Archiv des Autors: Alexandra Weber

Mitarbeiterehrungen im Landratsamt Regen

 - Unser Bild zeigt die Ausgezeichneten (v.li.) mit Landrat Michael Adam (1.v.li.) mit der Personalratsvorsitzenden Sonja Morgenstern (4.v.li.): Lothar Denk, Rita Koller, Christian Pfeffer, Britta Fischer, Ulrich Madl und Walter Fischer. Foto: Landratsamt
Verabschiedungen und Dienstjubiläen

Regen. Zwei Mitarbeiter verabschiedete Landrat Michael Adam kürzlich im Rahmen einer Ehrenstunde im Landratsamt Regen. Zudem wurden noch vier weitere Mitarbeiter zu ihrem Dienst- beziehungsweise Arbeitsjubiläum beglückwünscht.

Es sei immer etwas Besonderes, wenn verdiente Mitarbeiter aus dem Dienst ausscheiden, stellte Landrat Adam in seiner kurzen Ansprache fest. Oft sei der Gang in den Ruhestand kein einfacher Schritt, so Adam weiter. Er wünschte im Namen des Landkreises für die Zukunft alles Gute. Verabschiedet wurden Rita Koller und Christian Pfeffer. Koller war 1984 zunächst als Aushilfsangestellte eingestellt, bekam 1986 aber eine Festanstellung als Angestellte im Vorzimmer der juristischen Staatsbeamten. Pfeffer trat seinen Dienst 1980 am Staatlichen Gesundheitsamt Landshut als Gesundheitsaufseheranwärter an. 1982 legte er die Prüfung zum Gesundheitsaufseher mit Erfolg ab und von 1987 an war er im Gesundheitsamt Regen, zuletzt als Hygienehauptsekretär, tätig. Die besten Wünsche für den Ruhestand sprachen auch der Personalchef Anton Weghofer und die Personalratsvorsitzende Sonja Morgenstern aus.

Neben den Verabschiedungen standen auch Ehrungen an. Gleich drei Mitarbeiter konnten ihr 25-jähriges Dienst- beziehungsweise Arbeitsjubiläum feiern. Britta Fischer ist seit 1991 als Beamtin im Landratsamt Regen eingesetzt, zuvor war sie bei der Landeshauptstadt München tätig. Derzeit ist sie Sachbearbeiterin im Kreisjugendamt. 1986 wurde Lothar Denk als Saisonarbeiter beim Landkreis Regen angestellt, seit 1993 wird er als Arbeiter ganzjährig beschäftigt. Er pflegt unter anderem die Außenanlagen und erledigt Pflanzarbeiten. Walter Fischer ist 1988 in den Dienst des Landkreises getreten. Als Fachberater für Tierzucht ist er bei der Tierzuchtstiftung Viechtach eingesetzt.

Ein besonderes Jubiläum konnte der Verwaltungsinspektor Ulrich Madl feiern. Er feierte sein 40-jähriges Dienstjubiläum. Seit 2005 ist er im Sachgebiet Sicherheit, Gewerbe und Jagd tätig. Alle Ausgezeichneten bekamen von Landrat Michael Adam und der Personalratsvorsitzenden Sonja Morgenstern ein kleines Präsent überreicht.

Meldung vom: 27.04.2018

Arberland Verkehr startet erstes Rufbus Haltestellengewinnspiel

Rufbus Gewinnspiel – Haltestellen

Regen. Noch keine Rufbus Haltestelle entdeckt? So sieht die Haltestelle aus.

HIER GEHTS ZUM GEWINNSPIEL

Bei dem Arberland Verkehr Gewinnspiel haben Sie die Chance auf je einen von drei Gutscheinen für eine Landkreis-Zehnerkarte der RBO für unseren Rufbus und den regulären RBO-Busverkehr im Landkreis Regen.

Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Teilnahme am Spiel die Teilnahmebedingungen an. Jeder Teilnehmer hat nur eine Gewinnchance.

GEWINNCHANCE VERDOPPELN: Schickt uns ein Bild unserer Rufbus-Haltestellen mit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass Sie bei einem Gewinn im Internet und in der Presse veröffentlicht werden.

