14. Dezember 2015
Wir alle können durch eine Krankheit, einen Unfall oder im Alter in eine Lage kommen, in der wir für uns selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
Wissen Sie, wer für Sie handelt, wenn Sie das selbst nicht mehr können?
Bedenken Sie, dass auch Ehegatten, Eltern oder Kinder eine Vollmacht brauchen oder als gesetzliche Vertreter bestellt werden müssen, um für volljährige Personen etwas verbindlich regeln zu dürfen! Sie können schon heute dafür sorgen, dass dann eine Person Ihres Vertrauens Ihre Wünsche und Vorstellungen für Sie geltend machen kann.
Wir bieten Ihnen hier Formulare für eine Vollmacht, für eine Betreuungsverfügung und für eine Patientenverfügung an …
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