Allgemein

Befahren des Schwarzen Regens

27. April 2023

Private Bootsfahrer mit eigenem Boot

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Benennung: “Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren u. Betreten) am Schwarzen Regen vom 02.05.2011 zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.04.2023 (Bootsverordnung – Lesefassung)“
Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs im
Bereich des sog. „Bärnloch“ vom 24.07.2007

Hinweis:
Hochwasserrisiken sind nicht berücksichtigt! Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.
Gewerbliche Bootsverleiher – Befahren der Teilstrecke A gem. Schifffahrtsgenehmigung

[dan_schw_regen_commercial_may2023]
Antrag auf Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung nach Art. 28 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 BayWG zur gewerblichen Kanuvermietung am Schwarzen Regen
Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung zur gewerblichen Kanuvermietung auf den Gewässern des Landkreises Regen

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Energiepreiszuschuss

Sport- und Schützenvereine in Bayern können bis 15. Mai 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Bis zum 15. Mai 2023 können Sport- und Schützenvereine des Landkreises Regen Antrag stellen.

Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form …

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Landkreishaushalt Haushaltsjahr 2023

11. April 2023

Der Kreistag des Landkreises Regen hat in der Sitzung am 11.04.2023 die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 erlassen und den Haushaltsplan verabschiedet.

Er schließt im Verwaltungshaushalt mit 91.521.610,- € und im Vermögenshaushalt mit 19.203.850,- € ab. Zum Haushaltsausgleich ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 13.023.560,- € eingeplant. Der Hebesatz für die Berechnung der Kreisumlage wurde erneut auf 48 v. H. festgesetzt.

Satzung 2023
Vorbericht 2023
Grafik Verwaltungshaushalt 2023 (Ausgaben)
Grafik Vermögenshaushalt 2023 (Ausgaben)
Grafik Vermögenshaushalt 2023 (Einnahmen)

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