Allgemein

Befahren des Schwarzen Regens

22. Juni 2016

Private Bootsfahrer mit eigenem Boot

[dan_schw_regen_private_may2023]
Geltungsbereich der Verordnung mit Übersicht der Regelungen:
Benennung: “Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren u. Betreten) am Schwarzen Regen vom 02.05.2011 zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.04.2023 (Bootsverordnung – Lesefassung)“
Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs im Bereich des sog. „Bärnloch“ vom 24.07.2007
Verordnung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs im Bereich Nagerlbrücke vom 17.04.2025

Hinweis:
Hochwasserrisiken sind nicht berücksichtigt! Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.
Gewerbliche Bootsverleiher – Befahren der Teilstrecke A gem. Schifffahrtsgenehmigung

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Antrag auf Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung nach Art. 28 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 BayWG zur gewerblichen Kanuvermietung am Schwarzen …

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Fachberatung und Koordination von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) durch die Kommunale Jugendarbeit Regen

1. Februar 2012

Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass soziale Herkunft junger Menschen nicht über deren Zukunft entscheiden darf. Deshalb ist von größter Bedeutung, dass sozial benachteiligte junge Menschen frühzeitig unterstützt werden.
Gemäß § 13 SGB VIII sollen jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

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