Allgemeines

Asylbewerber

8. Dezember 2015

Leistungen nach dem Asybewerberleistungsgesetz :

Wer hat Anspruch auf diese Hilfen?
Leistungsberechtigt sind beispielsweise Ausländer, die nach Deutschland eingereist sind und sich im Asylverfahren (Entscheidung über den Asylantrag) befinden. Daneben haben Ausländer, die im Asylverfahren als Asylberechtigte abgelehnt wurden, aber weiterhin in Deutschland bleiben können, da ein Ausreisehindernis besteht, ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz.

Was für Leistungen werden gewährt? Sichergestellt werden Unterkunft, Heizung, Ernährung und Bekleidung, einschließlich Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts, Gesundheits- und Körperpflegemittel. Diese Hilfen werden grundsätzlich als Sachleistung gewährt. Dazu gibt es ein monatliches Taschengeld. Bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt werden die notwendigen Kosten getragen.

Gesetzliche Grundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Hinweisblatt …

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Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

3. Dezember 2015

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.

Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

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Pflegeeltern: Partner des Jugendamtes

Die MitarbeiterInnen des Kreisjugendamtes stehen den Pflegefamilien in unterstützender und beratender Funktion zur Seite:

Wir informieren Sie in einem Gespräch über die Einzelheiten und lernen bei einem Hausbesuch Ihre Familie und Ihr häusliches Umfeld kennen.
Wir vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie.
Wir bieten Seminare zur Vorbereitung auf das Leben als Pflegefamilie an.
Auch bieten wir die Möglichkeit an, andere Pflegeeltern kennenzulernen.
In einer Pflegeelterngruppe finden Erfahrungsaustausch und fachliche Vorträge statt.
Für Ihr Engagement erhalten Sie ein monatliches Pflegegeld. Wir suchen für ein Kind eine passende Pflegefamilie. Rufen Sie uns an.

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Pflegeeltern sein: eine schwierige Aufgabe

Pflegekinder kommen oft aus problematischen Familienverhältnissen und bringen ihre eigenen Probleme mit. Diese können sich in Ängsten und Unsicherheiten äußern und in vielen Reaktionen, die auf den ersten Blick unverständlich erscheinen.

Als Pflegeeltern müssen Sie in der Lage sein, auf die spezielle Problematik der Kinder einzugehen. Dabei werden Sie vom Kreisjugendamt durch Beratung unterstützt. Aus Erfahrung wissen wir, dass es oft nicht ausreicht, Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen in eine intakte, liebevolle Familie zu geben. Diese Kinder brauchen Erwachsene, die um die Auswirkungen von Vernachlässigungen und Misshandlungen wissen und Hilfestellung geben können, um das Erlebte zu verarbeiten. Diese Kinder sind darauf angewiesen, …

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Kinder suchen Pflegeeltern

weil

es in ihren eigenen Familien Probleme gibt
die eigenen Eltern nicht in der Lage sind, für die Pflege und die Erziehung zu sorgen (Krankheit, Berufstätigkeit, Überforderung)
sie vernachlässigt, misshandelt und missbraucht worden sind
sie ein Zuhause brauchen, die

Freude am Zusammenleben mit Kinder haben
es sich vorstellen können mit der Herkunftsfamilie zum Wohle des Kindes zusammenzuarbeiten
Zeit für Kinder haben und ihnen Zuneigung und Aufmerksamkeit entgegenbringen können
an den Problemen der Kinder Anteil nehmen
bereit sind mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten
sich der Tatsache bewusst sind, dass das Kind wieder in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann, ein „Kind auf Zeit“ sein …

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Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindergarten, -hort) – § 22 SGB VIII

30. November 2015

Kinder sollen in Tageseinrichtungen gefördert werden. Für den Besuch werden Gebühren erhoben. Wenn das Familieneinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht, übernimmt das Kreisjugendamt die Kindergarten- bzw. Kinderhortgebühren (jeweils Grundgebühren) ganz oder teilweise.

Zum Einkommen zählen unter anderem auch Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Leistungen des Arbeitsamtes und Krankengeld.

Welche Unterlagen und Nachweise vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte dem Antrag.
Eine Beteiligung an den Kosten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Einkommen, Belastungen, Anzahl der Familienmitglieder bzw. der unterhaltsberechtigten Personen.

Sprechtage „Geldleistungen für Familien“ im Landkreis Regen – Termine und weitere Informationen
Experten unseres Familiennetzwerkes Arberland geben Ihnen unkompliziert Auskünfte und helfen bei der Antragstellung zu: Kindergeld, …

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Wirtschaftliche Jugendhilfe

 

Regelung der finanziellen Angelegenheiten, (u.a. Berechnung eines evtl. zu leistenden Kostenbeitrages, Anmeldung von Erstattungsansprüchen)
Klärung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit,
Entscheidung über die Gewährung der Jugendhilfe bei…….

Aufgaben

Jugendsozialarbeit – § 13 SGB VIII
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (z.B. Familienerholung) – § 16 SGB VIII
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder – § 19 SGB VIII
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen – § 20 SGB VIII
Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht – § 21 SGV BIII
Hilfen zur Erziehung – §§ 27ff. SGB VIII
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – …

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Vormundschaften und Pflegschaften

Vormundschaft:
Das Jugendamt wird Vormund eines Minderjährigen (Kind bzw. Jugendlicher unter 18) wenn dieser nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung berechtigt sind.

