Archiv des Autors: Alexandra Weber

Information für die Eltern

Schulpflichtige Kinder sind alle Kinder, die im Geburtszeitraum 01.10. – 30.09. sechs Jahre alt werden.

Zurückgestellte Kinder sind alle Kinder, die im letzten Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

Vorzeitige Kinder sind alle Kinder, die nach dem 30.09. sechs Jahre alt werden und auf Antrag der Eltern eingeschult werden sollen.

Der Schule muss eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden.

Die Schuleingangsuntersuchung wird im Gesundheitsamt in Regen durchgeführt.

Jedes Kind hat einen eigenen Termin. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um pünktliches Erscheinen. Bei Terminänderungen oder Krankheit am Untersuchungstag wird um rechtzeitige Information unter oben angegebenen Nummern gebeten.

Folgende Unterlagen sind zur Untersuchung mitzubringen:

  • Einladung (mit ausgefüllter Rückseite)
  • Impfbuch
  • gelbes Vorsorgeuntersuchungsheft: Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ist nach § 14 GDVG seit Mai 2008 in Bayern für alle Kinder gesetzlich verpflichtend.

Eltern, die ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen möchten, sollten mit der Schule Kontakt aufnehmen. Entscheidungen hierüber werden nur vom Schulleiter getroffen.

Zurückgestellte Kinder werden vor Schulbeginn nachuntersucht.

Meldung vom: 13.06.2024

Finanzstatistik und Finanzberichte

Die Erstellung von finanzwirtschaftlichen Übersichten und Vergleiche über Themen wie beispielsweise Schuldenstand, Steueraufkommen, etc. der Landkreisgemeinden ist Aufgabe der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle.

Berichte und Gutachten, insbesondere für das Landratsamt oder die Rechtsaufsichtsbehörden zur allgemeinen Finanzsituation oder zu speziellen Finanzangelegenheiten der Städte und Gemeinden des Landkreises werden durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle gefertigt.

Meldung vom: 06.11.2023

Beratung der Körperschaften

Die Beratung der Gemeinden und ihrer Verbände ist eine immer wichtiger werdende Aufgabe. Gebiete wie beispielsweise die gemeindliche Finanzwirtschaft, die gemeindliche Vermögens- und Schuldenverwaltung, die Gemeindesteuern, das gemeindlichen Abgaben- und Kostenrecht, das Bauvertragsrecht, das Personalrecht sowie das gemeindliche Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen können durch die Beratung abgedeckt werden.

Meldung vom: 06.11.2023

Haushaltsgutachten und Stellungnahmen

Die Begutachtung der Haushalte (Haushaltssatzungen mit Haushalts- und Finanzplanung) ist ein weiterer Kernbereich der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle. Beratungen und Stellungnahmen in Bereichen wie beispielsweise Zuwendungsverfahren, finanzwirtschaftliche Angelegenheiten und sonstigen vermögenswirksamen Vorgängen zählen ebenso zum Aufgabengebiet.

Meldung vom: 06.11.2023

Staatliche Rechnungsprüfungsstelle

Rechnungsprüfung. Foto: AdobeStock©Wasan

Rechnungsprüfung. Foto: AdobeStock©Wasan

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes ist ein unabhängiges überörtliches staatliches Prüfungsorgan. Eckpfeiler sind die überörtlichen Prüfungen der kreisangehörigen Gemeinden und deren Verbände. Die Erstellung von Haushaltsgutachten und sonstige Beratungen zu Finanz-, Vertrags- und Personalangelegenheiten ist Teil der vielfältigen Aufgaben. Zudem nimmt die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle in Bereich von Zuwendungs- und Zuschussverfahren Stellung.

 

Untergeordnete Bereiche:

 

Meldung vom: 19.08.2024

Denkmalschutz

Das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde ist für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständig bei Bau- und Bodendenkmälern. Einerseits führt sie das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren durch, andererseits ist sie für die Bearbeitung von Zuschussanträgen zuständig.

 

Aufgabe Dienstleistung Termine / Formulare / Links
Denkmalsprechtage Die Denkmalsprechtage stehen auch Bürgern in Angelegenheiten der Denkmalpflege offen.
Die Termine der einzelnen Sprechtage werden in der Presse bekannt gegeben und den interessierten Bürgern nach vorheriger Vereinbarung ein Vorsprachetermin ermöglicht.

