Der Ausschuss tagt am Dienstag, 21.03.2023 um 15:30 Uhr in der Aula der Realschule Regen
Archiv des Autors: Sandra Stoiber-Wiendl
Der ÖPNV im Landkreis
10. Sitzung WUT-Ausschuss
Telefonsprechstunde für Eltern mit Kindern von 0-3 Jahren
Das Baby ist da und plötzlich gibt es 1000 Fragen.
Babycafé in Regen
Das offene und kostenlose Babycafé des Familienbüro KoKi findet jeweils am ersten und dritten Donnerstag im Monat in der Turnhalle des Marienheims in Regen statt.
Das Café ist ein Ort an dem Sie andere Familien mit Babys kennenlernen und sich austauschen können. Abwechselnd begleiten Natalie Ertl und Rebecca Plötz, die Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen des Familienbüro KoKi, das Café und stehen bei Fragen rund um das Baby zur Verfügung.
Herzlich Willkommen sind (Pflege-)Familien, Großeltern und Alleinerziehende mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren.
Es wird gemeinsam gefrühstückt. Für die Kinder besteht die Möglichkeit des freien Spiels.
Wo:
Berufsbildungszentrum Caritasverband Regen e.V.
Landratsamt Regen | Poschetsrieder Str. 16 | 94209 Regen
Pfarrer-Biebl-Str. 10, Regen
Turnhalle (Seiteneingang Amtsgerichtstr.)
Wann:
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 9 Uhr bis 11.30 Uhr, außerhalb der Ferien.
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Gutscheine für die jüngsten Landkreisbürger
Das Familienbüro schenkt allen Eltern mit Kindern bis zum 1. Lebensjahr 3 Hausbesuche einer Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.
Beabsichtigte Änderung der Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen
Das Landratsamt Regen beabsichtigt die Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen vom 02.05.2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.05.2017 zu ändern.
Im Zuge der Regelungen der gewerblichen Kanuvermietung wurden verschiedene Untersuchungen in Auftrag gegeben, welche die Entwicklung der Flora und Fauna am und im Schwarzen Regen bewerteten.
Einer gerichtlichen Überprüfung der Schifffahrtsgenehmigungen für gewerbliche Nutzer haben die vom Landratsamt Regen erteilten Genehmigungen standgehalten. Dabei hat das Verwaltungsgericht Regensburg auch insbesondere die Erkenntnisse der verschiedenen Untersuchungen, die Stellungnahmen der Fachbehörden und die daraus abgeleiteten Einschränkungen betrachtet.
Die negative Entwicklung einiger Vogel- und FFH-Arten veranlasst das Landratsamt Regen nun einen Teil der Regelungen aus den Schifffahrtsgenehmigungen für gewerbliche Nutzer auf den Gemeingebrauch anzuwenden.
Absicht ist es die Regelungen aus den Schifffahrtsgenehmigungen auch auf private Kanufahrer zu erweitern, um die Natur, insbesondere die Tier- und Pflanzenwelt, das Gewässer und seine Ufer zu schützen. Weitere Zielrichtung sind der effektive Schutz eigentumsgleicher Rechte (Fischereirechte) und auch der Schutz von Leben und Gesundheit der Gewässerbenutzer.
Das Landratsamt Regen hat in Zusammenarbeit mit den Fachstellen Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Fachberatung für Fischerei in Landshut und der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Regen den beigefügten Verordnungsentwurf erarbeitet.
Die bisherigen Regelungen der derzeit gültigen Gemeingebrauchsverordnung vom 03.05.2017 finden Sie über die Kachel „Befahren des Schwarzen Regens“ auf unserer Homepage oder über den Link: https://www.landkreis-regen.de/wp-content/uploads/2017/05/Verordnung-Aenderung-3-Gemeingebrauch-Schwarzer-Regen-Lesefassung.pdf
Wir geben Ihnen hiermit bis zum 14.03.2023 Gelegenheit, sich zum Verordnungs-Entwurf in schriftlicher Form oder per E-Mail (Umwelt@LRA.Landkreis-Regen.de) zu äußern.
gez.
K r a u s
Regierungsdirektor
Leitfaden
GUTi wächst im Landkreis Cham
Betreuer*innenseminar I
Ohne Jugendleiter*innen/Betreuer*innen keine Jugendarbeit!
Die Jugendarbeit im Landkreis Regen wird in vielen Vereinen von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen geleistet. So auch bei den Freizeitmaßnahmen des Kreisjugendrings und der Kommunalen Jugendarbeit.
