Archiv des Autors: Alexandra Weber

Angerdorf Sohl

Sohl wird 1294 erstmals urkundlich erwähnt, dürfte aber mindestens 100 Jahre älter sein, wie die Gründungsdaten benachbarter Orte andeuten. Fernab vom heutigen Gemeindesitz Teisnach mussten die Sohler schon immer für eigene Interessen kämpfen. Die Errichtung der Dorfkapelle, der lange Kampf bis zur Gründung einer eigenen Ortsfeuerwehr, wie auch das intensive Vereinsleben mit seinen jährlichen Höhepunkten sind Ausdruck einer noch intakten, aktiven Dorfgemeinschaft in ihrer südlichen Randlage des Altlandkreises Viechtach. Der Einsatz der Bewohner und Marktgemeinde für ortsbildverschönernde Maßnahmen fand im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft“ 1996 (Landkreissieger) und 1998 Anerkennung.

Wegbeschreibung
Auf der B 85/B 11 Regen-Viechtach bei Arnetsried abbiegen nach Sohl, oder von Regen aus auf der „Marcher Höhe“ (B 85/B 11) rechts abbiegen nach Sohl.

Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Teisnach
Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach
Tel.: 09923/8011-15, Fax: 09923/8011-22
E-Mail: tourist-info@teisnach.de
www.teisnach.de

Meldung vom: 03.05.2018

Die Osterbrünnl Kapelle

Von Ruhmannsfeldener Bürgern vor ca. 700 Jahren erstmals errichtet, war die Kapelle unter der Schirmherrschaft des Klosters Aldersbach zeitweise ein bedeutender Wallfahrtsort, zu dem die Gläubigen bis aus Österreich kamen. Ruhmannsfelden kam schließlich unter die Herrschaft von Kloster Gotteszell. Die hohen Einnahmen des Osterbrünnls waren dem Abt bald ein Dorn im Auge. Seine Schergen ließen mehrfach die von den Gläubigen gestifteten, in den Bäumen aufgehängten Votivtafeln – andernorts durchaus gängige Wallfahrtspraxis – als „Zeugnisse primitivsten Aberglaubens“ zerstören. Mehrfach kam es zu Prügeleien und regelrechten Kämpfen, da die Ruhmannsfeldener ihr Osterbrünnl massiv verteidigten. Die Wallfahrtsstätte wurde schließlich niedergebrannt und durfte lange nicht wiedererrichtet werden. Als nach der Auflösung der Klöster 1803 die Bürger einen Neubau versuchten, befahl der Staat den Abbruch. Erst nach dem Brand der Pfarrkirche 1820 durfte das Osterbrünnl neu aufgebaut werden. Ausgelöst durch den Einmarsch der Warschauer- Pakt-Truppen in die Tschechoslowakei im Sommer 1968, wurde die Kapelle Ziel einer neuen Friedenswallfahrt, zu der sich alljährlich im September fast 1000 Gläubige treffen.

Wegbeschreibung
Knapp 1 km südöstlich OK Ruhmannsfelden am Rand des Teisnachtales, über Osterbrünnl-Weg (am RWW 1).

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Ruhmannsfelden
Schulstraße 23, 94239 Ruhmannsfelden
Tel.: 09929/902003, Fax: 09929/4341
E-Mail: tourist-info@ruhmannsfelden.de
www.ruhmannsfelden.de

Meldung vom: 03.05.2018

Einladung zum Fachvortrag Barrierefreies Bauen

Der VdK-Kreisverband Regen-Viechtach lädt am
17.10.2013 um 19.00 Uhr,
in den Brauereigasthaf Falter in Regen

zum Fachvortrag „Barrierefreies Bauen“ – Vom Neubau übern Umbau bis hin zu Fördermöglichkeiten – ein.

Referenten: Architekt, Dipl. Ing. FH Karlheinz Killinger, Landratsamt Regen Regen (Bauamt) Josef Geigl. Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit uns zu einem immer wichtiger werdenden Thema: „Das barrierefreie Bauen „.

