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Pflegeeltern

Kinder Brauchen (Pflege-)Eltern – Haben Sie Interesse?

 

Eltern wandern mit Kinder am Flusswanderweg. Foto: © Adobe Stock/Monkey Business

Eltern wandern mit Kinder am Flusswanderweg. Foto: © Adobe Stock/Monkey Business

Nicht jedes Kind, nicht jeder Jugendliche in unserer Region hat das Glück, ausschließlich in seiner Herkunftsfamilie aufzuwachsen.

Um diesen Kindern trotzdem ein familiäres Umfeld zu ermöglichen, suchen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes Regen geeignete Pflegepersonen und Pflegefamilien.

 

Sind Sie bereit?

  • Kindern vorübergehend oder auf Dauer ein Zuhause zu geben?
  • Mit dem Kreisjugendamt Regen zusammenzuarbeiten?

Haben Sie?

  • Freude am Zusammenleben mit Kindern?
  • Ausreichend Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen?
  • Verständnis für andere Lebensentwürfe und Akzeptanz für die leiblichen Eltern?
  • Einen sicheren familiären und finanziellen Rahmen sowie genügend Platz?
Eltern heben Kind auf der Wiese spielend in die Luft. Foto: © Adobe Stock/candy1812

Eltern heben Kind auf der Wiese spielend in die Luft. Foto: © Adobe Stock/candy1812

Über die Voraussetzungen, die verschiedenen Formen der Pflege, das Bewerbungsverfahren sowie die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderfachdienstes am Kreisjugendamt Regen gerne unverbindlich.

 

 

Wir bieten

  • Beratung und fachliche Begleitung durch den Pflegekinderdienst Regen
  • Die Möglichkeit, an Fortbildungen des Pflegekinderfachdienstes Regen teilzunehmen
  • Austausch mit anderen Pflegeeltern
  • Pflegegeldleistungen

 

  • Wochen-/Vollzeitpflege
    Die Wochen-/Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung, bei der Kinder und Jugendliche zeitlich befristet oder auf Dauer in einer anderen als der Herkunftsfamilie leben, da andernfalls eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Dabei sollen ggf. die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie so verbessert werden, dass eine Rückführung des Kindes oder des Jugendlichen möglich ist. Je nach Alter des Kindes erhalten Pflegeeltern für die Betreuung eines Kindes in Vollzeitpflege ein monatliches Pflegegeld. Bei der Wochenpflege reduzieren sich die Pflegesätze anteilig, je nachdem, ob ein Kind fünf oder sechs Tage betreut wird.

 

  • Bereitschaftspflege
    Es kommt immer wieder vor, dass Kinder kurzfristig nicht mehr von ihren Eltern erzogen werden können, weil diese z.B. erkrankt sind und sich sonst niemand findet, der die Kinder betreuen kann. Hier kann die Bereitschaftspflege ein geeignetes Angebot der Jugendhilfe sein. Im Landkreis Regen stehen Familien zur Verfügung, die bereit sind, ein Kind oder einen Jugendlichen aufzunehmen.

Infoflyer zum Download

Meldung vom: 11.01.2022

Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Maßnahme der Jugendhilfe. Die Ziele in der Arbeit mit den Familien beziehen sich auf:

  • die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
  • die Förderung der Kinder
  • die Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • die Unterstützung in Krisen- und Überforderungssituationen
  • die Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
  • den Aufbau und die Verbesserung von Beziehungen im sozialen Umfeld der Familie

Es hat sich erwiesen, dass sozialpädagogische Familienhilfe besonders in Familien, in denen eine Trennung stattgefunden hat, eine gute Unterstützungsmöglichkeit für den alleinerziehenden Elternteil darstellt. Durch diese Hilfe können unter Umständen familiäre Verhältnisse so mitgestaltet werden, dass eine Herausnahme von Kindern aus der Familie vermieden werden kann, bzw. die Rückführung von Kindern in die Familie aus einem Heim möglich wird. Sozialpädagogische Familienhilfe setzt jedoch die Bereitschaft der Eltern zur Zusammenarbeit sowie eine gewisse Einsichts- und Lernfähigkeit der Eltern voraus.

Meldung vom: 01.03.2018

Adoption

Eine Adoption, d.h. eine Annahme als Kind, erfolgt nur dann, wenn sie dem Wohl eines Kindes dient und zwischen den annehmenden Personen und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Mit der Adoption erlöschen alle bis dahin bestehenden Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu seinen bisherigen Verwandten sowie der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.

