Wegbeschreibung: Ortsmitte gegenüber dem Rathaus.
Archiv des Autors: Alexandra Weber
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen (Stadt Zwiesel, Gemeinden Frauenau und Lindberg); Hinweis auf Anhörungsverfahren
Das Landratsamt Regen ist gesetzlich verpflichtet, Überschwemmungsgebiete mittels Rechtsverordnung festzusetzen für
- Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und
- Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden.
Nach Ermittlung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ist nun vor Erlass der Rechtsverordnung ein Anhörungsverfahren durchzuführen.
Hierzu liegen der Verordnungsentwurf und die Planunterlagen in der Zeit vom 10.02.2015 bis einschließlich 09.03.2015 während der üblichen Dienststunden bei der Stadt Zwiesel, den Gemeinden Frauenau und Lindberg sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, zur Einsicht aus. Dies wird in den jeweiligen Gemeinden auch öffentlich bekannt gegeben.
Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis spätestens 23.03.2015 Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift in den betroffenen Gemeinden oder beim Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, erheben.
Ergebnis des Bürgerentscheids „Bahnprobebetrieb Gotteszell – Viechtach“
Hier gelangen Sie zum Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids
„Bahnprobebetrieb Gotteszell – Viechtach“ am 08.02.2015.
Die Ergebnisse der einzelnen Gemeinden, Märkte und Städte können auch separat aufgerufen werden. Ebenso können die einzelnen Stimmbezirke sowie die Beteiligung an der Abstimmung eingesehen werden.
http://service.landkreis-regen.de/wahlen/276000_000039/index.html
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Aufgaben / Dienstleistungen
Wir beraten Sie über die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, wie z.B.
- Enterohämorrhagisches Escherichia coli (EHEC)
- Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
- Hepatitis A, B und übrige Formen
- Meningitis / Enzephalitis
- Paratyphus A, B und C
- Typhus abdominalis
- Shigellen-Ruhr
- Salmonellen
- Legionellen
- Cholera
- Tollwut
- Malaria
- Aidsberatung
– kostenlose Aidstests
– kostenlose Aufklärung - Tuberkulose
Wir informieren Sie, welche Tätigkeiten Sie mit einer übertragbaren Krankheit nicht ausüben dürfen.
Wir beraten Sie, wann Ihr Kind nach einer übertragbaren Krankheit wieder die Schulen bzw. eine sonstigen Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf.
Informationen im BayernPortal
Infektionskrankheiten; Verhütung und Bekämpfung
Lebensmittelpersonal; Belehrung
KoKi-Familienfibel
Das Familienbüro KoKi, als eine Informationsstelle für Schwangere und Eltern mit Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern, hat die Familienfibel komplett überarbeitet und kann nun die 2. Auflage präsentieren.
In der Fibel sind Adressen rund um die Themen: Schwangerschaft, Geburt, Baby bis hin zu Kleinkindern zusammengestellt.
Kreislehrgarten Patersdorf
Wegbeschreibung
Ca. 500 m LL westl. Patersdorf, an der Ortsverbindungsstraße von Patersdorf nach Linden.
Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Patersdorf
www.patersdorf.de
Martinsplatz 10, 94265 Patersdorf
Tel.: 09923/8010-40, Fax: 09923/8010-45
E-Mail: tourist@patersdorf.de
Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie (IE-Anlagen)
Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Die IE-RL löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.
Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Bei diesem Prozess bestimmen Fachleute die besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) für die einzelnen Anlagen. Ziel dieser BVT-Merkblätter ist es, ein integriertes Konzept zur Verfügung zu stellen, bei dem eine optimale Verminderung der Umweltverschmutzung in Luft, Wasser und Boden, für die Abfallwirtschaft, für die Energieeffizienz und für die Verhütung von Unfällen erreicht wird.
Die jeweiligen Anlagen sind im Anhang der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Neufassung vom 02.05.2013) mit einem E gekennzeichnet.
Die Einstufung als IE-Anlage hat insbesondere Auswirkungen auf die Überwachung der Anlagen. So sind für diese Anlagen ein Überwachungsplan und Überwachungsprogramme zu erstellen und zu veröffentlichen.
