Krankenkraftwagen sind Spezialfahrzeuge, die für den Rettungsdienst und die Kranken- und Verletztenbeförderung bestimmt und geeignet sind. Sie werden unterschieden in Rettungswagen und Krankentransportwagen. Rettungswagen sind dazu bestimmt, die Transportfähigkeit von Notfallpatienten herzustellen und während der Beförderung aufrecht zu erhalten. Krankentransportwagen sind grundsätzlich zur Beförderung von Nicht-Notfall-Patienten bestimmt.
Zur Durchführung von sog. Behinderten-Fahrdiensten ist die Erteilung eines Mietwagenscheins, beschränkt auf den Behindertentransport, notwendig. Bei diesen Transporten werden Personen, die während der Fahrt keiner ärztlichen Betreuung bedürfen, befördert. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre; mit einer Ausnahmegenehmigung können aber schon 19-Jährige solche Behinderten-Fahrten durchführen
Sie erreichen uns unter dieser Adresse:
Anschrift Landratsamt Regen
Poschetsrieder Str. 16
94209 Regen
Telefon (0 99 21) 6 01-0
Fax (0 99 21) 6 01-1 00
E-Mail poststelle@lra.landkreis-regen.de
Öffnungszeiten Mo.bis Fr. von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Di. von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Do. von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Montag und Mittwoch Nachmittag geschlossen!
Welche Unterlagen sind mitzubringen
Ersterteilung:
Reisepass oder Personalausweis
Scheckkartenführerschein
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners (Anlage 6 Nr. 2 FeV)
Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung
Medizinische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (Analge 5 Nr. 2 FeV).
Führungszeugnis der Belegart O (bei der Gemeinde zu beantragen)
Verlängerung:
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners (Anlage 6 Nr. 2 FeV)
Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung
Führungszeugnis der Belegart O (bei der Gemeinde zu beantragen)
Ab dem sechzigsten Lebensjahr ist zusätzlich medizinische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (Anlage 5 Nr. 2 FeV).
Welche Kosten entstehen
EUR 37,50 Ersterteilung
EUR 32,90 Verlängerung
Besonderheiten
Bei Krankenkraftwagen ist der Nachweis erforderlich, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens einem Jahr in Besitz ist oder innerhalb der letzten 5 Jahre in Besitz war.
Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
Öffentlicher Linienverkehr; Genehmigungen und Ausnahmen