Das Kind erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes. Aufgrund dieses Umstandes bedarf ein Adoptionsverfahren einer sowohl rechtlich als auch pädagogisch fachlich fundierten, intensiven und vertrauensvollen Begleitung der „abgebenden“ Mutter/Eltern und der Adoptiveltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes. Die Adoptionsvermittlung muss über das zuständige Jugendamt erfolgen.

Die Adoptionsvermittlungsstelle des Kreisjugendamtes Regen ist Ihr Ansprechpartner in sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit Adoptionen.

Sie

  • führt Eignungsprüfungen von Adoptivbewerbern durch
  • vermittelt elternlose Kinder in geeignete Familien
  • begleitet das Adoptivverhältnis bis zur abgeschlossenen Adoption und
  • leistet bei Bedarf auch nach der Adoption Hilfestellung

Meldung vom: 30.08.2022

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Unterstützung an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – die in ihrem sozialen Verhalten auffällig werden – die im Laufe ihrer Entwicklung unter Krisen und Störungen leiden – die mit ihrer Familie nicht zurechtkommen oder in der Schule und im Beruf auf Schwierigkeiten stoßen – die massive Konflikte mit ihren Freunden haben oder die alles tun, um in ihrer Clique beliebt zu sein – die durch Alkohol oder Drogen gefährdet sind usw.

Die genannten Betreuungsformen sind längerfristig angelegte ambulante, beratende und begleitende Maßnahmen, bei denen im Mittelpunkt die Kinder und Jugendlichen/Heranwachsenden stehen und die nicht in erster Linie auf die Familie ausgerichtet sind.

Die Betreuer versuchen, zu den jungen Menschen eine von Akzeptanz und Vertrauen geprägte Beziehung aufzubauen. Sie orientieren sich an deren persönlicher Situation, was bedeutet, die gegenwärtige Lebenswelt und Lebensplanung zu verstehen und im Austausch mit ihnen Hilfestellung zu geben und Perspektiven zu entwickeln.

Grundsätzlich verwendet jeder Erziehungsbeistand die bewährten Arbeitsmethoden: Einzelfallhilfe, Familienarbeit, Elternarbeit, Gruppenarbeit. Da die einzelnen Fachkräfte bezüglich ihrer Arbeitsmethoden und ihrer Zielgruppe Prioritäten setzen, besteht in der Regel im Vorfeld der Maßnahme die Möglichkeit, den für den jungen Menschen geeigneten Betreuer auszuwählen.

Meldung vom: 09.07.2018

Jugendhilfe im Strafverfahren

Im Strafverfahren gegen Jugendliche (14 – 17 Jahre) und Heranwachsende (18 – 20 Jahre) hat das zuständige Jugendamt den Beschuldigten während des gesamten Verfahrens zu betreuen.

Bereits im Vorverfahren prüft die Jugendhilfe im Strafverfahren ( JuHiS) Möglichkeiten einer Verfahrenserledigung. Bei geringfügigen Delikten können Verfahren nach der Erfüllung von Auflagen eingestellt werden. Man spricht hier von einem Diversionsverfahren. Die Jugendhilfe im Strafverfahren prüft außerdem, ob und inwieweit Leistungen und Angebote der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden können.

Bei Heranwachsenden ist auch zu prüfen, ob die Möglichkeit der Anwendung des Jugendstrafrechts gegeben ist oder die Tat nach Erwachsenenstrafrecht geahndet werden muss.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist weder Verteidiger, noch vertritt sie die Interessen des Anklägers. Ihre Aufgabe ist es, im gesamten Verfahren und insbesondere in der Hauptverhandlung alle pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen.
Dadurch hilft sie einerseits dem Gericht, eine geeignete und dem jungen Menschen angepasste Maßnahme zur Ahndung der Tat zu finden. Andererseits kann sie als neutrale Instanz dem jungen Menschen individuelle und erzieherische Hilfen anbieten.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, so muss die Jugendhilfe im Strafverfahren einen Bericht über die Persönlichkeit des Beschuldigten erstellen, seine Umwelt, seine soziale Reife, sein familiäres Umfeld, seine momentane Situation und evtl. Gründe aufzeigen die zur Tat führten. Auch muss ein Vorschlag zur Ahndung der Tat durch die Jugendhilfe im Strafverfahren erfolgen. Dieser Bericht wird in der Hauptverhandlung von der Jugendhilfe im Strafverfahren vorgetragen. Dadurch soll eine dem jungen Menschen angepasste Maßnahme zur Ahndung der Tat gefunden werden.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren betreut den jungen Menschen während des gesamten Verfahrens und ist auch in der Hauptverhandlung anwesend.