Teilnahmeschluss ist am Mittwoch, 22. Juni 2016.

Die Gewinner werden telefonisch, per E-Mail oder per Post benachrichtigt.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter www.arberland-verkehr.de

Meldung vom: 02.11.2021

BDKJ Kinderzeltlager in den Sommerferien (Diözesanverband Regensburg)

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Diözesanverband Regensburg, veranstaltet auch in diesem Jahr wieder das beliebte Kinderzeltlager für Kinder der Jahrgänge 2003 bis 2006 auf dem Voithenberg bei Furth im Wald. Die drei Zeltlagerwochen stehen dieses Mal unter dem Motto „Von Hexen und Zauberern… eine magische Woche auf dem Voithenberg“. Die ersten beiden Wochen sind bereits ausgebucht aber in der Woche vom 14. bis 21. August sind noch Plätze frei.

Auf dem Voithenberg heißt es dann: Entstaubt die Hexenbesen und spitzt Eure Zauberstäbe! Auf dem Voithenberg treffen sich Hexen und Zauberer und entführen Euch in eine Woche voller Magie. Zauberhafte Workshops begleiten Euch durch die Woche. Außerdem erwarten Euch Abenteuer und Spiele, Übernachtungen in freier Natur, Zusammenhalt in der Zeltgemeinschaft sowie Überraschungen, Erzählungen und Geschichten aus der Welt der Hexen und Magier…

Das Kinderzeltlager, das sich jedes Jahr großer Beliebtheit erfreut, wird vom Arbeitskreis „Zeltlager und Freizeit“ des BDKJ in der Diözese Regensburg bereits seit Jahrzehnten durchgeführt. Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer bereiten die Wochen intensiv vor und bieten ein hochwertiges Programm. In der dritten Woche sind 20 tschechische Kinder mit von der Partie, eine gute Gelegenheit, unser Nachbarland besser kennen zu lernen.

Für eine wind- und wetterfeste Unterkunft in komfortablen 10-Personen-Zelten mit Fußboden ist gesorgt, ebenso für eine gute und ausgewogene Ernährung, die in eigener Küche mit regionalen Zutaten täglich frisch zubereitet wird.

Die Kosten pro Kind belaufen sich auf 160 €/Woche, jedes weitere Geschwisterkind zahlt 120 €/Woche. Im Betrag sind die Betreuung, Vollverpflegung und sämtliche Materialkosten enthalten.

Bei Interesse können Sie ein Info-Prospekt und Anmeldeunterlagen unter www.bdkj-kinderzeltlager.de herunterladen oder beim BDKJ-Diözesanverband (Obermünsterplatz 7, 93047 Regensburg, Tel.: 0941/597‑2296, E-Mail: bspangler.bdkj@bistum-regensburg.de) anfordern.

Der BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) ist der Dachverband der katholischen Jugendverbände und vertritt diese in Kirche, Staat und Gesellschaft. In der Diözese Regensburg sind durch ihn in neun Jugendverbänden rund 36.000 Kinder und Jugendliche organisiert.

Ansprechpartner: Christoph Streit
E-Mail: cstreit.bdkj@bistum-regensburg.de
Telefon: 0941 597–2298
Anschrift: Obermünsterplatz 7
93047 Regensburg
Internet: www.bdkj-kinderzeltlager.de
www.bdkj-regensburg.de
Infos auch bei: Marianne Schieder, MdB
Am Kalvarienberg 6
93533 Wernberg-Köblitz

Tel. 09604/931211
Email: marianne.schieder@wk.bundestag.de

Meldung vom: 30.04.2018

Öffnungszeiten Führerscheinstelle

 

  • Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
  • Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Montag und Mittwoch Nachmittag geschlossen!

