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Archiv des Autors: Sandra Stoiber-Wiendl
Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine
Bis 15. Mai 2023 können Sport- und Schützenvereine einen Energiepreiszuschuss beantragen Weiterlesen
Energiepreiszuschuss
Sport- und Schützenvereine in Bayern können bis 15. Mai 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen.
Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Bis zum 15. Mai 2023 können Sport- und Schützenvereine des Landkreises Regen Antrag stellen.
Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen. Darauf hinzuweisen ist jedoch, dass die Vereinspauschale im Jahr 2024 gekürzt wird, falls die tatsächlichen Energiemehrkosten nicht nachgewiesen werden können.
Beschreibung
Der allgemeine Energiepreiszuschuss soll energiepreisbedingte Mehrkosten abfedern, die den Sport- und Schützenvereinen durch die Nutzung vereinseigener Sportstätten oder auch durch (in Folge gestiegener Energiepreise) erhöhte Nutzungsentgelte bei der Nutzung von Sportstätten Dritter entstehen. Insbesondere soll die Schließung von Sportanlagen aufgrund gestiegener Energiekosten verhindert werden.
Gefördert werden auch Mehrkosten, die den Vereinen beim Betrieb begleitender Infrastruktur entstehen (z. B. Vereinsgaststätten).
Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Unterschiedsbetrag der im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 tatsächlich entstandenen Mehrkosten aufgrund der gestiegenen Energiepreise, maximal jedoch 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale des Förderjahres 2023.
Voraussetzungen
Den allgemeinen Energiepreiszuschuss können nur Vereine erhalten, die im Förderjahr 2023 Vereinspauschale erhalten.
Zusätzlich müssen dem Verein im Jahr 2023 tatsächlich energiebedingte Mehrkosten gegenüber dem Vergleichsjahr 2021 entstanden sein.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Der Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses ist bei der Kreisentwicklung des Landkreises Regen – Ehrenamtsförderung ARBERLAND – Doris Werner, Amtsgerichtsstr. 6-8, 94209 Regen einzureichen.
Auszahlung
Der Energiepreiszuschuss wird pauschal, ohne weitere Nachweise oder Prüfungen in voller Höhe (80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023) zusammen mit der Vereinspauschale 2023 ausbezahlt.
Verwendungsnachweis und Verrechnung mit der Vereinspauschale 2024
Die tatsächlichen Energiemehrkosten müssen im Nachgang bis spätestens 30.04.2024 durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Jahresrechnung) bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachgewiesen werden.
- Sind die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten höher als der ausbezahlte Zuschuss, verbleibt der ausbezahlte Zuschuss in voller Höhe beim antragstellenden Verein.
- Ist der ausbezahlte Zuschuss höher als die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten, wird die Vereinspauschale 2024 um den zu viel bezahlten Zuschuss gekürzt.
- Werden bis 30.04.2024 keine Energiemehrkosten nachgewiesen, wird die Vereinspauschale 2024 um den gesamten ausbezahlten Zuschuss gekürzt.
Fristen
Der Antrag kann ausschließlich bis zum 15.05.2023 gestellt werden. Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.
- Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses (PDF-Antrag)
- Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses (Online-Antrag)
- Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses
Kreistag beschließt Rekordhaushalt
Haushaltsjahr geprägt von Investitionen in Schulen – Stimmen aus der Kreistagssitzung Weiterlesen
Netzwerktreffen zum Thema Nachhaltiger Tourismus
„Runder Tisch: Nachhaltiger Tourismus“ – Netzwerktreffen im ARBERLAND HAUS Weiterlesen
Landkreishaushalt Haushaltsjahr 2023
Der Kreistag des Landkreises Regen hat in der Sitzung am 11.04.2023 die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 erlassen und den Haushaltsplan verabschiedet.
Er schließt im Verwaltungshaushalt mit 91.521.610,- € und im Vermögenshaushalt mit 19.203.850,- € ab. Zum Haushaltsausgleich ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 13.023.560,- € eingeplant. Der Hebesatz für die Berechnung der Kreisumlage wurde erneut auf 48 v. H. festgesetzt.
Sicherheitsgespräch zwischen Polizei und Landkreis Regen
Polizeipräsident Manfred Jahn übergibt Sicherheitsbericht an Landrätin Rita Röhrl Weiterlesen
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Der Ausschuss tagt am Dienstag, 21.03.2023 um 15:30 Uhr in der Aula der Realschule Regen
Der ÖPNV im Landkreis
10. Sitzung WUT-Ausschuss
Telefonsprechstunde für Eltern mit Kindern von 0-3 Jahren
Das Baby ist da und plötzlich gibt es 1000 Fragen.