Meldung vom: 27.04.2018

Bürgerentscheid zum geplanten Ausbau der Bundesstraße 11 (Ortsumgehung Ruhmannsfelden)

Am 10. November findet in Ruhmannsfelden ein Bürgerentscheid zum Ausbau der Bundesstraße 11- Ortsumgehung Ruhmannsfelden statt. Landrat Adam hat dazu heute eine Informations- und Diskussionsveranstaltung angeregt. Deswegen hat er – zusammen mit dem Ruhmannsfeldener Bürgermeister Josef Brunner und dem Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages im Landkreis Regen Hermann Brandl – zur Teilnahme eingeladen. Zudem haben sie die Medien dazu aufgefordert, die Moderation zu übernehmen, denn sie wollen eine faire Veranstaltung gewährleisten, bei der beide Seiten zu Wort kommen. Denn sie sind überzeugt davon, dass ihre Argumente die besseren sind.

Hier der Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, findet am 10. November 2013 in der Marktgemeinde Ruhmannsfelden ein Bürgerentscheid zum geplanten Ausbau der Bundesstraße 11 (Ortsumgehung Ruhmannsfelden) statt. Die Initiatoren wollen mit dem Bürgerentscheid erreichen, dass sich der Markt Ruhmannsfelden gegen den Bau der geplanten sog. „Westumgehung“ ausspricht. Der Ruhmannsfeldener Marktrat hatte sich zuvor – nach planerischer Untersuchung von Alternativen zum B11-Ausbau – mehrheitlich für die Ortsumgehung ausgesprochen.

Zwar hatte das Landratsamt Regen als Rechtsaufsichtsbehörde bereits im Vorfeld der Zulassung des Bürgerentscheids durch den Ruhmannsfeldener Marktrat ein Rechtsauskunftsersuchen der Marktverwaltung dahin gehend beantwortet, dass eine rechtliche Grundlage und Bindewirkung eines Bürgerentscheids nicht gesehen wird (siehe Schreiben im Anhang), doch gilt der anstehende Bürgerentscheid natürlich nichtsdestotrotz als Stimmungstest für das geplante Straßenbauprojekt.

Nachdem die Thematik bereits seit mehreren Jahrzehnten diskutiert wird, und die infrastrukturelle Anbindung des gesamten Landkreises Regen von dem Straßenbauprojekt abhängig ist, haben sich – neben diversen Betrieben, Gruppierungen Vereinen und Verbänden – sowohl auch der Kreistag des Landkreises Regen, als auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Regen (mit einer Ausnahme) in diesem Jahr öffentlich für den Bau der Westumgehung ausgesprochen.

Im Vorfeld des anstehenden Bürgerentscheids bringen nun Befürworter und Gegner der „Westumgehung“ ihre Argumente in Ruhmannsfelden vor. Allerdings haben wir den Eindruck, dass diese Argumente nicht in allen Fällen auf objektiven Fakten beruhen. Teilweise werden auch Alternativplanungen ins Feld geführt, deren Vater bestenfalls der Wunsch sein kann, die aber aus technischen oder rechtlichen oder finanziellen Gründen keinerlei Aussicht auf Realisierung haben. Und generell sind wir auch der Meinung, dass sich ein derart komplexes Thema nicht auf Flugblättern oder in Postwurfsendungen erläutern lässt. Daher halten wir eine Informations- und Diskussionsveranstaltung im Vorfeld des Bürgerentscheids für unerlässlich.

Folgende Punkte sollte die Informations- und Diskussionsveranstaltung unseres Erachtens enthalten (mögliche, vorgeschlagene und angefragte Teilnehmer in Klammern):

  • Vorstellung der Planung und Planungshintergründe durch das Staatliche Bauamt Passau (Amtsleiter Ltd. BD Robert Wufka)
  • Darstellung der Sichtweise der Marktgemeinde Ruhmannsfelden (Erster Bürgermeister Josef Brunner)
  • Darstellung der Sichtweise der Bürgerinitiative (angefragt: Astrid Kappl, Gaby Englmeier)
  • Position des Landkreises Regen (Landrat Michael Adam)
  • Position der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Regen (BayGT-Kreisvorsitzender Hermann Brandl)
  • Position der Bayerischen Staatsregierung (angefragt: Staatsminister und Wahlkreisabgeordneter Helmut Brunner)
  • Position der Bundesregierung (angefragt: Wahlkreisabgeordneter Alois Rainer)
  • Fragen und Diskussion (Moderation: Pressevertreter)

Wir möchten Sie – ebenso herzlich, wie nachdrücklich – bitten, sich zur Teilnahme an o.g. Veranstaltung bereit zu erklären. Denn die Bevölkerung hat ein Recht auf umfassende und meinungspluralistische Information im Vorfeld eines Bürgerentscheids. Mehr noch: Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie die von ihr gewählten Volksvertreter zu der – für die gesamte Region so wichtigen – Frage des B11-Ausbaus stehen.