Traditionell bereiten wir unsere Betreuer*innen bei den Seminaren auf ihre verantwortungsvolle Arbeit vor. Hier erhalten Interessierte einen ersten Einblick in die Aufgaben und rechtliche Grundlagen des Betreuer*innen-Daseins. Der Spaß kommt bei vielen Spielen und Aktionen aber nie zu kurz in dieser Truppe!
Unsere Basisschulung ist auch für Jugendleiter*innen aus Vereinen und Verbänden offen. Nach Abschluss des Basisseminars und weiterer Module können Jugendleiter*innen die Juleica erhalten.
Termin: | Basics der Jugendarbeit: 17. bis 19. März 2023 im Jugendhaus Krailing |
Leistungen: | Unterkunft, Verpflegung, kostenlose Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen |
Kooperation: | Kommunale Jugendarbeit |
Anmeldung: | bei Kreisjugendring Regen |
Betreuer*innenseminar II
Die Jugendarbeit im Landkreis Regen wird in vielen Vereinen von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen geleistet. So auch bei den Freizeitmaßnahmen des Kreisjugendrings und der Kommunalen Jugendarbeit. Wir bereiten traditionell unsere Betreuer*innen bei den Schulungen auf ihre verantwortungsvolle Arbeit vor.
Das zweite Betreuerseminar bleibt den Betreuer*innen des KJR / der Kommunalen Jugendarbeit vorbehalten.
Personen, die sich dafür interessieren, Betreuer*in beim KJR/Koja zu werden, melden sich bitte beim Kreisjugendring oder der Kommunalen Jugendarbeit. Betreuer*innen können die Juleica (Jugendleitercard) und die Ehrenamtskarte erhalten!
In diesem Seminar geht es um Kreativität und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Hier bekommst du Ideen für die Gestaltung deiner Freizeitmaßnahme.
Termin II: | Freizeitenplanung: 19. bis 21. Mai 2023 im Jugendhaus Krailing |
Leistungen: | Unterkunft, Verpflegung, kostenlose Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen |
Kooperation: | Kommunale Jugendarbeit |
‚Anmeldung: | bei Kreisjugendring Regen |
U18-Wahl
Du bist zwischen 12 und 17 Jahren, wohnst im Landkreis Regen und darfst noch nicht wählen? Bei uns schon! Denn der Kreisjugendring und die Kommunale Jugendarbeit führen anlässlich der Landtagswahl 2023 erneut eine landkreisweite U18-Wahl durch. Solche Wahlen sind ganz speziell für unter 18-Jährige, die noch kein gesetzliches Wahlrecht besitzen. U18-Wahlen sind den eigentlichen Wahlen immer vorgeschaltet, so auch bei der anstehenden Landtagswahl.
Rechtzeitig vor dem Termin werden im Landkreis Regen alle 12 bis 17-jährigen auf die Wahl aufmerksam gemacht und sind dann aufgefordert, ihre Stimmen abzugeben. Zwar hat man mit seiner Stimmabgabe keinen direkten Einfluss auf die Vergabe der Sitze im Landtag, macht aber deutlich, welche Partei die eigenen Wünsche und Ideen am besten vertritt und welche Partei aus Sicht der jungen Wähler*innen die Zukunft gestalten sollte.
Termin: | 29. September 2023 |
Alter: | 12 bis 17 Jahre |
Veranstalter: | Kreisjugendring Regen und Kommunale Jugendarbeit Regen |
Infos und Updates: | rund um die U18-Wahl gibt´s unter: www.kjr-regen.de |
Betreuer*innen Nachtreffen
Im Betreuer*innen Seminar lernst Du die Skills für die Betreuung in einer Freizeit, in den Freizeiten kannst Du das Erlernte umsetzen und im Betreuer*innen Nachtreffen werden deine Erfahrungen reflektiert.
Mit alle Betreuer*innen verbringen wir ein Wochenende in einem Haus, besprechen die diesjährigen Erfahrungen, planen das nächste Jahr und tauschen neue Ideen aus. Du kannst dich aktiv miteinbringen.
Und wir sagen Danke an die Betreuer*innen ohne die ein Sommer voller Freizeiten nicht möglich wäre! Deshalb überlegen wir uns jedes Jahr wie wir euch ein wenig Spaß bringen können und planen eine kleine Aktion für euch.
Wohin es in 2023 gehen wird, ist noch offen.
Termin: | 20. bis 22. Oktober 2023 |
Kosten: | keine |
Leistungen: | Unterkunft, Verpflegung, kostenlose Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen |
Kooperation: | Kommunale Jugendarbeit |
Anmeldung: | bei Kreisjugendring Regen |
Der Landkreis ehrt Sportler und Funktionäre
Jugendschöffenwahl 2023
Wer will Jugendschöffe werden?