Babycafé in Regen
Das offene und kostenlose Babycafé des Familienbüro KoKi findet jeweils am ersten und dritten Donnerstag im Monat in der Turnhalle des Marienheims in Regen statt.
Das Café ist ein Ort an dem Sie andere Familien mit Babys kennenlernen und sich austauschen können. Abwechselnd begleiten Natalie Ertl und Rebecca Plötz, die Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen des Familienbüro KoKi, das Café und stehen bei Fragen rund um das Baby zur Verfügung.
Herzlich Willkommen sind (Pflege-)Familien, Großeltern und Alleinerziehende mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren.
Es wird gemeinsam gefrühstückt. Für die Kinder besteht die Möglichkeit des freien Spiels.
Wo:
Berufsbildungszentrum Caritasverband Regen e.V.
Landratsamt Regen | Poschetsrieder Str. 16 | 94209 Regen
Pfarrer-Biebl-Str. 10, Regen
Turnhalle (Seiteneingang Amtsgerichtstr.)
Wann:
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 9 Uhr bis 11.30 Uhr, außerhalb der Ferien.
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Gutscheine für die jüngsten Landkreisbürger
Das Familienbüro schenkt allen Eltern mit Kindern bis zum 1. Lebensjahr 3 Hausbesuche einer Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.
Beabsichtigte Änderung der Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen
Das Landratsamt Regen beabsichtigt die Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen vom 02.05.2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.05.2017 zu ändern.
Im Zuge der Regelungen der gewerblichen Kanuvermietung wurden verschiedene Untersuchungen in Auftrag gegeben, welche die Entwicklung der Flora und Fauna am und im Schwarzen Regen bewerteten.
Einer gerichtlichen Überprüfung der Schifffahrtsgenehmigungen für gewerbliche Nutzer haben die vom Landratsamt Regen erteilten Genehmigungen standgehalten. Dabei hat das Verwaltungsgericht Regensburg auch insbesondere die Erkenntnisse der verschiedenen Untersuchungen, die Stellungnahmen der Fachbehörden und die daraus abgeleiteten Einschränkungen betrachtet.
Die negative Entwicklung einiger Vogel- und FFH-Arten veranlasst das Landratsamt Regen nun einen Teil der Regelungen aus den Schifffahrtsgenehmigungen für gewerbliche Nutzer auf den Gemeingebrauch anzuwenden.
Absicht ist es die Regelungen aus den Schifffahrtsgenehmigungen auch auf private Kanufahrer zu erweitern, um die Natur, insbesondere die Tier- und Pflanzenwelt, das Gewässer und seine Ufer zu schützen. Weitere Zielrichtung sind der effektive Schutz eigentumsgleicher Rechte (Fischereirechte) und auch der Schutz von Leben und Gesundheit der Gewässerbenutzer.
Das Landratsamt Regen hat in Zusammenarbeit mit den Fachstellen Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Fachberatung für Fischerei in Landshut und der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Regen den beigefügten Verordnungsentwurf erarbeitet.
Die bisherigen Regelungen der derzeit gültigen Gemeingebrauchsverordnung vom 03.05.2017 finden Sie über die Kachel „Befahren des Schwarzen Regens“ auf unserer Homepage oder über den Link: https://www.landkreis-regen.de/wp-content/uploads/2017/05/Verordnung-Aenderung-3-Gemeingebrauch-Schwarzer-Regen-Lesefassung.pdf
Wir geben Ihnen hiermit bis zum 14.03.2023 Gelegenheit, sich zum Verordnungs-Entwurf in schriftlicher Form oder per E-Mail (Umwelt@LRA.Landkreis-Regen.de) zu äußern.
gez.
K r a u s
Regierungsdirektor
Leitfaden
GUTi wächst im Landkreis Cham
Betreuer*innenseminar I
Ohne Jugendleiter*innen/Betreuer*innen keine Jugendarbeit!
Die Jugendarbeit im Landkreis Regen wird in vielen Vereinen von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen geleistet. So auch bei den Freizeitmaßnahmen des Kreisjugendrings und der Kommunalen Jugendarbeit.
