Allgemeines

Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG auch benannt als sog. "Meister-BAföG")

11. Dezember 2015

1. Rechtsgrundlage
2. Zweck der Aufstiegsfortbildungsförderung
3. Anspruchsberechtigte
4. Förderungsfähige Maßnahmen
5. Art der Förderung
6. Vermögen
7. Antrag
8. Zuständigkeit

Rechtsgrundlage
Leistungen im Rahmen der sog. „beruflichen Aufstiegsfortbildungsförderung“ werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gewährt.
Zweck der Aufstiegsfortbildungsförderung
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründungen zu erleichtern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht).
Anspruchsberechtigte
Die Ausbildungsförderung wird gewährt:
a. Deutschen im Sinne des Grundgesetzes
b. heimatlosen Ausländern
c. Ausländern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und als Asylberechtigte nach dem Asylverfahrensgesetz anerkannt sind
d. anderen Ausländern …

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Ausbildungsförderung

Schüler-BAföG

Rechtsgrundlagen
Zweck der Ausbildungsförderung
Anspruchsberechtigte
Förderungsfähige Ausbildungen und Höhe des monatlichen Bedarfs
Altersgrenze
Einkommen
Vermögen
Zuständigkeit
Antrag

1. Rechtsgrundlagen
Leistungen im Rahmen des sog. „Schüler-BAföG“ werden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und nach dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) gewährt.

Leistungen nach dem Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) können Schüler der Klassen 5-9 von Realschulen und Gymnasien sowie Schüler der Klassen 7-9 von Wirtschaftsschulen erhalten, sofern die Schüler nicht bei ihren Eltern wohnen (z. B. Internatsunterbringung) und die auswärtige Unterbringung im Sinne des BayAföG notwendig ist.

BAföG-Leistungen können grundsätzlich Schülern ab dem Besuch der 10. Jahrgangsstufe (Klasse 10) gewährt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

2. Zweck der Ausbildungsförderung
Für …

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Wohngeld

10. Dezember 2015

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird jedoch grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.

Ab 01.01.2005 sind Personen nicht mehr antragsberechtigt, die eine staatliche Sozialleistung beziehen, die auch die Kosten der Unterkunft enthält.

Das sind insbesondere Empfänger von

Grundsicherung
Arbeitslosengeld II
Sozialgeld und
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Wohnen kostet Geld. Wer ein geringes Einkommen hat, kann vom Staat mit Wohngeld unterstützt werden.

Wohngeld gibt es

als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum sowie für Bewohner eines Heimes im Sinne …

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Staatliches Versicherungsamt

9. Dezember 2015

 

Auskunft und Beratung in Sozialversicherungsfragen und Rentenangelegenheiten
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflegeversicherungsgesetz

Auskünfte erhalten Sie auch bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Links im Internet

Deutsche Rentenversicherung Niederbayern/Oberpfalz
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Eine Terminvereinbarung zur Beratung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd unter der Telefonnummer 0800100048015

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Schwerbehinderte

8. Dezember 2015

Informationen zum Schwerbehindertentenrecht erhalten Sie seit 01.08.2005 beim
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Region Niederbayern, Friedhofstraße 7, 84028 Landshut.

Seit Anfang 2005 besteht in Bayern die Möglichkeit, Schwerbehindertenanträge auch online zu stellen. Der Online-Antrag kann unter der Adresse www.schwerbehindertenantrag.bayern.de aufgerufen werden.

Das Verfahren ist barrierefrei und aufgrund einer verschlüsselten Übermittlung auch sicher. Es bietet einen hohen Bedienkomfort und ist nach Art eines Interviews aufgebaut. Viele Fragen können durch bloßes Ankreuzen oder durch Auswahl in einem Drop-Down-Feld beantwortet werden. Zum Schluss muss lediglich eine Kurzversion des Antrag ausgedruckt und unterschrieben an das Versorgungsamt geschickt werden, da zur rechtswirksamen Antragstellung die Unterschrift des Antragstellers …

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Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Rundfunk- und Fernsehgeräte (auch Autoradios) sind generell anzumelden. Unter gewissen Voraussetzungen ist es aber möglich, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen. Voraussetzungen für diese Befreiung und weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt der GEZ: www.GEZ.de.