Neue Fahrzeugpapiere
Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober 2005, Fahrzeugschein und -brief werden abgelöst.
Ab dem 1. Oktober 2005 werden im gesamten Bundesgebiet neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Aus dem Fahrzeugschein wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1,
der Fahrzeugbrief heißt künftig Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Alte Papiere müssen nicht umgetauscht werden !
Ganz wichtig bei der Einführung der neuen Dokumente ist, dass Sie Ihre bisherigen Papiere nicht umtauschen müssen. Solange Sie in Ihrem Fahrzeugschein und -brief nichts ändern wollen oder müssen, können Sie diese Unterlagen weiter verwenden.
Die neuen Papiere erhalten Sie wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig anmelden, dann werden ab 1.Oktober 2005 nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ausgestellt.
Zum Austausch der alten Papiere gegen neue Dokumente kommt es, wenn Sie bei den Zulassungsstellen zum Beispiel eine Veränderung eintragen lassen wollen. In jedem Fall, in dem sich die Zulassungsstellen mit einem schon gemeldeten Fahrzeug befassen, werden die Papiere automatisch ausgetauscht. In einigen Fällen entstehen für den Austausch zusätzliche Gebühren, in anderen nicht. Das hängt ganz davon ab, in welcher Angelegenheit Sie zur Zulassungsstelle kommen.
Freiwilliger Austausch geht leider nicht!
Ein reiner Austausch der Dokumente ohne konkreten Anlass kommt leider nicht in Betracht. Es wird nur ausgetauscht, wenn damit auch gleichzeitig eine Änderung Ihrer Papiere verbunden ist.
Wesentliche Änderungen durch die neuen Papiere.
Der Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (der bisherige Fahrzeugschein) ist künftig nummeriert. Diese Nummerierung lässt Rückschlüsse darauf zu, wo und wann die Bescheinigung ausgestellt worden ist. Dadurch können sie besser als bisher zugeordnet werden.
Die Nummer des Teil 2 der Zulassungsbescheinigung, also der bisherige Fahrzeugbrief, wird ebenso eingetragen. Damit gehören diese Unterlagen also auch nach außen erkennbar zusammen. Die Daten in beiden Teilen müssen übereinstimmen.
Im Teil 2 sind, anders als früher, nur noch die Angaben der letzten beiden Halter eingetragen, er enthält auch nur noch die wesentlichen Grunddaten eines Fahrzeuges. Die technischen Informationen sind im Teil 1, wie früher in der Zulassung / im Fahrzeugschein, wesentlich ausführlicher.
Anpassung an europäisches Recht
Die Ablösung der alten Unterlagen hängt mit der Harmonisierung der deutschen Regelungen an europäisches Recht zusammen.
Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV
Am 01.03.2007 tritt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft, welche die bisherige Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) größtenteils ablöst.
Die FZV soll im Bereich der Zulassung unter anderem die Vorraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation insbesondere zwischen den Zulassungsbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Versicherungsgesellschaften (z. B. Wegfall der Versicherungsbestätigungen in Papierform bis zum Jahr 2008) schaffen.
Aber auch viele Regelungen bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen wurden geändert.
Die wichtigsten Änderungen wie folgt im Überblick:
Standortzulassung:
Zukünftig ist nicht mehr der Standort des Fahrzeuges für die Zusändigkeit der Zulassungsbehörde maßgeblich, sondern bei Privatpersonen der Hauptwohnsitz und bei Firmen der Firmensitz bzw. der Sitz einer Zweigstelle. Eine Zulassung am Ort des Nebenwohnsitzes ist nicht mehr möglich.
Außerbetriebsetzung:
Künftig gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung, sondern es gibt nur noch eine Außerbetriebssetzung.
Bei der Außerbetriebsetzung erlischt die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Für eine spätere Wiederzulassung kann das Kennzeichen jedoch verbindlich reserviert werden, ansonsten müsste ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Für die zwingend erforderlichen Angaben zur Außerbetriebsetzung steht ein Vordruck zur Verfügung, der vom Halter unterschrieben werden muss. Dieser gilt auch als Vollmacht.
