Seit vielen Jahren verleiht die Kommunale Jugendarbeit ihre Zelte an Jugendgruppen im Landkreis. Nachdem vor allem die großen Mannschaftszelte schon etwas in die Jahre gekommen sind, wurden diese nun ersetzt. Die Bisherigen sind auf Verhandlungsbasis abzugeben.
Derzeit steht zum Verkauf: 1 x „Monsun I“ (Mannschaftszelt, 4 x 4 Meter, geeignet für ca. 12 Personen)
Das Zelt ist für den Verleih aufgrund der Jahre nicht mehr geeignet. Ein gelegentliches Auf- und Abbauen dürfte es dennoch aushalten. Kleinere Defekte sind vorhanden (u.a. fehlende Schlaufen zum Abspannen des Schmutzrandes). Es ist etwas schmutzig aber dicht und wird komplett mit Bodenplane, Gestänge, Transportsack für Gestänge, Zelt und Abspannmaterial (Abspannleinen, Heringe, Erdnägel) abgegeben.
Wenn eine Jugendgruppe aus dem Landkreis Interesse am Erwerb des Zeltes hat, soll sie sich bitte im Büro der Kommunalen Jugendarbeit unter 09921/601-425 melden.
Wir verlosen, unter allen Ehrenamtskarteninhabern, Zwei Eintrittskarten für Freitag, den 06. Mai 2016 im Haus des Gastes in Bad Kötzting. Weiterlesen →
Zur Verlosung kamen unter allen Ehrenamtskarteninhabern im Landkreis Regen
zwei Eintrittskarten für einen unvergesslichen Abend mit dem Kabarettisten Rolf Miller am 06. Mai 2016 im Haus des Gastes in Bad Kötzting, der dort sein neues Programm „Alles andere als primär“ aufführt. Weiterlesen →
Ab dem 15. Mai 2016 können Sie im Landkreis Regen Ihren Fahrtwunsch online oder telefonisch anmelden. Geben Sie Ihren Fahrtwunsch einfach online unter www.fahrtwunschzentrale.de an. Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Sonntag zwischen 6.30 und 21 Uhr unter der Telefonnummer 09921 – 94 999 64 – unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Anruf.
Bitte kontaktieren Sie uns mindestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn bezüglich Ihres Fahrtwunsches. Bei Fahrten, die vor 6.30 Uhr beginnen, buchen Sie bitte bis spätestens 21 Uhr des Vortages. Je früher Sie sich anmelden, desto besser. Mit dem Eintrag des Fahrtwunsches wird Ihnen die voraussichtliche Abfahrtszeit an der gebuchten Haltestelle mitgeteilt. Sollte sich diese durch weitere Fahrtbuchungen noch einmal verändern, wird Ihnen rechtzeitig (spätestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn) die neue Abfahrtszeit per SMS, E-Mail oder Telefon übermittelt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Arberland Verkehr, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Tel. +49 (0) 9921 601-370, E-Mail arberlandverkehr@lra.landkreis-regen.de
und RBO Regionalbus Ostbayern GmbH, Außenstelle Regen, Gewerbestraße 5, 94209 Regen oder unter www.ostbayernbus.de.
Regen. Franz Raith aus Geiersthal hat allen Grund zur Freude. Er gewann die Osterverlosung für Ehrenamtskarteninhaber und darf sich nun auf ein besonderes Arbererlebnis freuen. Verlost wurde unter allen Ehrenamtskarteninhabern ein Gutschein für eine Übernachtung im Hochzeitszimmer im Arberschutzhaus inklusive einem Abendessen und einem Frühstück, sowie einer Berg- und Talfahrt mit der Kuschelgondel, jeweils für zwei Personen. Andreas Stadler (re.) von der Arberbergbahn, Landrat Michael Adam (2.v.re.) und Doris Werner aus dem Bürgerbüro des Landratsamtes überreichten einen entsprechenden Gutschein an den Gewinner. Raith erhielt übrigens die Ehrenamtskarte für seine Tätigkeit im Förderverein der Freunde und Gönner der Burgruine Altnußberg.
An der Verlosung haben 279 Personen teilgenommen.
Regen. „Die Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung“, sagt der stellvertretende Landrat Erich Muhr. Er durfte kürzlich, in Vertretung für Landrat Michael Adam, an 75 Landkreisbürger die Ehrenamtskarte überreichen.
