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Überwachungsprogramm, Auflistung der einzelnen Unternehmen

Auflistung der einzelnen Unternehmen

Das Überwachungsprogramm des Landkreises Regen nach § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich Landratsamtes Regen sicherstellen. Im Überwachungsprogramm werden nur die im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Regen liegenden Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL, im Anhang der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung, Spalte d mit „E“ gekennzeichnet) aufgeführt. Diese Anlagen sind in Anlage 1 aufgelistet. Das Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Niederbayern entwickelt.
Informationen der Regierung von Niederbayern zu IE-Anlagen und dem Überwachungsprogramm finden Sie hier.

Anlagen zum Überwachungsprogramm:

  • Anlage 1 – Zusammenstellung der vom Landratsamt Regen überwachten Anlagen
  • Anlage 2 – Bewertungsschema mit Ermittlung des Überwachungsintervalls (abrufbar unter den einzelnen Unternehmen).
  • Anlage 3 – Überwachungsberichte (abrufbar unter den einzelnen Unternehmen)
  • Anlage 4 – Zusammenstellung der im Landkreis Regen vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind (derzeit keine Anlagen).

 

Meldung vom: 31.01.2025

Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie (IE-Anlagen)

Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und bündelt sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen.

Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung bzw. der Minimierung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen „beste verfügbare Techniken“ (BVT, engl. BREF) anwenden.

Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in dem Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt.

Im Landkreis Regen werden zurzeit 8 Anlagen betrieben, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen.

Das Überwachungsprogramm mit den zugehörigen Anlagen 1-4, sowie die detaillirte Auflistung der Unternehmen sind unter dem unten stehenden Link abrufbar.

Aufgaben

Gesetzliche Grundlagen

  • Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – IE-RL
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 Link
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 10 Abs. 8a BImSchG (öffentliche Bekanntmachung von Genehmigungsbescheiden) und § 52 a BImSchG (Anlagenüberwachung)

Informationen im BayernPortal

 

Meldung vom: 27.11.2024

Artenschutz

Aufgabe Ansprechpartner Downloads, Links
Artenschutz und Windkraftanlagen Knauf-Schöllhorn Monika
Wagenstaller Rosemarie
Schecher Kerstin Happernagl Gabriel
in den betreuten Gemeinden
Beschlagnahme, Einziehung Schröder Elisabeth
Betreuung von Artenschutzprojekten z.B. Flusspermuscheln, Fledermäuse, Luchs, Fischotter u.s.w. Schröder Elisabeth
Wagenstaller Rosemarie
Schecher Kerstin Happernagl Gabriel
Graf Martin
Knauf-Schöllhorn Monika
Cites-Bescheinigungen und Ausnahmegenehmigungen Schröder Elisabeth
Kontrollen von Dokumenten und Anlagen Schröder Elisabeth

 

Meldung vom: 14.10.2024

Arbeitsgruppen im Handlungsfeld „Gesundheitsförderung und Prävention“

Die Gesundheit zu verbessern und Krankheiten vermeiden sind zwei zentrale Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention. Der individuelle Lebensstil wird stark von den Lebens- und Arbeitsbedingungen und dem sozialen Umfeld bestimmt.

Gesundheitsförderung versucht, gesunde Lebenswelten für Menschen in allen Lebensphasen (z. B. Schwangerschaft und Geburt, Kinder und Jugendliche, Familie, Berufstätige, Ältere und Hochbetagte) zu schaffen. Lebenswelten können zum Beispiel sein: Kita, Schule, Gemeinde, Stadt oder Betrieb. Man versucht also das Umfeld, in dem sie sich die Menschen befinden, gesundheitsförderlich zu gestalten.

In der Prävention geht es darum, Maßnahmen zu entwickeln, die das Auftreten einer Erkrankung, das Fortschreiten oder auch die Folgeschäden verhindern. Auch hierbei wird entweder das Verhalten der Menschen (Verhaltensprävention) oder das Umfeld (Verhältnisprävention) vorbeugend verändert.

Schwerpunktthemen des Handlungsschwerpunktes „Gesundheitsförderung und Prävention“:

  • Arbeitsgruppe Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Arbeitsgruppe Psychische Gesundheit

Die Arbeitsgruppen sind seit 2016 aktiv und werden von den Arbeitsgruppensprechern und der Geschäftsstellenleiterin, Natalie Walter, zu Quartalstreffen eingeladen, um Projekte zu begleiten. Die Arbeitsgruppen bestehen aus Expertenrunden, die zu dem Fachgebiet der Gesundheitsregion zuarbeiten.

Bei Interesse können Sie sich an Natalie Walter (gesundheitsregionplus@lra.landkreis-regen.de) wenden.

Meldung vom: 10.07.2018

Arbeitsgruppen im Handlungsfeld „Gesundheitsversorgung“

Der aktuelle Fachkräfte- und Nachwuchsmangel im Bereich der Ärzte und der sozialen Gesundheitsberufe (u.a. Gesundheits- und Krankenpfleger, MTRA, MTLA) stellt, besonders im ländlichen Bereich, eine große Herausforderung dar.