Gerne übernehmen wir die Koordination eines passenden Termins, sowie die Organisation der Veranstaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Adam, Hermann Brandl, Josef Brunner

Landrat, BayGT-Kreisvorsitzender, Erster Bürgermeister

Meldung vom: 30.04.2018

E-Tankstelle am Landratsamt Regen in Betrieb

Die Stromtankstelle am Landratsamt Regen ist in Betrieb gegangen.
Sie befindet sich am Parkplatz zwei, hinter dem Landratsamt Regen. Dort können nun auch E-Autos aus dem E-Wald-Programm betankt werden.

Meldung vom: 08.06.2017

Angerdorf Kirchdorf im Wald

Das vom seligen Wilhelm im 11. Jhd. gegründete Angerdorf ist noch heute von der Gestalt seines ursprünglichen Dorfangers geprägt. Früher diente der Anger als Sammelplatz für das Vieh und war Lagerplatz, Arbeits- und Freizeitfläche für das Dorf. Ein Weiher, mehrere Backöfen und Vorgärten gaben ihm damals sein typisches Gesicht. Nach dem Bau einer Umgehungsstraße konnte ab 1986 über das Städtebauförderungsprogramm, in Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Planungsbüro, die Funktion und Gestalt dieser zentralen Freifläche wieder verbessert werden. Insgesamt wurde damit eine deutliche Hebung der Lebensqualität im Ort erreicht. Das Gesamtergebnis der Ortskernsanierung und der besondere Einsatz der Gemeinde und ihrer Bürger für ihr Heimatdorf wurde schon wiederholt durch Auszeichnungen gewürdigt (u.a. Bezirkssieger im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“)
Projektgemeinde auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der „nachhaltigen Entwicklung“.
Wegbeschreibung: An der B 85 zwischen Regen (ca. 15 km) und Passau (ca. 50 km).

Weitere Informationen bei:
http://www.kirchdorf-im-wald.de
Tourist-Information Kirchdorf im Wald
Marienbergstraße 8, 94261 Kirchdorf im Wald
Tel.: 09928/9403-20, Fax: 09928/9403-28
E-Mail: tourist@kirchdorf-im-wald.de
http://www.kirchdorf-im-wald.de

Meldung vom: 03.05.2018

Naturerholungsanlage Kirchdorföd

Diese Anlage abseits des Ortes, wurde von der Gemeinde Kirchdorf im Wald für besondere Nutzungen der Freizeit und Erholung für Urlaubsgäste und Einheimische eingerichtet: Das Natur-Kneipp-Becken und das Arm-Becken bieten dem müden Wanderer eine willkommene, belebende Erfrischung. Durch die Ausstattung mit einer Schaukel, den Turnstangen, einem Karussell, einem Sandkasten, der Abenteuerrutschbahn und einer großzügigen Spielwiese ist die Anlage als attraktiver Spielplatz besonders familienfreundlich. Eine Schutzhütte sowie ein großer Lagerfeuerplatz bieten Rastgelegenheit und Grillmöglichkeit.
Wegbeschreibung:
Von Kirchdorf im Wald Richtung Klingenbrunn/Nationalpark. Nach ca. 4 km, noch vor dem Anstieg zur „Schmelzerhöhe“, liegt die Anlage links, etwa 10 m neben der Staatsstraße.

Tourist-Information Kirchdorf im Wald
Marienbergstraße 8, 94261 Kirchdorf im Wald
Tel.: 09928/9403-20, Fax: 09928/9403-28
E-Mail: tourist@kirchdorf-im-wald.de
http://www.kirchdorf-im-wald.de

