Urlaub und Ausflüge – nachhaltig und grenzüberschreitend mit dem Bayerwald-Tagesticket+CZ
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Ehrenamtliche Vormundschaft – Was ist das?
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Kind nicht in seiner Familie lebt und einen Vormund braucht. Die ehrenamtliche Vormundschaft hat dabei Vorrang vor anderen Formen der
Vormundschaft.
Als gesetzliche Vertretung des Kindes entscheiden Sie über das, was normalerweise Eltern bestimmen. Sie stehen dem Kind zur Seite, unterstützen es in allen wichtigen Lebensbereichen und setzen sich für seine Interessen ein.
Dabei handeln Sie unabhängig und in Kooperation mit dem Jugendamt und anderen Institutionen, wie Behörden, Schulen oder auch Ärzten.
Ziel ist es, mit und für Ihr Mündel eine gute Lebenssituation zu schaffen, damit der Start in das spätere eigene und selbständige Leben gelingt.
Als Vormund für einen minderjährigen geflüchteten Menschen sollten Sie diesem auch bei ausländerrechtlichen Fragen beistehen und seine Integration unterstützen.
Eine ehrenamtliche Vormundschaft umfasst zum Beispiel:
Welche persönlichen Voraussetzungen benötigen Sie?
Was Sie sonst noch wissen sollten:
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Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund (§ 127 TKG)
Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar.
Die Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationsleitungen wird eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt.
Der Antrag auf Zustimmung der Verlegung muss bei der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde gestellt werden. Für die Kreisstraßen des Landkreises Regen ist das Landratsamt Regen zuständig.
Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.
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Jetzt anmelden und mit einem Stand/Rahmenprogramm/Vortrag etc. am Ehrenamtstag des Landkreises Regen teilnehmen! Weiterlesen
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