 

Meldung vom: 10.10.2018

Naturschutzgebiet Großer Arbersee

Naturschutzgebiet Großer ArberseeAls Rest eines eiszeitlichen Karsees hat sich der Große Arbersee bis heute erhalten. Neben dem Kleinen Arbersee finden sich im Landkreis nur mehr hier derartige Schwingrasengesellschaften. Schon 1939 wurden der Große Arbersee und die Arberseewand mit 157 Hektar als größtes Naturschutzgebiet im ArberLand ausgewiesen. Mit der zunehmenden natürlichen Versauerung durch Huminsäuren aus den Abflüssen der umliegenden Nadelwälder, verstärkt durch sauren Regen , ist im See allerdings ein Leben für Fische unmöglich. Ähnlich den Bedingungen in Mooren hat sich hier eine hochspezialisierte Gesellschaft säurevertäglicher Pflanzen und weniger Insektenarten etabliert. Unter wissenschaftlicher Anleitung haben Tauchsportler den See erforscht und dokumentiert: Cletus Weilner, Die Eiszeitseen des Bayerischen Waldes, Regen (1997).

Wegbeschreibung:
ca. 4 km LL südwestlich Bayer. Eisenstein-Verkehrsamt. Ab B 11 Zwiesel-Bayer. Eisenstein über Regenhütte zum Brennes grenzt der See etwa 40 m an die Staatsstraße, die Parkplätze und den Rundweg an. Fernwanderweg E6 (Ostsee-Wachau-Adria) ab Bayer. Eisenstein über Arbersee zum Arbergipfel und Zielwanderweg 8 Bayer. Eisenstein-Arbersee.

Tourist-Information Bayerisch Eisenstein
Schulbergstr. 1
Tel. 09925/327, Fax 478
E-Mail: info@bayerisch-eisenstein.de
www.bayerisch-eisenstein.de

Meldung vom: 03.05.2018

Raritätengärtnerei Treml

Dieser spezialisierte Gartenbaubetrieb wurde 1978 zunächst für die Anzucht und den Verkauf von Zierpflanzen gegründet. Ab 1990 begann die Umstellung auf die eigene Aufzucht, die Vermehrung und denüberregionalen Vertrieb von Raritäten- und Liebhabersortimenten aus Gewürz-, Duft- und Heilkräutern, Gemüse- und Zierpflanzen sowie weitere botanische Spezialitäten. Mittlerweile kann der Betrieb, der mehrere spezialisierte Gärtnerinnen und Gärtner beschäftigt, über 3000 verschiedene Pflanzen aus aller Welt anbieten, so z.B. allein 300 verschiedene Tomatensorten. Tropische Wild- und Zimmerpflanzen, Beet- und Schnittpflanzen, Rosen, Stauden, Gräser und Farne, seltene Obstsorten, aber auch Floristik können sowohl im Laden als auch über das Internet bezogen werden.

Wegbeschreibung
Von der Ortsmitte aus in nördlicher Richtung liegt die Gärtnerei mit „Blumenladl“ nach etwa 200 m direkt an der Ecker Straße. Nach Voranmeldung (möglichst nur als Gruppe) kann der Betrieb auch besichtigt werden.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Arnbruck
Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck
Tel.: 09945/9410-16, Fax: 09945/9410-33
E-Mail: tourist-info@arnbruck.de
www.arnbruck.de

Meldung vom: 03.05.2018

Staudengärtnerei Probst

Die einzige größere Staudengärtnerei im Bayerischen Wald wurde 1992 von Willi und Dipl.-Ing. Elisabeth Probst in Gutendorf, direkt am Zellertal-Radweg, auf dem Betriebsgelände eines alten Bauernhofes gegründet. Die idyllische Südhanglage am Fusse des Kaitersberg begünstigt die Anzucht und die Kultur winterharter Stauden und sonstiger Freilandpflanzen für die Verwendung im rauhen Klima des Bayerischen Waldes. Auf ca. 1,2 ha werden derzeit etwa 1600 Arten und Sorten von Stauden, Kräutern (auch Küchen- und Gewürzkräutern), Grssern, Farnen und Wasserpflanzen kultiviert.
In den beschilderten Schaupflanzungen kann man von März bis November die große Vielfalt der Stauden in ihren typischen, sehr unterschiedlichen Lebensbereichen bewundern und sich Wissen und Anregungen für eine sachkundige Gartengestaltung mit Stauden holen.

