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 - Das Kreisjugendamt Regen ist verpflichtet, mit allen Vereinen und Verbänden im Landkreis Regen, die Jugendarbeit betreiben, eine Vereinbarung im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) zu schließen.

Ihr Verein/Verband betreibt Jugendarbeit (Kinder und Jugendliche beaufsichtigten, betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbarer Kontakt)? Dann sind folgende Dokumente umgehend an das Kreisjugendamt zurück zu schicken:

  1. ein, von der/vom Vorsitzenden unterzeichnetes Exemplar der Vereinbarung (siehe Download)
    – dieses ist lediglich auf der letzten Seite (Seite 4) zu unterzeichnen und mit Ort und Datum zu versehen
    – unter § 3 der Vereinbarung brauchen keine Eintragungen vorgenommen werden, da es sich bei diesen Zeilen um den Mustertext einer Undenklichkeitsbescheinigung handelt, die nur die Gemeinden im Landkreis Regen ausstellen
    – das zweite Exemplar der Vereinbarung ist für die Vereinsunterlagen gedacht
  2. Rückmeldebogen (siehe Download)
  3. Wichtig:
    – das Kreisjugendamt Regen benötigt keine erweiterten Führungszeugnisse oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Ehrenamtlichen, sofern diese nicht für das Kreisjugendamt tätig werden
    – das Kreisjugendamt Regen nimmt keine Einsicht in Dokumentationslisten der Vereine vor oder fordert diese Listen an

Ihr Verein/Verband betreibt keine Jugendarbeit? Dann ist folgendes Dokument umgehend an das Kreisjugendamt zurück zu schicken:

  1. Rückmeldebogen (siehe Download)

Für Rückfragen steht Ihnen der Kommunale Jugendpfleger Dirk Reichel (Tel. 09921/601-426) gern zur Verfügung!

Weitere Informationen (FAQ) zum Bundeskinderschutzgesetz und Dokumente zum Download (u.a. Bestätigung Ehrenamtlichkeit, Dokumentationsliste der Einsichtnahme) finden Sie auch auf folgender Seite:
https://www.landkreis-regen.de/details-zur-umsetzung-vom-bundeskinderschutzgesetz-im-landkreis-regen/