Meldung vom: 03.01.2025

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

 

Vollzug der Lagerverordnung
Im Landkreis Regen bestehen ca. 1200 prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Anlagen sind unter folgenden Voraussetzungen prüfpflichtig:

  • Unterirdische Anlagen und Anlagenteile
  • Oberirdische Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ab 10.000 Liter Nutzvolumen
  • Oberirdische Anlagen zum Umgang mit festen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen ab 100.000 Liter Nutzvolumen

Diese Anlagen müssen regelmäßig alle fünf Jahre durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Anlagen in amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten müssen einmalig vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung überprüft werden.

Weitere Informationen:

Links
Bayerisches Landesamt für Umwelt

Meldung vom: 26.11.2024

Ermittelte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Regen

Überschwemmungsgebiete
 

Festgesetztes Überschwemmungsgebiet am Kleinen Regen

Markt Teisnach/Gemeinde Geiersthal/Gemeinde Böbrach

Links im Internet

Meldung vom: 07.11.2024

Vollzug der Seilbahngesetze

Im Landkreis Regen werden 35 Seilbahnen ( Kinderlifte, Schlepplifte, Sesselbahnen und eine Gondelbahn), sowie 7 Bandförderanlagen, sog. „Zauberteppiche“ betrieben.
Die Aufsicht dieser Anlagen wird durch zwei Behörden durchgeführt. Die Regierung von Oberbayern nimmt die Aufgaben der technischen Seilbahnaufsicht wahr, während das Landratsamt Regen als verwaltungsrechtliche Aufsichtsbehörde tätig wird.

Meldung vom: 12.09.2024

Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

 

  • Beratung von Bürgern und Kommunen in wasserwirtschaftlichen Fragen
  • Schnittstelle zum Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und zum Bayerischen Landesamt für Umwelt
  • Stellungnahmen in bau-, immissionsschutz- und gewerberechtlichen Verfahren zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Stellungnahmen zur Errichtung bzw. wesentlichen Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen
  • Technische Gewässeraufsicht bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Meldung vom: 24.08.2017

Abfallbeseitigung

Bereiche Ansprechpartner Aufgaben/Links
Abfallwirtschaft Herr Blechinger
Abfallablagerungen
z.B. wilde Müllablagerungen, Autowracks usw.
Herr Blechinger
Deponien (Erd-, und Bauschuttdeponien) Herr Blechinger
Bauschutt Herr Blechinger
Brandabfälle Herr Blechinger
Erzeugernummer Herr Blechinger
Klärschlamm Herr Blechinger
Rama Dama Herr Blechinger
Anzeige nach § 53 KrWG
Antrag § 54 KrWG (Beförderungserlaubnis)
Herr Blechinger
Überwachungsbedürftige Abfälle – Verwertung, Entsorgung Herr Blechinger
Anzeige von gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen
(z.B. Altkleidersammlung)
Herr Blechinger

Meldung vom: 27.11.2024

Überwachungsprogramm, Auflistung der einzelnen Unternehmen

Auflistung der einzelnen Unternehmen

Das Überwachungsprogramm des Landkreises Regen nach § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich Landratsamtes Regen sicherstellen. Im Überwachungsprogramm werden nur die im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Regen liegenden Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL, im Anhang der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung, Spalte d mit „E“ gekennzeichnet) aufgeführt. Diese Anlagen sind in Anlage 1 aufgelistet. Das Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Niederbayern entwickelt.
Informationen der Regierung von Niederbayern zu IE-Anlagen und dem Überwachungsprogramm finden Sie hier.

Anlagen zum Überwachungsprogramm:

  • Anlage 1 – Zusammenstellung der vom Landratsamt Regen überwachten Anlagen
  • Anlage 2 – Bewertungsschema mit Ermittlung des Überwachungsintervalls (abrufbar unter den einzelnen Unternehmen).
  • Anlage 3 – Überwachungsberichte (abrufbar unter den einzelnen Unternehmen)
  • Anlage 4 – Zusammenstellung der im Landkreis Regen vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind (derzeit keine Anlagen).

 

Meldung vom: 31.01.2025

Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie (IE-Anlagen)

Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und bündelt sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen.

Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung bzw. der Minimierung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen „beste verfügbare Techniken“ (BVT, engl. BREF) anwenden.

Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in dem Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt.

Im Landkreis Regen werden zurzeit 8 Anlagen betrieben, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen.

Das Überwachungsprogramm mit den zugehörigen Anlagen 1-4, sowie die detaillirte Auflistung der Unternehmen sind unter dem unten stehenden Link abrufbar.

