17. September 2020
Bodenrichtwertauskunft
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Bodenrichtwerte können Sie ab sofort unabhängig von Behördenöffnungszeiten über https://www.bodenrichtwerte.bayern.de/ abfragen.
Diese Auskunft ergeht für Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2024 kostenfrei.
Bodenrichtwerte vor dem Stichtag 01.01.2024 stehen nicht kostenfrei zur Verfügung.
Die Gebühr für eine durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erstellte Bodenrichtwertauskunft beträgt pro angefragtem Bodenrichtwert 65,00 €.
Senden Sie hierfür einen schriftlichen Antrag per E-Mail an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de mit Angabe der Gemarkung, Flurnummer, Stichtag …
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