Traditionell bereiten wir unsere Betreuer*innen bei den Seminaren auf ihre verantwortungsvolle Arbeit vor. Hier erhalten Interessierte einen ersten Einblick in die Aufgaben und rechtliche Grundlagen des Betreuer*innen-Daseins. Der Spaß kommt bei vielen Spielen und Aktionen aber nie zu kurz in dieser Truppe!
Unsere Basisschulung ist auch für Jugendleiter*innen aus Vereinen und Verbänden offen. Nach Abschluss des Basisseminars und weiterer Module können Jugendleiter*innen die Juleica erhalten.
Termin: | Basics der Jugendarbeit: 17. bis 19. März 2023 im Jugendhaus Krailing |
Leistungen: | Unterkunft, Verpflegung, kostenlose Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen |
Kooperation: | Kommunale Jugendarbeit |
Anmeldung: | bei Kreisjugendring Regen |
Betreuer*innenseminar II
Die Jugendarbeit im Landkreis Regen wird in vielen Vereinen von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen geleistet. So auch bei den Freizeitmaßnahmen des Kreisjugendrings und der Kommunalen Jugendarbeit. Wir bereiten traditionell unsere Betreuer*innen bei den Schulungen auf ihre verantwortungsvolle Arbeit vor.
Das zweite Betreuerseminar bleibt den Betreuer*innen des KJR / der Kommunalen Jugendarbeit vorbehalten.
Personen, die sich dafür interessieren, Betreuer*in beim KJR/Koja zu werden, melden sich bitte beim Kreisjugendring oder der Kommunalen Jugendarbeit. Betreuer*innen können die Juleica (Jugendleitercard) und die Ehrenamtskarte erhalten!
In diesem Seminar geht es um Kreativität und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Hier bekommst du Ideen für die Gestaltung deiner Freizeitmaßnahme.
Termin II: | Freizeitenplanung: 19. bis 21. Mai 2023 im Jugendhaus Krailing |
Leistungen: | Unterkunft, Verpflegung, kostenlose Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen |
Kooperation: | Kommunale Jugendarbeit |
‚Anmeldung: | bei Kreisjugendring Regen |
U18-Wahl
Du bist zwischen 12 und 17 Jahren, wohnst im Landkreis Regen und darfst noch nicht wählen? Bei uns schon! Denn der Kreisjugendring und die Kommunale Jugendarbeit führen anlässlich der Landtagswahl 2023 erneut eine landkreisweite U18-Wahl durch. Solche Wahlen sind ganz speziell für unter 18-Jährige, die noch kein gesetzliches Wahlrecht besitzen. U18-Wahlen sind den eigentlichen Wahlen immer vorgeschaltet, so auch bei der anstehenden Landtagswahl.
Rechtzeitig vor dem Termin werden im Landkreis Regen alle 12 bis 17-jährigen auf die Wahl aufmerksam gemacht und sind dann aufgefordert, ihre Stimmen abzugeben. Zwar hat man mit seiner Stimmabgabe keinen direkten Einfluss auf die Vergabe der Sitze im Landtag, macht aber deutlich, welche Partei die eigenen Wünsche und Ideen am besten vertritt und welche Partei aus Sicht der jungen Wähler*innen die Zukunft gestalten sollte.
Termin: | 29. September 2023 |
Alter: | 12 bis 17 Jahre |
Veranstalter: | Kreisjugendring Regen und Kommunale Jugendarbeit Regen |
Infos und Updates: | rund um die U18-Wahl gibt´s unter: www.kjr-regen.de |
Betreuer*innen Nachtreffen
Im Betreuer*innen Seminar lernst Du die Skills für die Betreuung in einer Freizeit, in den Freizeiten kannst Du das Erlernte umsetzen und im Betreuer*innen Nachtreffen werden deine Erfahrungen reflektiert.
Mit alle Betreuer*innen verbringen wir ein Wochenende in einem Haus, besprechen die diesjährigen Erfahrungen, planen das nächste Jahr und tauschen neue Ideen aus. Du kannst dich aktiv miteinbringen.
Und wir sagen Danke an die Betreuer*innen ohne die ein Sommer voller Freizeiten nicht möglich wäre! Deshalb überlegen wir uns jedes Jahr wie wir euch ein wenig Spaß bringen können und planen eine kleine Aktion für euch.
Wohin es in 2023 gehen wird, ist noch offen.
Termin: | 20. bis 22. Oktober 2023 |
Kosten: | keine |
Leistungen: | Unterkunft, Verpflegung, kostenlose Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen |
Kooperation: | Kommunale Jugendarbeit |
Anmeldung: | bei Kreisjugendring Regen |