
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
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Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
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Neuigkeiten aus dem Projekt „Ich bin Idealist“ – Gute Chancen auf Ausbildungsplatz in der Region Weiterlesen
Entdeckt mit uns Rom! Nach einer spannenden Nachtfahrt mit dem Zug wartet am Morgen die italienische Hauptstadt nur auf Euch.
Den Petersdom erklimmen, Street Art oder bunte Märkte bestaunen, eine Münze in den Trevibrunnen werfen, das Kollosseum besuchen, italienische Lebensart genießen und was immer Euch sonst noch einfällt.
Bei einem Reisevorbereitungstreffen könnt Ihr Eure Ideen und Wünsche einbringen. Wir planen den Romaufenthalt gemeinsam mit Euch. Macht was draus!
Termin: | 30. September bis 3. Oktober 2022 |
Alter: | 14 bis 16 Jahre |
Ort: | Italien |
Kosten: | 249,00 € |
Leistungen: | Infobrief, Transfer (ab Regen), Unterkunft, Verpflegung (Frühstück und Abendessen), Roma Pass, qualifizierte Betreuung |
6. Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2021 in der Realschule Regen Weiterlesen
In der Aula der Realschule Zwiesel findet die 7. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses statt. Weiterlesen
Informationen für Kontaktpersonen
Infizierte Personen sollten alle Kontaktpersonen, zu denen sie im infektiösen Zeitraum engen Kontakt hatten, selbstständig über das Ansteckungsrisiko informieren. Für Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht. Unten genannte Hygieneregeln sollten jedoch beachtet werden.
Was soll ich tun, wenn ich Kontakt zu einem Infizierten hatte?
Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte Folgendes beachten:
Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens
Für Kontaktpersonen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten beschäftigt sind, wird eine arbeitstägliche Testung mittels Antigentest oder Nukleinsäuretest vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf nach dem Kontakt empfohlen.
Wann besteht für mich eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2?
Ansteckungsfahr besteht, wenn Sie engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten
Ein „enger Kontakt“ ist zum Beispiel, wenn der Abstand untereinander über mehr als 10 Minuten weniger als 1,5 Meter betrug und weder die infizierte Person noch ihre Kontaktpersonen durchgehend und korrekt eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske getragen haben. Ein Gespräch zwischen infizierter Person und Kontaktperson gilt zudem immer als „enger Kontakt“, unabhängig davon, wie lang es dauert, wenn nicht beide eine Maske entsprechend getragen haben.
Die Ansteckungsgefahr besteht so lange, bis die infizierte Person aus der Isolation entlassen ist.
Ein enger Kontakt außerhalb dieser Zeit ist in der Regel unkritisch.
Weitere Informationen:
Kontaktdaten:
Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte Folgendes beachten:
Diese Verhaltensregeln sollten auch geimpfte und genesene Personen berücksichtigen. Sie haben im Vergleich zu Ungeimpften zwar ein viel geringeres Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken. Allerdings ist der Schutz nicht hundertprozentig, so dass Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Menschen in der Umgebung dennoch sinnvoll sind. Sollte es bei Geimpften zu einer Infektion kommen, so verläuft diese in der Regel mild; das Risiko von Komplikationen ist deutlich geringer als bei nicht geimpften Menschen.
Begriffserklärung:
Positiv getestete Personen sind Personen die im Nukleinsäuretest (PCR) positiv getestet sind oder im Antigenschnelltest (durch hierfür geschultes/medizinisches Personal durchgeführt oder überwacht) positiv getestet sind.
Isolationsdauer bei positiv getesteten Personen:
Sowohl bei symptomatischen als auch asymptomatischen mittels Nukleinsäuretest positiv getesteten Personen endet die Isolation frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden. Eine Freitestung ist nicht erforderlich. Liegt an Tag fünf keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen.