Ab 1. April 2005 kann eine Rundfunkgebührenbefreiung nur noch direkt bei der Gebühreneinzugszentrale beantragt werden. Antragsformulare erhalten Sie weiterhin bei Ihrer Heimatgemeinde, sie können ihn aber auch Online ausfüllen und ausdrucken lassen.

Rundfunkgebührenbefreiungsantrag
Rundfunkbeitrag – Befreiung oder Ermäßigung online beantragen

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Kriegsopferfürsorge

Das Recht auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge gehört zum allgemeinen Versorgungsanspruch nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Kriegsopferfürsorge ergänzt nach dem anzuerkennenden, individuellen Bedarf die Rentenleistungen des Versorgungsamtes und sichert so den angemessenen Lebensunterhalt der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen im Einzelfall.

Voraussetzungen sind ein durch die Schädigung entstandener wirtschaftlicher Schaden oder ein zur Bedarfsdeckung nicht ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen. Es sei denn, der Bedarf ist ausschließlich schädigungsbedingt.
Die wichtigsten Hilfen sind :

die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
die Erholungsbeihilfe
die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, wenn wegen Krankheit oder Alter eine selbständige Haushaltführung nicht mehr möglich ist
Hilfen in besonderen Lebenslagen, wie z.B. Kraftfahrzeugbeihilfen, wenn …

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Bildung und Teilhabe

Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich an das Jobcenter Arberland,
Industriestr. 2, 94209 Regen.

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, ist die Wohngeldstelle im Landratsamt Regen zuständig. Auskünfte erteilen die zuständigen Sachbearbeiter.

Welche Leistungen gibt es?

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
Schulbedarf für …

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Bedarfsplanung und Investitionsförderung nach dem AGSG

Der Landkreis Regen hat als zuständiger Aufgabenträger darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte Pflegeeinrichtungen rechtzeitig und ausreichend innerhalb des Landkreises zur Verfügung stehen. Bei der Finanzierung von bedarfsgerechten voll-/teilstationären Pflegeeinrichtungen beteiligt sich der Landkreis Regen nicht mehr an den Investitionskosten.

Ambulante Einrichtungen:
Seit Inkrafttreten des AGSG (01.01.2007) können Einrichtungen der Altenpflege nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel gefördert werden.
Ab dem Haushaltsjahr 2008 erfolgte ausschließlich die Förderung des ambulanten Pflegedienstes als freiwillige Leistung.
Diese freiwillige Förderung der ambulanten Pflegeeinrichtungen wurde aufgrund des Haushaltsbeschlusses vom 18.04.2013 letztmals im Haushalt 2018 für das Förderungsjahr 2017 bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2019 wird diese Förderung eingestellt.

Pflegebedarfsermittlung für den …

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Asylbewerber

Leistungen nach dem Asybewerberleistungsgesetz :

Wer hat Anspruch auf diese Hilfen?
Leistungsberechtigt sind beispielsweise Ausländer, die nach Deutschland eingereist sind und sich im Asylverfahren (Entscheidung über den Asylantrag) befinden. Daneben haben Ausländer, die im Asylverfahren als Asylberechtigte abgelehnt wurden, aber weiterhin in Deutschland bleiben können, da ein Ausreisehindernis besteht, ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz.

Was für Leistungen werden gewährt? Sichergestellt werden Unterkunft, Heizung, Ernährung und Bekleidung, einschließlich Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts, Gesundheits- und Körperpflegemittel. Diese Hilfen werden grundsätzlich als Sachleistung gewährt. Dazu gibt es ein monatliches Taschengeld. Bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt werden die notwendigen Kosten getragen.

Gesetzliche Grundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Hinweisblatt …

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Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

3. Dezember 2015

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.

Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

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Pflegeeltern: Partner des Jugendamtes

Die MitarbeiterInnen des Kreisjugendamtes stehen den Pflegefamilien in unterstützender und beratender Funktion zur Seite:

Wir informieren Sie in einem Gespräch über die Einzelheiten und lernen bei einem Hausbesuch Ihre Familie und Ihr häusliches Umfeld kennen.
Wir vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie.
Wir bieten Seminare zur Vorbereitung auf das Leben als Pflegefamilie an.
Auch bieten wir die Möglichkeit an, andere Pflegeeltern kennenzulernen.
In einer Pflegeelterngruppe finden Erfahrungsaustausch und fachliche Vorträge statt.
Für Ihr Engagement erhalten Sie ein monatliches Pflegegeld. Wir suchen für ein Kind eine passende Pflegefamilie. Rufen Sie uns an.

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Pflegeeltern sein: eine schwierige Aufgabe

Pflegekinder kommen oft aus problematischen Familienverhältnissen und bringen ihre eigenen Probleme mit. Diese können sich in Ängsten und Unsicherheiten äußern und in vielen Reaktionen, die auf den ersten Blick unverständlich erscheinen.

Als Pflegeeltern müssen Sie in der Lage sein, auf die spezielle Problematik der Kinder einzugehen. Dabei werden Sie vom Kreisjugendamt durch Beratung unterstützt. Aus Erfahrung wissen wir, dass es oft nicht ausreicht, Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen in eine intakte, liebevolle Familie zu geben. Diese Kinder brauchen Erwachsene, die um die Auswirkungen von Vernachlässigungen und Misshandlungen wissen und Hilfestellung geben können, um das Erlebte zu verarbeiten. Diese Kinder sind darauf angewiesen, …

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Kinder suchen Pflegeeltern

weil

es in ihren eigenen Familien Probleme gibt
die eigenen Eltern nicht in der Lage sind, für die Pflege und die Erziehung zu sorgen (Krankheit, Berufstätigkeit, Überforderung)
sie vernachlässigt, misshandelt und missbraucht worden sind
sie ein Zuhause brauchen, die

Freude am Zusammenleben mit Kinder haben
es sich vorstellen können mit der Herkunftsfamilie zum Wohle des Kindes zusammenzuarbeiten
Zeit für Kinder haben und ihnen Zuneigung und Aufmerksamkeit entgegenbringen können
an den Problemen der Kinder Anteil nehmen
bereit sind mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten
sich der Tatsache bewusst sind, dass das Kind wieder in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann, ein „Kind auf Zeit“ sein …

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Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindergarten, -hort) – § 22 SGB VIII

30. November 2015

Kinder sollen in Tageseinrichtungen gefördert werden. Für den Besuch werden Gebühren erhoben. Wenn das Familieneinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht, übernimmt das Kreisjugendamt die Kindergarten- bzw. Kinderhortgebühren (jeweils Grundgebühren) ganz oder teilweise.

Zum Einkommen zählen unter anderem auch Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Leistungen des Arbeitsamtes und Krankengeld.

Welche Unterlagen und Nachweise vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte dem Antrag.
Eine Beteiligung an den Kosten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Einkommen, Belastungen, Anzahl der Familienmitglieder bzw. der unterhaltsberechtigten Personen.

Sprechtage „Geldleistungen für Familien“ im Landkreis Regen – Termine und weitere Informationen
Experten unseres Familiennetzwerkes Arberland geben Ihnen unkompliziert Auskünfte und helfen bei der Antragstellung zu: Kindergeld, …

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Wirtschaftliche Jugendhilfe

 

Regelung der finanziellen Angelegenheiten, (u.a. Berechnung eines evtl. zu leistenden Kostenbeitrages, Anmeldung von Erstattungsansprüchen)
Klärung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit,
Entscheidung über die Gewährung der Jugendhilfe bei…….

Aufgaben

Jugendsozialarbeit – § 13 SGB VIII
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (z.B. Familienerholung) – § 16 SGB VIII
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder – § 19 SGB VIII
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen – § 20 SGB VIII
Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht – § 21 SGV BIII
Hilfen zur Erziehung – §§ 27ff. SGB VIII
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – …

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