Archiv des Autors: Alexandra Weber

Bergwiese Ödwies

Diese Einöde wurde laut einer Viechtacher Urkunde erstmals im Jahre 1559 gerodet. Bald wurde sie jedoch nur mehr als Grasland genutzt. Ein staatliches Forsthaus, das später auch eine kleine Gastwirtschaft für Wanderer und Waldarbeiter unterhielt, ersetzte Mitte des 19. Jhd. das frühere, kleinbäuerliche Anwesen. Die Wohnräume der Försterfamilie befanden sich wegen der hohen Schneedecke (ca. 1000 m Höhenlage!) nur im Obergeschoß. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt hier oben bei ca. 5° C und an vielen Tagen ist die Einöde in dichten Nebel gehüllt. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Ödwies verlassen. Die Bundeswehr hat dort einen Freizeitraum eingerichtet. Eine Bergahornreihe entlang eines der Wege teilt die offenen Bergwiesenflächen, die im Vertragsnaturschutzprogramm bewirtschaftet werden. Wanderwege nach drei Seiten verbinden diese völlig vom Wald umschlossene Idylle mit dem Gemeindeort Achslach im Tal und mit dem nahegelegenen Gipfel des Hirschenstein, der bei klarer Sicht einen lohnenden Ausblick über den ganzen Bayerischen Wald und weit in die Donauebene hinaus ermöglicht.

Wegbeschreibung:
Ca. 3,7 km LL westlich Achslach/Ortsmitte. RWW 4 Achslach-Lindenau, Ri. Hirschenstein, bis Main-Donau-Fernwanderweg (Mühlgrabenweg), auf diesem rechts (nördlich) nach Oedwies. Alternativ: Achslach-Oed RWW 4. (ca. 350 m nördlich Oedwies: ND Birkenbruchwald).

Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Achslach
Dorfplatz 4, 94250 Achslach
Tel.: 09929/902013, Fax: 09929/703
E-Mail: touristik-info@achslach.de
www.achslach.de

Meldung vom: 30.04.2018

Angerdorf Kirchdorf im Wald

Das vom seligen Wilhelm im 11. Jhd. gegründete Angerdorf ist noch heute von der Gestalt seines ursprünglichen Dorfangers geprägt. Früher diente der Anger als Sammelplatz für das Vieh und war Lagerplatz, Arbeits- und Freizeitfläche für das Dorf. Ein Weiher, mehrere Backöfen und Vorgärten gaben ihm damals sein typisches Gesicht. Nach dem Bau einer Umgehungsstraße konnte ab 1986 über das Städtebauförderungsprogramm, in Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Planungsbüro, die Funktion und Gestalt dieser zentralen Freifläche wieder verbessert werden. Insgesamt wurde damit eine deutliche Hebung der Lebensqualität im Ort erreicht. Das Gesamtergebnis der Ortskernsanierung und der besondere Einsatz der Gemeinde und ihrer Bürger für ihr Heimatdorf wurde schon wiederholt durch Auszeichnungen gewürdigt (u.a. Bezirkssieger im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“)
Projektgemeinde auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der „nachhaltigen Entwicklung“.
Wegbeschreibung: An der B 85 zwischen Regen (ca. 15 km) und Passau (ca. 50 km).

Weitere Informationen bei:
http://www.kirchdorf-im-wald.de
Tourist-Information Kirchdorf im Wald
Marienbergstraße 8, 94261 Kirchdorf im Wald
Tel.: 09928/9403-20, Fax: 09928/9403-28
E-Mail: tourist@kirchdorf-im-wald.de
http://www.kirchdorf-im-wald.de

Meldung vom: 03.05.2018

Neue Fahrzeugpapiere

Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober 2005, Fahrzeugschein und -brief werden abgelöst.

Ab dem 1. Oktober 2005 werden im gesamten Bundesgebiet neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Aus dem Fahrzeugschein wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1,
der Fahrzeugbrief heißt künftig Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Alte Papiere müssen nicht umgetauscht werden !

Ganz wichtig bei der Einführung der neuen Dokumente ist, dass Sie Ihre bisherigen Papiere nicht umtauschen müssen. Solange Sie in Ihrem Fahrzeugschein und -brief nichts ändern wollen oder müssen, können Sie diese Unterlagen weiter verwenden.
Die neuen Papiere erhalten Sie wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig anmelden, dann werden ab 1.Oktober 2005 nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ausgestellt.

