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Bodenrichtwertauskunft und Bodenrichtwertliste

Bodenrichtwertauskunft
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Die Bodenrichtwerte können Sie unabhängig von Behördenöffnungszeiten sofort über BORIS-Bayern nach erfolgter Anmeldung gebührenpflichtig abfragen. Bitte rufen Sie hierzu den Link https://www.boris-bayern.de/ auf.

Die Gebühr für eine Bodenrichtwert-Einzelauskunft über BORIS-Bayern beträgt 20,00 €.

Oder senden Sie einen schriftlichen Antrag per E-Mail an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de mit Angabe der Gemarkung, Flurnummer, Stichtag und Ihrer Rechnungsadresse.

Die Gebühr für eine durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erstellte Bodenrichtwertauskunft beträgt pro angefragtem Bodenrichtwert 30,00 €.

Bodenrichtwertliste
Es besteht neben der Einzelauskunft auch die Möglichkeit, eine komplette Bodenrichtwertliste für aktuelle oder historische Stichtage für den Landkreis Regen gegen Gebühr zu erwerben.

Senden Sie hierzu bitte einen schriftlichen Antrag per E-Mail mit Angabe des gewünschten Stichtages an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de.

Die Kosten für die Bodenrichtwertliste betragen 200,00 €.

Meldung vom: 09.03.2023

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann erteilt werden, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird.

Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses ist in der Regel auszugehen bei mit der Wertermittlung an Grundstücken befassten Behörden, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind oder Sachverständigen für Grundstückswertermittlung mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Die Auskunft ist schriftlich zu beantragen. Senden Sie hierzu bitte eine E-Mail an gutachterausschuss@lra.landkreis-regen.de.

Die Gebühr für die Auskunft beträgt 25,00 € pro Kaufpreis.

Meldung vom: 09.03.2023

Grundstücksmarktbericht

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Regen wertet die Daten der Kaufpreissammlung insbesondere vor dem Hintergrund, dass der örtliche Immobilienmarkt transparenter werden soll, sachkundig und anonymisiert aus. Dabei ermittelt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter anderem die sogenannten sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Zu den sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten gehören im Sinne des § 193 Abs. 5 S. 2 BauGB insbesondere Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses veröffentlicht die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten in Form von Grundstücksmarktberichten.

Die Grundstücksberichte des Landkreises Regen können Sie über BORIS-Bayern nach erfolgter Anmeldung gebührenpflichtig erwerben. Bitte rufen Sie hierzu den Link https://www.boris-bayern.de/ auf. Dort finden Sie zu den Grundstücksmarktberichten jeweils eine kostenlose Leseprobe inklusive Inhaltsverzeichnis. Die Grundstücksmarktberichte werden ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei bereitgestellt.

Die Gebühr für den Grundstücksmarktbericht des Landkreises Regen 2019 beträgt 50,00 €.

Die Gebühr für den Grundstücksmarktbericht des Landkreises Regen 2021 beträgt 75,00 €.

Der Versand erfolgt nach Eingang des Rechnungsbetrages.

Meldung vom: 09.03.2023

Gruppe 3C Rechtsauskünfte Corona

  • Entgegennahme und Bearbeitung der Bürgeranfragen bzgl. BayIfSMV, der damit zusammenhängenden Hygienekonzepte, Bundesrecht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Bayerischen EQV
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen auf Grundlage der BayIfSMV und EQV in Abstimmung mit Abteilung 4
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren hinsichtlich BayIfSMV, EQV und IfSG
  • Verfolgung und Nachgehen von Bürgerbeschwerden hinsichtlich Nichteinhaltung der BayIfSMV und EQV

Meldung vom: 16.09.2020

Corona Update: Eine weitere Neuinfektion am Mittwoch

Regen. Seitens des Gesundheitsamtes Regen wurde am Mittwoch eine neue Corona-Infektion festgestellt. Die Gesamtzahl der seit Beginn der Pandemie im Landkreis bestätigten Fälle beträgt damit 208. Für die betroffene Person wurde die übliche Quarantäneanordnung getroffen. Auch die Ermittlung der Kontaktpersonen läuft bereits.

Meldung vom: 27.08.2020

Corona Update: SARS-CoV-2: Gesundheitsamt bestätigt weitere Infektionen

Regen. Im Landkreis Regen sind zwei weitere Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 zu beklagen.
Die Zahl der bestätigten Fälle im Landkreis seit Beginn der Pandemie beträgt damit insgesamt 207. Die betroffenen Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Alle entsprechenden Kontaktpersonen wurden bereits durch das Gesundheitsamt Regen ermittelt.

Meldung vom: 26.08.2020