Ein positives Ergebnis eines zertifizierten Antigentests sollte weiterhin mittels Nukleinsäuretest überprüft werden. Weist dieser Nukleinsäuretest ein negatives Ergebnis auf, endet die Isolation mit dem Vorliegen dieses Testergebnisses. Liegt kein Nukleinsäuretestergebnis vor oder ist dieses positiv, endet die Isolation frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach dem positiven Antigentest und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen.
Die Isolation endet unter den vorgenannten Voraussetzungen nur, sofern seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt.
Bei Rückfragen stehen wir unter der Telefonnummer 09921-9019770 oder per E-Mail: gesundheitswesen@lra.landkreis-regen.de zur Verfügung.
Allgemeine Hinweise:
Weitere Informationen:
Verdachtsfälle:
Informationen zur Verdienstausfallentschädigung
Kontaktdaten:
Hinweis auf die öffentliche Auslegung Weiterlesen
6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusfragen in der Realschule Zwiesel
Am Mittwoch, 17.11.2021 findet in der Mehrzweckhalle Teisnach die 5. Sitzung des Kreistages statt. Weiterlesen
Der Ausschuss tagt am Montag, 22. November, 15 Uhr, in der Realschule Regen Weiterlesen
Landratsamt Regen passt das Testangebot den Vorgaben an – staatliche PCR-Testungen in Regen und Viechtach Weiterlesen
Impfteams besuchen Alten- und Pflegeeinrichtungen – Auffrischung auch im Impfzentrum möglich Weiterlesen
Ab sofort lohnt es sich für Senioren und Menschen mit Behinderung (ab GdB 50) Fahrscheine von Bus- und Bahnfahrten bzw. die Quittungen von Taxifahrten zu sammeln.
Der Landkreis Regen beteiligt sich an der Hälfte der Mobilitätskosten und erstattet maximal 60 Euro pro Monat. Das heißt, Bezugsberechtigte können pro Monat Fahrscheine und Taxiquittungen im Wert von 120 Euro verbrauchen.
Zur Abrechnung können alle Fahrscheine für Fahrten im Landkreis mit Rufbus, Stadtbussen, den regulären Buslinien oder der Waldbahn eingereicht werden. Ebenso werden Taxifahrten bezuschusst. Zur Abrechnung von Taxifahrten muss eine Quittung mit Angabe von Name, Datum, Uhrzeit und Fahrtstrecke eingereicht werden.
So funktioniert es:
– Den Antrag direkt online ausfüllen oder ausdrucken und vollständig leserlich ausfüllen.
Bei Bedarf senden wir Ihnen auch das Antragsformular zu.
– Anschließend den ausgefüllten Antrag mit den Originalfahrkarten und Quittungen sowie den Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung an das Landratsamt Regen schicken.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Formulare:
Die GUTi-Koordinierungsstelle ist eine gemeinschaftlich von den Landkreisen Freyung-Grafenau und Regen betriebene Organisationsform zur Betreuung und Weiterentwicklung einer kostenfreien Mobilität für Urlaubsgäste im Sinne einer nachhaltigen Tourismusentwicklung.
Mit GUTi (Gästeservice Umwelt-Ticket) können registrierte Urlaubsgäste in derzeit 23 beteiligten Gemeinden das ÖPNV-Angebot im Bayerwald-Ticket-Tarifgebiet kostenfrei nutzen. Die Gästekarte wird zum Freifahrschein und gilt wie ein Bayerwald-Ticket.
Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Verkehrsunternehmen und GUTi-Koordinierungsstelle ist vertraglich geregelt. Zur Beteiligung am GUTi-Projekt sind alle interessierten Kommunen eingeladen.
Abschluss, Kontrolle und Änderung sämtlicher Versicherungsverträge des Landkreises im Bereich der Gebäude-, Kfz- und weiterer spezieller kommunaler Versicherungen sowie die Bearbeitung von Schadensfällen in diesen Bereichen.
Die Fuhrparkverwaltung umfasst die Beschaffung der Fahrzeuge sowie die Regulierung von Schadensfällen. Betroffen davon sind die Dienstfahrzeuge des Landratsamtes und teilweise der Straßenmeistereien.