Allgemein

Bodenrichtwertauskunft und Bodenrichtwertliste

17. September 2020

Bodenrichtwertauskunft
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Die Bodenrichtwerte können Sie unabhängig von Behördenöffnungszeiten sofort über BORIS-Bayern nach erfolgter Anmeldung gebührenpflichtig abfragen. Bitte rufen Sie hierzu den Link https://www.boris-bayern.de/ auf.

Die Gebühr für eine Bodenrichtwert-Einzelauskunft über BORIS-Bayern beträgt 20,00 €.

Oder senden Sie einen schriftlichen Antrag per E-Mail an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de mit Angabe der Gemarkung, Flurnummer, Stichtag und Ihrer Rechnungsadresse.

Die Gebühr für eine durch die Geschäftsstelle des …

weiterlesen

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann erteilt werden, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird.

Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses ist in der Regel auszugehen bei mit der Wertermittlung an Grundstücken befassten Behörden, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind oder Sachverständigen für Grundstückswertermittlung mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Die Auskunft ist schriftlich zu beantragen. Senden Sie hierzu bitte eine E-Mail an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de.

Die Gebühr für die Auskunft beträgt 25,00 € pro Kaufpreis.

weiterlesen

Grundstücksmarktbericht

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Regen wertet die Daten der Kaufpreissammlung insbesondere vor dem Hintergrund, dass der örtliche Immobilienmarkt transparenter werden soll, sachkundig und anonymisiert aus. Dabei ermittelt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter anderem die sogenannten sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Zu den sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten gehören im Sinne des § 193 Abs. 5 S. 2 BauGB insbesondere Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses veröffentlicht die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten in Form von Grundstücksmarktberichten.

Die Grundstücksberichte des Landkreises Regen können Sie über BORIS-Bayern nach erfolgter Anmeldung gebührenpflichtig erwerben. Bitte rufen Sie hierzu den …

weiterlesen

Gruppe 3C Rechtsauskünfte Corona

16. September 2020

Entgegennahme und Bearbeitung der Bürgeranfragen bzgl. BayIfSMV, der damit zusammenhängenden Hygienekonzepte, Bundesrecht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Bayerischen EQV
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen auf Grundlage der BayIfSMV und EQV in Abstimmung mit Abteilung 4
Ordnungswidrigkeitsverfahren hinsichtlich BayIfSMV, EQV und IfSG
Verfolgung und Nachgehen von Bürgerbeschwerden hinsichtlich Nichteinhaltung der BayIfSMV und EQV

weiterlesen

SARS-COV-2-UPDATE: NEUE FÄLLE IM LANDKREIS REGEN, DIENSTAG, 15. SEPTEMBER

15. September 2020

Zwei neue Infektionsmeldungen
Regen. Zwei neue positive Coronatestergebnisse meldet die medizinische Abteilung des Landratsamtes Regen. Beide Personen sind bereits als Familienmitglieder zu einem bekannten Fall in Quarantäne. Somit gab es im Landkreis Regen im zweiten Halbjahr 37 neue bestätigte Fälle und insgesamt 233 bestätigte.  Bei allen Betroffenen wurden die Kontaktpersonen ermittelt.

 

weiterlesen