Meldung vom: 03.05.2018

Lindenalle Grünbichl bei Kirchdorf im Wald

Diese Allee stellt einen abgetrennten Abschnitt der 1912 ausgebauten, alten Ostmarkstraße zwischen Kirchdorf im Wald und Grünbichl dar und wird von 15 noch erhaltenen Winterlinden aus dieser Zeit markiert. Zusätzlich verleihen sie dem Orts- und Landschaftsbild einen besonderen, unverkennbaren Reiz und sind wichtiger Lebensraum für die Vogelwelt.
1990 wurde die Allee als Naturdenkmal unter Schutz gestellt und Anfang der 90er Jahre durch Mitglieder des Gartenbauvereins Kirchdorf intensiv gepflegt und saniert. Auf dem gegenüberliegenden Abschnitt der alten Ostmark-Strasse liegt die (Ortszufahrt nach Schlag) befinden sich noch einzelne, ebenso alte Linden und Bergahorne.
Baumalleen stammen meist aus der Zeit der Pferdekutschen, als noch schattige Straßenabschnitte im Sommer sehr willkommen waren. Zusätzlich verleihen sie dem Orts- und Landschaftsbild einen besonderen, unverkennbaren Reiz und sind wichtiger Lebensraum für die Vogelwelt.
Wegbeschreibung:
Von Regen aus auf der B 85 Richtung Passau, Abfahrt Kirchdorf im Wald/Klingenbrunn. Nach gut 200 m linker Hand.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Kirchdorf im Wald
www.kirchdorf-im-wald.de
Marienbergstrasse 8, 94261 Kirchdorf im Wald
Tel.: 09928/9403-20, Fax: 09928/9403-28
E-Mail: tourist@kirchdorf-im-wald.de
www.kirchdorf-im-wald.de

Meldung vom: 03.05.2018

Weihnachtsgrüße

 - Weihnachtgrüße
Besinnliche Weihnachtsfeiertage und die besten Wünsche für ein gesundes und erfolgreiches Jahr.

Meldung vom: 30.04.2018

Nicht jeder tote Vogel ist jetzt ein Fall fürs Amt – Vögel sollten aber in den Stall

Keine Angst vor der Vogelgrippe

Regen. Das Auffinden einzelner toter Wildvögel ist in dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich, darauf weisen die Tiermediziner aus dem Veterinäramt Regen hin. „Eine Information des Veterinäramtes ist dann sinnvoll, wenn verendete Vögel, insbesondere Wasservögel in größerer Anzahl an einem Fundort festgestellt werden. Verendete Vögel sollten nicht berührt werden“, sagt Dr. Stefan Wechsler. Die derzeitigen Meldungen über den Ausbruch der Vogelgrippe in einigen Regionen Deutschlands sollten seiner Meinung nach die Menschen nicht beunruhigen.

„Für Menschen ist der festgestellte Erregersubtyp H5N8 ungefährlich, nur beim Geflügel ist er stark krankmachend“, so der Tierarzt weiter. Er rät vielmehr dazu, dass die Bürger nicht in Panik verfallen, die Vogelbesitzer könnten zudem mit Vorsichtsmaßnahmen viel erreichen und ihre Tiere effektiv schützen. „Wichtigste Maßnahme ist zurzeit das Risiko des Eintrages des Erregers vom Wildgeflügel in die Hausgeflügelbestände zu verringern“, betont Dr. Wechsler.

Dies sei zum einen durch die Vermeidung von direkten Kontaktmöglichkeiten zwischen Wild- und Hausgeflügel möglich. „Wo durchführbar, sollten Geflügelhalter Hausgeflügel freiwillig aufstallen. Eine generelle Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel im Landkreis besteht noch nicht“, so der Tiermediziner weiter. Das Risiko des indirekten Eintrages des Erregers ist unter anderem durch Verwendung von eigener Schutzkleidung (Overall, Stiefel), die im Zugangsbereich zur Haltung möglichst verschlossen zu lagern ist und durch Vermeidung unkontrollierten Personenverkehrs zu verringern. „Ein generelles Verbot von Ausstellungen und Märkten für Geflügel im Landkreis Regen besteht noch nicht“, meint Dr. Wechsler abschließend.

Hinweis
Weitere Informationen für Geflügelhalter sind auf der Homepage des Landratsamtes verfügbar. Das Veterinäramt Regen steht Geflügelhaltern und der Bevölkerung für weitere Auskünfte zur Verfügung (Tel. 09921/601403) und wird eine Änderung der Seuchenlage mitteilen.

Meldung vom: 30.04.2018

„Wahl-O-Mat“ zur Europawahl ist online

Die Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland wählen am 25. Mai 2014 das Europäische Parlament. Der BJR ruft alle jungen Menschen in Bayern dazu auf, ihre Stimme für Europa abzugeben – denn europäische Politik wirkt sich auch auf die Jugendarbeit der EU-Mitgliedsländer aus.