Der Landkreis Regen hatte zur Übergabefeier in die Aula der Realschule Regen eingeladen und Muhr übergab die Karten – zusammen mit dem jeweiligen Bürgermeister – an die zu Ehrenden. In seiner Begrüßung ging der weitere Stellvertreter des Landrats auch auf die Bedeutung der Karte ein. „Die bayerische Ehrenamtskarte gibt es mittlerweile in 77 der 96 Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern“, stellte er eingangs fest und von den über 100000 ausgegebenen Karten sind bisher über 2800 im Landkreis Regen vergeben worden. Damit gehöre der Landkreis Regen zu den aktivsten in Bayern, so Muhr weiter. Überhaupt seien die Landkreisverantwortlichen stolz auf das Ehrenamt in der Region, denn ohne den Einsatz der vielen freiwilligen gäbe es viele Angebote in der Region nicht. Von den Rettungskräften bei Feuerwehr und BRK angefangen bishin zur Kinder- und Jugendarbeit in den Sportvereinen, „nahezu alle Angebote werden von Ehrenamtlern verantwortet und dafür sind wir dankbar.“
Doris Werner aus dem Bürgerbüro des Landratsamtes stellte im Anschluss an die Begrüßung die Ehrenamtskarte vor. Sie zeigte auf, welche Vergünstigungen auf die Karteninhaber warten und sie wies darauf hin, dass nahezu immer etwas zu gewinnen gibt. „Wir bieten auf E-Mail-Basis immer wieder attraktive Verlosungen an“, sagte Werner und bat darum, dass die Karteninhaber ihre E-Mail im Bürgerbüro melden.
Danach überreichten Muhr und Doris Werner zusammen mit dem jeweiligen Ortsbürgermeister die Karten an die Ehrenamtler, die von Monika Lallinger (Bürgerbüro des Landkreises) auf die Bühne gerufen wurden. Im Anschluss an die Verleihung gab es noch eine Brotzeit für die Gäste. Musikalisch umrahmt wurde die Feier von Marin Hammerla mit seiner Steierischen.
Die Ehrenamtskarten wurden verliehen an:
Philipp Malterer und Andreas Brückl aus Arnbruck
Alfred Baierl aus Bayerisch Eisenstein
Michael Traiber, Maximilian Fischer, Lukas Neumeier, Thomas Stadler und Felix Trum aus Bischofsmais
Werner Höpfl, Horst Bergmann, Alois Holzer, Christian Kollmeier, Walter Stern, Peter Wölfl und Rainer Wölfl aus Bodenmais
Maximilian Bauer, Martin Englhardt, Martina Felke, Thomas Horn, Lena Huber, Ricarda Hutter, Dominik Hutterer, Stefan Schrötter, Christoph Wittenzellner und Josef Zisler aus Drachselsried
Michael Holzfurtner und Matthias Englram aus Geiersthal
August Schmid, Daniel Achatz, Christian Amann, Lisa Bauer und Laura Schmid aus Gotteszell
Sabine Pfaller, Josef Weber und Thomas Weber Kirchberg im Wald
Michaela Schmid und Marco Stadler Kirchdorf im Wald
Karl Kraus, Josef Mühlbauer, Eduard Schlecht, Michael Wittenzellner, Josef Zeitlhöfer, Stefan Bielmeier, Tanja Geiger, Christian Kraus, Johannes Kraus, Michael Kraus, Andreas Penzkofer, Johannes Schlecht, Günter Steinbauer, Sandra Weikl und Stefan Wittenzellner aus Kollnburg
Josef Kraus, Franziska Franke, Nadine Paternoster, Stefan Pfeffer, Judith Kagerbauer und Eva Kraus aus Langdorf
Ingo Kerscher aus Prackenbach
Josef Jobst, Thomas Ast, Babette-Isabella Frey, Thomas Käser, Reinhard Leibiger, Philipp Paternoga, Jonny Rankl und Matthias Schröder aus Regen
Robert Penn und Robert Penn junior aus Rinchnach
Ludwig Fischl, Alfons Maimer, Walter Raith, Hermann Reisinger, Martin Wühr und Ludwig Fischl junior aus Viechtach
Erich Bauer, Alois Fuggenthaler und Nicole König aus Zwiesel
Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.
Dienstleistungen
Unterlagen
Formulare
Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts
Auf Antrag wird Unionsbürgern ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigt, wenn sie sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben.
Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine elektronische Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern erteilt, die fünf Jahre gültig sein soll.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
gültiger Reisepass
ein biometrisches Passbild
Bescheinigung über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem Unionsbürger
Bescheinigung des Unionsbürgers, von dem das Freizügigkeitsrecht abgeleitet wird, über dessen Aufenthaltsrecht
bei Verwandten in absteigender und aufsteigender Linie die urkundlichen Nachweise über die in den §§ 3 und 4 FreizügG/EU genannten Voraussetzungen
Welche Kosten entstehen
28,80 Euro
Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 24 Jahre alt sind 22,80 Euro
Den daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird auf Antrag innerhalb von sechs Monaten eine elektronische Daueraufenthaltskarte ausgestellt.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
ein gültiger Reisepass (die elektronische Daueraufenthaltskarte ist nur so lange gültig wie die Passgültigkeit)
ein biometrisches Passbild
Nachweise, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und ausreichender Krankenversicherungsschutz vorliegt
Welche Kosten entstehen
28,80 Euro
Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt sind 22,80 Euro
Staatsangehörige der Schweiz sind nach Maßgabe des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Soweit in dem Abkommen vorgesehen ist, dass das Aufenthaltsrecht durch eine Aufenthaltserlaubnis bescheinigt wird, wird diese von Amts wegen in Papierform ausgestellt.
Auf Antrag wird die Aufenthaltserlaubnis als Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium gemäß dem Aufenthaltsgesetz erteilt.
Welche Unterlagen sind mitzubringen
eine Kopie vom gültigen Reisepass oder Personalausweis
ein biometrisches Passfoto
den Nachweis, dass der Lebensunterhalt gesichert ist (z. B. Arbeitgeberbescheinigung, Gewerbeanmeldung, Gaststättenerlaubnis)
den Nachweis, dass ausreichender Krankenversicherugsschutz vorliegt
Welche Kosten entstehen
von Amts wegen in Papierform 8 Euro
auf Antrag als Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium 28,80 Euro bzw. 22,80 Euro, wenn der Antragsteller noch keine 24 Jahre alt ist
Hinweis: Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Der Austritt hat Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht britischer Staatsangehöriger und deren Familienangehöriger in Deutschland. Auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat erhalten Sie weitergehende Informationen:
Aufenthaltstitel Ab 01. September 2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel (eAufenthaltstitel) mit zertifiziertem Chip eingeführt. Mit Einführung des eAufenthaltstitel im Kreditkartenformat wurden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird auf Antrag ausgestellt, welcher im Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde erhältlich ist. Die Beantragung einiger Aufenthaltstitel ist auch online möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.
Verpflichtungserklärung In bestimmten Fällen ist für die Einreise und den Aufenthalt einer Person eine Verpflichtungserklärung notwendig. Das heißt, dass sich eine dritte Person verpflichtet, für alle aufgrund des Aufenthalts des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen. Die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung erfolgt in der Ausländerbehörde, wobei u. a. die Bonität des Verpflichtungsgebers geprüft wird und dessen Unterschrift beglaubigt wird. Die Verpflichtungserklärung sollte bei Vorlage in der Auslandsvertretung bzw. bei Visumerteilung grundsätzlich nicht älter als 6 Monate sein, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungsgebers geändert haben können.
Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheins kann nur erfolgen, wenn der
Antrag persönlich beim Landratsamt gestellt wird. Hierzu ist ein Termin bei der
Jagdbehörde am Landratsamt zu vereinbaren. Ein Termin kann jederzeit online
über die Internetseite unter Online-Terminvergabe gebucht werden.
Zum Termin mitzubringen sind ein ausgefüllter Antrag, der bisherige
Jagdschein, ein Versicherungsnachweis für die gesamte Dauer der Verlängerung
sowie ein Lichtbild im Falle einer Ersterteilung.
Als Vorbereitungsmaßnahme auf die Folgen von Katastrophen ist beim Landkreis Regen, Sachgebiet 31, ein allgemeiner Katastrophenschutzplan (K-Plan) erstellt. Der K-Plan wird ständig den aktuellen Erfordernissen angepasst und enthält Informationen, die dazu benötigt werden, um mit den Führungs- / Hilfs- / Einsatzkräften der verschiedenen Fachstellen, Behörden, Hilfsorganisationen, aber auch wichtigen örtlichen und überörtlichen Einrichtungen und Spezialgeräten die Katastrophe möglichst schnell zu bewältigen.
Dem Landratsamt Regen obliegt im Katastrophenfall (K-Fall) die Leitung aller an der Gefahrenabwehr beteiligten Einsatz- und Hilfskräfte. Hierzu hat der Landkreis alle organisatorischen Vorbereitungen getroffen, um die erforderlichen Führungskräfte rasch alarmieren und in die Einsatzleitung einbinden zu können.