Wiederzulassung / Verlängerung der 18-monatigen Stilllegungsfrist
Die bisherige Regelung, dass Fahrzeuge nach 18-monatiger Stilllegung als endgültig stillgelegt gelten, wurde auf 7 Jahre erhöht. Innerhalb dieser 7 Jahre ist für eine Wiederzulassung lediglich eine Haupt- /Abgasuntersuchung erforderlich, wenn diese in der Zwischenzeit fällig war. Bisher war bereits nach 18 monatiger Stilllegung ein „Vollgutachten“ nach § 21 StVZO erforderlich.
Nach Ablauf der 7 Jahre ist ein solches Gutachten nur erforderlich, wenn der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung nicht durch entsprechende Unterlagen erbracht werden kann (z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Hersteller-Datenbestätigung).
Neuzulassung:
Der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung durch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten ist zwingend zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief) erforderlich.
Rote Händlerkennzeichen:
Die roten Kennzeichen dürfen künftig nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zu nichtbetrieblichen Zwecken ist nicht mehr zulässig (z. B. Verleih an eine Privatperson zu deren freien Verwendung).
„Fahrten zur Anregung der Kauflust“ z. B. durch Vorführung in der Öffentlichkeit werden nicht mehr als Probefahrten anerkannt.
Für Probefahrten wegen Kaufabsicht dürfen die Roten Kennzeichen aber weiterhin verwendet werden.
Oldtimer:
Die Anerkennung als Oldtimer setzt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 30 Jahren voraus. Dies gilt nicht nur wie bisher für das sog. „H-Kennzeichen“, sondern ausnahmslos auch für die Roten Oldtimerkennzeichen. Für beide Arten von Oldtimer-Kennzeichen ist ein einheitliches Gutachten nach § 23 StVZO (neu) erforderlich, welches nun auch von Prüfingenieuren erstellt werden können (bisher nur vom amtl. anerkannten Sachverständigen).
Altautoverordnung
Wer sich eines Fahrzeuges entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkanntem Demontagebetrieb zu überlassen. Ist ein PKW einem anerkannten Demontagebetrieb zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter/Eigentümer diesen unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Soll das Fahrzeug im Ausland entsorgt werden oder soll es aus anderen Gründen endgültig außer Betrieb gesetzt werden, hat er dies bei der Außerbetriebsetzung gegenüber der Zulassungsbehörde formlos zu erklären. (s. Außerbetriebsetzung)
Welche Kosten entstehen
- EUR 5,10 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises
Seminare Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring – „Praxistag – Aktive Medienarbeit“
Smartphone, Tablets, Apps & Co. sind mittlerweile im Alltag allgegenwärtig. Welche Apps auch für die Aktive Medienarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit von Interesse sein können, sollen am „Praxistag – Aktive Medienarbeit“ in den Fokus genommen werden. Dabei geht es in erster Linie ums Kennenlernen und Selber ausprobieren verschiedener Apps, wie z.B. aus den Bereichen Foto, Film und Musik. Gearbeitet wird mit den Tablets der Medienfachberatung (iOS-basierend). Gern können an diesem Tage auch eigene Geräte mitgebracht werden, wobei es sein kann, dass bestimmte Apps, die die Medienfachberatung herausgesucht hat, fürs Android-Betriebssystem nicht verfügbar bzw. android-spezifische Features nicht bekannt sind.
Im Rahmen des Praxistages besteht auch immer wieder die Möglichkeit, bereits Selbst ausprobierte Apps dem Teilnehmerkreis kurz vorzustellen.
Ein Tag voller Praxis, an dem man natürlich selbst aktiv werden muss.
