Allgemeines

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Großen Regen auf dem Gebiet der Stadt Zwiesel; Hinweis auf Anhörungsverfahren

18. Januar 2017

Das Landratsamt Regen ist gesetzlich verpflichtet, Überschwemmungsgebiete mittels Rechtsverordnung festzusetzen für
– Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
– Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden.
Nach Ermittlung des Überschwemmungsgebietes am Großen Regen durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ist nun vor Erlass der Rechtsverordnung ein Anhörungsverfahren durchzuführen

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Bekanntmachung zum Vollzug der Immissionsschutzgesetze

Antrag nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur chemischen Behandlung von gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 10 to oder mehr je Tag und von nichtgefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 50 to oder mehr je Tag durch die Firma Restoil GmbH & Co. KG, Im Gewerbegebiet 5, 94244 Geiersthal, vertreten durch Herrn Rudolf Kuchler jun., auf dem Grundstück Fl.Nr. 1268 der Gemarkung Geiersthal

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Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen (Stadt Zwiesel, Gemeinden Frauenau und Lindberg); Hinweis auf Anhörungsverfahren

Das Landratsamt Regen ist gesetzlich verpflichtet, Überschwemmungsgebiete mittels Rechtsverordnung festzusetzen für
– Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
– Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden. Nach Ermittlung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ist nun vor Erlass der Rechtsverordnung ein Anhörungsverfahren durchzuführen.

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Heilpraktiker

Zuständigkeit
Für die Erteilung der Erlaubnis nach dem HeilprG, ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bereich der Heilpraktikerberuf im Einzelfall ausgeübt werden soll.

Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens durchzuführende Kenntnisüberprüfung nimmt in jedem Regierungsbezirk das am Sitz der Regierung bestehende Gesundheitsamt vor (für den Landkreis Regen das Gesundheitsamt in Landshut).

Kenntnisüberprüfung
Die schriftlichen Überprüfungen finden bayernweit zweimal jährlich grundsätzlich jeweils

-am 3. Mittwoch im März
-am 2. Mittwoch im Oktober
statt.

Bei positivem Ergebnis werden die Antragsteller vom Gesundheitsamt Landshut zur mündlichen Überprüfung vorgeladen.

Anmeldeschluss bei der Kreisverwaltungsbehörde
Anmeldeschluss bei der Kreisverwaltungsbehörde ist ausnahmslos für

-den 1. Prüfungstermin (März) der 31. Dezember des vorhergehenden Jahres

-für den 2. Prüfungstermin (Oktober) der
30. Juni …

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Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Aufgaben / Dienstleistungen

Wir beraten Sie über die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, wie z.B.

 

Enterohämorrhagisches Escherichia coli (EHEC)
Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Hepatitis A, B und übrige Formen
Meningitis / Enzephalitis
Paratyphus A, B und C
Typhus abdominalis
Shigellen-Ruhr
Salmonellen
Legionellen
Cholera
Tollwut
Malaria
Aidsberatung
– kostenlose Aidstests
– kostenlose Aufklärung
Tuberkulose

Wir informieren Sie, welche Tätigkeiten Sie mit einer übertragbaren Krankheit nicht ausüben dürfen.
Wir beraten Sie, wann Ihr Kind nach einer übertragbaren Krankheit wieder die Schulen bzw. eine sonstigen Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf.

Informationen im BayernPortal
Infektionskrankheiten; Verhütung und Bekämpfung
Lebensmittelpersonal; Belehrung

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Belehrungen

Aufgaben / Dienstleistungen

Seit dem 2. Januar 2001 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Die frühere Stuhl- und Lungenuntersuchung entfällt jetzt komplett und wird durch eine Belehrung ersetzt. Hierbei wird zwischen der sogenannten Erstbelehrung und den Folgebelehrungen unterschieden. Die Erstbelehrung darf nur vom Gesundheitsamt oder von einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden. Die beauftragten Allgemeinärzte und Internisten können Sie bei uns erfragen.

Die Belehrung durch das Gesundheitsamt dauert etwa 1 Stunde. Im Anschluss der Belehrung erhält man eine Bescheinigung, sowie eine schriftliche Zusammenfassung der Belehrung. Diese Erstbelehrung gilt als Grundlage ein ganzes Leben. Bei fortgesetzter Tätigkeit im Lebensmittelbereich sind …

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Medizinisches Gutachterwesen

Aufgaben / Dienstleistungen

Begutachtungen im Vollzug – Beamtengesetz – § 7 BAT – Sozialgesetzbuch X und XI – Rechtsmedizinische Gutachten – Untersuchung und Begutachtung von psychisch kranken Personen im Vollzug des Unterbringungsgesetzes und des Betreuungsgesetzes – Stellungnahmen zu Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen

Informationen im BayernPortal
Gesundheitsinformation; Allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Beratung
Medizinische Gutachten und Zeugnisse; Erstellung

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