Wegbeschreibung
Ca. 3,5 km LL nordwestlich  Arnbruck.  Auf der Zellertalstraße (Staatsstraße) Richtung Kötzting über Arnbruck, Thalersdorf, nach Niederndorf rechts weg (Beschilderung) bis Gutendorf (Wegweisung beachten). Siehe auch Wandertipp Nr. 4.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Arnbruck
Gemeindezentrum , 93471 Arnbruck
Tel.: 09945/9410-16 Fax: 09945/9410-33
E-Mail: tourist-info@arnbruck.de
www.arnbruck.de

Meldung vom: 30.04.2018

Heidelbeerplantage Beerenfleckerl

Diese Heidelbeerplantage wurde 1993 von Silvia und Dieter Heinrichmeyer auf dem Gelände eines früheren Bauernhofes an der Ecker Straße angelegt. Sie stellt die einzige Anlage dieser Art mit Kulturheidelbeeren im Landkreis dar und wird organisch-biologisch bewirtschaftet. Je nach Witterungsverlauf und Sorte können dort von Ende Juli bis in den Oktober hinein etwa 10 verschiedene Sorten Kulturheidelbeeren (weißes Fruchtfleisch) und mehrere andere Beerenobstsorten geerntet werden. Teile der Ernte werden zu Blaubeerwein und Marmelade verarbeitet. Heidelbeeren haben besondere ernährungsphysiologische Bedeutung für das Immunsystem und die Vitaminversorgung des menschlichen Körpers.

Wegbeschreibung
Ca. 0,7 km LL nord-nordöstlich Ortsmitte Arnbruck. Ab Ortsmitte auf der Staatsstraße (Ecker Straße) Richtung Eck-Arrach, etwa 600 m nach der Gärtnerei Treml am Waldrand. Ab nördlichem Ortsrand auch über RWW 1 und 2 erreichbar.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Arnbruck
Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck
Tel.: 09945/9410-16, Fax: 09945/9410-33
E-Mail: tourist-info@arnbruck.de
www.arnbruck.de

Meldung vom: 30.04.2018

Kneippanlage Höbing

Unmittelbar an der Straße von Arnbruck aus nördlich nach Thalersdorf, neben den letzten Häusern von Höbing und nahe dem Zellertl-Radwanderweg gelegen, ist die 1974 mit Hilfe des Bayerischen Waldvereins, Sektion Arnbruck, errichtete Kneippanlage mit zugehörigem Ruhebereich und Grillplatz, ein beliebtes Ausflugsziel für Urlaubsgäste wie auch für Einheimische.
Die 1999 sanierte Anlage, an der auch ein angelegter, frischer Waldbach hinunter nach Thalersdorf vorbeiläuft, wurde mit landschaftstypischen Wildgehölzen wie Schlehen, Weißdorn und Haselnuß eingegrünt. Zuletzt war die Anlage von einer für diesen Standort untypischen, „durchgewachsenen“ Fichtenhecke umrahmt, die beseitigt werden musste.Wegbeschreibung
An der Straße, die von Arnbruck aus im nördlichen Bogen über Asperhöhe und Höbing nach Thalersdorf führt, gleich nach den letzten Häusern von Höbing neben der Strasse.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Arnbruck
Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck
Tel.: 09945/9410-16 Fax: 09945/9410-33
E-Mail:tourist-info@arnbruck.de
www.arnbruck.de

Meldung vom: 03.05.2018

Bergwiese Ödwies

Diese Einöde wurde laut einer Viechtacher Urkunde erstmals im Jahre 1559 gerodet. Bald wurde sie jedoch nur mehr als Grasland genutzt. Ein staatliches Forsthaus, das später auch eine kleine Gastwirtschaft für Wanderer und Waldarbeiter unterhielt, ersetzte Mitte des 19. Jhd. das frühere, kleinbäuerliche Anwesen. Die Wohnräume der Försterfamilie befanden sich wegen der hohen Schneedecke (ca. 1000 m Höhenlage!) nur im Obergeschoß. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt hier oben bei ca. 5° C und an vielen Tagen ist die Einöde in dichten Nebel gehüllt. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Ödwies verlassen. Die Bundeswehr hat dort einen Freizeitraum eingerichtet. Eine Bergahornreihe entlang eines der Wege teilt die offenen Bergwiesenflächen, die im Vertragsnaturschutzprogramm bewirtschaftet werden. Wanderwege nach drei Seiten verbinden diese völlig vom Wald umschlossene Idylle mit dem Gemeindeort Achslach im Tal und mit dem nahegelegenen Gipfel des Hirschenstein, der bei klarer Sicht einen lohnenden Ausblick über den ganzen Bayerischen Wald und weit in die Donauebene hinaus ermöglicht.

