Sport- und Schützenvereine in Bayern können bis 15. Mai 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen.
Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Bis zum 15. Mai 2023 können Sport- und Schützenvereine des Landkreises Regen Antrag stellen.
Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form …
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