbracht werden kann (z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Hersteller-Datenbestätigung).
Neuzulassung:
Der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung durch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten ist zwingend zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief) erforderlich.
Rote Händlerkennzeichen:
Die roten Kennzeichen dürfen künftig nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zu nichtbetrieblichen Zwecken ist nicht mehr zulässig (z. B. Verleih an eine Privatperson zu deren freien Verwendung).
„Fahrten zur Anregung der Kauflust“ z. B. durch Vorführung in der Öffentlichkeit werden nicht mehr als Probefahrten anerkannt.
Für Probefahrten wegen Kaufabsicht dürfen die Roten Kennzeichen aber weiterhin verwendet werden.
Oldtimer:
Die Anerkennung als Oldtimer setzt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 30 Jahren voraus. Dies gilt nicht nur wie bisher für das sog. „H-Kennzeichen“, sondern ausnahmslos auch für die Roten Oldtimerkennzeichen. Für beide Arten von Oldtimer-Kennzeichen ist ein einheitliches Gutachten nach § 23 StVZO (neu) erforderlich, welches nun auch von Prüfingenieuren erstellt werden können (bisher nur vom amtl. anerkannten Sachverständigen).
Altautoverordnung
Wer sich eines Fahrzeuges entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkanntem Demontagebetrieb zu überlassen. Ist ein PKW einem anerkannten Demontagebetrieb zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter/Eigentümer diesen unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Soll das Fahrzeug im Ausland entsorgt werden oder soll es aus anderen Gründen endgültig außer Betrieb gesetzt werden, hat er dies bei der Außerbetriebsetzung gegenüber der Zulassungsbehörde formlos zu erklären. (s. Außerbetriebsetzung)
Welche Kosten entstehen
- EUR 5,10 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises
Naturschutzgebiet Großer Arbersee
Wegbeschreibung:
ca. 4 km LL südwestlich Bayer. Eisenstein-Verkehrsamt. Ab B 11 Zwiesel-Bayer. Eisenstein über Regenhütte zum Brennes grenzt der See etwa 40 m an die Staatsstraße, die Parkplätze und den Rundweg an. Fernwanderweg E6 (Ostsee-Wachau-Adria) ab Bayer. Eisenstein über Arbersee zum Arbergipfel und Zielwanderweg 8 Bayer. Eisenstein-Arbersee.
Tourist-Information Bayerisch Eisenstein
Schulbergstr. 1
Tel. 09925/327, Fax 478
E-Mail: info@bayerisch-eisenstein.de
www.bayerisch-eisenstein.de
Raritätengärtnerei Treml
Wegbeschreibung
Von der Ortsmitte aus in nördlicher Richtung liegt die Gärtnerei mit „Blumenladl“ nach etwa 200 m direkt an der Ecker Straße. Nach Voranmeldung (möglichst nur als Gruppe) kann der Betrieb auch besichtigt werden.
Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Arnbruck
Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck
Tel.: 09945/9410-16, Fax: 09945/9410-33
E-Mail: tourist-info@arnbruck.de
www.arnbruck.de
Kurpark Bodenmais
Eine besonders beziehungsreiche Situation für die Verbindung des Kurortes mit der Welt ist hier durch die Endstation der Bahnlinie entstanden, inmitten des 1989 fertiggestellten Kurparks .Für die Bahnreisenden, die mit der „Waldbahn“ anreisen, beginnt der Urlaub bereits bemi Aussteigen auf der Promenade. Das 2,35 Hecktar große Gelände stellt mit seinen beschaulichen Aufenthalts- und Spielbereichen, den vielfältig gestalteten Pflanz- und Wasserflächen sowie Brücken und Wegen eine wichtige Verbindung zwischen dem Kurparkbad, den alten Kuranlagen, dem Rathaus mit Kurverwaltung, der Bahnhofstraße und dem neugestalteten Marktplatz im alten Ortskern dar. Man wollte die den Ort prägende, historische Bahnhofsituation insgesamt erhalten, eines der früheren Bahngleise wurden zum Teichbecken umgestaltet.
Wegbeschreibung
Ortsmitte, unmittelbar hinter dem Rathaus, auf dem Bahnhofsgelände, das auch Ausgangspunkt für den Besuch der Rißlochfälle ist (ZWW 2).
Weitere Informationen:
Bodenmais Tourismus
Bahnhofstraße 56, 94249 Bodenmais
Tel.: 09924 778135, Fax 09924 778150
E-Mail: info@bodenmais.de
Kurpark Böbrach
Wegbeschreibung: Ortsmitte gegenüber dem Rathaus.