Vorschlagsliste – Bewerbungen bis 06.04.2023 möglich
(Eingang bis Poststelle des LRA Regen)
Für die Amtsperiode 2024-2028 werden ab sofort Bewerberinnen und Bewerber für das Amt als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe für das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Viechtach und für die Jugendkammer am Landgericht Deggendorf gesucht.
Über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Regen.
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter. Für dieses verantwortungsvolle Amt werden keine juristischen Vorkenntnisse benötigt, allerdings sollten die Bewerber erzieherisches befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Um das Amt als Jugendschöffe übernehmen zu können, müssen Bewerberinnen und Bewerber zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz im Landkreis Regen haben.
Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt (Leitfaden). Auch das Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden. Telefonische Auskünfte erteilt das Kreisjugendamt unter der Telefonnummer 09921 / 601-180.
Leitfaden
Datenschutz-Grundverordnung Jugendschöffenwahl
Bewerbungsbogen
Jugendschöffenbekanntmachung
Einladung zur Beteiligung an der Datenerhebung
Planungsgrundlage zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes ARBERLAND durch attraktive Mobilitätslösungen für Arbeitnehmende
Link zum Fragebogen: https://t1p.de/fragebogen-mobilitaetsverbesserung
Die Zielsetzung der Kreisentwicklung im Rahmen der 2022 ins Leben gerufenen Projektgruppe „Wirtschaftsregion ARBERLAND 2030“ ist es, unseren Landkreis als attraktiven und resilienten Wirtschaftsstandort in Kooperation mit Unternehmen und Akteuren der Wissenschaft und Kommunen zu gestalten.
Der Ansatz des lösungsorientierten Austausches trug gleich im Entstehungsjahr der Gruppe erste Früchte: neben konkreten Schritten in Richtung einer Imagemaßnahme ab 2023, wurde der Themenkomplex Mobilität als relevantes Handlungsfeld für die „Wirtschaftsregion ARBERLAND 2030“ benannt. Die Relevanz attraktiver Mobilitätsangebote im Landkreis Regen wurde im Hinblick auf eine notwendige Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen Betriebsstandorten und Wohnstandorten der Mitarbeitenden verstärkt thematisiert und soll nun gemeinsam mit der Kreisentwicklung projektorientiert angegangen werden.
Beispiele für die neuen Ansätze der Mobilität im ländlichen Raum durch das aktive Mitwirken von Betrieben sind u.a. Apps, „Betriebsshuttles“, oder ähnliche Dienstleistungen für ausgewählte Zielgruppen wie etwa Auszubildende. Im Zuge der aktuellen Entwicklung eines Nahverkehrsplans für den Landkreis Regen haben wir nun die einmalige Chance, Nachfragepotenziale und Bedarfe aus Sicht von Unternehmen und Mitarbeitenden zu erheben und als Planungsgrundlage für unternehmensgesteuerte Initiativen in die Projektgruppe zurückzuspielen. Weiterhin können diese Daten zusätzlich verwendet werden und einer optimierten Linienplanung dienen.
Denn: Mobilitätsangebote sind wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Region und ein Standortvorteil, wenn es um die Rekrutierung von Fach- und Arbeitskräften geht. Zudem können Mobilitätsangebote für Arbeitnehmer, die an das vorhandene ÖPNV-Angebot andocken, vor dem Hintergrund der sich vergünstigenden Tarifstrukturen (u.a. 49 Euro-Ticket) und der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten neue Anreize setzen und die Attraktivität der lokalen Arbeitgeber erhöhen.
Durch das Beantworten des Fragebogens helfen Sie auf freiwilliger Basis mit, eine Planungsgrundlage für Mobilitätslösungen durch einzelne Betriebe bzw. Kooperationen mehrerer Betriebe und / oder Kommunen zu schaffen und überdies nach Möglichkeit das Verkehrsangebot im Landkreis möglichst bedarfsgerecht zu gestalten.
Wir freuen uns über Ihre digitale Abgabe des Bogens bis zum 27.01.2023.
12. Sitzung des Kreistages
Kreistagssitzung am Dienstag, 13.12.2022 um 15:30 Uhr im Blossersberger Keller, Viechtach Weiterlesen
10. Sitzung des Kreisausschusses
9. Sitzung WUT-Ausschuss
11. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses
In der Hotelberufsschule Viechtach findet die 11. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses statt.