Zum Austausch der alten Papiere gegen neue Dokumente kommt es, wenn Sie bei den Zulassungsstellen zum Beispiel eine Veränderung eintragen lassen wollen. In jedem Fall, in dem sich die Zulassungsstellen mit einem schon gemeldeten Fahrzeug befassen, werden die Papiere automatisch ausgetauscht. In einigen Fällen entstehen für den Austausch zusätzliche Gebühren, in anderen nicht. Das hängt ganz davon ab, in welcher Angelegenheit Sie zur Zulassungsstelle kommen.

Freiwilliger Austausch geht leider nicht!
Ein reiner Austausch der Dokumente ohne konkreten Anlass kommt leider nicht in Betracht. Es wird nur ausgetauscht, wenn damit auch gleichzeitig eine Änderung Ihrer Papiere verbunden ist.

Wesentliche Änderungen durch die neuen Papiere.
Der Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (der bisherige Fahrzeugschein) ist künftig nummeriert. Diese Nummerierung lässt Rückschlüsse darauf zu, wo und wann die Bescheinigung ausgestellt worden ist. Dadurch können sie besser als bisher zugeordnet werden.
Die Nummer des Teil 2 der Zulassungsbescheinigung, also der bisherige Fahrzeugbrief, wird ebenso eingetragen. Damit gehören diese Unterlagen also auch nach außen erkennbar zusammen. Die Daten in beiden Teilen müssen übereinstimmen.

Im Teil 2 sind, anders als früher, nur noch die Angaben der letzten beiden Halter eingetragen, er enthält auch nur noch die wesentlichen Grunddaten eines Fahrzeuges. Die technischen Informationen sind im Teil 1, wie früher in der Zulassung / im Fahrzeugschein, wesentlich ausführlicher.

Anpassung an europäisches Recht
Die Ablösung der alten Unterlagen hängt mit der Harmonisierung der deutschen Regelungen an europäisches Recht zusammen.

 

Meldung vom: 09.06.2017

Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV

Am 01.03.2007 tritt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft, welche die bisherige Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) größtenteils ablöst.
Die FZV soll im Bereich der Zulassung unter anderem die Vorraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation insbesondere zwischen den Zulassungsbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Versicherungsgesellschaften (z. B. Wegfall der Versicherungsbestätigungen in Papierform bis zum Jahr 2008) schaffen.

Aber auch viele Regelungen bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen wurden geändert.
Die wichtigsten Änderungen wie folgt im Überblick:

Standortzulassung:
Zukünftig ist nicht mehr der Standort des Fahrzeuges für die Zusändigkeit der Zulassungsbehörde maßgeblich, sondern bei Privatpersonen der Hauptwohnsitz und bei Firmen der Firmensitz bzw. der Sitz einer Zweigstelle. Eine Zulassung am Ort des Nebenwohnsitzes ist nicht mehr möglich.

Außerbetriebsetzung:
Künftig gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung, sondern es gibt nur noch eine Außerbetriebssetzung.
Bei der Außerbetriebsetzung erlischt die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Für eine spätere Wiederzulassung kann das Kennzeichen jedoch verbindlich reserviert werden, ansonsten müsste ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Für die zwingend erforderlichen Angaben zur Außerbetriebsetzung steht ein Vordruck zur Verfügung, der vom Halter unterschrieben werden muss. Dieser gilt auch als Vollmacht.

Wiederzulassung / Verlängerung der 18-monatigen Stilllegungsfrist
Die bisherige Regelung, dass Fahrzeuge nach 18-monatiger Stilllegung als endgültig stillgelegt gelten, wurde auf 7 Jahre erhöht. Innerhalb dieser 7 Jahre ist für eine Wiederzulassung lediglich eine Haupt- /Abgasuntersuchung erforderlich, wenn diese in der Zwischenzeit fällig war. Bisher war bereits nach 18 monatiger Stilllegung ein „Vollgutachten“ nach § 21 StVZO erforderlich.
Nach Ablauf der 7 Jahre ist ein solches Gutachten nur erforderlich, wenn der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung nicht durch entsprechende Unterlagen erbracht werden kann (z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Hersteller-Datenbestätigung).

Neuzulassung:
Der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung durch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten ist zwingend zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief) erforderlich.

