Allgemeines

Feiertagsgesetz

Nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage dürfen keine öffentlich bemerkbaren Arbeiten ausgeführt werden, durch die die Feiertagsruhe beeinträchtigt werden kann. Während der Hauptgottesdienste sind störende Handlungen in der Nähe von Kirchen verboten. An „stillen Tagen“ sind Unterhaltungsveranstaltungen nur eingeschränkt erlaubt oder sogar ganz verboten.

 

Dienstleistungen
Ansprechpartner

Auskünfte Feiertagsgesetz
Herr Berndl

Anzeigen / Bußgeldverfahren FTG
Herr Berndl

Öffentliche Vergnügungen
Herr Berndl

Sperrzeiten / Sperrzeitenverkürzungen
Herr Bachhuber

Bayern Portal

Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

 

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Landesstraf- und Verordnungsgesetz

 

Dienstleistungen
Formulare, Merkblätter, Links
Ansprechpartner

Brandverhütung / VVB

Herr Köppl

Motorsportliche Veranstaltungen
Bayern Portal

Motorsportliche Veranstaltungen; Erlaubnis

Herr Berndl

Kampfhundeverordnung
Bayern Portal

Hunde; Maulkorbzwang und Anleinpflicht
Hunde; Erlaubnis zum Halten von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

Herr Berndl

Sicherheitsrecht / Anordnungen

Herr Berndl

Sicherheitsrecht / Widerspruchsverfahren

Herr Berndl

 

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Kaminkehrerwesen

 

Dienstleistungen
Formblätter, Merkblätter, Links

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/Aufsicht

Kehrgebühren / Bescheide

Kehrverpflichtung

Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung

Kehrbezirke Landkreis

Gesamtübersicht der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit Kehrbezirken
Kehrbezirke im Landkreis Regen
Kaminkehrerwesen – Schornsteinfegerregister

Überprüfung Kehrbücher

Links im Internet

Kaminkehrerwesen – Kaminkehrer – Innung

 

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Sprengstoffrecht

29. Januar 2016

 

Dienstleistungen
Formulare, Merkblätter, Links

Sprengstofferlaubnis / Ausstellung / Verlängerung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprenstoffgesetz
Bedürfnisnachweis-Schützenbescheinigung des BSB
Erklärung zum Verbleib des Pulvers
Schützenbescheinigung als Bedürfnisnachweis des Erlaubnisinhabers
Merkblatt zur Lagerung von Pulver

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV

Pyrotechnische Gegenstände / Feuerwerke
Bayern Portal

Feuerwerk; Anzeige oder Genehmigung des Abbrennens

Explosionsgefährliche Stoffe

Sprengstofflagerung / Kontrolle

Sprengmeldungen durch GAA

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Waffenrecht

 

Dienstleistungen
Formulare, Merkblätter, Links

Waffenrechtliche Ausnahmegenehmigungen

Antragsmuster auf Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis

Schießstätten / Schießleiter

Waffenrecht – Antrag auf eine Erlaubnis für eine Schießstätte
Waffenrecht – Meldung von Schießleitern

Schießen mit Schusswaffen
Bayern Portal

Waffenrecht – Prüfung von Böller, Vorderladerwaffen und Wiederlader

Waffenbesitzkarte / -schein – Verlustanzeige

Verlustmeldung

Munitionserwerb

Waffenrecht – Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb

Waffenhandel

Waffenrecht – Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel

Europäischer Feuerwaffenpass

Waffenrecht – Antrag auf einen Europäischen Feuerwaffenpass

Einfuhr und Ausfuhr von Schusswaffen/Munition

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen in die BRD/aus der BRD

Waffenrecht – Aktuell / OWiG

Waffenrecht – Aktuelle Änderungen im Waffenrecht 2020
Waffenrecht – Aktuelle Änderungen und …

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Kreiskrankenhäuser

18. Januar 2016

Der Landkreis Regen hat bis Ende 2000 die beiden Kreiskrankenhäuser in Viechtach und Zwiesel als Regiebetrieb geführt (Art. 51 Abs.3 Nr.1 LkrO und Art. 25 Abs.1 Ziff.1 BayKrG).

Am 28.07.1999 beschloss der Kreistag des Landkreises Regen, die Krankenhäuser ab 01.01.2001 in der Rechtsform eines selbständigen Kommunalunternehmens (SKU) zu führen.

Arberlandkliniken Zwiesel – Viechtach

Arberlandklinik Viechtach
Karl-Gareis-Str. 31, 94234 Viechtach,
Tel. 09942 200, Fax 09942 20-159
E-Mail:info-v@arberlandkliniken.de
Internet: www.arberlandkliniken.de

Arberlandklinik Zwiesel
Arberlandstr. 1, 94227 Zwiesel
Tel. 09922 990, Fax 09922 99321
E-Mail: info-z@arberlandkliniken.de
Internet: www.arberlandkliniken.de

 

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Verwaltung der Kreisstraßen im Landkreis Regen

14. Januar 2016

Der Landkreis baut und unterhält die Kreisstraßen innerhalb seines Gebietes. Der Landkreis kann die Verwaltung der Kreisstraßen gemäß Art. 59 BayStrWG den Staatlichen Bauämtern übertragen. Mit der Verwaltung der Kreisstraßen hat der Landkreis Regen das Staatl. Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf beauftragt (Kooperationsvereinbarung).

Adresse:
Staatl. Bauamt Passau
Servicestelle Deggendorf
Bräugasse 13, 94469 Deggendorf
Tel. 0991/386-0
Fax 0991/386-199
email: poststelle@stbapa.bayern.de
Inernet: www.stbapa.bayern.de

Straßenmeistereien im Landkreis Regen

Straßenmeisterstelle Viechtach
Oberschlatzendorf 1, 94234 Viechtach
Tel. 09942/90505-0, Fax. 09942/90505-27
email: SM-Vit@stbapa.bayern.de

Straßenmeisterei Zwiesel
Am Talübergang 1, 94227 Zwiesel
Tel. 09922/50090-00
Fax: 09922/802575
Email: sm-zwie@stbapa.bayern.de

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Kreisumlage, Bezirksumlage

12. Januar 2016

1. Kreisumlage (Art. 18 FAG):
Die Landkreise legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisangehörigen Gemeinden um.

Die Kreisumlage wird bemessen in Vomhundersätzen (Hebesatz) aus der Umlagegrundlage (= Steuerkraftzahlen + 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des vorangegangenen Haushaltsjahres). Als Steuerkraftzahl wird angesetzt das Istaufkommen der Gemeinden aus Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil und Umsatzsteuerbeteiligung (Art. 4 FAG). Den Hebesatz legt der Kreistag jährlich in der Haushaltssatzung fest.

2. Bezirksumlage (Art. 21 FAG):
Die Bezirke legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die Landkreise und kreisfreien Gemeinden um. Die Berechnung erfolgt – wie bei der …

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