Datum: | 18. Juli 2015 |
Uhrzeit: | 10.00 – 17.00 Uhr (inkl. 1 Stunde Mittag) |
Ort: | Jugendzentrum Viechtach (Kollnburger Str. 16) |
Teilnehmerzahl: | maximal 8 |
Zielgruppe und Alter: | ehrenamtiche Betreuer und Jugendleiter ab 15 Jahren sowie Jugendbeauftragte |
Veranstalter: | Kommunale Jugendarbeit und Kreisjugendring Regen |
Kooperationspartner: | Medienfachberatung Bezirksjugendring Niederbayern |
Gern mitbringen: | eigene Tablets samt spezielle Verbindungskabel und Adapter (!) |
Leistungen: | kein Teilnehmerbeitrag, Veranstaltung ist inkl. Frühstücksbrez’n, Getränke und Mittagsessen |
Anmeldung: | bis 15. Juli im Büro der Kommunalen Jugendarbeit (09921/601-425) |
Links: | Internetpräsenz Jugendzentrum Viechtach Internetpräsenz Kreisjugendring Regen Internetpräsenz Medienfachberatung Niederbayern |
Ferienprogramm Kommunale Jugendarbeit – Mehrtagesfahrt „Jugendbildungsreise nach Norwegen“
Das Motto „Raus aus dem Alltag und rein ins Abenteuer“ gilt auch diesmal wieder, wenn wir gemeinsam zur Jugendbildungsreise nach Norwegen aufbrechen. Heuer geht’s in Zusammenarbeit mit den Kreisjugendringen aus Passau, Rottal-Inn, Freyung-Grafenau und Straubing-Bogen ins Land der Mitternachtssonne (im Norden des Landes geht im Sommer die Sonne nicht unter). Die einzigartige Landschaft (Fjorde, Gletscher, Berge, Wasserfälle) wird Dich auf unserer gemeinsamen 17-tägigen Erkundungstour immer wieder ins Staunen versetzen!
Egal ob zu Wasser oder am Lande, ein bisschen norwegisches Lebensgefühl haben wir sicher auch für Dich im Gepäck!
Auf unserem bisherigen Programmplan stehen neben Tages- und Wanderausflügen auch Angebote aus der Erlebnispädagogik (z. B. Raften, Hydrospeed, Geocaching, Crossgolf).
Erlebe auf unserer Tour durch Norwegen und in unseren selbst aufgebauten Zeltcamps den Gegensatz von Großstadtabenteuer (Bergen und Oslo) und purer Wildnis (Trysil, Provinz Hedmark). Tauche ein in die faszinierende Natur des Landes, lerne die typischen Sehenswürdigkeiten kennen und lass die Seele an den interessantesten norwegischen Plätzen baumeln – in zwei Worten ausgedrückt: „Erlebnis pur“!
Den Vorgeschmack und alle Details zur Fahrt (geplanten Ablauf, was man an Klamotten mitnehmen muss und, und, und) gibt’s dann beim Vortreffen!
Datum: | 29.06 – 14.08.2016 |
Ort: | verschiedene Orte in Norwegen |
Alter: | ab 14 Jahre (max. 34 und mind. 25 Teilnehmer) |
Wichtig: | Anmeldeschluss 28.06.2016 |
Kosten: | 630,00 € |
Leistungen: | Transfer im Reisebus, Unterkunft, Vollverpflegung, Infobrief, Vor- und Nachtreffen, Programm, Ausrüstung, qualifizierte Betreuung |
Kooperationspartner: | KJR Passau, KJR Rottal-Inn, KJR Freyung-Grafenau, KJR Straubing-Bogen |
Animationen zum B11-Ausbau – Straßenbauamt hat Umgehungsstraße und Bestandsausbau visualisiert
Das Staatliche Bauamt Passau hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Bundesstraßenausbau in Ruhmannsfelden beschäftigt. Das Amt hat sowohl die Westumgehung als auch den Bestandsausbau in einer Animation visualisiert.
Im Film zum Bestandsausbau wurde nur der zweispurige Ausbau dargestellt, man erkennt aber deutlich den massiven Eingriff. Die Bundesstraße muss tiefergelegt werden, eine Parallelstraße dazu ist zwingend notwendig. Bei der Ortsumgehung werden auch die Lärmschutzmaßnahmen dargestellt. Eine hellgrün schraffierte Fläche zeigt Aufschüttungen, die beige schraffierten Flächen sind Geländeeinschnitte. Zudem wird es einen begrünten Lärmschutz geben.
