Zuständigkeit
Für die Erteilung der Erlaubnis nach dem HeilprG, ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bereich der Heilpraktikerberuf im Einzelfall ausgeübt werden soll.
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens durchzuführende Kenntnisüberprüfung nimmt in jedem Regierungsbezirk das am Sitz der Regierung bestehende Gesundheitsamt vor (für den Landkreis Regen das Gesundheitsamt in Landshut).
Kenntnisüberprüfung
Die schriftlichen Überprüfungen finden bayernweit zweimal jährlich grundsätzlich jeweils
-am 3. Mittwoch im März
-am 2. Mittwoch im Oktober
statt.
Bei positivem Ergebnis werden die Antragsteller vom Gesundheitsamt Landshut zur mündlichen Überprüfung vorgeladen.
Anmeldeschluss bei der Kreisverwaltungsbehörde
Anmeldeschluss bei der Kreisverwaltungsbehörde ist ausnahmslos für
-den 1. Prüfungstermin (März) der 31. Dezember des vorhergehenden Jahres
-für den 2. Prüfungstermin (Oktober) der
30. Juni …
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