Rote Händlerkennzeichen:
Die roten Kennzeichen dürfen künftig nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zu nichtbetrieblichen Zwecken ist nicht mehr zulässig (z. B. Verleih an eine Privatperson zu deren freien Verwendung).
„Fahrten zur Anregung der Kauflust“ z. B. durch Vorführung in der Öffentlichkeit werden nicht mehr als Probefahrten anerkannt.
Für Probefahrten wegen Kaufabsicht dürfen die Roten Kennzeichen aber weiterhin verwendet werden.

Oldtimer:
Die Anerkennung als Oldtimer setzt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 30 Jahren voraus. Dies gilt nicht nur wie bisher für das sog. „H-Kennzeichen“, sondern ausnahmslos auch für die Roten Oldtimerkennzeichen. Für beide Arten von Oldtimer-Kennzeichen ist ein einheitliches Gutachten nach § 23 StVZO (neu) erforderlich, welches nun auch von Prüfingenieuren erstellt werden können (bisher nur vom amtl. anerkannten Sachverständigen).

 

Meldung vom: 09.06.2017

Altautoverordnung

Wer sich eines Fahrzeuges entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkanntem Demontagebetrieb zu überlassen. Ist ein PKW einem anerkannten Demontagebetrieb zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter/Eigentümer diesen unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Soll das Fahrzeug im Ausland entsorgt werden oder soll es aus anderen Gründen endgültig außer Betrieb gesetzt werden, hat er dies bei der Außerbetriebsetzung gegenüber der Zulassungsbehörde formlos zu erklären. (s. Außerbetriebsetzung)

Welche Kosten entstehen

  • EUR 5,10 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises

 

Meldung vom: 09.06.2017

Modellprojekt INKA („inklusive Kinder- und Jugendarbeit“) der Lebenshilfe Regen e.V.

Seit Anfang des Jahres 2015 hat sich die Lebenshilfe Kreisvereinigung Regen e.V. auf den Weg gemacht, das Thema Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit im gesamten Landkreis weiter zu entwickeln. In den zurückliegenden Jahren gab es sowohl auf Landkreis- als auch auf örtlicher Ebene erste kleine Schritte hin zu mehr Inklusion in der Jugendarbeit.

Das Modellprojekt der Lebenshilfe setzt allerdings noch viel früher an. Man möchte Türen öffnen und Barrieren abbauen, damit Kinder und Jugendliche, egal ob mit oder ohne Behinderung, gemeinsam ihre Freizeit gestalten können. Die Fachkräfte der Lebenshilfe, die dieses Modellprojekt umsetzen, sehen sich vor allem als Berater und Vermittler. Darüber hinaus können sie über ihre Struktur eine Begleitung gewährleisten oder stehen selbst als Kooperationspartner zur Verfügung.

Ziel des Projektes ist es, möglichst flächendeckend mit sämtlichen Akteuren der Jugendarbeit in den Märkten, Gemeinden und Städten unseres Landkreises, eine gemeinsame Freizeitgestaltung aller Kinder und Jugendlichen vor Ort zu realisieren.

Meldung vom: 09.06.2017

Naturschutzgebiet Rißloch

In einem eiszeitlichen, auffällig ausgeprägten Gebirgseinschnitt mit schroffen Felswänden stürzt der Rißbach, der sich hier mit dem Schwellbach vereinigt, steil zu Tal. Dabei durchquert er in mehreren Kaskaden die wilde Felsschlucht, die von naturnahen Buchen-, Ahorn- und Fichtenwäldern begleitet wird. Am unteren Ende der sich von Ost nach West öffnenden Schlucht knickt der Rißbach, gelenkt durch die Gebirgsformationen, fast rechtwinkelig nach Süden in Richtung Bodenmais ab, wo er, verstärkt um weitere Bachzuläufe, im Ort ein Elektrizitätswerk speist. Das „Rißloch“ mit seinen“Rißlochfällen“ den größten Wasserfällen im Bayerischen Wald und einer Flläche von 32,9 Hektar, wurde schon 1939 unter Naturschutz gestellt. Es gehört – neben dem ND Hochfall – zu den absoluten Höhepunkten im erlebnisreichen Angebot der Wälder in der Arberregion. Die Hochweiden (Schachten) und imposanten Felsformationen, die klaren Quellen und romantischen Gebirgsbachtäler kann sich der Wanderer, hier auf der Bodenmaiser „Sonnen-Seite“ des Arbermassivs – ganz für sich allein – Schritt um Schritt erobern.