Daher befasst sich die Gesundheitsregionplus ARBERLAND mit der Thematik, um medizinische und soziale Berufe wieder in den Fokus zu rücken und Nachwuchs zu finden. Weiterhin wird der Erhalt und die Gewährleistung der allgemeinen medizinischen Versorgung der Bevölkerung sichergestellt, um den Standortfaktor „Gesundheit“ im Landkreises Regen zu erhöhen. Zusätzlich sind im Sinne der Patienten sektorenübergreifende Ansätze der medizinischen Versorgung durch die verschiedenen Akteure zu forcieren.

Themenschwerpunkte der „Gesundheitsversorgung“ sind:

  • Arbeitsgruppe Nachwuchsgewinnung Soziale Berufe
  • Arbeitsgruppe Hospiz- und Palliativversorgung

Die Arbeitsgruppen sind seit 2016 aktiv und werden von den Arbeitsgruppensprechern und der Geschäftsstellenleiterin, Natalie Walter, zu Quartalstreffen eingeladen, um Projekte zu begleiten. Die Arbeitsgruppen bestehen aus Expertenrunden, die zu dem Fachgebiet der Gesundheitsregion zuarbeiten.

Bei Interesse können Sie sich an Natalie Walter (gesundheitsregionplus@lra.landkreis-regen.de) wenden.

Meldung vom: 19.03.2021

Hintergrund und Ziel der Gesundheitsregion plus

 - Übergabe des Förderbescheids "Gesundheitsregionen plus" durch Staatsministerin Melanie Huml an die Landkreise Regen und Passau am 06.05.2015. Foto: Landkreis Regen, Langer

Gesundheit – für unsere Bürger, für unseren Landkreis, für unsere Zukunft

Mit dem Konzept Gesundheitsregionplus will das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ab 2015 die medizinische Versorgung sowie Gesundheitsförderung und Prävention im Freistaat weiter verbessern. Dabei wurde ein regionaler Ansatz gewählt, da die Akteure vor Ort die lokalen Versorgungsstrukturen und die bereits vorhandenen Präventionsangebote am besten beurteilen und passgenaue Maßnahmen entwickeln können. Ziel ist es, die Anbieter von Leistungen aus den beiden Bereichen in regionalen Netzwerken zusammenzubringen, Kompetenzen zu bündeln und dadurch auf kommunaler Ebene zukunftsfähige Strukturen für die Gesundheit der Menschen im Landkreis Regen zu schaffen.

Der Landkreis Regen hat sich für dieses zukunftsrelevante Thema ausgesprochen und widmet sich seit Frühjahr 2015 als „Gesundheitsregionplus ARBERLAND“ dieser herausfordernden Aufgabe. Die „Gesundheitsregionplus“ ist eine Fortführung und Vertiefung der im Jahr 2013 erworbenen Auszeichnung „Gesundheitsregion Bayern“. Der Freistaat unterstützt das Projekt „Gesundheitsregionplus ARBERLAND“ bis Ende 2019 durch Beratung und Fördermittel.

Der Landkreis Regen bekam im Rahmen der Versammlung des Bayerischen Landkreistages in Bayerisch Eisenstein von der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml das Gütesiegel Gesundheitsregionplus überreicht. Ein vorangegangenes Konzept, welches zur Bewerbung dieses Förderprogramms erforderlich war, wurde in Kooperation der ARBERLAND REGio GmbH, des Gesundheitsamtes und der Kreiskrankenhäuser Zwiesel-Viechtach entworfen.

Links

 

Meldung vom: 10.07.2018

Schulärztliche Untersuchung

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung „U 9“ (Kinder im Alter zwischen 60 und 64 Monaten) vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so müssen die betroffenen Kinder an einer Schulärztlichen Untersuchung teilnehmen.

Die Schulärztliche Untersuchung beinhaltet eine komplette körperliche Untersuchung.
Weiterhin wird eine Schulärztliche Untersuchung bei Kindern durchgeführt, die zwar bereits an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben, bei denen jedoch während des Schuleingangsscreenings oder bei der „U 9“ Besonderheiten aufgefallen sind. Eine Schulärztliche Untersuchung kann auch auf besonderen Wunsch der Eltern stattfinden.

Meldung vom: 13.06.2024

Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt Regen

Bei der Schuleingangsuntersuchung werden Gesundheits- und Entwicklungsstand eines Kindes hinsichtlich des Schulbeginns beurteilt. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, zu erkennen, die Eltern darüber zu beraten und gegebenenfalls notwendige Behandlungen oder För-dermaßnahmen einzuleiten.
Die bis zum Schulbeginn verbleibende Zeit kann für evtl. erforderliche Maßnahmen zur Gesund-heits- und Entwicklungsförderung des Kindes genutzt werden.
Die Untersuchung beinhaltet:

  • Erfassung des Impfstatus
  • Seh- und Hörtest
  • Überprüfung der Sprachentwicklung
  • Visumotorikscreening
  • Messung von Gewicht und Körpergröße
  • Gegebenenfalls schulärztliche Untersuchung

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist seit dem 16.05.2008 nach Art. 14 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht. Sie beinhaltet auch die Vorlage des Impfbuches und des gelben Vorsorgeuntersuchungsheftes des Kindes.