Quelle/Animationen: Staatliches Bauamt Passau
Ausbau Westumgehung Ruhmannsfelden
LR PR – Animationen zum B11 Ausbau Westumgehung Ruhmannsfelden
Ruhmannsfelden Bestandsausbau
LR PR – Animationen zum B11 Ausbau Westumgehung Ruhmannsfelden Bestandsausbau
Mitarbeiterehrungen im Landratsamt Regen
Verabschiedungen und Dienstjubiläen
Regen. Zwei Mitarbeiter verabschiedete Landrat Michael Adam kürzlich im Rahmen einer Ehrenstunde im Landratsamt Regen. Zudem wurden noch vier weitere Mitarbeiter zu ihrem Dienst- beziehungsweise Arbeitsjubiläum beglückwünscht.
Es sei immer etwas Besonderes, wenn verdiente Mitarbeiter aus dem Dienst ausscheiden, stellte Landrat Adam in seiner kurzen Ansprache fest. Oft sei der Gang in den Ruhestand kein einfacher Schritt, so Adam weiter. Er wünschte im Namen des Landkreises für die Zukunft alles Gute. Verabschiedet wurden Rita Koller und Christian Pfeffer. Koller war 1984 zunächst als Aushilfsangestellte eingestellt, bekam 1986 aber eine Festanstellung als Angestellte im Vorzimmer der juristischen Staatsbeamten. Pfeffer trat seinen Dienst 1980 am Staatlichen Gesundheitsamt Landshut als Gesundheitsaufseheranwärter an. 1982 legte er die Prüfung zum Gesundheitsaufseher mit Erfolg ab und von 1987 an war er im Gesundheitsamt Regen, zuletzt als Hygienehauptsekretär, tätig. Die besten Wünsche für den Ruhestand sprachen auch der Personalchef Anton Weghofer und die Personalratsvorsitzende Sonja Morgenstern aus.
Neben den Verabschiedungen standen auch Ehrungen an. Gleich drei Mitarbeiter konnten ihr 25-jähriges Dienst- beziehungsweise Arbeitsjubiläum feiern. Britta Fischer ist seit 1991 als Beamtin im Landratsamt Regen eingesetzt, zuvor war sie bei der Landeshauptstadt München tätig. Derzeit ist sie Sachbearbeiterin im Kreisjugendamt. 1986 wurde Lothar Denk als Saisonarbeiter beim Landkreis Regen angestellt, seit 1993 wird er als Arbeiter ganzjährig beschäftigt. Er pflegt unter anderem die Außenanlagen und erledigt Pflanzarbeiten. Walter Fischer ist 1988 in den Dienst des Landkreises getreten. Als Fachberater für Tierzucht ist er bei der Tierzuchtstiftung Viechtach eingesetzt.
Ein besonderes Jubiläum konnte der Verwaltungsinspektor Ulrich Madl feiern. Er feierte sein 40-jähriges Dienstjubiläum. Seit 2005 ist er im Sachgebiet Sicherheit, Gewerbe und Jagd tätig. Alle Ausgezeichneten bekamen von Landrat Michael Adam und der Personalratsvorsitzenden Sonja Morgenstern ein kleines Präsent überreicht.
Neuer Führerschein ab 19. Januar 2013
Regen. Am 19. Januar 2013 wird deutschlandweit ein neuer Führerschein eingeführt. Alle ab diesem Zeitpunkt ausgestellten Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Alle Führerscheine die vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurden (graue und rosa Papierführerscheine, Kartenführerscheine) bleiben bis zum Jahr 2033 gültig. Ein Umtausch ist daher spätestens in 20 Jahren erforderlich.
Zum gleichen Zeitpunkt ändern sich in Deutschland auch zahlreiche Fahrerlaubnisklassen. Die bisherigen Klassen M und S werden durch die neue Klasse AM ersetzt. Im Zweiradbereich wird darüber hinaus der bisherige beschränkte Motorradführerschein (A18) durch die neue Klasse A2 ersetzt. Zukünftig können dann Motorradfahrer der Klassen A1 und A2 nach zweijährigem Besitz der Klasse und Ablegen einer praktischen Prüfung in die nächst höhere Zweiradklasse gelangen. Zu beachten ist, dass der automatische Aufstieg von der bisherigen Klasse A18 in die Klasse A damit wegfällt. Wer bereits vor 18. Januar 2013 Inhaber der Klasse A18 (beschränkt) ist, kann auch künftig automatisch nach zwei Jahren Krafträder der Klasse A unbeschränkt führen!
