1. Rechtsgrundlage
2. Zweck der Aufstiegsfortbildungsförderung
3. Anspruchsberechtigte
4. Förderungsfähige Maßnahmen
5. Art der Förderung
6. Vermögen
7. Antrag
8. Zuständigkeit
Rechtsgrundlage
Leistungen im Rahmen der sog. „beruflichen Aufstiegsfortbildungsförderung“ werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gewährt.
Zweck der Aufstiegsfortbildungsförderung
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründungen zu erleichtern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht).
Anspruchsberechtigte
Die Ausbildungsförderung wird gewährt:
a. Deutschen im Sinne des Grundgesetzes
b. heimatlosen Ausländern
c. Ausländern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und als Asylberechtigte nach dem Asylverfahrensgesetz anerkannt sind
d. anderen Ausländern …