Meldung vom: 13.06.2024

Schwangerenberatung

Jede Schwangerschaft stellt ein aufregendes Ereignis dar. In diesen neun Monaten und die Zeit danach bewegen Sie vermutlich viele Fragen und wichtige Entscheidungen sind zu treffen. Weiterlesen

Meldung vom: 30.10.2025

Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA – früher Heimaufsicht)

Einrichtungen der stationären Alten- und Behindertenpflege, die ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie behinderte Volljährige aufnehmen, unterliegen der Überwachung und Überprüfung durch den Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) des Landrats- und Gesundheitsamtes (früher Heimaufsicht) nach dem bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG).

Die FQA wird durch die Fachkräfte des Gesundheitsamtes in den Hauptbereichen Pflege und Pflegedokumentation, medizinische Begutachtung und Hygiene sowie soziale Betreuung unterstützt.

Die Aufgaben umfassen:

  • Überwachung der Einrichtungen
  • Beratung von Einrichtungen, Trägern und Bewohnern
  • Prüfung von Beschwerden

Die Überwachung der Einrichtungen erfolgt mindestens einmal jährlich im Rahmen einer unangemeldeten Überprüfung durch das multiprofessionelle Team der FQA.

Folgende Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind Teil der FQA:

Pflege und Pflegedokumentation Frau Melanie Hanus, Fachkraft der Sozialmedizin
Frau Judith Weber, Fachkraft der Sozialmedizin
Medizinische Begutachtung und Hygiene Frau Dr. Carolin Müller, Medizinaldirektorin
Frau Judith Weber, Fachkraft der Sozialmedizin
Soziale Betreuung Frau Stefanie Schmitz, Sozialpädagogin

Sämtliche Mitarbeiter sind geprüfte AuditorInnen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der FQA-Hauptseite!

Meldung vom: 06.08.2025

Gesundheitsbericht Landkreis Regen

Sterben die Bürger im Landkreis Regen früher? Wie wird sich die Bevölkerung in den nächsten Jahren entwickeln? Wieviele Pflegefälle gibt es im Landkreis? Wird es in Zukunft genügend Weiterlesen

Meldung vom: 21.10.2024

Zecken

Wir informieren und beraten Sie

  • welche Erkrankungen durch Zecken übertragen werden können
    – Frühsommermeningoenzephalitis (FSME)
    – Borreliose (Lyme-Krankheit)
  • in welchen Gebieten eine Schutzimpfung empfohlen wird
  • über vorbeugende Schutzmaßnahmen
  • wie Zecken richtig entfernt werden

Merkblätter

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 07.10.2020

Trinkwasserversorgung

Aufgabe Beschreibung
Öffentliche Wasserversorgungsanlagen Wir informieren Sie

  • ob Verwendungseinschränkungen für das Trinkwasser in Ihrem Versorgungsbereich bestehen
  • welche Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser gestellt werden
  • wer die Qualität des Trinkwassers überprüft
  • welche Qualität Ihr Trinkwasser hat .
Private Wasserversorgungsanlagen Wir beraten Sie

  • bei Fragen zum Schutz Ihrer Wasserversorgung
  • bei Plänen zur Wartung und Modernisierung Ihrer Anlage
  • welche Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen erforderlich sind
  • bei welchen Untersuchungsstellen Sie Ihr Trinkwasser untersuchen lassen können
  • Gesetzliche Grundlagen
    Gemäß TrinkwV sind die Inhaber bzw. Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet das verwendete Trinkwasser mindestens einmal jährlich mikrobiologisch untersuchen zu lassen.
  • Merkblätter
    Laborliste
    Datenerhebungsbogen

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 21.10.2024

Schwimmbäder / Badegewässer

Wir informieren Sie

  • über die Wasserbeschaffenheit der Schwimmbäder im Landkreis Regen
  • in welchem Umfang und wie häufig das Wasser untersucht wird bzw. werden muss
  • bei welchen Untersuchungsstellen Sie Ihr Badewasser untersuchen lassen können
  • welche Gewässer im Landkreis Regen zum Baden geeignet sind

Wir beraten Sie bei der

  • Planung und dem Bau von Bädern
  • Sanierung von bestehenden Bädern

Merkblätter

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 08.11.2019

Mütterberatung

Wir informieren und beraten Sie bei Fragen rund um Ihr Baby bzw. Ihr Kind, wie z. B. – zur Pflege und Körperpflege – zur Ernährung und zum Stillen – bei Hörschäden und Hörschwäche – bei Sehschäden und Sehschwäche .

Welche Impfungen empfohlen werden – zur Früherkennung bei Stoffwechselerkrankungen – bei gesundheitlichen Auffälligkeiten – zur Einschulungsuntersuchung – bei Sprachauffälligkeiten – bei Kopfläusen .

Meldung vom: 05.05.2017