Mit einem Klick zum Wahl-O-Mat kann man seine Standpunkte mit denen, der 25 zur Wahl stehenden Parteien abgleichen.
Dabei ist der Wahl-O-Mat keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.

Meldung vom: 11.03.2025

Neue Fahrzeugpapiere

Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober 2005, Fahrzeugschein und -brief werden abgelöst.

Ab dem 1. Oktober 2005 werden im gesamten Bundesgebiet neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Aus dem Fahrzeugschein wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1,
der Fahrzeugbrief heißt künftig Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Alte Papiere müssen nicht umgetauscht werden !

Ganz wichtig bei der Einführung der neuen Dokumente ist, dass Sie Ihre bisherigen Papiere nicht umtauschen müssen. Solange Sie in Ihrem Fahrzeugschein und -brief nichts ändern wollen oder müssen, können Sie diese Unterlagen weiter verwenden.
Die neuen Papiere erhalten Sie wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig anmelden, dann werden ab 1.Oktober 2005 nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ausgestellt.

Zum Austausch der alten Papiere gegen neue Dokumente kommt es, wenn Sie bei den Zulassungsstellen zum Beispiel eine Veränderung eintragen lassen wollen. In jedem Fall, in dem sich die Zulassungsstellen mit einem schon gemeldeten Fahrzeug befassen, werden die Papiere automatisch ausgetauscht. In einigen Fällen entstehen für den Austausch zusätzliche Gebühren, in anderen nicht. Das hängt ganz davon ab, in welcher Angelegenheit Sie zur Zulassungsstelle kommen.

Freiwilliger Austausch geht leider nicht!
Ein reiner Austausch der Dokumente ohne konkreten Anlass kommt leider nicht in Betracht. Es wird nur ausgetauscht, wenn damit auch gleichzeitig eine Änderung Ihrer Papiere verbunden ist.

Wesentliche Änderungen durch die neuen Papiere.
Der Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (der bisherige Fahrzeugschein) ist künftig nummeriert. Diese Nummerierung lässt Rückschlüsse darauf zu, wo und wann die Bescheinigung ausgestellt worden ist. Dadurch können sie besser als bisher zugeordnet werden.
Die Nummer des Teil 2 der Zulassungsbescheinigung, also der bisherige Fahrzeugbrief, wird ebenso eingetragen. Damit gehören diese Unterlagen also auch nach außen erkennbar zusammen. Die Daten in beiden Teilen müssen übereinstimmen.

Im Teil 2 sind, anders als früher, nur noch die Angaben der letzten beiden Halter eingetragen, er enthält auch nur noch die wesentlichen Grunddaten eines Fahrzeuges. Die technischen Informationen sind im Teil 1, wie früher in der Zulassung / im Fahrzeugschein, wesentlich ausführlicher.

Anpassung an europäisches Recht
Die Ablösung der alten Unterlagen hängt mit der Harmonisierung der deutschen Regelungen an europäisches Recht zusammen.

 

Meldung vom: 09.06.2017

Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV

Am 01.03.2007 tritt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft, welche die bisherige Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) größtenteils ablöst.
Die FZV soll im Bereich der Zulassung unter anderem die Vorraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation insbesondere zwischen den Zulassungsbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Versicherungsgesellschaften (z. B. Wegfall der Versicherungsbestätigungen in Papierform bis zum Jahr 2008) schaffen.

Aber auch viele Regelungen bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen wurden geändert.
Die wichtigsten Änderungen wie folgt im Überblick:

Standortzulassung:
Zukünftig ist nicht mehr der Standort des Fahrzeuges für die Zusändigkeit der Zulassungsbehörde maßgeblich, sondern bei Privatpersonen der Hauptwohnsitz und bei Firmen der Firmensitz bzw. der Sitz einer Zweigstelle. Eine Zulassung am Ort des Nebenwohnsitzes ist nicht mehr möglich.

Außerbetriebsetzung:
Künftig gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung, sondern es gibt nur noch eine Außerbetriebssetzung.
Bei der Außerbetriebsetzung erlischt die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Für eine spätere Wiederzulassung kann das Kennzeichen jedoch verbindlich reserviert werden, ansonsten müsste ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Für die zwingend erforderlichen Angaben zur Außerbetriebsetzung steht ein Vordruck zur Verfügung, der vom Halter unterschrieben werden muss. Dieser gilt auch als Vollmacht.