Wegbeschreibung
Gut 1,5 km LL nord-nordöstlich Ortskern Bodenmais (Kreuzung/Verkehrsampel). ZWW 2 Richtung Arbergipfel ab Kreuzung Bahnhofstraße/Arberseestraße, oder RWW 2 ab Kötztinger Straße.

Weitere Informationen bei:
BodenmaisTourismus
Bahnhofstraße 56, 94249 Bodenmais
Tel.: 09924/7781-35, Fax: 09924/7781-50
E-Mail: info@bodenmais.de
www.bodenmais.de

Meldung vom: 03.05.2018

Die Burggrafenrieder Senke

Als Relikt der früheren Landnutzung in einer feuchten Senke entwickelten sich die parzellierten Felder und Weideflächen zu Ödland, das mangels weiterer Bewirtschaftung immer stärker verbuschte und teils aufgeforstet wurde. Zum Erhalt der Kulturlandschaft und der Feuchtwiesen wurden Ende der 90er Jahre größere Fichtenbestände entfernt, was nur durch die entgegenkommende Haltung der Grundeigentümer möglich wurde. Gleichzeitig wurde im Rahmen eines Pilotprojektes mit genügsamen Hochland-Rindern der früher typische Weidebetrieb wieder aufgenommen. Durch Unterdrückung des Gehölzaufwuchses in Folge regelmäßiger Beweidung können diese überlieferten, für das örtliche Landschaftsbild typischen Flurformen nun als offenes Grünland erhalten und vielen der daran angepaßten, zum Teil seltenen Pflanzenund Tierarten das überleben gesichert werden.

Wegbeschreibung
Talsenke zwischen Habischried und Burggrafenried. RWW 3 ab Ortsmitte Bischofsmais Richtung Habischried. Ab Habischried links nach Burggrafenried (RWW 7)

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Bischofsmais
Hauptstraße 34, 94253 Bischofsmais
Tel.: 09920/940-444 Fax: 09920/940-440
E-Mail: touristikinformation@bischofsmais.de
www.bischofsmais.de

Meldung vom: 30.04.2018

Ferienprogramm Kommunale Jugendarbeit – Mehrtagesfahrt „Jugendbildungsreise nach Norwegen“

Das Motto „Raus aus dem Alltag und rein ins Abenteuer“ gilt auch diesmal wieder, wenn wir gemeinsam zur Jugendbildungsreise nach Norwegen aufbrechen. Heuer geht’s in Zusammenarbeit mit den Kreisjugendringen aus Passau, Rottal-Inn, Freyung-Grafenau und Straubing-Bogen ins Land der Mitternachtssonne (im Norden des Landes geht im Sommer die Sonne nicht unter). Die einzigartige Landschaft (Fjorde, Gletscher, Berge, Wasserfälle) wird Dich auf unserer gemeinsamen 17-tägigen Erkundungstour immer wieder ins Staunen versetzen!

Egal ob zu Wasser oder am Lande, ein bisschen norwegisches Lebensgefühl haben wir sicher auch für Dich im Gepäck!
Auf unserem bisherigen Programmplan stehen neben Tages- und Wanderausflügen auch Angebote aus der Erlebnispädagogik (z. B. Raften, Hydrospeed, Geocaching, Crossgolf).

Erlebe auf unserer Tour durch Norwegen und in unseren selbst aufgebauten Zeltcamps den Gegensatz von Großstadtabenteuer (Bergen und Oslo) und purer Wildnis (Trysil, Provinz Hedmark). Tauche ein in die faszinierende Natur des Landes, lerne die typischen Sehenswürdigkeiten kennen und lass die Seele an den interessantesten norwegischen Plätzen baumeln – in zwei Worten ausgedrückt: „Erlebnis pur“!

Den Vorgeschmack und alle Details zur Fahrt (geplanten Ablauf, was man an Klamotten mitnehmen muss und, und, und) gibt’s dann beim Vortreffen!