Aufgaben

Gesetzliche Grundlagen

  • Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – IE-RL
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 Link
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 10 Abs. 8a BImSchG (öffentliche Bekanntmachung von Genehmigungsbescheiden) und § 52 a BImSchG (Anlagenüberwachung)

Informationen im BayernPortal

 

Meldung vom: 27.11.2024

Artenschutz

Aufgabe Ansprechpartner Downloads, Links
Artenschutz und Windkraftanlagen Knauf-Schöllhorn Monika
Wagenstaller Rosemarie
Schecher Kerstin Happernagl Gabriel
in den betreuten Gemeinden
Beschlagnahme, Einziehung Schröder Elisabeth
Betreuung von Artenschutzprojekten z.B. Flusspermuscheln, Fledermäuse, Luchs, Fischotter u.s.w. Schröder Elisabeth
Wagenstaller Rosemarie
Schecher Kerstin Happernagl Gabriel
Graf Martin
Knauf-Schöllhorn Monika
Cites-Bescheinigungen und Ausnahmegenehmigungen Schröder Elisabeth
Kontrollen von Dokumenten und Anlagen Schröder Elisabeth

 

Meldung vom: 14.10.2024

Arbeitsgruppen im Handlungsfeld „Gesundheitsförderung und Prävention“

Die Gesundheit zu verbessern und Krankheiten vermeiden sind zwei zentrale Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention. Der individuelle Lebensstil wird stark von den Lebens- und Arbeitsbedingungen und dem sozialen Umfeld bestimmt.

Gesundheitsförderung versucht, gesunde Lebenswelten für Menschen in allen Lebensphasen (z. B. Schwangerschaft und Geburt, Kinder und Jugendliche, Familie, Berufstätige, Ältere und Hochbetagte) zu schaffen. Lebenswelten können zum Beispiel sein: Kita, Schule, Gemeinde, Stadt oder Betrieb. Man versucht also das Umfeld, in dem sie sich die Menschen befinden, gesundheitsförderlich zu gestalten.

In der Prävention geht es darum, Maßnahmen zu entwickeln, die das Auftreten einer Erkrankung, das Fortschreiten oder auch die Folgeschäden verhindern. Auch hierbei wird entweder das Verhalten der Menschen (Verhaltensprävention) oder das Umfeld (Verhältnisprävention) vorbeugend verändert.

Schwerpunktthemen des Handlungsschwerpunktes „Gesundheitsförderung und Prävention“:

  • Arbeitsgruppe Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit

Die Arbeitsgruppen sind seit 2016 aktiv und werden von den Arbeitsgruppensprechern und der Geschäftsstellenleiterin, Natalie Walter, zu Quartalstreffen eingeladen, um Projekte zu begleiten. Die Arbeitsgruppen bestehen aus Expertenrunden, die zu dem Fachgebiet der Gesundheitsregion zuarbeiten.

Bei Interesse können Sie sich an Natalie Walter (gesundheitsregionplus@lra.landkreis-regen.de) wenden.

Meldung vom: 10.07.2018

Arbeitsgruppen im Handlungsfeld „Gesundheitsversorgung“

Der aktuelle Fachkräfte- und Nachwuchsmangel im Bereich der Ärzte und der sozialen Gesundheitsberufe (u.a. Gesundheits- und Krankenpfleger, MTRA, MTLA) stellt, besonders im ländlichen Bereich, eine große Herausforderung dar.

Daher befasst sich die Gesundheitsregionplus ARBERLAND mit der Thematik, um medizinische und soziale Berufe wieder in den Fokus zu rücken und Nachwuchs zu finden. Weiterhin wird der Erhalt und die Gewährleistung der allgemeinen medizinischen Versorgung der Bevölkerung sichergestellt, um den Standortfaktor „Gesundheit“ im Landkreises Regen zu erhöhen. Zusätzlich sind im Sinne der Patienten sektorenübergreifende Ansätze der medizinischen Versorgung durch die verschiedenen Akteure zu forcieren.

Themenschwerpunkte der „Gesundheitsversorgung“ sind:

  • Arbeitsgruppe Nachwuchsgewinnung Soziale Berufe
  • Arbeitsgruppe Hospiz- und Palliativversorgung

Die Arbeitsgruppen sind seit 2016 aktiv und werden von den Arbeitsgruppensprechern und der Geschäftsstellenleiterin, Natalie Walter, zu Quartalstreffen eingeladen, um Projekte zu begleiten. Die Arbeitsgruppen bestehen aus Expertenrunden, die zu dem Fachgebiet der Gesundheitsregion zuarbeiten.

