Eine Adoption, d.h. eine Annahme als Kind, erfolgt nur dann, wenn sie dem Wohl eines Kindes dient und zwischen den annehmenden Personen und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Mit der Adoption erlöschen alle bis dahin bestehenden Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu seinen bisherigen Verwandten sowie der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.
Das Kind erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes. Aufgrund dieses Umstandes bedarf ein Adoptionsverfahren einer sowohl rechtlich als auch pädagogisch fachlich fundierten, intensiven und vertrauensvollen Begleitung der „abgebenden“ Mutter/Eltern und der Adoptiveltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes. Die Adoptionsvermittlung muss über das zuständige Jugendamt erfolgen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle …
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