Der Moosbacher Pfahl
Eine Besonderheit dieses Pfahlabschnittes sind die 14 Kreuzwegstationen und die teils lebensgroßen Figuren aus dem Jahre 1852, die den Moosbacher Pfahl auch zu einem Stück Geschichte der Frömmigkeit im Bayerischen Wald machen. Wissenswertes zu Geologie, Nutzungsgeschichte und Vegetation des Pfahls kann auf einem Naturlehrpfad am Großen Pfahl bei Viechtach (direkt neben der B 85) sowie in der Pfahlausstellung des Naturparks Bayerischer Wald, im Alten Rathaus (BauD) am Stadtplatz in Viechtach, erfahren und erkundet werden.
Wegbeschreibung
Von der B 85 Viechtach in Richtung Cham, gleich nach Unterrubendorf links ab nach Moosbach. Knapp 300 m vor Moosbach von Nordwest nach Südost verlaufend. FWW Waldmünchen-Passau und FWW „Pandurensteig“. Ein Weg läuft exakt parallel zum Pfahl.
Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Prackenbach
Schulweg 10, 94267 Prackenbach
Tel.:09942/9445-14, Fax: 09942/9445-21
E-Mail: tourist-info@prackenbach.landkreis-regen.de
www.prackenbach.de
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Regenhütte in den Großen Regen, von abgeschlagenem Mischwasser in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte und von Niederschlagswasser in die Kleine Deffernik und in den Großen Regen durch die Gemeinde Bayer. Eisenstein, Landkreis Regen
Die Gemeinde Bayer. Eisenstein beabsichtigt die Ausübung folgender Gewässerbenutzungen:
- Einleiten des mechanisch-biologisch behandelten Abwassers aus der Kläranlage Regenhütte (Einleitungsstelle E 5, Fl.Nr. 1745/2, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Großen Regen,
Folgende Abflüsse dürfen beim Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage nicht überschritten werden
Trockenwetterabfluss
11,1 m³/h
125,9 m³/d
Mischwasserabfluss
(Abwassermenge je h) 25,2 m³/h
- Einleiten von abgeschlagenem Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB, Einleitungsstelle E 4, Fl.Nr. 1723/3, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte,
- Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Regenhütte über drei Einleitungsstellen:
Bezeichnung der Einleitung | Fl.Nr. | Gemarkung | Vorfluter |
E 1 | 1726/22 | Bayer. Eisenstein | Kleine Deffernik |
E 2 | 1726/33 | Bayer. Eisenstein | Großer Regen |
E 3 | 1682/4 | Bayer. Eisenstein | Kleine Deffernik |
Die Kläranlage Regenhütte wurde im Jahr 2015 saniert, dabei wurde die vorhandene biologische Reinigungsstufe (Scheibentauchkörperanlage) um eine Wirbelschwebebettanlage erweitert. Die Ausbaugröße der Kläranlage bleibt bei 650 EW60. Die Mischwasserbehandlung im kanalisierten Einzugsgebiet erfolgt über den bestehenden Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung. Als Vorfluter für die fünf Einleitungsstellen dienen der Große Regen, die Kleine Deffernik und der Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte.
Die Gemeinde Bayer. Eisenstein hat für die Maßnahme die erforderliche Erlaubnis nach §§ 10 und 15 WHG beantragt.
Dies wird bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass
- der Plan des Vorhabens in der Gemeinde Bayer. Eisenstein, Anton-Pech-Weg 2, 94252 Bayer. Eisenstein in der Zeit vom 26.04.2016 bis einschließlich 25.05.2016 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt wird,
- der Plan des Vorhabens in dem oben genannten Zeitraum in digitaler Form unter folgender Internetadresse eingesehen werden kann (maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen!):
https://www.landkreis-regen.de/vollzug-der-wasser-und-abwasserabgabengesetze/artikel/150/3464/14372/ - etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen bei der unter Ziffer 1 genannten Stelle oder beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer Nr. 220, bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 08.06.2016 (Einwendungsfrist) während der Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
- bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem erforderlichenfalls noch festzusetzenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Vorschriften gelten nach Maßgabe des EuGH-Urteils vom 15.10.2015, C 137/14),
- a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. „
Der Brandtener Kessel
Wegbeschreibung
Auf der Staatsstraße Langdorf-Schwarzach/Zwiesel, Abzweigung Nebelberg/Brandten.
Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Langdorf
www.langdorf.de
Hauptstraße 8, 94264 Langdorf
Tel.: 09921/9411-13, Fax: 09921/9411-20
E-Mail: tourist-info@langdorf.de
Seminare Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring – „Praxistag – Aktive Medienarbeit“
Smartphone, Tablets, Apps & Co. sind mittlerweile im Alltag allgegenwärtig. Welche Apps auch für die Aktive Medienarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit von Interesse sein können, sollen am „Praxistag – Aktive Medienarbeit“ in den Fokus genommen werden. Dabei geht es in erster Linie ums Kennenlernen und Selber ausprobieren verschiedener Apps, wie z.B. aus den Bereichen Foto, Film und Musik. Gearbeitet wird mit den Tablets der Medienfachberatung (iOS-basierend). Gern können an diesem Tage auch eigene Geräte mitgebracht werden, wobei es sein kann, dass bestimmte Apps, die die Medienfachberatung herausgesucht hat, fürs Android-Betriebssystem nicht verfügbar bzw. android-spezifische Features nicht bekannt sind.
Im Rahmen des Praxistages besteht auch immer wieder die Möglichkeit, bereits Selbst ausprobierte Apps dem Teilnehmerkreis kurz vorzustellen.
Ein Tag voller Praxis, an dem man natürlich selbst aktiv werden muss.
Datum: | 18. Juli 2015 |
Uhrzeit: | 10.00 – 17.00 Uhr (inkl. 1 Stunde Mittag) |
Ort: | Jugendzentrum Viechtach (Kollnburger Str. 16) |
Teilnehmerzahl: | maximal 8 |
Zielgruppe und Alter: | ehrenamtiche Betreuer und Jugendleiter ab 15 Jahren sowie Jugendbeauftragte |
Veranstalter: | Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring Regen |
Kooperationspartner: | Medienfachberatung Bezirksjugendring Niederbayern |
Gern mitbringen: | eigene Tablets samt spezielle Verbindungskabel und Adapter (!) |
Leistungen: | kein Teilnehmerbeitrag, Veranstaltung ist inkl. Frühstücksbrez’n, Getränke und Mittagsessen |
Anmeldung: | bis 15. Juli im Büro der Kommunalen Jugendarbeit (09921/601-425) |
Links: | Internetpräsenz Jugendzentrum Viechtach Internetpräsenz Kreisjugendring Regen Internetpräsenz Medienfachberatung Niederbayern |
Pausenhof Neugestaltung in Kirchberg im Wald
Von 1996 – 1998 planten und bauten Schüler, Eltern, Lehrer, Fachplaner und Kommune diese Anlage nach dem Prinzip der „Benutzerbeteiligung“. Heute freuen sich Lehrer und Schulkinder über die gelungene und kindgerechte Aufteilung, die naturgemäße Ausstattung und Begrünung. Der Schulgarten, der Schulteich mit Wasserspielgelände sowie die Rand- und Fassadenbepflanzung ermöglichen Benutzern und Besuchern Naturerfahrung mit allen Sinnen.
Wegbeschreibung
Vom Amthofplatz aus in die Nebenstraße am Amthofgebäude, Richtung Grundschule und Kindergarten.
Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Kirchberg im Wald
Rathausplatz 1, 94259 Kirchberg im Wald
el.: 09927/9400-28, Fax: 09927/1043
E-Mail: touristik@kirchbergimwald.de
www.kirchbergimwald.de
Ferienprogramm Kommunale Jugendarbeit – Mehrtagesfahrt „Jugendbildungsreise nach Norwegen“
Das Motto „Raus aus dem Alltag und rein ins Abenteuer“ gilt auch diesmal wieder, wenn wir gemeinsam zur Jugendbildungsreise nach Norwegen aufbrechen. Heuer geht’s in Zusammenarbeit mit den Kreisjugendringen aus Passau, Rottal-Inn, Freyung-Grafenau und Straubing-Bogen ins Land der Mitternachtssonne (im Norden des Landes geht im Sommer die Sonne nicht unter). Die einzigartige Landschaft (Fjorde, Gletscher, Berge, Wasserfälle) wird Dich auf unserer gemeinsamen 17-tägigen Erkundungstour immer wieder ins Staunen versetzen!
Egal ob zu Wasser oder am Lande, ein bisschen norwegisches Lebensgefühl haben wir sicher auch für Dich im Gepäck!
Auf unserem bisherigen Programmplan stehen neben Tages- und Wanderausflügen auch Angebote aus der Erlebnispädagogik (z. B. Raften, Hydrospeed, Geocaching, Crossgolf).