Bei Interesse können Sie sich an Natalie Walter (gesundheitsregionplus@lra.landkreis-regen.de) wenden.

Meldung vom: 19.03.2021

Hintergrund und Ziel der Gesundheitsregion plus

 - Übergabe des Förderbescheids "Gesundheitsregionen plus" durch Staatsministerin Melanie Huml an die Landkreise Regen und Passau am 06.05.2015. Foto: Landkreis Regen, Langer

Gesundheit – für unsere Bürger, für unseren Landkreis, für unsere Zukunft

Mit dem Konzept Gesundheitsregionplus will das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ab 2015 die medizinische Versorgung sowie Gesundheitsförderung und Prävention im Freistaat weiter verbessern. Dabei wurde ein regionaler Ansatz gewählt, da die Akteure vor Ort die lokalen Versorgungsstrukturen und die bereits vorhandenen Präventionsangebote am besten beurteilen und passgenaue Maßnahmen entwickeln können. Ziel ist es, die Anbieter von Leistungen aus den beiden Bereichen in regionalen Netzwerken zusammenzubringen, Kompetenzen zu bündeln und dadurch auf kommunaler Ebene zukunftsfähige Strukturen für die Gesundheit der Menschen im Landkreis Regen zu schaffen.

Der Landkreis Regen hat sich für dieses zukunftsrelevante Thema ausgesprochen und widmet sich seit Frühjahr 2015 als „Gesundheitsregionplus ARBERLAND“ dieser herausfordernden Aufgabe. Die „Gesundheitsregionplus“ ist eine Fortführung und Vertiefung der im Jahr 2013 erworbenen Auszeichnung „Gesundheitsregion Bayern“. Der Freistaat unterstützt das Projekt „Gesundheitsregionplus ARBERLAND“ bis Ende 2019 durch Beratung und Fördermittel.

Der Landkreis Regen bekam im Rahmen der Versammlung des Bayerischen Landkreistages in Bayerisch Eisenstein von der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml das Gütesiegel Gesundheitsregionplus überreicht. Ein vorangegangenes Konzept, welches zur Bewerbung dieses Förderprogramms erforderlich war, wurde in Kooperation der ARBERLAND REGio GmbH, des Gesundheitsamtes und der Kreiskrankenhäuser Zwiesel-Viechtach entworfen.

Links

 

Meldung vom: 10.07.2018

Schulärztliche Untersuchung

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung „U 9“ (Kinder im Alter zwischen 60 und 64 Monaten) vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so müssen die betroffenen Kinder an einer Schulärztlichen Untersuchung teilnehmen.

Die Schulärztliche Untersuchung beinhaltet eine komplette körperliche Untersuchung.
Weiterhin wird eine Schulärztliche Untersuchung bei Kindern durchgeführt, die zwar bereits an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben, bei denen jedoch während des Schuleingangsscreenings oder bei der „U 9“ Besonderheiten aufgefallen sind. Eine Schulärztliche Untersuchung kann auch auf besonderen Wunsch der Eltern stattfinden.

Meldung vom: 13.06.2024

Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt Regen

Bei der Schuleingangsuntersuchung werden Gesundheits- und Entwicklungsstand eines Kindes hinsichtlich des Schulbeginns beurteilt. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, zu erkennen, die Eltern darüber zu beraten und gegebenenfalls notwendige Behandlungen oder För-dermaßnahmen einzuleiten.
Die bis zum Schulbeginn verbleibende Zeit kann für evtl. erforderliche Maßnahmen zur Gesund-heits- und Entwicklungsförderung des Kindes genutzt werden.
Die Untersuchung beinhaltet:

  • Erfassung des Impfstatus
  • Seh- und Hörtest
  • Überprüfung der Sprachentwicklung
  • Visumotorikscreening
  • Messung von Gewicht und Körpergröße
  • Gegebenenfalls schulärztliche Untersuchung

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist seit dem 16.05.2008 nach Art. 14 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht. Sie beinhaltet auch die Vorlage des Impfbuches und des gelben Vorsorgeuntersuchungsheftes des Kindes.

Meldung vom: 13.06.2024

Schwangerenberatung

Jede Schwangerschaft stellt ein aufregendes Ereignis dar. In diesen neun Monaten und die Zeit danach bewegen Sie vermutlich viele Fragen und wichtige Entscheidungen sind zu treffen. Weiterlesen

Meldung vom: 20.10.2020