Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 01.02.2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Weitere Informationen auf www.germany4ukraine.de
Flüchtlinge können sofort finanzielle Unterstützung erhalten. Hier kann der Antrag downgeloaded werden:
Antrag Ukraine-Flüchtlinge
Antrag Ukraine-Flüchtlinge auf ukrainisch
Mietvereinbarung
Fragen und Antworten zur Ukraine-Hilfe im Landkreis Regen
Ukraine-Hilfe: FAQs – Landkreis Regen (landkreis-regen.de)
Aktuelle Information: Versicherungsschutz für Engagierte:
Versicherungsschutz für Engagierte
Hilfe in der Ukraine-Krise: Informationen des Freistaats Bayern
Hilfen in der Ukrainekrise – Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)
Informationen für ankommende Kriegsflüchtlinge des Bundesinnenministeriums, auch in …
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