Erlebe auf unserer Tour durch Norwegen und in unseren selbst aufgebauten Zeltcamps den Gegensatz von Großstadtabenteuer (Bergen und Oslo) und purer Wildnis (Trysil, Provinz Hedmark). Tauche ein in die faszinierende Natur des Landes, lerne die typischen Sehenswürdigkeiten kennen und lass die Seele an den interessantesten norwegischen Plätzen baumeln – in zwei Worten ausgedrückt: „Erlebnis pur“!
Den Vorgeschmack und alle Details zur Fahrt (geplanten Ablauf, was man an Klamotten mitnehmen muss und, und, und) gibt’s dann beim Vortreffen!
Datum: | 29.06 – 14.08.2016 |
Ort: | verschiedene Orte in Norwegen |
Alter: | ab 14 Jahre (max. 34 und mind. 25 Teilnehmer) |
Wichtig: | Anmeldeschluss 28.06.2016 |
Kosten: | 630,00 € |
Leistungen: | Transfer im Reisebus, Unterkunft, Vollverpflegung, Infobrief, Vor- und Nachtreffen, Programm, Ausrüstung, qualifizierte Betreuung |
Kooperationspartner: | KJR Passau, KJR Rottal-Inn, KJR Freyung-Grafenau, KJR Straubing-Bogen |
Naturdenkmal Alte Linde
Lindenblätter prägten auch das Wappen der Degenberger, die früheren Herren von Linden. Nicht nur für das Dorfbild hat die Linde eine hohe Bedeutung. Die Blüten sind eine begehrte Bienenweide und werden seit jeher auch zur Bereitung von Lindenbütentee genutzt.
An der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich zwei weitere, jüngere Linden. Sie stehen neben einem alten, noch intakten Hausbrunnen. Sie sind übriggebliebene Hausbäume des über Jahrhunderte dort vorhandenen Wirtshauses „Bräuhaustaverne“, am früher bedeutenden Weg von Deggendorf Richtung Viechtach und Teisnach.
Wegbeschreibung:
Linden liegt unmittelbar an der B 85 zwischen Patersdorf und Viechtach, am historischen „Pandurensteig“. Schon vom Ortsbeginn aus (Gasthaus Linden) kann man die Linden sehen, die auf dem Schlossanger im alten Dorfkern stehen.
Weitere Informationen:
Tourist-Information Geiersthal
Rathausstraße 5, 94244 Geiersthal
Tel.: 09923 8415-11, Fax: 09923 8415-30
E-Mail: tourist-info@geiersthal.de
Verpflichtungserklärungen (Einladung für Besuchszwecke)
Öffnungszeiten Führerscheinstelle
- Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
- Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
- Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
- Montag und Mittwoch Nachmittag geschlossen!
Spielgarten Ober-/Unterried
Bei der Anlage, die durch ihre natürliche Ausstattung besonders die frühkindliche Entwicklung der Sinne und der Motorik anspricht, wurden anstelle vorgefertigter Geräte bewußt naturhafte Gestaltungs- und Spielelemente gewählt.
So können Kinder den Umgang mit den Urelementen Erde, Sand, Stein, Holz und Pflanzen unmittelbarer erleben und ihre Phantasie sowie die eigenen Fertigkeiten besser entwickeln.
Wegbeschreibung
An der Dorfstraße zwischen Ober- und Unterried.
Weitere Informationen bei:
Information Drachselsried
Zellertalstraße 8, 94256 Drachselsried
Tel.: 09945/905033, Fax: 09945/905035
E-Mail: tourist-info@drachselsried.de
www.drachselsried.de
Naturdenmal Linden in Frath
Vollzug des Bayerischen Jagdgesetzes; Ausweisung eines landkreisüberschreitenden Wildschutzgebietes für Auerwild „Arber“ im Bereich Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten
Bekanntmachung
Die Landratsämter Regen und Cham beabsichtigen in ihrer Funktion als Untere Jagdbehörden aufgrund des Art. 21 Abs. 1 – 3 i. V. m. Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes vom 30.08.2014 (GVBI. vom 22.07.2014, S. 333) eine Fläche von ca. 2755 ha durch Rechtsverordnung zu einem gemeinsamen Wildschutzgebiet für Auerwild im Bereich „Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten“ zu erklären.
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit dem entsprechenden Lageplan M 1 : 5.000 liegt in der Zeit von Freitag, den 07.08.2015 bis Montag, den 07.09.2015 jeweils von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr vormittags und von 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr nachmittags sowie am Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer-Nr. 014, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen beim Landratsamt Regen vorgebracht werden.
Regen, den 21. Juli 2015
Landratsamt Regen
Michael Adam, Landrat