Allgemein

Ukraine-Hilfe: FAQs

 Die wichtigsten Fragen rund um die Ukraine-Hilfe werden hier beantwortet.

Grundsätzliche Regelungen: Einreise, Anmeldung, Wohnortwahl
[su_spoiler title="Müssen sich die Flüchtlinge anmelden, brauchen Sie in Visum?" icon="arrow"]
Zunächst können Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine sich für 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten. Sie müssen sich nirgendwo anmelden. Sollten sie aber finanzielle Unterstützung, medizinische Behandlungen oder andere Hilfsleistungen benötigen oder länger als 90 Tage bleiben wollen, dann müssen sie sich beim Landratsamt Regen anmelden. Hier wird dann die Möglichkeit zur Erteilung eines Aufenthaltstitels geprüft.
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[su_spoiler title="Müssen aus der Ukraine geflüchtete Menschen Asyl beantragen?" icon="arrow"]
Nein, für sie gilt: Wer vor Krieg flieht, hat in der EU ...

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Ukraine-Krise: Informationen für Helfer und Hilfesuchende

Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 01.02.2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Weitere Informationen auf www.germany4ukraine.de

Flüchtlinge können sofort finanzielle Unterstützung erhalten. Hier kann der Antrag downgeloaded werden:

Antrag Ukraine-Flüchtlinge
Antrag Ukraine-Flüchtlinge auf ukrainisch
Mietvereinbarung

Fragen und Antworten zur Ukraine-Hilfe im Landkreis Regen

Ukraine-Hilfe: FAQs – Landkreis Regen (landkreis-regen.de)

Aktuelle Information: Versicherungsschutz für Engagierte:

Versicherungsschutz für Engagierte

Hilfe in der Ukraine-Krise: Informationen des Freistaats Bayern

Hilfen in der Ukrainekrise – Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)

Informationen für ankommende Kriegsflüchtlinge des Bundesinnenministeriums, auch in …

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