Wegbeschreibung:
Ca. 3,7 km LL westlich Achslach/Ortsmitte. RWW 4 Achslach-Lindenau, Ri. Hirschenstein, bis Main-Donau-Fernwanderweg (Mühlgrabenweg), auf diesem rechts (nördlich) nach Oedwies. Alternativ: Achslach-Oed RWW 4. (ca. 350 m nördlich Oedwies: ND Birkenbruchwald).

Weitere Informationen bei:
Verkehrsamt Achslach
Dorfplatz 4, 94250 Achslach
Tel.: 09929/902013, Fax: 09929/703
E-Mail: touristik-info@achslach.de
www.achslach.de

Meldung vom: 30.04.2018

Angerdorf Kirchdorf im Wald

Das vom seligen Wilhelm im 11. Jhd. gegründete Angerdorf ist noch heute von der Gestalt seines ursprünglichen Dorfangers geprägt. Früher diente der Anger als Sammelplatz für das Vieh und war Lagerplatz, Arbeits- und Freizeitfläche für das Dorf. Ein Weiher, mehrere Backöfen und Vorgärten gaben ihm damals sein typisches Gesicht. Nach dem Bau einer Umgehungsstraße konnte ab 1986 über das Städtebauförderungsprogramm, in Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Planungsbüro, die Funktion und Gestalt dieser zentralen Freifläche wieder verbessert werden. Insgesamt wurde damit eine deutliche Hebung der Lebensqualität im Ort erreicht. Das Gesamtergebnis der Ortskernsanierung und der besondere Einsatz der Gemeinde und ihrer Bürger für ihr Heimatdorf wurde schon wiederholt durch Auszeichnungen gewürdigt (u.a. Bezirkssieger im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“)
Projektgemeinde auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der „nachhaltigen Entwicklung“.
Wegbeschreibung: An der B 85 zwischen Regen (ca. 15 km) und Passau (ca. 50 km).

Weitere Informationen bei:
http://www.kirchdorf-im-wald.de
Tourist-Information Kirchdorf im Wald
Marienbergstraße 8, 94261 Kirchdorf im Wald
Tel.: 09928/9403-20, Fax: 09928/9403-28
E-Mail: tourist@kirchdorf-im-wald.de
http://www.kirchdorf-im-wald.de

Meldung vom: 03.05.2018

Naturerholungsanlage Kirchdorföd

Diese Anlage abseits des Ortes, wurde von der Gemeinde Kirchdorf im Wald für besondere Nutzungen der Freizeit und Erholung für Urlaubsgäste und Einheimische eingerichtet: Das Natur-Kneipp-Becken und das Arm-Becken bieten dem müden Wanderer eine willkommene, belebende Erfrischung. Durch die Ausstattung mit einer Schaukel, den Turnstangen, einem Karussell, einem Sandkasten, der Abenteuerrutschbahn und einer großzügigen Spielwiese ist die Anlage als attraktiver Spielplatz besonders familienfreundlich. Eine Schutzhütte sowie ein großer Lagerfeuerplatz bieten Rastgelegenheit und Grillmöglichkeit.
Wegbeschreibung:
Von Kirchdorf im Wald Richtung Klingenbrunn/Nationalpark. Nach ca. 4 km, noch vor dem Anstieg zur „Schmelzerhöhe“, liegt die Anlage links, etwa 10 m neben der Staatsstraße.