Wiederzulassung / Verlängerung der 18-monatigen Stilllegungsfrist
Die bisherige Regelung, dass Fahrzeuge nach 18-monatiger Stilllegung als endgültig stillgelegt gelten, wurde auf 7 Jahre erhöht. Innerhalb dieser 7 Jahre ist für eine Wiederzulassung lediglich eine Haupt- /Abgasuntersuchung erforderlich, wenn diese in der Zwischenzeit fällig war. Bisher war bereits nach 18 monatiger Stilllegung ein „Vollgutachten“ nach § 21 StVZO erforderlich.
Nach Ablauf der 7 Jahre ist ein solches Gutachten nur erforderlich, wenn der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung nicht durch entsprechende Unterlagen erbracht werden kann (z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Hersteller-Datenbestätigung).

Neuzulassung:
Der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung durch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten ist zwingend zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief) erforderlich.

Rote Händlerkennzeichen:
Die roten Kennzeichen dürfen künftig nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zu nichtbetrieblichen Zwecken ist nicht mehr zulässig (z. B. Verleih an eine Privatperson zu deren freien Verwendung).
„Fahrten zur Anregung der Kauflust“ z. B. durch Vorführung in der Öffentlichkeit werden nicht mehr als Probefahrten anerkannt.
Für Probefahrten wegen Kaufabsicht dürfen die Roten Kennzeichen aber weiterhin verwendet werden.

Oldtimer:
Die Anerkennung als Oldtimer setzt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 30 Jahren voraus. Dies gilt nicht nur wie bisher für das sog. „H-Kennzeichen“, sondern ausnahmslos auch für die Roten Oldtimerkennzeichen. Für beide Arten von Oldtimer-Kennzeichen ist ein einheitliches Gutachten nach § 23 StVZO (neu) erforderlich, welches nun auch von Prüfingenieuren erstellt werden können (bisher nur vom amtl. anerkannten Sachverständigen).

 

Meldung vom: 09.06.2017

Altautoverordnung

Wer sich eines Fahrzeuges entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkanntem Demontagebetrieb zu überlassen. Ist ein PKW einem anerkannten Demontagebetrieb zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter/Eigentümer diesen unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Soll das Fahrzeug im Ausland entsorgt werden oder soll es aus anderen Gründen endgültig außer Betrieb gesetzt werden, hat er dies bei der Außerbetriebsetzung gegenüber der Zulassungsbehörde formlos zu erklären. (s. Außerbetriebsetzung)

Welche Kosten entstehen

  • EUR 5,10 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises

 

Meldung vom: 09.06.2017

BDKJ Kinderzeltlager in den Sommerferien (Diözesanverband Regensburg)

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözesanverband Regensburg, veranstaltet auch in diesem Jahr wieder das beliebte Kinderzeltlager für Kinder der Jahrgänge 2003 bis 2006 auf dem Voithenberg bei Furth im Wald. Die drei Zeltlagerwochen stehen dieses Mal unter dem Motto „Von Hexen und Zauberern… eine magische Woche auf dem Voithenberg“. Die ersten beiden Wochen sind bereits ausgebucht aber in der Woche vom 14. bis 21. August sind noch Plätze frei.

Auf dem Voithenberg heißt es dann: Entstaubt die Hexenbesen und spitzt Eure Zauberstäbe! Auf dem Voithenberg treffen sich Hexen und Zauberer und entführen Euch in eine Woche voller Magie. Zauberhafte Workshops begleiten Euch durch die Woche. Außerdem erwarten Euch Abenteuer und Spiele, Übernachtungen in freier Natur, Zusammenhalt in der Zeltgemeinschaft sowie Überraschungen, Erzählungen und Geschichten aus der Welt der Hexen und Magier…

Das Kinderzeltlager, das sich jedes Jahr großer Beliebtheit erfreut, wird vom Arbeitskreis „Zeltlager und Freizeit“ des BDKJ in der Diözese Regensburg bereits seit Jahrzehnten durchgeführt. Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer bereiten die Wochen intensiv vor und bieten ein hochwertiges Programm. In der dritten Woche sind 20 tschechische Kinder mit von der Partie, eine gute Gelegenheit, unser Nachbarland besser kennen zu lernen.

