Allgemein

Visum und beschleunigtes Fachkräfteverfahren

7. Juli 2023

Visum
Das Visum ist ein Aufenthaltstitel für die Durchreise, kurzfristige oder längerfristige Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland. Visumpflichtige ausländische Staatsangehörige müssen grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland ein Visum für die Einreise beantragen.
In bestimmten Fällen wird die Ausländerbehörde im Visumverfahren beteiligt.

Links:

Visumpflicht

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 kann im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU verkürzt werden.
Ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren kann von Unternehmen mit entsprechender Vollmacht der ausländischen Fachkraft beantragt werden, sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt oder die Einreise zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation erfolgen soll.
Die …

weiterlesen

Personenstandsrecht und Standesamtsaufsicht

30. Juni 2023

Personenstandsrecht, Standesamtsaufsicht

Standesamtwesen

Aufsicht über die Standesämter
Vorbeglaubigungen von Urkunden für den Gebrauch im Ausland

Informationen im BayernPortal

Dokumente und Unterschriften; Amtliche Beglaubigung durch die Gemeinde

Pass-, Personalausweis- und Melderecht

Beratung der Gemeinden in pass-, ausweis- und melderechtlichen Fragen
Ordnungswidrigkeiten

Informationen im BayernPortal

Pass-, Personalausweis- und Melderecht; Beratung der Gemeinden

[adress_card id="Raith Christian" title="Ihr Ansprechpartner"] weiterlesen

Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund – § 127 TKG

9. Juni 2023

Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund (§ 127 TKG)

Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar.

Die Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationsleitungen wird eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz …

weiterlesen