Informationen zur fachlichen Eignung:
Der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein (Sach- und Fachkundigkeit).
Dies kann nachgewiesen werden durch:
eine Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis,
Eine mindestens 5-jährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder in Speditionsunternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben. Ein dies entsprechend bestätigendes Schreiben erhalten Sie in der Regel bei der IHK,
eine abgeschlossene Ausbildung zum Speditionskaufmann; in diesem Fall ist ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorzulegen
Wenn Sie den Nachweis der fachlichen Eignung noch nicht führen können, wenden Sie sich vor Antragstellung an die Industrie- und Handelskammer in Passau, Herr Bredemeier, Tel. 0851/507246.
Falls nicht die sachkundige Person selber der Inhaber des Unternehmens ist, sind noch zusätzliche Unterlagen vorzulegen.
Finanzelle Leistungsfähigkeit:
Die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit sind von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer auszustellen.
Die finanzelle Leistungsfähigkeit wird nachgewiesen durch die Eigenkapitalbescheinigung (betrifft das Geschäftsvermögen) und ggf. die Zusatzbescheinigung (betrifft das Privatvermögen), sofern das Geschäftsvermögen nicht ausreichend ist.
Der Nachweis der Leistungsfähigkeit ist für jedes zum Einsatz vorgesehene Fahrzeug zu erbringen (entsprechende Vordrucke erhalten Sie mit dem Antrag).
Für das erste Fahrzeug ist Eigenkapital in Höhe von 9.000,00 EUR, für jedes weitere Fahrzeug ein Betrag von 5.000,00EUR nachzuweisen.
Wichtig: Anhänger oder Auflieger gelten als Fahrzeug! Der Nachweis ist auch bei ausschließlichem Einsatz von Mietfahrzeugen zu führen!
Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als 3 Monate sein.
Fahrzeugliste:
Aufstellung der Fahrzeuge (alle Fahrzeuge des Betriebes)
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