Auch im Pkw-Bereich wird es Änderungen geben. So wird eine neue Fahrberechtigung für Gespanne bis 4250 Kilogramm eingeführt. Der so genannte „B96“ kann nach erfolgreichem Erwerb der Klasse B und einer weiteren Unterweisung bei einer Fahrschule erworben werden. Eine zusätzliche Prüfung ist hier dann nicht erforderlich. Für Lkw-Fahrer ändern sich zukünftig die Mindestalterregelungen. Nicht wie bisher mindestens 18 Jahre, sondern 21 Jahre muss der Bewerber alt sein, um einen Lkw-Führerschein erwerben zu können. Ausnahmen wird es für Berufskraftfahrer geben. Weitere Informationen zu den Änderungen ab 19. Januar 2013 finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Regen unter www.landkreis-regen.de.
Naturschutzgebiet Kiesau
Wegbeschreibung
Ca. 2,5 km LL nordwestlich Rabenstein (ehem. Schloß), dort auch ZWW 3 über Kiesau zur Schönebene (Bodenmais) oder ZWW 1 vor der Kiesau abzweigend zum Bretterschachten (Bodenmais). Anschluß Rabenstein an ZWW 6 über die „Ableg“ und ZWW 5 durchs Klautzenbachtal nach Zwiesel. Zwischen Rabenstein und Regenhütte verläuft der „Gläserne Steig“.
Weitere Informationen bei:
Kur- und Touristik-Information Zwiesel, Stadtplatz 27, 94227 Zwiesel
Tel.: 09922/7099011, Fax: 09922/7099019
E-Mail: zwiesel@ferienregion-nationalpark.de
www.zwiesel.de
Gewinner der Eintrittskarten für das Donaufest in Deggendorf
Han´s Klaffl tritt am 16.Juli 2015 um 19.30 Uhr mit seinem Programm „40 Jahre Ferien – ein Lehrer packt ein“ im Sparkassen Kulturzelt auf. Dabei sein werden:
– Frau Margit Ring, Arnbruck
– Herr Alois Wiederer, Kirchberg
Am 19. Juli 2015 um 11.00 Uhr sollten eigentlich die Deggendorfer Bierzeltmusikanten auf dem Donaufest im Sparkassen Kulturzelt zünftig aufspielen. Die Veranstaltung wurde leider vom Veranstalter kurzfristig abgesagt! Leider können keine Freikarten für eine Ersatzveranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
Ganz andere Klänge werden am 19. Juli 2015 um 19.00 Uhr im Sparkassen Kulturzelt am Donaufest erklingen. Die CubaBoarischen mischen kubanische und bayerische Tradition und werden folgenden Gewinnern einheizen:
– Herr Ludwig Stecher, Bischofsmais
– Herr Helmut Bledl, Regen
Zu guter Letzt wird Konstantin Wecker ein Highlight mit seinem Programm „40 Jahre Wahnsinn“ setzen.
Am 20. Juli 2015 um 19.00 Uhr werden folgende Ehrenamtskarteninhaber mit dabei sein:
– Frau Gunda Kraus, Viechtach
– Herr Klaus Hollerung, Zwiesel
Mähen wie vor 50 Jahren – Beim Sensenmäh- und Dengelkurs im Kreislehrgarten
Im Kreislehrgarten bei Patersdorf organisierte der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege einen Sensenmäh- und Dengelkurs. Landwirt Michael Schmelmer aus Kolbersbach, Gem. Drachselsried, zeigte wie’s geht.