Tourist-Information Kirchdorf im Wald
Marienbergstraße 8, 94261 Kirchdorf im Wald
Tel.: 09928/9403-20, Fax: 09928/9403-28
E-Mail: tourist@kirchdorf-im-wald.de
http://www.kirchdorf-im-wald.de

Meldung vom: 03.05.2018

Lindenalle Grünbichl bei Kirchdorf im Wald

Diese Allee stellt einen abgetrennten Abschnitt der 1912 ausgebauten, alten Ostmarkstraße zwischen Kirchdorf im Wald und Grünbichl dar und wird von 15 noch erhaltenen Winterlinden aus dieser Zeit markiert. Zusätzlich verleihen sie dem Orts- und Landschaftsbild einen besonderen, unverkennbaren Reiz und sind wichtiger Lebensraum für die Vogelwelt.
1990 wurde die Allee als Naturdenkmal unter Schutz gestellt und Anfang der 90er Jahre durch Mitglieder des Gartenbauvereins Kirchdorf intensiv gepflegt und saniert. Auf dem gegenüberliegenden Abschnitt der alten Ostmark-Strasse liegt die (Ortszufahrt nach Schlag) befinden sich noch einzelne, ebenso alte Linden und Bergahorne.
Baumalleen stammen meist aus der Zeit der Pferdekutschen, als noch schattige Straßenabschnitte im Sommer sehr willkommen waren. Zusätzlich verleihen sie dem Orts- und Landschaftsbild einen besonderen, unverkennbaren Reiz und sind wichtiger Lebensraum für die Vogelwelt.
Wegbeschreibung:
Von Regen aus auf der B 85 Richtung Passau, Abfahrt Kirchdorf im Wald/Klingenbrunn. Nach gut 200 m linker Hand.

Weitere Informationen bei:
Tourist-Information Kirchdorf im Wald
www.kirchdorf-im-wald.de
Marienbergstrasse 8, 94261 Kirchdorf im Wald
Tel.: 09928/9403-20, Fax: 09928/9403-28
E-Mail: tourist@kirchdorf-im-wald.de
www.kirchdorf-im-wald.de

Meldung vom: 03.05.2018

Neue Fahrzeugpapiere

Neue Fahrzeugpapiere ab 1. Oktober 2005, Fahrzeugschein und -brief werden abgelöst.

Ab dem 1. Oktober 2005 werden im gesamten Bundesgebiet neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Aus dem Fahrzeugschein wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1,
der Fahrzeugbrief heißt künftig Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Alte Papiere müssen nicht umgetauscht werden !

Ganz wichtig bei der Einführung der neuen Dokumente ist, dass Sie Ihre bisherigen Papiere nicht umtauschen müssen. Solange Sie in Ihrem Fahrzeugschein und -brief nichts ändern wollen oder müssen, können Sie diese Unterlagen weiter verwenden.
Die neuen Papiere erhalten Sie wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig anmelden, dann werden ab 1.Oktober 2005 nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ausgestellt.

Zum Austausch der alten Papiere gegen neue Dokumente kommt es, wenn Sie bei den Zulassungsstellen zum Beispiel eine Veränderung eintragen lassen wollen. In jedem Fall, in dem sich die Zulassungsstellen mit einem schon gemeldeten Fahrzeug befassen, werden die Papiere automatisch ausgetauscht. In einigen Fällen entstehen für den Austausch zusätzliche Gebühren, in anderen nicht. Das hängt ganz davon ab, in welcher Angelegenheit Sie zur Zulassungsstelle kommen.

Freiwilliger Austausch geht leider nicht!
Ein reiner Austausch der Dokumente ohne konkreten Anlass kommt leider nicht in Betracht. Es wird nur ausgetauscht, wenn damit auch gleichzeitig eine Änderung Ihrer Papiere verbunden ist.

Wesentliche Änderungen durch die neuen Papiere.
Der Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (der bisherige Fahrzeugschein) ist künftig nummeriert. Diese Nummerierung lässt Rückschlüsse darauf zu, wo und wann die Bescheinigung ausgestellt worden ist. Dadurch können sie besser als bisher zugeordnet werden.
Die Nummer des Teil 2 der Zulassungsbescheinigung, also der bisherige Fahrzeugbrief, wird ebenso eingetragen. Damit gehören diese Unterlagen also auch nach außen erkennbar zusammen. Die Daten in beiden Teilen müssen übereinstimmen.

