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Informationen für Kontaktpersonen

Informationen für Kontaktpersonen

Wer Kontakt zu einer Person hatte, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist, hat möglicherweise ein hohes Ansteckungsrisiko – abhängig davon, wie eng und wie lang der Kontakt war und unter welchen Bedingungen er stattfand. Nicht immer muss ein Kontakt zu einer Infektion führen, doch von der derzeit vorherrschenden Omikron-Variante des Virus ist bekannt, dass sie besonders leicht übertragen wird. Infizierte Personen sollten ihre Kontaktpersonen daher informieren, sobald sie von ihrem positiven Testergebnis erfahren.

Was soll ich tun, wenn ich Kontakt zu einem Infizierten hatte?

Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, …

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Verhaltensempfehlungen für nicht quarantänepflichtige Kontaktpersonen

Was soll ich tun, wenn ich Kontakt zu einem Infizierten hatte und nicht in Quarantäne muss?
Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte Folgendes beachten:

Kontakt zu anderen Personen einschränken, vor allem zu Risikopersonen, die gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken.
AHA+L-Formel beachten: Abstand wahren, Hygieneregeln berücksichtigen, im Alltag Maske tragen (höchste Sicherheit bietet eine FFP2-Maske!) und lüften.
Regelmäßig testen: Selbsttests durchführen, kostenlose Bürgertestungen in Teststellen oder im Rahmen von Testmöglichkeiten in Betrieben. Wer eine Warnung der Corona WarnApp erhält, kann mit dieser auch eine kostenlose PCR-Testung in Anspruch nehmen. Die …

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Informationen für positiv getestete Personen

Begriffserklärung:

Positiv getestete Personen sind Personen die im Nukleinsäuretest (PCR) positiv getestet sind oder im Antigenschnelltest (durch hierfür geschultes/medizinisches Personal durchgeführt oder überwacht) positiv getestet sind (Erregernachweis von SARS-CoV-2).

Schutzmaßnahmen

Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses an die Maskenpflicht halten sowie an die Betretungs- und Tätigkeitsverbote.
Sollten Symptome bestehen, wenden Sie sich bitte an einen Arzt, damit Ihnen ggf. die Arbeitsunfähigkeit für die Dauer der Erkrankung bescheinigt werden kann. Vor Praxisbesuchen ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich!
Für positiv getestete Personen gilt außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske (Ausnahmen sh. AV Corona-Schutzmaßnahmen …

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