Datum: 29.06 – 14.08.2016
Ort: verschiedene Orte in Norwegen
Alter: ab 14 Jahre (max. 34 und mind. 25 Teilnehmer)
Wichtig: Anmeldeschluss 28.06.2016
Kosten: 630,00 €
Leistungen: Transfer im Reisebus, Unterkunft, Vollverpflegung, Infobrief, Vor- und Nachtreffen, Programm, Ausrüstung, qualifizierte Betreuung
Kooperationspartner: KJR Passau, KJR Rottal-Inn, KJR Freyung-Grafenau, KJR Straubing-Bogen

Meldung vom: 27.04.2018

Seminare Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring – „Praxistag – Aktive Medienarbeit“

Smartphone, Tablets, Apps & Co. sind mittlerweile im Alltag allgegenwärtig. Welche Apps auch für die Aktive Medienarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit von Interesse sein können, sollen am „Praxistag – Aktive Medienarbeit“ in den Fokus genommen werden. Dabei geht es in erster Linie ums Kennenlernen und Selber ausprobieren verschiedener Apps, wie z.B. aus den Bereichen Foto, Film und Musik. Gearbeitet wird mit den Tablets der Medienfachberatung (iOS-basierend). Gern können an diesem Tage auch eigene Geräte mitgebracht werden, wobei es sein kann, dass bestimmte Apps, die die Medienfachberatung herausgesucht hat, fürs Android-Betriebssystem nicht verfügbar bzw. android-spezifische Features nicht bekannt sind.

Im Rahmen des Praxistages besteht auch immer wieder die Möglichkeit, bereits Selbst ausprobierte Apps dem Teilnehmerkreis kurz vorzustellen.

Ein Tag voller Praxis, an dem man natürlich selbst aktiv werden muss.

Datum: 18. Juli 2015
Uhrzeit: 10.00 – 17.00 Uhr (inkl. 1 Stunde Mittag)
Ort: Jugendzentrum Viechtach (Kollnburger Str. 16)
Teilnehmerzahl: maximal 8
Zielgruppe und Alter: ehrenamtiche Betreuer und Jugendleiter ab 15 Jahren sowie Jugendbeauftragte
Veranstalter: Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring Regen
Kooperationspartner: Medienfachberatung Bezirksjugendring Niederbayern
Gern mitbringen: eigene Tablets samt spezielle Verbindungskabel und Adapter (!)
Leistungen: kein Teilnehmerbeitrag, Veranstaltung ist inkl. Frühstücksbrez’n, Getränke und Mittagsessen
Anmeldung: bis 15. Juli im Büro der Kommunalen Jugendarbeit (09921/601-425)
Links: Internetpräsenz Jugendzentrum Viechtach
Internetpräsenz Kreisjugendring Regen
Internetpräsenz Medienfachberatung Niederbayern

 

Meldung vom: 24.07.2019

Naturdenmal Linden in Frath

Wegen ihrer herausragenden Schönheit und Einmaligkeit wurden die beiden Linden 1977 als Naturdenkmal ausgewiesen. Seit über hundert Jahren prägen sie die Zufahrt zur Hofanlage aus dem 12. Jahrhundert. Sie haben einen Stammumfang von ca. 2,80 m und eine Höhe von 18 m. Ein ca. 800 Jahre alter, völlig ausgehöhlter „Lindenveteran“ (Feuerschaden) befindet sich im Bereich der alten Hofstatt. Der Umfang des verbliebenen, halbrunden Rindenkranzes beträgt 7,05 m. Daneben befinden sich die Gebäude des früheren Hofes (BauD vor 1800). Aus einer Hofteilung im 14. Jahrhundert stammt ein weiterer Hof, dessen Wohnhaus (Holzbauweise) ebenfalls BauD ist. Die Frath soll entstanden sein, als der damalige Grundherr der Gegend, der Graf von Bogen, während eines Kampfes mit einem Bären rettende Hilfe durch einen Hirten erhielt; aus Dankbarkeit wurde diesem das Gebiet der Frath geschenkt. Die Frath sollte auf immer abgabenfrei bleiben, wovon sich der Name „Frath“ (Freiheit) ableitet.

Meldung vom: 30.04.2018

Vollzug des Bayerischen Jagdgesetzes; Ausweisung eines landkreisüberschreitenden Wildschutzgebietes für Auerwild „Arber“ im Bereich Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten

Bekanntmachung

Die Landratsämter Regen und Cham beabsichtigen in ihrer Funktion als Untere Jagdbehörden aufgrund des Art. 21 Abs. 1 – 3 i. V. m. Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes vom 30.08.2014 (GVBI. vom 22.07.2014, S. 333) eine Fläche von ca. 2755 ha durch Rechtsverordnung zu einem gemeinsamen Wildschutzgebiet für Auerwild im Bereich „Mühlriegel – Großer Arber – Bretterschachten“ zu erklären.