Das Jugendamt wird Vormund eines Minderjährigen

kraft Gesetzes (gesetzlicher Amtsvormund),
– wenn dessen Mutter noch minderjährig und ledig ist.
– wenn die elterliche Sorge ruht, weil in die Adoption eingewilligt wurde.
aufgrund Bestellung durch das Vormundschaftsgericht (bestellter Amtsvormund), insbesondere in den folgenden Fällen,
– wenn die elterliche Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls (z.B. Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung) entzogen wurde
– wenn der sorgeberechtigte Elternteil oder beide sorgeberechtigten …

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Unterhaltsvorschuss

Für Kinder, die noch nicht 12 Jahre alt sind und bei einem alleinerziehenden Elternteil (ledig, geschieden, getrennt lebend, verwitwet) leben, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragt werden, wenn der andere Elternteil keinen bzw. keinen ausreichenden Unterhalt zahlt. Die ausbezahlten Unterhaltsvorschussleistungen werden nach Möglichkeit vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert.
Unterhaltsvorschuss wird längstens für 72 Monate gewährt.

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Unterhaltsansprüche / Beistandschaft

27. November 2015

Unterhalt für Minderjährige
Das Jugendamt berät und unterstützt einen Elternteil, d. h. die Mutter oder den Vater, der allein für ein Kind oder einen Jugendlichen (Minderjährigen) zu sorgen hat oder tatsächlich sorgt, bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Minderjährigen. Anspruch auf Beratung und Unterstützung hat demnach u. a. ein Elternteil, der – nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet ist, – vom anderen Elternteil getrennt lebt, – vom anderen Elternteil geschieden ist, wenn er mit dem Minderjährigen, nicht aber auch mit dem anderen Elternteil einen gemeinsamen Haushalt führt. Die Beratung und Unterstützung des Elternteil erfolgt, indem das Jugendamt z.B. die …

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Jugendhilfeplanung

26. November 2015

Der Landkreis Regen ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe und trägt hierfür die Gesamt- und Planungsverantwortung nach § 79 KJHG. Im Rahmen dieser Verantwortlichkeit betreibt der Landkreis Regen die Jugendhilfeplanung nach § 80 KJHG. Es soll der Bestand an Einrichtungen und Diensten ermittelt, der Bedarf festgestellt und zur Befriedigung notwendige Vorhaben geplant werden. Im Landkreis Regen gliedert sich die Jugendhilfeplanung folgendermaßen: Bevölkerungsprognose und Sozialraumanalyse (Datengrundlagen) Teilplan Jugendarbeit Teilplan Kindertagesbetreuung Teilplan Förderung und Hilfen.

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Trennung, Scheidung, Familiengerichtsverfahren, Elterliche Sorge, Umgangsrecht

 

ELTERN BLEIBEN ELTERN

Trennung und Scheidung bedeutet für viele Familien eine Veränderung der gesamten Lebenssituation mit heftigen Gefühlen der Trauer und Verletzung, von Wut, Enttäuschung und Schuld. Kinder leiden besonders unter anhaltenden Streitigkeiten ihrer Eltern. Sie haben Angst, einen Elternteil für immer zu verlieren und fühlen sich häufig für die Konflikte ihrer Eltern verantwortlich. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und anderen wichtigen Bezugspersonen.

Die Eltern haben ein Recht auf Kontakt mit ihren Kindern und sind dazu verpflichtet, diesen herzustellen und aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus sollen Eltern den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil fördern.

Unsere Aufgabe ist es…..

Eltern und …

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Beratung und Unterstützung bei der Erziehung von Kindern

Eine gelingende Erziehung von Kindern ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und nicht allein in einem Kind oder der Familie begründet. Nehmen Eltern Beratung und Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder in Anspruch, ist dies kein Zeichen von „Versagen“ oder „Schwäche“, sondern zeugt vielmehr von Verantwortungsbereitschaft und Stärke der Eltern. Seien es – Erziehungsfragen oder Erziehungsschwierigkeiten von Eltern und anderen Personensorgeberechtigten bzw. – Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen so zeigt unsere Erfahrung.

Eine rechtzeitige und fachlich fundierte Beratung ist ein wesentlicher Schritt, um schwierige Lebenssituationen zu bewältigen. Im Kreisjugendamt Regen stehen Ihnen hierzu als Ansprechpartner …

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Pflegeeltern

Kinder Brauchen (Pflege-)Eltern – Haben Sie Interesse?
 

[caption id="attachment_54506" align="alignleft" width="300"] Eltern wandern mit Kinder am Flusswanderweg. Foto: © Adobe Stock/Monkey Business[/caption]

Nicht jedes Kind, nicht jeder Jugendliche in unserer Region hat das Glück, ausschließlich in seiner Herkunftsfamilie aufzuwachsen.

Um diesen Kindern trotzdem ein familiäres Umfeld zu ermöglichen, suchen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes Regen geeignete Pflegepersonen und Pflegefamilien.

 

Sind Sie bereit?

Kindern vorübergehend oder auf Dauer ein Zuhause zu geben?
Mit dem Kreisjugendamt Regen zusammenzuarbeiten?

Haben Sie?

Freude am Zusammenleben mit Kindern?
Ausreichend Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen?
Verständnis für andere Lebensentwürfe und Akzeptanz für die leiblichen Eltern?
Einen sicheren familiären und finanziellen Rahmen …

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Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Maßnahme der Jugendhilfe. Die Ziele in der Arbeit mit den Familien beziehen sich auf:

die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
die Förderung der Kinder
die Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
die Unterstützung in Krisen- und Überforderungssituationen
die Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
den Aufbau und die Verbesserung von Beziehungen im sozialen Umfeld der Familie

Es hat sich erwiesen, dass sozialpädagogische Familienhilfe besonders in Familien, in denen eine Trennung stattgefunden hat, eine gute Unterstützungsmöglichkeit für den alleinerziehenden Elternteil darstellt. Durch diese Hilfe können unter Umständen familiäre Verhältnisse so mitgestaltet werden, dass eine Herausnahme von …

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