Allgemeines

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Großen Regen auf dem Gebiet der Stadt Zwiesel; Hinweis auf Anhörungsverfahren

18. Januar 2017

Das Landratsamt Regen ist gesetzlich verpflichtet, Überschwemmungsgebiete mittels Rechtsverordnung festzusetzen für
– Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
– Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden.
Nach Ermittlung des Überschwemmungsgebietes am Großen Regen durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ist nun vor Erlass der Rechtsverordnung ein Anhörungsverfahren durchzuführen

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Bekanntmachung zum Vollzug der Immissionsschutzgesetze

Antrag nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur chemischen Behandlung von gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 10 to oder mehr je Tag und von nichtgefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 50 to oder mehr je Tag durch die Firma Restoil GmbH & Co. KG, Im Gewerbegebiet 5, 94244 Geiersthal, vertreten durch Herrn Rudolf Kuchler jun., auf dem Grundstück Fl.Nr. 1268 der Gemarkung Geiersthal

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Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen (Stadt Zwiesel, Gemeinden Frauenau und Lindberg); Hinweis auf Anhörungsverfahren

Das Landratsamt Regen ist gesetzlich verpflichtet, Überschwemmungsgebiete mittels Rechtsverordnung festzusetzen für
– Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
– Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden. Nach Ermittlung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ist nun vor Erlass der Rechtsverordnung ein Anhörungsverfahren durchzuführen.

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