Der Entwurf der Rechtsverordnung mit dem entsprechenden Lageplan M 1 : 5.000 liegt in der Zeit von Freitag, den 07.08.2015 bis Montag, den 07.09.2015 jeweils von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr  vormittags und von 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr nachmittags sowie am Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer-Nr. 014, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen beim Landratsamt Regen vorgebracht werden.

Regen, den 21. Juli 2015

Landratsamt Regen

Michael Adam, Landrat

 

Meldung vom: 09.06.2017

Öffnungszeiten Führerscheinstelle

 

  • Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
  • Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Montag und Mittwoch Nachmittag geschlossen!

 

Meldung vom: 10.10.2018

Kurpark Böbrach

Zum Zeitpunkt des Baues der Umgehungsstraße kam dieses Grundstück im Zentrum des Dorfes in den Besitz der Gemeinde nach Aussiedlung eines der letzten innerörtlichen, landwirtschaftlichen Anwesen. Im Rahmen der städtebaulichen Sanierung konnte neben der Neugestaltung des gesamten Ortskerns auch diese frühere Hofstelle als öffentliche Grünfläche vollständig überplant werden. Durch Abriss störender Nebengebäude und einer ansprechenden Freiflächengestaltung, mit Erhalt seines „Obstwiesencharakters“ und Ergänzung durch weitere Gehölze, bietet der heutige Kurpark eine zentrale Erholungsfläche für Urlauber und Anwohner, die den dörflichen Ursprung noch spüren läßt. Dabei wurde auch ein kleiner Teich angelegt. Für kulturelle Veranstaltungen wurde der halboffene „Musikantenstadl“ geschaffen, der bewusst einer Scheune nachempfunden ist. Das bestehende, ortstypische Wohnstallhaus wird für eine künftige öffentliche Nutzung erhalten.

Wegbeschreibung: Ortsmitte gegenüber dem Rathaus.

Meldung vom: 03.05.2018

Kurpark Bodenmais

Eine besonders beziehungsreiche Situation für die Verbindung des Kurortes mit der Welt ist hier durch die Endstation der Bahnlinie entstanden, inmitten des 1989 fertiggestellten Kurparks .Für die Bahnreisenden, die mit der „Waldbahn“ anreisen, beginnt der Urlaub bereits bemi Aussteigen auf der Promenade. Das 2,35 Hecktar große Gelände stellt mit seinen beschaulichen Aufenthalts- und Spielbereichen, den vielfältig gestalteten Pflanz- und Wasserflächen sowie Brücken und Wegen eine wichtige Verbindung zwischen dem Kurparkbad, den alten Kuranlagen, dem Rathaus mit Kurverwaltung, der Bahnhofstraße und dem neugestalteten Marktplatz im alten Ortskern dar. Man wollte die den Ort prägende, historische Bahnhofsituation insgesamt erhalten, eines der früheren Bahngleise wurden zum Teichbecken umgestaltet.

Wegbeschreibung
Ortsmitte, unmittelbar hinter dem Rathaus, auf dem Bahnhofsgelände, das auch Ausgangspunkt für den Besuch der Rißlochfälle ist (ZWW 2).

Weitere Informationen:
Bodenmais Tourismus
Bahnhofstraße 56, 94249 Bodenmais
Tel.: 09924 778135, Fax  09924 778150
E-Mail: info@bodenmais.de

Meldung vom: 10.12.2018

Naturdenkmal Hochfall

Eine etwa 1 km lange, weitgehend natürlich erhaltene Fließstrecke des Moosbaches wurde hier, nördlich von Oberlohwies 1965 als Naturdenkmal ausgewiesen. Der Moosbach, dessen Quellgebiet zwischen dem Kleinen Arber und dem Enzian liegt, rauscht hier über mehrere eindrucksvolle Wasserfälle steil zu Tal. Vom Wanderweg aus, der den Bach auch auf einer Brücke ü;berquert, lässt sich dies gut beobachten.
Im Laufe der Jahrtausendwende hat das Wasser im Gestein (Gneis) mehrere Kessel ausgehöhlt. Gut sind im Fels auch die Verlagerungen des Bachbettes am oberen Beginn der Wasserfälle zu erkennen. Das Naturschauspiel, das hier im Fels eingraviert ein Stück Erdgeschichte schrieb, gehört mit zu den sehenswürdigsten grünen Perlen des Landkreises Regen. Es sollte in keiner Tourenplanung der Urlaubsgäste in der Arberregion fehlen.