Antrag zum Download

Das Referat für praktische Denkmalpflege des Bayerischen Landesamtes hat die Sprechtage für das Jahr 2025 mitgeteilt.
Es finden Sprechstunden vor Ort an folgenden Terminen statt:

  • 27. Februar 2025
  • 27. März 2025
  • 24. April 2025
  • 15. Mai 2025
  • 26. Juni 2025
  • 24. Juli 2025
  • 28. August 2025
  • 25. September 2025
  • 30. Oktober 2025
  • 4. Dezember 2025

Bauwerber, deren Bauanträge auch unter dem Gesichtspunkt der Denkmalpflege überprüft werden müssen, haben an diesen Sprechtagen Gelegenheit, mit dem zuständigen Referenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege über ihr Vorhaben zu sprechen. Das Ziel dieser Sprechstunden ist ein möglichst unbürokratischer und zeitsparender Verfahrensablauf.

Zur Vereinbarung eines Termins bitten wir um Kontakt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt unter der Tel. Nr. 09921 601 232 oder SMorgenstern@lra.landkreis-regen.de

Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Für den Abbruch oder die Veränderung eines Baudenkmals, sowie für die Errichtung einer baulichen Anlage in der Nähe eines Baudenkmals ist eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich. Dies gilt auch für das Graben nach Bodendenkmälern bzw. bei Erdarbeiten, wenn sich auf dem Grundstück ein Bodendenkmal befindet. Die Denkmaleigenschaft kann aus der beim Landratsamt und den Gemeinden aufliegenden Liste für Baudenkmäler bzw. Bodendenkmäler ersehen werden. Nach Prüfung des Antrages kann an Stelle der denkmalrechtlichen Erlaubnis ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich sein. Entscheidend dafür sind die Maßgaben der Bayerischen Bauordnung. Über einen entsprechenden Erlaubnisantrag wird unter Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege, des Kreisheimatpflegers sowie im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde entschieden. Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird das Landesamt für Denkmalpflege bei den regelmäßigen Sprechtagen im Landratsamt beteiligt. Diese Sprechtage stehen aber auch Bürgern in Angelegenheiten der Denkmalpflege offen. Die Termine der einzelnen Sprechtage werden in der Presse bekannt gegeben und den interessierten Bürgern nach vorheriger Vereinbarung ein Vorsprachetermin ermöglicht.
Bearbeitung von Zuschussanträgen Für die Durchführung von Maßnahmen an Baudenkmälern kann für den denkmalpflegerischen Mehraufwand ein Zuschuss beantragt werden. Die vorgelegten Zuschussanträge werden beim Landratsamt Regen eingereicht und nach Prüfung an den zuständigen Zuschussgeber weiter geleitet. Beispielhaft können folgende Zuschussgeber in Betracht kommen: – Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Bezirk Niederbayern – Bayerische Landesstiftung – Landkreis Regen. Vor Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bau nicht begonnen werden, sonst erlischt die Fördermöglichkeit! Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der vorzeitige Baubeginn von der Förderstelle genehmigt worden ist. Die oben angeführten Zuschussgeber erteilen bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bewilligungsbescheid für die beantragte Maßnahme. Die bewilligten Zuschüsse werden mittels Auszahlungsantrag, der über die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt eingereicht wird, und nach Prüfung der Rechnungsbelege samt Überweisungsbestätigungen beim Zuschussgeber abgerufen. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis bei der unteren Denkmalschutzbehörde vorzulegen. Dieser wird nach entsprechender Prüfung an die jeweiligen Zuschussgeber übersandt.
Tag des offenen Denkmals „Denkmalschutz live“ – so könnte man die Idee auf den Punkt bringen, die in den vergangenen zehn Jahren rund 40 Millionen Bundesbürger auf die Beine brachte.
Das Prinzip ist denkbar einfach: Einmal im Jahr Denkmale öffnen, die sonst nicht allgemein zugänglich sind, und sie durch Führungen und Rahmenprogramme „erlebbar“ machen. Nicht nur den hauptberuflichen Denkmalpflegern soll der Tag ein Forum bieten, Probleme und Erfolge ihrer Arbeit vorzustellen und für den Denkmalschutz zu werben, vor allem die vielen privaten Eigentümer, ehrenamtlichen Helfer und engagierten Vereine, die sich der Erhaltung historischer Bauten und Stätten widmen, sollen ihre Arbeit einmal der Öffentlichkeit präsentieren können.
  • Tag des offenen Denkmals

Informationen im BayernPortal

Meldung vom: 30.01.2025