Blühflächen sind für Insekten, insbesondere Bienen und Hummeln, überlebenswichtig. Deshalb lassen immer mehr Hobbygärtner Blumenwiesen wachsen, die dann am besten mit der eigenen Sense umweltfreundlich gemäht werden. Damit man mit seiner Sense eine gute „Schneid“ hinbekommt, muss das Wetzen und Dengeln erlernt werden. Der Schmelmer Mich, der mit dieser Methode aufgewachsen ist, konnte dem Dutzend Interessenten die nötigen Handgriffe zeigen und erklären. Und dann ging es in die Wiese zum richtigen Schnitt. Für welche Sense man sich entscheidet, bleibt jedem selbst überlassen. Oft genug sind es „Erbstücke“, die wieder Verwendung finden. Zuerst muss das Sensenblatt richtig eingestellt werden. Die Schräge ist von der Körpergröße abhängig, denn das Sensenblatt muss gerade auf dem Boden aufliegen. Stellt man die Sense auf, muss die Spitze etwa zwei Finger breit tiefer stehen als das andere Ende der Schneid. Und damit die Sense möglichst dünn ist, dort wo gewetzt wird, muss das Metall mit dem Dengelhammer dünn geklopft werden. Ein taktvolles Geräusch, das eigentlich nur noch den älteren Kursteilnehmern von früher her geläufig war. Und weil drei Dengelstöcke zur Verfügung standen, konnte jeder das gerade Erlernte üben, bevor es dann ins hohe Gras ging. Und dort zeigte sich dann, dass es gar nicht so sehr auf die eingesetzte Muskelkraft ankommt, dass die Grashalme auch umfallen, sondern am Rhythmus und Lauf der Sense. Alle waren sich darin einig, dass es durch häufiges Anwenden immer besser wird, getreu dem Motto „Übung macht den Meister“.
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen (Stadt Zwiesel, Gemeinden Frauenau und Lindberg); Hinweis auf Bekanntmachung
Die vorläufige Sicherung des ermittelten Überschwemmungsgebietes am Kleinen Regen im Bereich der Stadt Zwiesel ist durch Fristablauf erloschen. Das Landratsamt Regen hat daher die unten stehende Verordnung über das Überschwemmungsgebiet am Kleinen Regen erlassen. Die Bekanntgabe erfolgte im Amtsblatt Nr. 12/2015 vom 29.06.2015 und tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Verordnung wird zusammen mit den Planunterlagen bei der Stadt Zwiesel, den Gemeinden Frauenau und Lindberg sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 205, zur Einsichtnahme niedergelegt.
Verordnung
Erläuterungsbericht
Fachliche Vorgehensweise bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten
Übersichtkarte
Detailkarte K1
Detailkarte K2
Detailkarte K3
Detailkarte K4
Detailkarte K5
Weitere Auskünfte und Informationen zur Lage von Grundstücken im Überschwemmungsgebiet können Sie im Internet unter www.iug.bayern.de („Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete“) abrufen.
Links zu diesem Thema:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Verwaltungsservice Bayern
Formular:
Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall
Belehrungen
Aufgaben / Dienstleistungen
Seit dem 2. Januar 2001 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Die frühere Stuhl- und Lungenuntersuchung entfällt jetzt komplett und wird durch eine Belehrung ersetzt. Hierbei wird zwischen der sogenannten Erstbelehrung und den Folgebelehrungen unterschieden. Die Erstbelehrung darf nur vom Gesundheitsamt oder von einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden. Die beauftragten Allgemeinärzte und Internisten können Sie bei uns erfragen.
Die Belehrung durch das Gesundheitsamt dauert etwa 1 Stunde. Im Anschluss der Belehrung erhält man eine Bescheinigung, sowie eine schriftliche Zusammenfassung der Belehrung. Diese Erstbelehrung gilt als Grundlage ein ganzes Leben. Bei fortgesetzter Tätigkeit im Lebensmittelbereich sind jedoch sogenannte Folgebelehrungen vorgeschrieben. Diese können durch den Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt werden und sind nicht kostenpflichtig. Sie müssen jedoch schriftlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer dokumentiert werden. Beide Unterlagen sind am Arbeitsplatz aufzubewahren, um sie bei einer Lebensmittelkontrolle vorweisen zu können.
Welche Unterlagen sind mitzubringen? Es sind keine Unterlagen erforderlich
Welche Kosten entstehen? Eine Belehrung durch unsere Abteilung kostet 14 Euro.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Die Belehrungen werden in der Regel am letzten Donnerstag im Monat durchgeführt. Bei Bedarf können größere Gruppen auch seperate Termine vereinbaren.
Informationen im BayernPortal
Infektionskrankheiten; Verhütung und Bekämpfung
Lebensmittelpersonal; Belehrung