Für eine wind- und wetterfeste Unterkunft in komfortablen 10-Personen-Zelten mit Fußboden ist gesorgt, ebenso für eine gute und ausgewogene Ernährung, die in eigener Küche mit regionalen Zutaten täglich frisch zubereitet wird.

Die Kosten pro Kind belaufen sich auf 160 €/Woche, jedes weitere Geschwisterkind zahlt 120 €/Woche. Im Betrag sind die Betreuung, Vollverpflegung und sämtliche Materialkosten enthalten.

Bei Interesse können Sie ein Info-Prospekt und Anmeldeunterlagen unter www.bdkj-kinderzeltlager.de herunterladen oder beim BDKJ-Diözesanverband (Obermünsterplatz 7, 93047 Regensburg, Tel.: 0941/597‑2296, E-Mail: bspangler.bdkj@bistum-regensburg.de) anfordern.

Der BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) ist der Dachverband der katholischen Jugendverbände und vertritt diese in Kirche, Staat und Gesellschaft. In der Diözese Regensburg sind durch ihn in neun Jugendverbänden rund 36.000 Kinder und Jugendliche organisiert.

Ansprechpartner: Christoph Streit
E-Mail: cstreit.bdkj@bistum-regensburg.de
Telefon: 0941 597–2298
Anschrift: Obermünsterplatz 7
93047 Regensburg
Internet: www.bdkj-kinderzeltlager.de
www.bdkj-regensburg.de
Infos auch bei: Marianne Schieder, MdB
Am Kalvarienberg 6
93533 Wernberg-Köblitz

Tel. 09604/931211
Email: marianne.schieder@wk.bundestag.de

Meldung vom: 30.04.2018

Arberland Verkehr startet erstes Rufbus Haltestellengewinnspiel

Rufbus Gewinnspiel – Haltestellen

Regen. Noch keine Rufbus Haltestelle entdeckt? So sieht die Haltestelle aus.

HIER GEHTS ZUM GEWINNSPIEL

Bei dem Arberland Verkehr Gewinnspiel haben Sie die Chance auf je einen von drei Gutscheinen für eine Landkreis-Zehnerkarte der RBO für unseren Rufbus und den regulären RBO-Busverkehr im Landkreis Regen.

Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Teilnahme am Spiel die Teilnahmebedingungen an. Jeder Teilnehmer hat nur eine Gewinnchance.

GEWINNCHANCE VERDOPPELN: Schickt uns ein Bild unserer Rufbus-Haltestellen mit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass Sie bei einem Gewinn im Internet und in der Presse veröffentlicht werden.

Teilnahmeschluss ist am Mittwoch, 22. Juni 2016.

Die Gewinner werden telefonisch, per E-Mail oder per Post benachrichtigt.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter www.arberland-verkehr.de

Meldung vom: 02.11.2021

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);

Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Regenhütte in den Großen Regen, von abgeschlagenem Mischwasser in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte und von Niederschlagswasser in die Kleine Deffernik und in den Großen Regen durch die Gemeinde Bayer. Eisenstein, Landkreis Regen

Die Gemeinde Bayer. Eisenstein beabsichtigt die Ausübung folgender Gewässerbenutzungen:

  • Einleiten des mechanisch-biologisch behandelten Abwassers aus der Kläranlage Regenhütte (Einleitungsstelle E 5, Fl.Nr. 1745/2, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Großen Regen,

    Folgende Abflüsse dürfen beim Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage nicht überschritten werden

    Trockenwetterabfluss
    11,1 m³/h
    125,9 m³/d

Mischwasserabfluss
(Abwassermenge je h) 25,2 m³/h

  • Einleiten von abgeschlagenem Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB, Einleitungsstelle E 4, Fl.Nr. 1723/3, Gemarkung Bayer. Eisenstein) in den Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte,
  • Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Regenhütte über drei Einleitungsstellen:
Bezeichnung der Einleitung Fl.Nr. Gemarkung Vorfluter
E 1 1726/22 Bayer. Eisenstein Kleine Deffernik
E 2 1726/33 Bayer. Eisenstein Großer Regen
E 3 1682/4 Bayer. Eisenstein Kleine Deffernik

Die Kläranlage Regenhütte wurde im Jahr 2015 saniert, dabei wurde die vorhandene biologische Reinigungsstufe (Scheibentauchkörperanlage) um eine Wirbelschwebebettanlage erweitert. Die Ausbaugröße der Kläranlage bleibt bei 650 EW60. Die Mischwasserbehandlung im kanalisierten Einzugsgebiet erfolgt über den bestehenden Stauraumkanal mit oben liegender Entlastung. Als Vorfluter für die fünf Einleitungsstellen dienen der Große Regen, die Kleine Deffernik und der Unterwassergraben der Wasserkraftanlage Regenhütte.