Im Teil 2 sind, anders als früher, nur noch die Angaben der letzten beiden Halter eingetragen, er enthält auch nur noch die wesentlichen Grunddaten eines Fahrzeuges. Die technischen Informationen sind im Teil 1, wie früher in der Zulassung / im Fahrzeugschein, wesentlich ausführlicher.

Anpassung an europäisches Recht
Die Ablösung der alten Unterlagen hängt mit der Harmonisierung der deutschen Regelungen an europäisches Recht zusammen.

 

Meldung vom: 09.06.2017

Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV

Am 01.03.2007 tritt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft, welche die bisherige Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) größtenteils ablöst.
Die FZV soll im Bereich der Zulassung unter anderem die Vorraussetzungen für eine verstärkte Online-Kommunikation insbesondere zwischen den Zulassungsbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Versicherungsgesellschaften (z. B. Wegfall der Versicherungsbestätigungen in Papierform bis zum Jahr 2008) schaffen.

Aber auch viele Regelungen bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen wurden geändert.
Die wichtigsten Änderungen wie folgt im Überblick:

Standortzulassung:
Zukünftig ist nicht mehr der Standort des Fahrzeuges für die Zusändigkeit der Zulassungsbehörde maßgeblich, sondern bei Privatpersonen der Hauptwohnsitz und bei Firmen der Firmensitz bzw. der Sitz einer Zweigstelle. Eine Zulassung am Ort des Nebenwohnsitzes ist nicht mehr möglich.

Außerbetriebsetzung:
Künftig gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung, sondern es gibt nur noch eine Außerbetriebssetzung.
Bei der Außerbetriebsetzung erlischt die Bindung des Kennzeichens mit dem Fahrzeug. Für eine spätere Wiederzulassung kann das Kennzeichen jedoch verbindlich reserviert werden, ansonsten müsste ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Für die zwingend erforderlichen Angaben zur Außerbetriebsetzung steht ein Vordruck zur Verfügung, der vom Halter unterschrieben werden muss. Dieser gilt auch als Vollmacht.

Wiederzulassung / Verlängerung der 18-monatigen Stilllegungsfrist
Die bisherige Regelung, dass Fahrzeuge nach 18-monatiger Stilllegung als endgültig stillgelegt gelten, wurde auf 7 Jahre erhöht. Innerhalb dieser 7 Jahre ist für eine Wiederzulassung lediglich eine Haupt- /Abgasuntersuchung erforderlich, wenn diese in der Zwischenzeit fällig war. Bisher war bereits nach 18 monatiger Stilllegung ein „Vollgutachten“ nach § 21 StVZO erforderlich.
Nach Ablauf der 7 Jahre ist ein solches Gutachten nur erforderlich, wenn der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung nicht durch entsprechende Unterlagen erbracht werden kann (z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Hersteller-Datenbestätigung).

Neuzulassung:
Der Nachweis der Typgenehmigung/Einzelgenehmigung durch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten ist zwingend zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief) erforderlich.

Rote Händlerkennzeichen:
Die roten Kennzeichen dürfen künftig nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte zu nichtbetrieblichen Zwecken ist nicht mehr zulässig (z. B. Verleih an eine Privatperson zu deren freien Verwendung).
„Fahrten zur Anregung der Kauflust“ z. B. durch Vorführung in der Öffentlichkeit werden nicht mehr als Probefahrten anerkannt.
Für Probefahrten wegen Kaufabsicht dürfen die Roten Kennzeichen aber weiterhin verwendet werden.

Oldtimer:
Die Anerkennung als Oldtimer setzt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 30 Jahren voraus. Dies gilt nicht nur wie bisher für das sog. „H-Kennzeichen“, sondern ausnahmslos auch für die Roten Oldtimerkennzeichen. Für beide Arten von Oldtimer-Kennzeichen ist ein einheitliches Gutachten nach § 23 StVZO (neu) erforderlich, welches nun auch von Prüfingenieuren erstellt werden können (bisher nur vom amtl. anerkannten Sachverständigen).