Wegbeschreibung:
Ca. 2,3 km LL nord-nordwestlich der Kapelle (Kötztinger Straße) und ca. 1,5 km nördlich Mooshof. Ab Mooshof Rundwanderweg 3 (Hochfall von unten), Rundwanderweg 8 (Hochfall von oben). Ab Bodenmais (Kapelle) Rundweg 3 oder ZWW 6, mit Parkmöglichkeit an der Riedlbergstraße nördlich der Wasserfälle, dann südlich abbiegen auf Rundwanderweg 8.

Weitere Informationen bei:
Bodenmais Tourismus
Bahnhofstraße 56, 94249 Bodenmais
Tel.: 09924 778135, Fax 09924 778150
E-Mail: info@bodenmais.de
www.bodenmais.de

Meldung vom: 30.04.2018

Der Teufelstisch

Der Sage nach soll der Teufelstisch dem Teufel als Mittagstisch gedient haben, bis ihn das Mittagsläuten eines Einsiedlers von der Oberbreitenau verjagte. Solche Felsstapel finden sich vereinzelt auch in anderen bayerischen Grenzgebirgen aus Granit, z. B. im Fichtelgebirge, im Steinwald oder im Dreisesselmassiv. Diese eigenartigen Felsformationen, die an Stapel von Matratzen oder Wollsäcken erinnern, beruhen auf der sogenannten „Wollsackverwitterung“ des Granit: Die regellose Anordnung seiner Mineralkörner aus Quarz, Feldspat und Glimmer und ein dichtes inneres Kluftnetz bewirken, dass er sich im Gegensatz zu Gneisen nach allen Seiten spalten lässt. Verwitterungskräfte greifen bevorzugt an Kanten und kaum erkennbaren Klüften an und zerlegen den Fels allmählich in platten- oder sackförmige Gebilde, die den Jahrtausende alten Zerfallsprozess dokumentieren.

Wegbeschreibung:
Auf der Straße von Bischofsmais nach Habischried, rechts im Wald gelegen, am Rundwanderweg 7.

Meldung vom: 03.05.2018

Oberbreitenau mit Dorfruinen

Mehr als 400 Jahre sind vergangen, seitdem die ersten acht Siedler nach Zustimmung durch den Grundherren über die Breitenau und Bischofsmais, Reichsfreiherrn Johannes VIII. Sigmund von Degenberg zu Schwarzach, die Hochfläche der Oberbreitenau besiedelten. Dabei entstand auch eine einfache Waldglashütte. Ab 1925 begann die Wüstlegung der zuletzt 9 Anwesen nach Verkauf an den Staat. Die letzten Bewohner verließen den Ort 1956. 1991/92 erfolgte durch die Gemeinde Bischofsmais die Freilegung einzelner Höfe, darunter die Anwesen Pledl, Knogl, Saller, Wöß und Holzbauer. Durch Privatinitiative wurde 1999 auch das Aigner-Haus ausgegraben und die Grundmauerreste freigelegt. Bewohnt ist heute noch das Landshuter Haus, der ehemalige Greil-Hof, der dem Bayerischen Waldverein als bewirtschaftetes Berghaus dient (Aussichtsplatz). Die Bemühungen um die Freistellung dieses für den Mittleren Bayerischen Wald und den Landkreis eher seltenen Hochlagendorfes und seiner ehemaligen Ortsflur wurden von der Bayerischen Staatsforstverwaltung u. a. durch intensive Abholzungen unterstützt. Damit konnte auch das dortige Hochmoor (ND) wieder freigestellt werden.

Wegbeschreibung
Ca. 3,3 km LL westl. Bischofsmais/Ortskern. Ab Bischofsmais ZWW 16 südwestl. bis Hermannsried, dort ZWW 10 in nordwestl. Ri. zum Ziel. Ab Wastlsäge ZWW 12, auch Teilstrecke von ZWW 11 bis Landshuter Haus. Ab Unterbreitenau (PP) RWW 4 um den Geißkopf herum, bis Anschluß ZWW 8, 11 oder 12.

Weitere Informationen:
Tourist-Information Bischofsmais
Hauptstraße 34, 94253 Bischofsmais
Tel.: 09920/940-444 Fax: 09920/940-440
E-Mail: touristikinformation@bischofsmais.de
www.bischofsmais.de

Meldung vom: 03.05.2018