Die Gemeinde Bayer. Eisenstein hat für die Maßnahme die erforderliche Erlaubnis nach §§ 10 und 15 WHG beantragt.

Dies wird bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass

  1. der Plan des Vorhabens in der Gemeinde Bayer. Eisenstein, Anton-Pech-Weg 2, 94252 Bayer. Eisenstein in der Zeit vom 26.04.2016 bis einschließlich 25.05.2016 während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt wird,
  2. der Plan des Vorhabens in dem oben genannten Zeitraum in digitaler Form unter folgender Internetadresse eingesehen werden kann (maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen!):
    https://www.landkreis-regen.de/vollzug-der-wasser-und-abwasserabgabengesetze/artikel/150/3464/14372/
  3. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen bei der unter Ziffer 1 genannten Stelle oder beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, Zimmer Nr. 220, bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 08.06.2016 (Einwendungsfrist) während der Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem erforderlichenfalls noch festzusetzenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Vorschriften gelten nach Maßgabe des EuGH-Urteils vom 15.10.2015, C 137/14),
  5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. „

 

Meldung vom: 30.04.2018

Private Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlage)

Im Landkreis Regen wird das Abwasser aus Anwesen die nicht an eine gemeindliche Kanalisation angeschlossen sind, privat über fast 2000 Kleinkläranlagen beseitigt.
Kleinkläranlagen werden heute als gleichwertige Lösung im Vergleich zur kommunalen Abwasserbehandlung gesehen und immer dann eingesetzt, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Die in den vergangenen Jahrzehnten meist als Mehrkammergruben errichteten Anlagen können die heutigen gesetzlichen Anforderungen jedoch dabei nicht mehr erfüllen und müssen deshalb mit einer biologischen Behandlungsstufe nachgerüstet werden.
Zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG in Verbindung mit Art. 70 BayWG für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer muss ein Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft beigelegt werden.

Weitere Aufgaben der privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft sind:

  • Begutachtung von Kleinkläranlagen im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren
  • Bauabnahme von Kleinkläranlagen
  • Wiederkehrende Kontrolle der Kleinkläranlage alle zwei bzw. vier Jahre durch Bescheinigung des ordnungsgemäßen Betriebes und der fachgerechten Wartung

Zur langfristigen Sicherstellung der geforderten Reinigungsleistung ist neben einer sorgfältigen Planung und dem richtigen Einbau vor allem die gewissenhafte Kontrolle der Kleinkläranlage durch den Betreiber (Eigenkontrolle) und eine fachgerechte Wartung wichtig. Funktionsstörungen müssen frühzeitig erkannt werden. Die Gründe für die Fehlfunktion müssen ermittelt und abgestellt werden. Dies kann in der Regel nur ein abwasserkompetenter Fachmann.

Meldung vom: 19.05.2025

Das Team der Kommunalen Jugendarbeit im Landkreis Regen

 

 

Um die Jugendarbeit vor Ort zu unterstützen, bietet die Kommunale Jugendarbeit einen eigenen Materialverleih.

Einige Materialien verleihen wir kostenfrei, einige zu „Jugendarbeitstarifen“ (Kleinbus, Schlauchboote u.a.). Damit gewährleisten wir, dass die Aufgaben und Ziele der Jugendarbeit im gesamten Landkreis entsprechend erfüllt und verbessert werden können.

Meldung vom: 30.08.2017

KoKi-Familienfibel

Das Familienbüro KoKi, als eine Informationsstelle für Schwangere und Eltern mit Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern, hat die Familienfibel komplett überarbeitet und kann nun die 2. Auflage präsentieren.

In der Fibel sind Adressen rund um die Themen: Schwangerschaft, Geburt, Baby bis hin zu Kleinkindern zusammengestellt.

Meldung vom: 30.04.2018