 

Meldung vom: 09.06.2017

Altautoverordnung

Wer sich eines Fahrzeuges entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkanntem Demontagebetrieb zu überlassen. Ist ein PKW einem anerkannten Demontagebetrieb zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter/Eigentümer diesen unter Vorlage eines Verwertungsnachweises bei der Zulassungsbehörde endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Soll das Fahrzeug im Ausland entsorgt werden oder soll es aus anderen Gründen endgültig außer Betrieb gesetzt werden, hat er dies bei der Außerbetriebsetzung gegenüber der Zulassungsbehörde formlos zu erklären. (s. Außerbetriebsetzung)

Welche Kosten entstehen

  • EUR 5,10 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises

 

Meldung vom: 09.06.2017

Weihnachtsgrüße

 - Weihnachtgrüße
Besinnliche Weihnachtsfeiertage und die besten Wünsche für ein gesundes und erfolgreiches Jahr.

Meldung vom: 30.04.2018

Nicht jeder tote Vogel ist jetzt ein Fall fürs Amt – Vögel sollten aber in den Stall

Keine Angst vor der Vogelgrippe

Regen. Das Auffinden einzelner toter Wildvögel ist in dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich, darauf weisen die Tiermediziner aus dem Veterinäramt Regen hin. „Eine Information des Veterinäramtes ist dann sinnvoll, wenn verendete Vögel, insbesondere Wasservögel in größerer Anzahl an einem Fundort festgestellt werden. Verendete Vögel sollten nicht berührt werden“, sagt Dr. Stefan Wechsler. Die derzeitigen Meldungen über den Ausbruch der Vogelgrippe in einigen Regionen Deutschlands sollten seiner Meinung nach die Menschen nicht beunruhigen.

„Für Menschen ist der festgestellte Erregersubtyp H5N8 ungefährlich, nur beim Geflügel ist er stark krankmachend“, so der Tierarzt weiter. Er rät vielmehr dazu, dass die Bürger nicht in Panik verfallen, die Vogelbesitzer könnten zudem mit Vorsichtsmaßnahmen viel erreichen und ihre Tiere effektiv schützen. „Wichtigste Maßnahme ist zurzeit das Risiko des Eintrages des Erregers vom Wildgeflügel in die Hausgeflügelbestände zu verringern“, betont Dr. Wechsler.

Dies sei zum einen durch die Vermeidung von direkten Kontaktmöglichkeiten zwischen Wild- und Hausgeflügel möglich. „Wo durchführbar, sollten Geflügelhalter Hausgeflügel freiwillig aufstallen. Eine generelle Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel im Landkreis besteht noch nicht“, so der Tiermediziner weiter. Das Risiko des indirekten Eintrages des Erregers ist unter anderem durch Verwendung von eigener Schutzkleidung (Overall, Stiefel), die im Zugangsbereich zur Haltung möglichst verschlossen zu lagern ist und durch Vermeidung unkontrollierten Personenverkehrs zu verringern. „Ein generelles Verbot von Ausstellungen und Märkten für Geflügel im Landkreis Regen besteht noch nicht“, meint Dr. Wechsler abschließend.

Hinweis
Weitere Informationen für Geflügelhalter sind auf der Homepage des Landratsamtes verfügbar. Das Veterinäramt Regen steht Geflügelhaltern und der Bevölkerung für weitere Auskünfte zur Verfügung (Tel. 09921/601403) und wird eine Änderung der Seuchenlage mitteilen.

Meldung vom: 30.04.2018

„Wahl-O-Mat“ zur Europawahl ist online

Die Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland wählen am 25. Mai 2014 das Europäische Parlament. Der BJR ruft alle jungen Menschen in Bayern dazu auf, ihre Stimme für Europa abzugeben – denn europäische Politik wirkt sich auch auf die Jugendarbeit der EU-Mitgliedsländer aus.

Mit einem Klick zum Wahl-O-Mat kann man seine Standpunkte mit denen, der 25 zur Wahl stehenden Parteien abgleichen.
Dabei ist der Wahl-O-Mat keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.

Meldung vom: 11.03.2025